Ausgabe 
8.4.1882
 
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aubein.

ö aun men.

J. Seel Sies b. Fr.

IK

Adbelg.

fresset ritze,

geilage. 9

berhessischer Anzeiger.

M42.

B........5ß5ß5

Edictalladung.

Betreffend: Die Zusammenlegung der Grundstücke in der Gemarkung Ober- und Nieder-Rosbach.

Nachdem auf Antrag des Ortsvorstandes zu Ober und Nieder⸗Rosbach, die Zusammenlegung der Grund stücke in der Gemarkung Ober- und Nieder-Rosbach in

Gemäßheit des Gesetzes vom 18. August 1871 betr., die

Zusammenlegung der Grundstücke ꝛc. zc. beschlossen worden

ist, werden auf Grund des Art. 14 des genannten Ge

setzes unter Vorbestimmung einer zerstörlichen Frist von drei Monaten, vom ersten Erscheinen dieser Ladung an beginnend und unter dem Rechtsnachtheile, daß Rechte der unten genannten Art, welche bis zum Ablauf der vorbemerkten Frist weder in den öffentlichen Grund- und

Hypothekenbüchern resp. den zu den Flurbüchern ge

hörigen Mutationsverzeichnissen, noch in den in Gemäß

heit der Anmeldungen aufzustellenden Verzeichnissen ge wahrt sind, bei der stattfindenden Zusammenlegung unberücksichtigt bleiben, sowie daß erloschene, aber in den öffentlichen Büchern noch nicht gelöschte Rechte als fortbestehend behandelt würden, hiermit aufgefordert: 1) Diejenigen, welche Grundstücke im Zusammen⸗ legungs bezirk erworben, aber ihren Eintrag im Grundbuch resp. Mutationsverzeichniß noch nicht erwirkt haben, um die Errichtung und Ingrosation ihrer Erwerbtitel oder die Berichtigung irriger Einträge zu erwirken.

2) Diejenigen, welche zwar im Grundbuche stehen,

aber weil sie schon vor Einführung des Gesetzes vom 21. Februar 1852 eingetragen waren, ohne Beifügung des Erwerbtitels, um letzteren nach Maßgabe des Art. 28 des Gesetzes vom 21. Februar 1852 eintragen zu lassen, indem sonst demnächst nur eine Bescheinigung des Besitzstandes statt einer Eigenthumsurkunde ausgestellt werden wird. Diejenigen, welche an ein auf fremden Namen im Grundbuch eingetragenes Grundstück einen Vindi⸗ cations⸗ oder einen unter gewissen Umständen zu realisirenden An- und Rückforderungs anspruch wegen eines vor Einführung des Gesetzes vom 21. Februar 1852 vertragsmäßig gemachten Elgenthumsvor behalts oder wegen einer bei der Veräußerung bei gefügten auflösenden Bedingung eines Endtermins oder einer Zweckbestimmung zu bilden haben, ohne diesen Anspruch durch den Vermerkstreitig oder beschränkt im Grundbuch gesichert zu haben, so wie Diejenigen, welche unter Nachweis der gesetz lichen Voraussetzungen die Vormerkunggehemmt wollen eintragen lassen, um ihren Anspruch unter Vorlage der betreffenden Urkunden im Grundbuch resp. Mutationsverzeichniß wahren zu lassen, oder im Falle des Widerspruchs des Gegners die An stellung der entsprechenden Klage durch Bescheinig ung nachzuweisen und eine geeignete Bemerkung bezüglich des Prozesses in dem von dem Gerichte aufzustellenden Verzeichnisse bei dem betr. Grund stücke zu beantragen.

4) Obereigenthümer und Fidelcommiß berechtigte, welche ihre Heimfalls⸗ und Sueeessionsrechte nicht durch Eintrag der Lehns⸗, Erb⸗ oder Landsiedel-Leih⸗ oder Fideieommißqualität eines Grundstücks im Grundbuch haben wahren lassen, um ihre Rechte, soweit dies nach Art. 37 und 38 des Gesetzes vom 21. Februar 1852 noch zulässig ist, im Grundbuch eintragen zu lassen.

