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Wird hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.
Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag,
Kreisblatt für den Kreis Friedberg. Dogzrertag an Samfiag,
Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf. bei Reclamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Anoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahres⸗Conto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen. KB 2.————
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Amtlicher Theil.
Bekanntmachung. N Unter Bezugnahme auf meine Bekanntmachung vom 24. Mai laufenden Jahres, Kreisblatt Nr. 61, fordere ich hiermit diejenigen Herrn Landwirthe, welche Anspruch auf einen Zuschuß zur Deckung der Transportkosten für auf der Landesausstellung zu Darmstadt ausge— telltes Vieh machen wollen, auf, sich bis zum 1. kommenden Monats bei dem Bezirkscommissär Herrn Professor Dr. Tobisch dahier zu nelden, da spätere Anmeldungen nicht berücksichtigt werden können. Friedberg den 13. October 1882.
Der Director des landwirthschaftlichen Bezirksvereins Friedberg.
Dr. Braden. etreffend: Das Gesetz über die Besteuerung des Branntweins vom 8. Juli 1868 und das G g ö wegen Erhebung der er dem 3. Mai 1872. N N c 55 Friedberg am 13. October 1882.
Das Großherzogliche Amtsgericht Friedberg an die Großherzoglichen Ortsgerichte des Bezirks. Nachstehendes Ausschreiben Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz vom 6. October 1882 bringen wir zu Ihrer Sellheim. detreffend wie oben. Darmstadt den 6. October 1882.
Das Großherzogliche Ministerium des Innern und der Justiz, Section für Justizverwaltung, an die sämmtlichen Justizbehörden, sowie an die Notare und Gerichtsvollzieher.
1 Der§. 7 des Gesetzes, die Besteuerung des Branntweins betreffend, vom 8. Juli 1868 bestimmt:„Besitzer von Brennereien dürfen eine Brennereigeräthe und andere Personen keine Destillirgeräthe nämlich Blasen, Helme und Kühler weder ganz noch tbeilweise aus ihren
Händen geben, bevor sie es der Steuerhebestelle ihres Bezirks angezeigt und von dieser eine Bescheinigung darüber erhalten haben.“
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1 Die diesjährige ordentliche General-Versammlung des landwirth— 1
1. Rechenschaftsablage.
b In ähnlicher Weise bestimmt der§. 10 des Gesetzes wegen Erhebung der Brausteuer vom 3. Mai 1872:„Inhaber von Brauereien, pwie Personen, welche Braupfannen verfertigen oder damit Handel treiben, dürfen die Pfannen nicht aus ihren Händen geben, bevor sie es der Steuerhebestelle ihres Wohnorts angezeigt und von dieser eine Bescheinigung darüber erhalten haben.“
Da diese Bestimmungen bisher bei öffentlichen Veräußerungen insbesondere bei solchen in Folge von Pfändungen und im Concurs— b genügend beachtet worden sind, so finden wir uns veranlaßt, auf dieselben aufmerksam zu machen und im Interesse der durch Ane gesetzlichen Bestimmungen bezweckten Controle zu verfügen, was folgt:
11) Notare, Gerichtsvollzieher und Ortsgerichtsvorsteher, welche im Auftrage von Privatpersonen Versteigerungen von Gegenständen ier in den angeführten Gesetzesstellen bezeichneten Art vornehmen, haben sich zu verlässigen, daß ihr Auftraggeber die vorschriftsmäßige An— hat und sich zu dem Ende die von demselben erhobene Bescheinigung vorlegen zu lassen.
2) Bei zwangsweisen Versteigerungen darf die Uebergabe solcher Gegenstände an den Käufer nicht eher erfolgen, bis dieser oder der
zersteigernde Beamte die vorgeschriebene Anzeige gemacht hat und Bescheinigung darüber zu den Akten gebracht ist.
Die Amtsgerichte wollen sich angelegen sein lassen, die Ortsgerichtsvorsteher entsprechend zu belehren. v. Starck.
