Ausgabe 
13.4.1882
 
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Heilage.

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Anzeiger.

Aus Stadt und Land.

Friedberg, 6. April. Gestern fand die Prüfung der von dem hiesigen Gewerbvereine unterhaltenen Abend Handwerkerschule statt und machte einen recht befriedigen den Eindruck. Bauaufseher Zörb prüfte in der Raum Berechnung und der Buchführung, Lehrer Rodemer in der Physik, die anderen Lehrgegenstände mußten, der Ver binderung eines Lehrers halber, diesesmal in Wegfall kommen. Den jungen Leuten wurde von ihren Lehrern im Ganzen ein gutes Zeugniß ertheilt, auch zeichneten sich die aufgelegten Hefte meist durch eorrekte Arbeit und sauberes Aussehen aus. Der Vorstand des Gewerb verelns hatte beschlossen, an diejenigen Schüler, die ihren durchschnittlichen Leistungen zu Folge, sich einer Aner kennung werth gezeigt hatten, zur Aneiferung für sie und ihre Mitschüler Geldprämien zu vertheilen, welche ihnen der derzeitige Vorsitzende des Gewerbe-Vereins, Bürgermeister Seriba, nach einer kurzen Ansprache, in welcher er die jungen Leute ermahnte, durch Fleiß, reges Streben und gutes Betragen, sich zu würdigen Mit gliedern der bürgerlichen Gesellschaft vorzubereiten, über reichte. Von den Schülern, welche die Abend- und die Sonntagszeichenschule besuchen, erhielten Prämien Joseph Thaler, F. Lippold, L. Ferber und K. Wilhelm aus Friedberg; von denen, die nur die Sonntagszeichenschule besuchen, Kaut aus Lauterbach, Kohlas aus Großkarben, Fourier aus Södel, Böckel aus Bad⸗Nauheim und Bang aus Butzbach. Auch den Lehrern sprach der Vorsitzende den Dank des Vorstandes für den Eifer und die Ge wissenhaftigkeit, mit welcher sie die Schule seither ge leitet haben, aus. Hoffentlich findet nicht nur die während des Winters eröffnete Abend-Schule, sondern auch die während des ganzen Jahres in Thätigkeit befindliche Sonntags⸗Zeichenschule, welche der Gewerbverein dahier unterhält, bei dem strebsamen Theile unserer jungen Hand werker immer mehr Beachtung und fleißigen Besuch, denn auf einer tüchtigen Ausbildung beruht einzig und allein die Zukunft unseres gewerblichen Mittelstandes.

l. Friedberg. Der Musikverein hat den Gottesdienst am ersten Ostertag in der Burgkirche wiederum durch eine passende Gesangsaufführung verherrlicht. Mehrere Ursachen machten übrigens gerade diesen Gottesdienst, bei dem die Kirche vollständig besetzt war, zu einem er greifenden und gewiß hat alle Kirchenbesucher nicht zum Wenigsten der Gedanke beschäftigt und wehmüthig ge stimmt, daß wir fortan nicht mehr die Freude haben werden, uns an den klaren, geistreichen Predigten des Stadtpfarrers und Professors Dr. Köhler, nunmehrigen Oberconsistorialraths und Superintendenten Rheinhessens, zu erbauen. Wie wir vernommen, wird der hochverehrte, allgemein beliebte Mann, der neunzehn Jahre lang als Docent am Predigerseminar und in der Gemeinde als Prediger, Seelsorger, Schulvorsteher und in sonst mannich facher Weise segensvoll bier gewirkt hat, am zweiten Sonntag nach Ostern, Vormittags in der Stadtkirche seine Abschieds-Predigt halten.

Ww. Bad⸗ Nauheim. Den ersten Osterfeiertag Nachmittag versammelte sich wieder wie alljährlich eine große Menschenmenge auf dem Johannisberg, um die schon seit unzähligen Jahren auf diesen Tag fallende Ge denkfeier abzuhalten.

Gießen, 7. April. Gestern Nachmittag brannte es im Gießener Stadtwald an der Licher Straße. Das Feuer

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wurde zwar rasch gedämpft, doch sind ca. 1 Morgen abgebrannt.