5) Diejenigen, welche Pfandrechte, Eigenthumsvor behalte, Revocations-, Resolutions- oder Nichtig keits-, Separations- oder andere Sicherheitsrechte, die weder im Hypothekenbuch noch im Grundbuch gewahrt sind, an zur Zusammenlegung bestimmten Stücken geltend machen können, um unter Vorlage der betreffenden Urkunden und genauer Bezeichnung der Forderung und derjenigen Grundstücke, welche zur Sicherheit dienen, die Einträge in die öffent lichen Bücher zu erwirken resp. die Aufzeichnung der Grundstücke zum Zwecke der Constttutrung eines dieselbe Sicherheit bietenden Surrogats bei der Zusammenlegung in dem vom Gerichte zu er richtenden Verzeichniß zu beantragen.

Diejenigen, welche Realservituten, die nicht durch

die bei der Consolidation vorzunehmende neue Weg⸗

und Wässerleitungsregulirung erlöschen, sondern noch nach derselben geltend zu machen sind, ferner

Diejenigen, welche solche Grundstücke zur lebens

länglichen Nutznießung, zur Benutzung als Braut⸗

gabe bis zur geschwisterlichen Theilung, zur Sicher ung einer lebenslänglichen Leibzucht- oder Auszugs berechtigung anzusprechen haben, um ihre Ansprüche unter Vorlage der betreffenden Urkunden, genauer

Bezeichnung ihres Anspruchs und der betreffenden

Grunbstücke, oder im Falle des Widerspruchs des

Gegners die Anstellung der entsprechenden Klage,

unter Beibringung einer Bescheinigung über solche

in dem vom Gerichte aufzustellenden Verzeichniß wahren zu lassen.

7) Dlejenigen, auf deren Grundstücke in den öffent lichen Büchern solche Rechte eingetragen sind, welche ste für erloschen halten, aber noch nicht haben löschen lassen, um diese Löschung unter Vorlage

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Die Zusammenlegung und Melioration der Grund stücke mit Anlage eines neuen Wegenetzes des hier in Betracht kommenden Gemarkungstheiles erstreckt sich auf Flur XII Nr. 434 bis 676 inel. und Flur XIII Nr. 1 bis 249.

Friedberg den 18. Februar 1882.

Großherzogliches Amtsgericht Friedberg. Sellheim. Hohenstein,

8 3 Hülfsgerichtsschreiber. Holz-Versteigerung. 1294 Freitag den 14. l. Mts., Vormittags 9 Uhr an⸗

fangend, sollen in dem hiesigen Gemeindewald, Distrikt Matzenplacken, nachstehende Holzsortimente versteigert werden: 8 Raummeter Eichen-Scheiter, 2 Nadel-Scheiter,

* 1 5 Eichen-Knüppel, 6 0 Nadel⸗Knüppel, 4 5 Erlen-Knüppel, 4840 Buchen-Wellen, 19052 Eichen-Wellen, 2400 Nadel-Wellen,

Dorn⸗Wellen,

Gebund Pfriemen,

3 Raummeter Nadel-Stöcke,

35 Eichen⸗Stämme von 2132 Centimeter Durch messer, 48 Meter Länge, zusammen 10,33 Fest meter haltend.

Die Zusammenkunft ist am Buchborn.

Ober⸗Mörlen den 4. April 1882.

Großherzogliche Bürgermeisterei Ober-Mörlen.

Jeckel.

Arbeits-Vergebung. Mittwoch den 12. April, Nachmittags 3 Uhr, sollen in dem Rathsaus zu Nieder-Wöllstadt unten ver zeichnete Arbeiten und Lieferungen, welche durch die Her⸗

richtung eines Schulsaales in dem alten Schulhause veranlaßt werden, einer öffentlichen Concurrenz aus gesetzt werden: M. Pf. Maurerarbeit 350 85 Steinhauerarbeit 109 92 Zimmerarbeit 494 67 Dachdeckerarbeit 47 Schreinerarbeit 353 34 Schlosserarbeit 115 30 Glaserarbeit 135 52 Weißbinderarbeit 326 40 Spenglerarbeit 55 Materialien: Lieferung von 6000 Stück Russensteinen 132 5 1000 Tuffsteinen 42 5 hydraul. Kalk, 2 ebm 48 5 Mauersand, 12 ebm 42 5 Portland⸗Cement, 2 Tonnen 24

1* N Assenheim den 4. April 1882. Wenck,

1305 Bezirksbauaufseher.

Holzversteigerung.

Dienstag den 11. April d. J., Vormittags 9 Uhr anfangend, sollen in dem Gräflich zu Rantzau'schen Kirch walde zu Ziegenberg, DistriktLangentreiben, ver steigert werden: 99 Raummeter Buchen⸗Scheitholz, 1400 Buchen-Wellen; sodann im SchlagHolzkopf: 30 Raummeter Buchen⸗Scheitholz, 313 1 Eichen⸗Scheit- und Knüppelholz, 12 1 Buchen⸗Stockholz, 21000 Buchen- und Eichen-Wellen. Die Zusammenkunft ist im Nr. 116. Ziegen berg den 30.

