Ausgabe 
17.6.1882
 
Einzelbild herunterladen

ungen zt. it.

t l. diener,

ung.

fuung

1

materialien

L Dun.

farben,

1 Stuntiftt.

uch,

euattrazel V.

fh.

20%

5 . g

Samstag den 17. Juni. 70.

Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet,

Oberhessischer Anzeiger.

Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.

Wird hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.

Rreisblatt für den Kreis Friedberg.

bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reclamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahres-Conto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.

Betreffend: Handhabung der Baupolizei, insbesondere die Verwendung von Tuffsteinröhren zu Schornsteinen.

Ausführung der Artikel 40 und 41 des letzterwähnten Gesetzes regeln soll, bestimmt,

Amtlicher Theil.

Friedberg den 15. Juni 1882.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Der F. 64e der Verordnung, die Ausführung der allgemeinen Bauordnung vom 30. April 1881 betreffend, welcher die theilweise

daß die Umfangsmauern, sowie die Zwischenwände mehrerer nebeneinanderliegender Schornsteinröhren nirgends unter 12 Centimenter stark sein sollen. Zu solchen Schornsteinröhren wurden bisher vielfach Tuffsteinrohre verwendet, welche in der Mitte der Seitenflächen eine Stärke von nur 8 Centimetern besitzen. Da die Wand stärke solcher Tuffsteinrohre von jetzt an mindestens 12 Centimeter betragen muß, aber viele Tuffsteinrohre von geringerer Stärke noch im Handel sind, so hat Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz gestattet, daß die Tuffsteinröhren mit der bisher üblichen Wand slärke, unter Beobachtung der seitherigen Vorsichtsmaßregeln, noch bis zum 1. September laufenden Jahres verwendet werden dürfen. Sie wollen dies öffentlich bekannt machen und darauf bedacht sein, daß vom 1. September laufenden Jahres an der F. 64e der im Eingang erwähnten Verordnung genau gehandhabt wird. Dr. Braden. Bekanntmachung. Zufolge Beschlusses der General-Versammlung des landwirthschaftlichen Bezirks-Vereins Friedberg vom 20. laufenden Monats soll den Landwirthen, welche Rindvieh und Pferde zu der im September laufenden Jahres stattfindenden allgemeinen landwirthschaftlichen Landes Ausstellung zu Darmstadt bringen, auf Verlangen ein Zuschuß Zwecks Deckung der Transportkosten aus der Kasse des landwirthschaftlichen Bezirks-Vereins gegeben werden. Dieser Zuschuß erfolgt jedoch nur alsdann, wenn der Anspruch vorher bei dem Director der betreffenden Section angemeldet und die beabsichtigte Ausstellung von demselben gebilligt wurde. Die Juteressenten wollen daher ihre desfallsigen Ansprüche baldigst und spätestens bis 1. Juli laufenden Jahres bei dem betreffenden Sections-Director, beziehungsweise dem Bezirks-Commissär, Herrn Professor Dr. Tobisch zu Friedberg, anmelden. Programme über die Jubiläumsfeier der landwirthschaftlichen Vereine Hessens und die damit verbundene Landes-Ausstellung können bei Letzterem unentgeltlich in Empfang genommen werden und wird derselbe jede gewünschte

weitere Auskunft ertheilen.

Anmeldungen zur Betheiligung an der Ausstellung sind bei dem Bezirks-Commissär, Herrn Professor Dr. Tobisch, und zwar für Producte, Mastthiere, Geflügel und Fische(Krebse) bis zum 1. August, für sämmtliche andere Ausstellungsobjecte bis zum 1. Juli einzureichen. Auf Grund dieser Anmeldungen wird den Ausstellern von dem Bezirks-Commissär ein Auskunftsbogen zur Ausfüllung zugehen und ist derselbe binnen 3 Tagen nach Empfang wieder zurückzusenden. Die Bezirks-Angehörigen werden zu möglichst reger Betheiligung an dieser Ausstellung nochmals dringend eingeladen.

Friedberg den 15. Juni 1882. Der Director des landwirthschaftlichen Bezirks-Vereins Friedberg.

Dr. Braden.

Landwirthschaftliche Landesausstellung zu Darmstadt 1882.

