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tie Einrichtung von Strafregistern und die wechselseitige Mittheilung der Strafurtheile betreffend.
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Oberhessischer Anzeiger.
Wird hler und in Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.
Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag,
Kreisblatt für den Kreis Friedberg. Donnerstag und Samstag.
Die einspaltige Petitzelle wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, Anoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahres⸗Conto bet uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen. ———————'—
Amtlicher Theil.
Das Großherzogliche Regierungsblatt Nr. 22 enthält: Bekanntmachung, die Hinterlegung von Depositen bei der Hauptstaatskasse betreffend.
Großberzogliches Ministerium des Innern und der Justiz hat durch Verfügung vom 27. September dieses Jahres auf Nachsuchen des Pferdemarktvereins zu Darmstadt die Erlaudniß ertheilt, daß im Frühjahre und Herbste künftigen Jahres je ein Fohlen- und Pferdemarkt zu Darmstadt abgehalten wird und mit diesen beiden Markten Verloosungen von Fohlen und Pferden, dann von Pferdegeschirren, landwirthschaft⸗ lichen Geräthschaften, sowie sonstigen Gegenständen verbunden werden. Bei diesen zwei Verloosungen sind höchstens 20,000 Loose, das Loos zu 2 Mark, auszugeben und wenigstens 60% der Brutto-Einnahmen zum Ankauf von Gewinngegenständen zu verwenden. Der Vertrieb der Loose ist für den Umfang des Großherzogthums gestattet.
Bekanntmachung. Winterecursus 1882/83 der Ackerbauschule des landw. Vereins für die Provinz Oberhessen zu Friedberg betr.
Der diesmalige Wintercursus hiesiger Ackerbauschule beginnt Donnerstag den 2. November und wird gegen Ende März geschlossen. Der Unterricht erstreckt sich auf allgemeine Schulgegenstände, die verschiedenen Zweige der Naturkunde und landwirthschaftlichen Faͤcher. Er wird von zwei Landwirthschaftslehrern, dem Culturingenieur Völzing, dem Dr. med. C. Becker und mehreren anderen geeigneten Hülfslehrern ertheilt. Die nöthige Anschauung gewähren die reichen Lehrmittel der Anstalt, sowie Excursionen nach nahe gelegenen Gutswirthschaften, gewerblichen Anlagen und sonstigen belehrenden Einrichtungen. Aufnahmsfähig sind alle unbescholtene junge Männer, welche die Volksschule mit gutem Erfolg absolvirt haben. In die 2. Klasse werden nur solche Schüler aufgenommen, welche vorher die 1. Klasse besuchten, oder nachweisen, daß sie sich anderweitig die Kenntnisse angeeignet haben, welche das Lehrziel der 1. Klasse bilden, alle anderen Schüler kommen in letztere. Das Schulgeld beträgt für die 1. Klasse 45 Mark, für die 2. Klasse 35 Mark. Anmeldungen nimmt der Austaltsdirigent, Groß— herzoglicher Landwirthschaftslehrer Dr. Tobisch, entgegen, welcher gewünschtenfalls auch anderweitige bezügliche Auskunft ertheilt. ö Friedberg den 6. September 1882. Das Curatorium der Ackerbauschule zu Friedberg.
Dr. Braden, Kreisrath. Dr. Frhr. v. Gemmingen, Kreisassessor. Schmidt, Kreisschulinspector.
Betreffend: Den Cursus der Ackerbauschule zu Friedberg pro 1882/83. Friedberg am 9. October 1882.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Unter Bezugnahme auf vorstehende Bekanntmachung des Curatoriums der Ackerbauschule empfehlen wir Ihnen, sich dafür zu bemühen, daß die Ackerbauschule durch recht viele, junge, der Landwirthschaft sich widmende, Leute aus Ihren Gemeinden besucht wird. Wir bemerken zu⸗ gleich hierbei, daß fuͤr wenig Bemittelte Unterstützungen zur Disposition stehen und wir es nicht zu beanstanden finden, wenn auch von Ge— meinden, aus welchen junge Leute die Schule besuchen, Unterstützungen verwilligt werden, indem wir recht gerne derartigen Beschlüssen Genehmigung ertheilen. Dr. Braden.
Bekanntmachung.
Vom 11. bis incl. 18. laufenden Monats finden Seitens der Garnison Butzbach Schießübungen mit scharfer Munition auf dem Schieß— stande statt, was hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Die Großh. Bürgermeistereien der zunächst gelegenen Orte wollen dies noch hesonders in der Gemeinde bekannt machen. f Friedberg den 7. October 1882. Großherzogliches Kreisamt Friedberg.
Dr. Braden.
Bekanntmachung. In der Nidda bei Harheim ist ein Nachen geländet worden. Der Eigenthümer kann denselben bei der Buͤrgermeisterei Harheim gegen Erstattung etwaiger Kosten in Empfang nehmen. b s 5 Friedberg den 6. October 1882. Genen de Freisen Friedberg. Dr. Braden.
Bekanntmachung. In Gemaßheit der Instruction vom 2. September 1875 zur Ausführung des Reichsgesetzes über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Durchschnittspreise der nachbemerkten Artikel für den Monat September 1882 sich folgendermaßen und zwar für je 100 Kilogramm berechnen: Hafer M. 14.—, Heu M. 5.—, Stroh M. 4. f Friedberg den 6. October 1882. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden. Friedberg den 2. October 1882. Das Großherzogliche Amtsgericht Friedberg an die Großherzoglichen Ortsgerichte des Bezirks. In Folge Verfügung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz vom 14. August 1882(Amtsblatt Nr. 34) weisen nir Sie an, die durch Mittheilungen in Strafsachen bei Ihnen erwachsenen Acten sammt den von Ihnen geführten Strafregistern in die Negistratur der Großherzoglichen Bürgermeistereien abzuliefern, da vom 1. dieses Monats an nicht mehr Sie, sondern die Localpolizeibehorden e Strafregister zu fuͤhren und demgemäß die betreffenden Strafbenachrichtigungen von jetzt an diesen zugehen werden. N Friedberg den 2. October 1882. Großherzogliches Amtsgericht Friedberg. f Sellheim. Hohenstein,
Ausschreiben. Um Mittheilung des jetzigen Aufenthaltsorts des Handwerksburschen Louis Weber von Haste bei Bad Nenndorf wird ersucht. Friedberg den 3. October 1882. Der Großherzogliche Amtsanwalt. g Lorenz.
Hülfsgerichtsschreiber.
Ausschreiben.
Um Angabe des jetzigen Aufenthaltsorts des Johannes Jüngel von Lumda, Kreis Gießen, seither Knecht in Rödgen, wird ersucht. Friedberg den 5. October 1882. Der Großherzogliche Amtsanwalt. N Lorenz.
bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bet Reelamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf.


