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Oberhessischer Anzeiger.
Wird hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.
Areisblatt für den Kreis Friedberg.
Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.
Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Annoncen von auswärtigen Einsendern(sowelt Letztere nicht Jahres-Conto bei uns haben),
Ziffersatz mit 14 Pf., bet Reelamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.
Betreffend: Feuerwehren.
1. N N 8 5 in die Großherzoglichen Bürgermeistereien Assenheim, Mörlen, Nieder-Weisel, Ober-Erlenbach, Ober-
Wenn Sie nicht binnen drei Tagen die Rückstände in
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ihnlich organisirt ist und
etreffenden Feuerwehren.
fend: Das Militär⸗Ersatzgeschäft pro 1882.
Das diesjährige Musterungsgeschäft wird für den diesseitigen Kreis zu Friedberg im Rathhaussaale
folgender Weise vorgenommen:
14 Montag den 17. April l. J., Vormittags 9 Uhr,
1 Musterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden Assenheim, Bad— Nauheim, Bauernheim, Beienheim, Bodenrod, Bönstadt, Bruchenbrücken, Büdesheim und Burg-Gräfenrode.
Dienstag den 18. April l. J., Vormittags 8 Uhr, Neusterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden Butzbach, Dor— leim, Dorn-Assenheim, Dortelweil, Fauerbach b. Fr. und Fauerbach v. d. H.
1 Mittwoch den 19. April l. J., Vormittags 8 Uhr, Musterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden Friedberg und Gambach.
Donnerstag den 20. April l. J., Vormittags 8 Uhr, Nusterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden Griedel, Groß— Farben, Harheim, Hausen mit Oes, Heldenbergen, Hoch-Weisel, Holz
hausen und Ilbenstadt.
Freitag den 21. April l. J., Vormittags 8 Uhr, Musterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden Kaichen, Klein— arben, Kirch-Göns, Kloppenheim, Langenhain mit Ziegenberg, Mai— ach, Massenheim, Melbach, Münster, Münzenberg, Nieder-Erlenbach,
f Nieder-Eschbach und Nieder-Florstadt.
Samstag den 22. April l. J., Vormittags 8 Uhr, Nusterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden Nieder-Mörlen, zieder-Rosbach, Nieder-Weisel, Nieder-Wöllstadt, Ober-Erlenbach,
Ober⸗Eschbach, Ober-Florstadt und Ober-Mörlen.
Montag den 24. April ll. J., Vormittags 8 Uhr, Nusterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden Ober-Rosbach,
Ober⸗Wöllstadt, Ockstadt, Okarben, Oppershofen, Ossenheim, Ostheim,
f Petterweil, Pohl-Göns, Reichelsheim und Rendel.
Dienstag den 25. April ll. J., Vormittags 8 Uhr, Musterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden Rockenberg, Rod— heim, Rödgen, Schwalheim, Söͤdel, Staden, Stammheim und Steinfurth.
Mittwoch den 26. April l. J., Vormittags 8 Uhr, Nusterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden Trais Münzen⸗ gerg, Vilbel, Weckesheim, Wickstadt, Wisselsheim, Wölfersheim und
Wohnbach.
Donnerstag den 27. April l. J., Vomittags 8 Uhr,
im Rathhaussaale zu Friedberg koosziehung sämmtlicher Militärpflichtigen des Kreises Friedberg.
In den genannten Musterungsterminen haben sich sämmtliche Pilitärpflichtigen des Jahrgangs 1862 mit Ausnahme der zum ein— shrig⸗freiwilligen Dienst Berechtigten, sowie diejenigen Militärpflichtigen ur früheren Jahrgänge, welche bis jetzt eine definitive Eutscheidung uch nicht erhalten haben, pünktlich, nüchtern und reinlich gekleidet ein⸗ finden. Diejenigen Militärpflichtigen, welche zum zweiten oder dritten Male erscheinen, haben ihre Gestellungsscheine mitzubringen. Für Filitärpflichtige, welche durch Krankheit am Erscheinen verhindert sind, im Termin ein ärztliches Attest zu übergeben. Nach F. 65 der
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Der Civiloorsitzende der Großherzoglichen Ersatzeommission des Kreises Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises und den Großherzoglichen Polizeicommissär zu Wickstadt.
N Die vorstehende Bekanntmachung wollen Sie alsbald in! vilche gestellungspflichtig sind, speziell darnach bedeuten und sich selb Fünktlich zur Ausführung kommen.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg Bauernheim, Dorheim, Dorn-Assenheim, Fauerbach b. Fr., Gambach, Griedel, Nieder— Florstadt, Ober-Rosbach, Ober-Wöͤllstadt, Oppershofen, Ossenheim, Ostheim, Petterweil, 4 Trais-⸗Münzenberg, Wölfersheim.
e ö ö rubricirtem Betreffe eingesandt haben, werden wir solche durch Wartboten abholen lassen. Wir machen wiederholt darauf aufmerksam, daß in dem Formulare genau anzugeben ist 1) ob in der betreffenden Gemeinde ine freiwillige oder eine Pflicht⸗Feuerwehr, und für den Fall, daß eine sogenannte Pflicht-Feuerwehr besteht, 2) diese freiwilligen Feuerwehren jährlich regelmäßige Uebungen abhält, 3) der Name, 4) das Jahr der Errichtung, 5) die
Bekanntmachung.