Den Herren Interessenten wird hierdurch ergebenst zur Kenntniß gebracht:

I. daß die Anmeldeformulare zur Betheiligung bei der Ausstellung fertiggestellt sind und auf Verlangen sofort versendet werden 1) von den Herren Vezirks-Commissären, 2) von dem Bureau des Central-Ausschusses Darmstadt, Paradeplatz 4, 3) von dem Central-Bureau der landwirthschaftlichen Consumvereine Darmstadt, Saalbaustraße 71;

II. daß die Anmeldungen bei den Herren Bezirks-Commissären, beziehungsweise dem Central-Ausschuß, einlaufen müssen a. bis zum 1. Juli laufenden Jahres von Zuchtthieren: Pferde, Rindvieh, Schweine, Schafe, Ziegen,(Hunde), Forstwirthschaft, Jagd, Fischerei: excl. Fische, (Krebse), Bienenzucht, Seiden rauperei, landwirthschaftlich-technische Gewerbe, landwirthschaftliche Hilfsstoffe, landwirthschaftliche Maschinen, land und haus wirthschaftliche Geräthe, landwirthschaftliches Bauwesen, Landescultur-Technik, landwirthschaftliches Unterrichtswesen, landwirthschaftliches Genossenschafts-, Versicherungs- und Versuchswesen, Statistik, Thierschutz, Beschreibung ganzer Wirthschaften, Literatur, b. bis zum 1. August laufenden Jahres Schlachtvieh, Producte des Pflanzenbaues, Geflügel und Fische(Krebse);

III. daß die Verwaltungen der verschiedenen Eisenbahnen in dankenswerther Weise die frachtfreie Ruͤckbeförderung unverkauft gebliebener Ausstellungsgegenstände innerhalb des Zeitraumes von 3 Wochen nach Schluß der Ausstellung zugestanden haben;

IV. daß für eine gute und billige Unterkunft für Viehbegleiter und Wärter von Seiten des Central-Ausschusses gesorgt werden wird.

Darmstadt den 12. Juni 1882. Der Central-Ausschuß der landwirthschaftlichen Landes-Ausstellung.

Haas, Friedrich, Graf zu Solms⸗Laubach, E. Wernher, Stimmel, Präsident. Vieepräsident. Vicepräsident. Generalseeretär.

Bekanntmachung, den Remonte-Ankauf pro 1882 betreffend. Großherzogthum Hessen. A Zum Ankauf von Remonten im Alter von vorzugsweise drei und ausnahmsweise vier Jahren sind im Bereiche des Großherzogthums Hessen für dieses Jahr nachstehende, Morgens 8 Uhr beginnende, Märkte anberaumt worden und zwar!

den 5. Juli in Alsfeld, den 29. Juli in Nieder-Wöllstadt, den 23. August in Bickenbach, I.% Nidda, 21. August Lampertheim, 24. eren 28. 5 Butzbach, 22. 1 1 Groß-Bieberau, 17 25. Groß Gerau. sofort gegen Quittung baar bezahlt.

5 Die von der Remonte-Ankaufs-Commission erkauften Pferde werden zur Stelle abgenommen und f gen 1 0 Pferde mit solchen Fehlern, welche nach den Landesgesetzen den Kauf rückgängig machen, sind vom Verkäufer gegen Erstattung des Kauspreises und der Unkosten zurückzunehmen, auch sind Krippensetzer und Kopper vom Ankauf ausgeschlossen und wird es sich, empfehlen hierauf besonders zu achten, damit die Zurückgabe derjenigen Pferde, welche sich innerhalb der ersten 8 Tage nach dem Eintreffen in den Depots mit diesem Fehler behaftet zeigen, vermieden wird. f 0 Die Verkäufer sind ferner verpflichtet, jedem verkauften Pferde eine neue starke, Kopfyalter von Leder oder Hanf, mit 2 mindestens 2 Meter langen, starken hanfenen Stricken, Um die Abstammung der vorgeführten Pferde feststellen zu können, ist es erwünscht, daß die Oe. 40850 0 Königlich Preußisches Kriegs-Ministerium, Abtheilung für das Remontewesen. v. Rauch. Graf v. Klinckowstroem.

rindlederne Trense mit starkem Gebiß und einen ohne besondere Vergütigung, mitzugeben. Deckscheine möglichst mitgebracht werden.