Langentreiben bei März 1882. Die Gräfliche Verwaltung.

1240 Sommmerlad.

Holzversteigerung.

Dienstag den 11. d. Mts., Vormittags 10 Uhr an fangend, kommen im Köpperner Gemeindewald, Distrikt Sandgrube und gebrannter Schlag Nr. 5:

180 Raummeker Buchen-Scheit- und Prügelholz,

129 6 Buchen Stockholz, 18 Stuck Buchen-Werkholzstämme, 3400 Wellen, 4400 Rgemischte Wellen

zur öffentlichen Verstelgerung. Die Zusammenkunft ist im Nr. 5, auf der Viebtrift. Köppern, 1. April 1882.

Niederwald, Schlag

Der Buͤrgermeister

1269 Stamm.

Ein tüchtiger Geselle

findet dauernde Arbelt bei

Verstei 5⸗Anzei Versteigerungs-Anzeige. Mittwoch den 12. April l. J., Vormittags II Uhr, wird auf freiwilliges Anstehen der Ernst Friedrich Aletters Wittwe dahier deren am Ockstädter Weg belegene Ziegelei, bestehend aus 1) einem Ziegelsteinofen mit Ueberdachung nebst einem einstöckigen, von Fachwerk erbauten Anbau, 24,00 m lang, 8,50 m breit, 2) einem Trockenschuppen aus Fachwerk erbaut, 12,00 m lang, 4,50 m breit, 3) einer eisernen Brunnenpumpe mit eireca 10,00 m langem eisernen Saugrohr, auf hiesigem Rathhaus öffentlich meistbietend auf den Abbruch versteigert. Bad⸗Nauheim am 5. April 1882. Großherzogliches Ortsgericht Bad-Nauheim. Schutt.

Faselochsen-Gesuch. Die Gemeinde Nieder-Weisel sucht einen Faselochsen(Vogelsberger Race) anzukaufen.

Besitzer solcher Thiere wollen sich an unterzeichnete Stelle wenden.

Nieder⸗Weisel, 6. April 1882.

125

Kleesamen.

Feinster grobkörniger Pfälzer Rothklee, Provencer Luzernklee,

1* in seidefreier Waare bei

886 Wilneln Fertsch.

Zur Beacht Zur Beachtung.

Den gehässigen Aussagen entgegen, daß in unserem Steinbruche keine Steine mehr zu haben seien, erklären wir, daß dieses die Unwahrheit ist und werden die Steine nach wie vor in der früheren Weise von uns verabfolgt.

Gleichzeitig verfehlen wir nicht ergebenst anzu⸗ zeigen, daß vom 1. Mai l. J. ab auch Russensteine bester Qualität zu den allgemeinen Preisen von uns bezogen werden können

Vilbel im April 1882.

1313 Riedinger& Brofft.

Agenten Gesuch.

Eine bekannte Tabak- und Cigarrenfabrik sucht für hiesige Gegend einen Agenten.

Offerten unter Nr. 1262 befördert die Expedition des Anzeigers. 1262

Dung-Gyps,

9 geschlemmte Champagner⸗Kreide für Weißbinder und Glaser bringe in empfehlende

Erinnerung.

5 Gustun Geer,

1208 Höchst a. M.

Für Schneider.

Tüchtige Schneider auf großes und kleines Stück

finden dauernde und lohnende Beschäftigung außer dem Hause in der Herrenkleiderfabrik von Jacob Kopp Söhne in Frankfurt a. M.

1259 Leumundszeugniß von der Ortsbehörde erforderlich.

Hollander Cigarren,

10 Stück 35 Pfennig, empfiehlt

*

Ph. Dan. Kümmich.

241

Beste weiße Keruseife à Pfd. 36 Pf., Zweite rothe à 5

bel Abnahme von 10 Pfd. das Pfd. 2 Pf. billiger bei

75 Carl Heubel, Seifensieder. Fr. Megerle's Cirage à Haruais

unübertroffene Lederglanzschwarze für Geschirre und aller Arten Lederzeug empfiehlt

J. W. Falck,

der nöthigen Bewesse hlerzu zu erwirken.

1245

Bürstenmacher Th. Steinel. 792

Friedberg. 5 Ph. J. Weiß, Bad⸗Nauheim.

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