nnn en. Aug. 2 95.
Oberhessischer Anzeiger.
Wird hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und 125 1 5 Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Diensta Freitag Abend ausgegeben. Kreisblatt für den Kreis Friedberg. Donnerstag und Samstag. 12
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Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahres-Conto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen. ———
5 einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Neelamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf.
Amtlicher Theil.
. Den Voranschlag des evangelischen Centralkirchenfonds für 1882/83, hier die pro 1882/83 auf die Loealkirchen- und milden Stiftungsfonds ausgeschlagenen Umlagen.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die evangelischen Kirchenvorstände des Kreises.
Wir beauftragen Sie, für baldige Auszahlung der in nachstehend abgedrucktem Auszuge genannten Beträge an den Rechner des evan—
Friedberg den 10. August 1882.
zelischen Centralkirchenfonds, F. Lauteschläger in. Darmstadt, zu sorgen. Dr. Braden. Büdesheim M. 166.29 Friedberg, pia corpora M. 200.00 Nauheim M. 5.57 Ober⸗-Rosbach M. 51.04 Schwalheim M. 351.62 Butzbach, Kugelhaus⸗% Groß⸗Karben, Kirche„ 84.61 Nieder-Erlenbach„ 130.24 Ostheim 5 7.05 Staden„ 1911 fonds 8„ 59.23 Klein⸗Karben„ 3.62 Nieder⸗Eschbach„ 36.15 Reichelsheim„ 156.86 Trais⸗Münzenberg„ 26.93 1 Jauerbach v. H., Kirche, 22.70 Langenhain„ 26.90 Nieder⸗Weisel„ 286.74 Rendel„ 239.92 Weckesheim„ 1 Florstadt„ 836.17 Münzenberg„ 6.16 Ober ⸗Eschbach„ 20.00 Rodheim 4 4.69 Wohnbach 1 135 enverein. Bekanntmachung. tr, Nut- 2 Eine vierzig Jahre alte Person, die als Reconvaleszentin von einer Handgelenksentzündung noch arbeitsunfähig ist, soll bis zu ihrer boͤlligen Wiederherstellung bei einer braven Familie in Kost und Pflege gegeben werden. Familien, welche geneigt sind, dieselbe gegen ange— Ber gnessene Entschädigung bei sich aufzunehmen, wollen ihre Offerten bei der nächsten Großherzoglichen Buͤrgermeisterei einreichen.
Friedberg den 10. August 1882. Großherzogliches Kreisamt Friedberg.
nzmusit Dr. Braden.
Friedberg den 10. August 1882.
7 7. 8 5 4 g. g 8 2 8. bn. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. ider Indem wir Sie beauftragen, vorstehende Bekanntmachung auf ortsübliche Weise zur Kenntniß Ihrer Gemeindeangehörigen zu bringen, geben wir Ihnen auf, uns etwaige Anmeldungen unter gleichzeitiger Aeußerung über den Leumund, die Familien- und Vermoͤgensverhältnisse f der sich Meldenden mit Berich egen.* en. dun Bat. sic Bericht vorzulegen 175 3 Dr. Braden finge, Bekanntmachung. 2852 Betreffend: Die Zusammenlegung der Grundstücke in der Gemarkung Ilbenstadt Flur I-IX. In Gemaßheit des Artikel 27 und 29 des Gesetzes vom auf dem Bürgermeistereibureau zu Ilbenstadt und zwar vom Mittwoch rt.— 18. August 1871 und des F. 21 der Instruction vom 7. November[den 16. bis 30. August dieses Jahres verfügt worden ist. * N. 1876 wird hiermit zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß unter dem Etwaige Reclamationen sind entweder innerhalb der gedachten 7 10 Heutigen die Offenlegung Frist oder aber in dem auf Donnerstag den 31. August dieses Jahres, 2 1. des allgemeinen Plans vom 21. Juli 1882 nebst Uebersichtskarten,] Vormittags von 9 bis 12 Uhr, anberaumten Termine vorzubringen. urst, 2. des zugehörigen Verzeichnisses der abgeschätzten Obstbäume, Seitens derjenigen Betheiligten, von welchen weder innerhalb der „ galrrt Ku 3. des den allgemeinen Plan festsetzenden Protokolls der Com- vorbestimmten Frist noch in dem anberaumten Termine Reclamationen vor— * mission vom 22. Juli dieses Jahres, getragen werden, wird Einverständniß mit den offengelegten Arbeiten unter— u. Edele, 4. des Begutachtungsprotokolls des Gemeinderaths vom 7. August stellt werden. Spätere Reclamationen gegen dieselben sind ausgeschlossen. 1 lieses Jahres, Friedberg den 11. August 1882. Geschulte 5. des Protokolls der Consolidationscommissionen von Ilbenstadt Großherzogliches Kreisamt Friedberg. 4118 ind Assenheim über den Gemarkungsausgleich vom 11. August d. J. Dr. Braden. ee 7 7 * 55 i 8 3 Landwirthschaftliche Landesausstellung zu Darmstadt 1882. — Den Herren Interessenten geben wir hiermit bekannt, daß besonderer Umstände halber die Anmeldefrist für: 1) Producte des Pflanzen⸗ — 0 155 baues(Mehl-, Hülsen- und Oelfrüchte, Wurzelfrüchte, Knollengewächse, Gespinnstpflanzen, Futterpflanzen, Gemüse und Droguengewächse, Hopfen,
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Tabak, Weiden, Obst, Trauben ꝛc.) bis zum 25. August l. J. 2) Producte des Molkereibetriebes bis zum 1. September l. J. verlängert weißt worden ist. Bis zu den gedachten Terminen müssen jedoch die Anmeldungen dahier eingelaufen sein.