Mainz, 7. April. In dem Sektionszimmer des Friedhofes fand gestern die Sektion der Leiche eines 9jährigen Knaben in Gegenwart der Stiefmutter des Knaben auf Antrag der Staatsanwaltschaft statt. Die Stiefmutter des verstorbenen Kindes ist beschuldigt, den Tod desselben durch Schläge und Entziehung der noth wendigsten Nahrung herbeigeführt zu haben. Constatirt ist bereits, daß das arme Kind förmlich Hunger leiden mußte, denn es ist erwiesen, daß dasselbe in dem Hofe des Hauses, in welchem seine Eltern wohnten, das den Hunden vorgestellte Futter gierig verschlang; die anderen, in demselben Hause wohnenden Leute konnten dem Kinde nur wenige Lebensmittel zustecken, denn sobald dies die Stiefmutter gewahrte, wurde das Kind in unmenschlicher Weise mißhandelt. Die Untersuchung ist in vollem Gange.

Allerlei.

st. Frankfurt. Wie nun beschlossen worden, sollen die beiden ersten Theile des Wagner'schen Bühnen-Fest spielsDer Ring der Nibelungen,Rheingold und Walküre um einen möglichst einheitlichen Gesammt eindruck dieser beiden Auffuͤhrungen zu erzielen, an zwei auf einanderfolgenden Abenden im hiesigen Opern hause zu Darstellung kommen. Demgemäß werden so wohl für das hiesige, als auch für das auswärtige Publikum, auf Wunsch die Eintrittskarten von vorn herein für beide Aufführungen ausgegeben werden. Die Orchesterproben zu dem umfangreichen Werke finden von jetzt ab täglich statt; die hautsächlichsten und schwierigsten Maschinerieen sind bereits im Gange und darf nunmehr die Aufführung selbst als eine unmittelbare bevorstehende bezeichnet werden.

Antwerpen. Von hier wird gemeldet, daß ein Dieb, welcher die Juwelen der Kaiserin von Brasilien gestohlen hat, hierselbst im Augenblick der Ausschiffung verhaftet wurde. Sämmtliche entwendete Kleinodien sollen in seinem Besitz gefunden worden seln.

Gerichtssaal.

Butzbach. Nächsten Freitag den 14. April, Vor⸗ mittags 8 Uhr, findet am hiesigen Amtsgericht eine Schöffensitzung statt. Zur Verhandlung gelangen folgende Sachen: 1) gegen Heinr. Göttelmann und Consorten von Butzbach; 2) gegen Gilbert Gorr Zr. von Trais Muͤnzenberg wegen Uebertretung des Impfgesetzes; 3) gegen Maria Nau, Tochter der Katharina Nau von Pohlgöns, dermalen in Butzbach, wegen Unzucht; 4) gegen Heinr. Bingel von Rockenberg wegen Uebertretung der Feierabendstunde; 5) gegen Gg. Reitz, Sohn des Peter Reitz tr. von Steinfurth, wegen Uebertretung des§ 367 Pos. 11 des R.⸗Str.⸗G.⸗B.; 6) gegen Aug. Kraft von Butzbach wegen Uebertretung des Art. 55 des P.⸗Str.⸗G.

Altenstadt, 4. April. In der heutigen Schöffen gerichtssitzung wurde in folgenden Sachen erkannt: 1) in der Strafsache gegen Jakob Schilling von Hainchen, an geklagt wegen Bettelns, wurde der Angeklagte in eine Haftstrafe von 14 Tagen, sowie zur Kostentragung ver urtheilt und Ueberweisung an die Landesbehörde ver fügt. 2) in der Strafsache gegen H. Philipp Clartus und Gotthardt Heil von Höchst a. N. verfolgten die eben erwähnten Angeklagten Einspruch gegen einen amts