Generaloersammlung des landwirthschaftlichen Vereins von Oberhessen pro 1882. b. sind neue Wünsche und welche in Bezug auf Versicherungs⸗ und Entschädigungsbedingungen aufgetreten?
6. Die Wahl des Präsidenten, Vicepräsidenten und des Aus— schusses für die Periode 1883/85.
7. Bestimmung des nächstjährigen Versammlungsortes.
Nach F. 31 der Statuten muß jedes Mitglied, welches in der Versammlung einen Vortrag zu halten wünscht, diese Absicht vor Be— ginn der Versammlung dem Präsidium zu erkennen geben; schriftliche Mittheilungen muͤssen mindestens einige Tage vor der Versammlung bei demselben eingereicht werden. Der Unterzeichnete ladet hiermit die Vereinsmitglieder, sowie alle Freunde der Landwirthschaft zu dieser Versammlung ergebenst ein.
Friedelhausen am 6. October 1882.
Der Präsident des landwirthschaftlichen Vereins von Oberhessen. Adalbert Freiherr Nordeck zur Rabenau.
Dr. Linß.
aftlichen Vereins von Oberhessen soll Samstag den 28. dieses Monats, Lormittags 11 Uhr, im Gasthaus zum Einhorn zu Gießen abgehalten erden. Gegenstände der Verhandlung werden sein:
4 2. Die Frage der Errichtung einer Provinzial- oder von Kreis⸗
Ebstbaumschulen, sowie der Ertheilung von Unterricht in der Obst⸗
iumzucht an Straßenwärter.
3. Die Frage der Gründung von Viehzucht-Vereinen und von
freis⸗Zuchtviehmärkten in der Provinz Oberhessen.
4.᷑. Die Frage der Hebung der Weidencultur und der Errichtung
ben Weiden-⸗Flechtschulen.
N 5. Bezüglich des landwirthschaftl. Versicherungswesens die Fragen:
1 a. welche Vortheile sind den Landwirthen durch die im Jahre 1876 Seitens der Versicherungsgesellschaften zugestandenen liberaleren Versicherungsbedingungen erwachsen? und
Ausschreiben.
Um Angabe des derzeitigen Aufenthaltsortes des Schuhmachers Georg Jakob Walther aus Erbach im Odenwalde, zuletzt bei Schuh—
nachermeister Simon Weirich in Vilbel, wird ersucht. Friedberg den 12. October 1882.
Der Großherzogliche Amtsanwalt. Lorenz.
Bekanntmachung. Durch rechtskräftiges am 10. Oetober 1882 von dem eommandirenden General des XI. Armee-Corps bestätigtes Erkenntniß vom 3. October 1882 ist der nach⸗ chende im Bezirk der 49. Infanterie-Brigade ausgehobene Rekrut Carl Wien aus Rodheim v. d. H., Kreis Friedberg, in contumaejam für fahnenflüchtig erklärt und
u eine Geldstrafe von 300 Mark verurtheilt worden. ö Darmstadt den 12. October 1882. Großherzogliches Gericht der Großherzoglich Hessischen(25.) Division.
Deutsches Reich.— Militärdienstnachricht. v. Heuduck, See. Darmstadt. Dem evang. Pfarrer Hoff Lieut. vom 2. Gr. Drag.-Reg. Nr. 24, wurde nenn zu Altenstadt wurde das Ritterkreuz 1. Kl. in das 2. Schles. Hus-Reg. Nr. 6 versetzt. des Philippsordens verliehen. Der ev. Pfarrer— 14. Oct. Am Mittwoch trat der Finanz⸗ Tfümpert zu Rödelheim wurde zum Lehrer an sausschuß zweiter Kammer zu einer Sitzung zu⸗ en Gynasium zu Darmstadt ernannt. sammen. Auf der Tagesordnung standen die
drei Gesetzentwürfe uͤber die allgemeine Ein— kommensteuer, über die Einführung einer Kapital— rentensteuer und über die Gewerbesteuer, nicht aber der den Ständen weiter zugegangene vierte Steuergesetzentwurf über die Erbschaftssteuer und die Schenkungssteuer, da dieser wegen der vielen