K Darmstadt den 7. August 1882. 3 Der Central-Ausschuß. 9 en N—2
U sam Bekanntmachung. Kral, Detreffend: Die Nachsuchung der Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst auf Grund von Schulzeugnissen. 1 1 5 25 5 Diejenigen jungen Leute, welche auf Grund ihrer Schulzeugnisse während einer einjährigen activen Dienstzeit zu bekleiden, auszurüsten ame die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst nachsuchen wollen,[und zu verpflegen; e. ein Unbescholtenheitszeugniß, welches für Zöglinge al werden hierdurch auf die nachfolgenden, bei Anbringung der Gesuche zu von höheren Schulen(Gymnasien, Realschulen, Progymnasien und
1 beachtenden Vorschriften mit dem Anfügen aufmerksam gemacht, daß höheren Würgerschnten) durch den Director der n liernach unvollständige Gesuche ohne Weiteres zurückgegeben werden. übrigen jungen Leute durch die Polizeiobrigkeit oder ire dacgeleg
1 Das Gesuch ist bei der unterzeichneten Prüfungs⸗Commission Dienstbehörde auszustellen ist; d. das Schulzeugniß. Sodann 5 gur dann anzubringen, wenn der sich Meldende im Großherzogthum noch besonders ene Zu 55 be daß in dem Einwilligung Hessen gestellungspflichtig ist, d. h. seinen dauernden Aufenthaltsort hat. die Erklärung des aße oder Vormundes, in der Lage zu sein, den
2) Die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst darf nicht Freiwilligen während des einjährigen Dienstes unterhalten q können, for vollendetem 17. Lebensjahr und muß spätestens bis zum 1. Februar nicht fehlen darf. Zu pos. d. daß die Schulzeugnisse, mit Ausnahme des Jahres nachgesucht werden, in welchem der sich Meldende das der Reifezeugnisse für die Universität und die beet gleich gestelte 10. Lebensjahr vollendet. Der Nachweis der, Berechtigung zum ein⸗ Hochschulen und Reifezeugnisse für die 90 der n und —, lihrigen Dienst ist bei Verlust des Anrechts spätestens bis zum 1. April Realschulen J. Ordnung, sämmtlich nach dem Schema e
sch. sesselben Jahres zu erbringen. ordnung(J. Theil der Wehrorduung vom 28. September 1875— bur„ 3) Das Gesuch muß von dem Betreffenden selbst geschrieben sein und][Regierungsblatt Nr. 55 von 1875) ausgestellt sein müssen.
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4* 3 Ist hierzu ein Bogen in Actenformat(nicht Briefpapier) zu verwenden. Im Uebrigen wird auf die Bestimmungen der§§. 88, 89, 90, 983 Juch erscheint es zweckdienlich, wenn stets die nähere Adresse angegeben wird. und 94 der angeführten Ersatzordnung verwiesen. ü l*. 4) Dem Gesuche sind folgende Papiere beizufügen: a. Geburts Großherzoglich Hessische Prüfungs Commisston für einjährig Freiwillige Bee„seugniß;“ b. ein Einwilligungs-Attest des Vaters oder Vormundes mit zu Darmstadt. 1 Jer Erklarung über Vereitwilligkeit und Fähigkeit, den Freiwilligen Gros.