gerichtlichen Strafbefehl und wurden dieselben bei der heutigen Hauptverhandlung von der ihnen zur Last ge⸗ gelegten Uebertretung der Ruhestörung freigesprochen, dagegen aber wegen Uebertretung der Feierabendstunde ihre Verurtheilung in je 1 M. Strafe ev. 1 Tag Haft sowie zur Tragung der Kosten ausgesprochen. 3) in der Strafsache gegen Johannes Hinkel 11. von Hainchen, wegen Bettelns, erhielt der Angeklagte eine Haftstrafe von 3 Wochen und die Kosten, nebstdem wurde er auch der Landespoltzeibehörde überwiesen. 4) in der Straf sache gegen Wilhelm Stroh von Lindheim, wegen Ge werbsteuer-Contravention, wurde der von dem Angeklagten gegen den amtsgerichtlichen Strafbefehl erhobene Einspruch verworfen und derselbe in eine Geldstrafe von 10 M. ev. 5 Tage Haft, sowie zur Kostentragung verurtheilt. 5) in der Strafsache gegen Jacob Sellheim von Höchst a. N., wegen Drohung, wurde der Angeklgte in eine Gefängnißstrafe von zehn Tagen, sowie zur Tragung der Hälfte der Untersuchungskosten verurtheilt. 6) in der Privatklagesache des Peter Ph. Schäfer von Hoͤchst a. N. gegen Salomon Ehrmann in Altenstadt, wegen Beleidigung, wurde der Angeklagte in eine Geldstrafe von 30 M. ev. 6 Tage Haft, sowie zur Kostentragung verurtheilt. 7) in der Privatklagesache des Fr. Karl Dorf von Höchst a. N. gegen Fr. Karl Kraft von da, wegen Beleidigung, erhielt Angeklagter eine Geldstrafe von 10 M. ev. 2 Tage Haft und fallen demselben die Kosten zur Last. 8) die Privatklagesache des Karl Seitz von Höchst a. N. gegen Gottfried Schlienz von da, wegen Beleidigung, hat durch Vergleich ihre Erledigung ge⸗ funden. 10) In drei weiteren Strafsachen mußte die anberanmte Hauptverhandlung ausgesetzt werden, da die Angeklagten nicht erschienen waren.

Handel und Verkehr.

Falsche 50-Markscheine sind seit Anfang dieses Monats wieder im Verkehr bemerkt worden. Dieselben tragen die Serie VII. Fol. 32, Nr. 146271 und sind an dem dickeren, rauheren Papier, der schmutziggrauen resp. brau⸗ nen Grundfarbe, dem matten und verschwimmenden Druck der Figuren und Schrift, gegen welche die in schwarzer Farbe gedruckten Worte:50(Fünfzig) Mark stark hervortreten, sowie an der sehr mangelhaften Ausführung der Arabesken auf der Rückseite zu erkennen. Auch gefälschte 20-Markstücke sind neuerdings angehalten wor den. Dieselben tragen das Münzzeichen D. und die Jahreszahl 1879, sind schlecht gerändert und fühlen sich fettig an. Auf dem Avers im Kopf des Reichsadlers ist ein Sprung ausgeprägt, der wahrscheinlich schon in der Matrize vorhanden war.

Denjenigen Ländern des Weltpostvereins, nach welchen Postkarten mit Antwort abgesandt werden können, sind nunmehr auch die Vereinigten Staaten von Columbien beigetreten. Das Porto fur derartige Postkarten beträgt 20 Pfennig.

Bekanntmachung. In Fauerbach bei Friedberg wird am 16. April eine Posthülfstelle errichtet, deren Verwaltung dem Herrn Gastwirth Friedrich Wilhelm Haas daselbst übertragen worden ist. Darmstadt den 6. April 1882. Der Kaiserliche Ober Postdirektor Hagemann.

77 14 8 FN Oeffentliche Aufforderung. Die Peter Jung II. Eheleute von Ockstadt entliehen

laut gerichtlich bestätigter Schuld- und Pfandverschreibung vom 25. Juni 1852 von Oberförster Harth daselbst den Betrag von 700 Gulden und verpfändeten zu dessen Sicherheit die in der Gemarkung Ockstadt gelegenen Immobilien Flur 1 Nr. 594 und 593. Da die Schuld abgetragen sein soll, dies aber urkundlich nicht nachge 0 wiesen werden kann, auch der Aufenthaltsort der Erben des inzwischen verlebten Gläubigers unbekannt ist, so ergeht an diese, sowie an Alle, welche etwa Ansprüche aus der Schuldverschreibung erheben zu können glauben, hiermit die Aufforderung, solche so gewiß binnen zwei Monaten dahler anzumelden, gegenfalls die Löschung der Hypothek verfügt werden wird.