Ihren Gemeinden auf ortsübliche Weise veröffentlichen, die Militärpflichtigen, selbst darnach bemessen, auch dafür sorgen, daß die gegebenen Bestimmungen
Friedberg am 5. April 1882.
Mitgliederzahl der
Dr. Braden.
Ersatzordnung ist das Erscheinen der Loosungsberechtigten zum Loosen nicht erforderlich, es wird vielmehr in diesem Falle durch ein Mitglied der Ersatzcommission die Loosungsnummer für den einzelnen Militär— pflichtigen gezogen. Diejenigen dagegen, welche bei der Musterung unentschuldigt ausbleiben, verlieren das Recht, an der Loosung theil— zunehmen und können keinen Anspruch auf Berücksichtigung aus Recla— mationsgründen erheben. Außerdem wird gegen dieselben das im§. 48 der Ersatzordnung angedeutete Strafverfahren eingeleitet. Die Groß— herzoglichen Bürgermeistereien haben sämmtliche ihrer Gemeinde ange— hörigen oder in ihrer Gemeinde gestellungspflichtigen Militärpflichtigen auf Grund der ihnen kurzer Hand wieder zugehenden Stammrollen zu der Musterung vorzuladen und eine Bescheinigung über die erfolgte Vorladung der Stammrolle beizufügen. Körperliche Gebrechen der Militärpflichtigen, welche durch die vorzunehmende ärztliche Untersuchung nicht unbedingt constatirt werden konnen, wie Harthörigkeit, Schwach⸗ sinnigkeit ꝛc. sind durch amtlich ausgestellte Zeugnisse des Geistlichen, Lehrers, Bürgermeisters ꝛc. nachzuweisen. Wer an Epilepsie(Fallsucht) zu leiden behauptet, hat auf eigene Kosten drei Zeugen zu stellen, welche das Vorhandensein eidlich zu erhärten haben. Wenn ein Mili— tärpflichtiger wegen Gebrechen oder Krankheit persönlich zu erscheinen nicht im Stande ist, oder wenn er sich in gerichtlicher Haft befindet, so ist darüber ein auf persönlicher Anschauung beruhendes Zeugniß des Arztes und der Buͤrgermeisterei beziehungsweise eine Bescheinigung des Gerichts zu erbringen. Ist ein Militärpflichtiger wegen gerichtlicher Bestrafung des Militärdienstes unwuͤrdig, haben die Großherzoglichen Bürgermeistereien hierauf aufmerksam zu machen und hierüber die erfor— derlichen Nachweise amtlich zu erwirken und vorzulegen. Die Verhand— lungen über die Zurückstellungsgesuche sind, insoweit es noch nicht ge⸗ schehen, sofort und langstens im Termin vorzulegen. Wenn die Zurück— stellung auf die Arbeitsunfähigkeit eines Familienangehörigen gegründet wird, so hat der betreffende Familienangehörige sich selbst persönlich im Termine vor der Ersatzeommission einzufinden. Reclamationen, welche der Ersatzeommission nicht vorgelegen haben, werden von der Groß— herzoglichen Oberersatzcommission unnachsichtlich zurückgewiesen und nur dann berücksichtigt, wenn die Veranlassung zu der Reclamation erst nach dem Kreisersatzgeschäft entstanden ist. Mit dem Kreisersatzgeschaͤft ist die Classification der Reserve- und Landwehrmannschaften sowie der Ersatzreservisten I. Classe verbunden. Nach Erledigung der Zurück— stellungsgesuche findet an den oben bezeichneten Tagen die Classifieirung derselben rücksichtlich ihrer häuslichen und gewerblichen Verhältnisse statt. Es haben daher Diejenigen derselben, welche im Falle einer Einberuf— ung auf Zurückstellung Anspruch machen zu konnen glauben den bezeichneten Tagen, Vormittags 11 Uhr, zu erscheinen und ihre Gesuche, welche sofort bei dem Unterzeichneten einzureichen sind, naher zu begründen. Die Großherzoglichen Buͤrgermeister oder Beigeordneten haben mit den Militaͤrpflichtigen ihrer Gemeinden anwesend zu sein und dafür zu sorgen, daß die Letzteren zur bestimmten Zeit zur Stelle sind, nüchtern und reinlich gekleidet erscheinen und waͤhrend des Muster⸗
ann
ungsgeschaͤfts ein anständiges und ruhiges Verhalten beobachten. E. Friedberg den 23. März 1882. 0
Der Civilvorsitzende der Großh. Ersatzeommission des Kreises Friedberg. f Dr. Braden.
Dr. Braden.