Friedberg den 25. Februar 1882. Großherzogliches Amtsgericht Friedberg. Sellheim.

Hohenstein,

560... Viüulfs-Gerichtsschrelber. Bekanntmachung. 1370 Die am 20. März d. J. in dem Osthelmer Ge

meindewald abgehaltene Holzversteigerung ist genehmigt und der erste Fahrtag auf Dienstag den 18. d. M. fest⸗ gesetzt worden. Die Abfuhrscheine können bei dem hiesigen Gemeinde-Einnehmer in Empfang genommen werden. Ostheilm den 11. April 1882.

Großherzogliche Bürgermeisteret Osthelm.

Schneider. 1

Ein braves Dienstmädchen

wird für Bad⸗Nauhelm gesucht. Näheres bel der Expe dition des Anzelgers, 1337

Hofraithe⸗Versteigerung. Freitag den 14. April l. J., Vormittags 11 Uhr, soll in hiesigem Rathhause die nachbeschriebene, zu dem Nachlasse der Frau Meyer Meyer Wittwe gehörende Hofraithe erbvertheilungshalber an den Meistbietenden versteigert werden: Gemarkung Friedberg.

Flur. Nr. Klftr. II. 327. 8%1õçe. Hofraithe in der Stadt. Friedberg den 28. März 1882. 5 Großherzogliches Ortsgericht Friedberg. 1310 Seriba. 8 5 g Holz-Versteigerung. 1294 Freitag den 14. l. Mts., Vormittags 9 Uhr an

fangend, sollen in dem hiesigen Gemeindewald, Distrikt Matzenplacken, nachstehende Holzsortimente versteigert werden: 8 Raummeter Eichen-Schelter, 2 Nadel-Schelter, 1 7 Eichen-Knüppel, 6 1 Nadel-Knüppel, 4 50 Erlen Knüppel, 4840 Buchen-Wellen, 19052 Elchen-Wellen, 2400 Nadel-Wellen, 1359 Dorn⸗Wellen, 1150 Gebund Pfriemen, 3 Raummeter Nadel-Stöcke, Eichen- Stämme von 2132 Centimeter Durch messer, 48 Meter Länge, zusammen 10,33 Fest meter haltend. Dle Zusammenkunft ist am Buchborn. Ober- Mörlen den 4. April 1882. f Großherzogliche Bürgermelsteret Ober-Mörlen. Jeckel.

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Bekanntmachung.

0 Die seitherige Inhaberin der FirmaJ. Fürths Erben, nämlich Ludwig Fürth Wittwe in Friedberg hat dieses Geschäft mit Aetiven und Passiven ihrem Sohne und seitherigen Proeuristen Joseph Furth über geben, welch letzterer im Handelsregister bereits als In haber der FirmaJ. A. Nauhelm Nachfolger einge⸗ tragen ist. Beide genannten Firmen bleiben bestehen. Isage August Nauheim bleibt Proeurist der zuerst ge nannten Firma und bezuglich beider Firmen hat der Inhaber seiner Ehefrau Emilie, geb. Schulhof, Proeura ertheilt. Friedberg den 4. April 1882. Großherzogliches Amtsgericht Friedberg. Suͤffert. Hohenstein, Hülfsgerichtsschreiber.

5 30* 11101* Die Holzversteigerungen im Domanialwald der Obersösterei Ooch⸗Weisel vom 27. und 28. v. Mts. sind genehmigt worden. Die Abfuhrscheine können vom 14. d. Mts. an bei Großher zoglichem Rentamt Friedberg in Empfang genommen werden. Der erste Fahrtag ist auf den 17. d. Mts. und das Ende des Abfuhrtermins auf den 27. Mai d. J. festgesetzt.

Die Holzabfuhr stattet. Bußbach den 1. April 1882. Großherzogliche Oberföoͤrsterei Hoch-Weisel. 1339 Dittmar.

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tärhandschuhe außerst billig bei K. Friedrich.

1356

ist nur bei trockener Witterung ge