Ausgabe 
7.3.1882
 
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Beilage.

Hberhessi cher Auzeiger.

N28.

Oeffentliche

Die nachfolgenden,

Aufforderung.

in der Gemarkung Ober Eschbach gelegenen Immobilien, Flur VII. Nr. 146 und 25 Acker, Atzelnest, an Andreas Wolf, sind im Grundbuch auf den Namen des Georg Wenzel in Nieder⸗Eschbach eingetragen, obwohl dieselben, wie ortsgerichtlich bescheinigt ist, schon vor länger als 30 Jahren durch Kauf auf August Himmelreich 111. in Ober Eschbach übergegangen sein sollen. Auf Antrag des Letzteren werden alle Diejenigen, welche an die erwähnten Grundstücke Ansprüche bilden zu können glauben, nament lich die Rechtsnachfolger des ebemaligen, nunmehr ver storbenen Eigenthümers, hierdurch aufgefordert, solche innerhalb drei Monaten dahier zur Geltung zu bringen, als sonst Eigenthumserwerb des jetzigen Besitzers unter

stellt und solcher im Grundbuch entsprechend gewahrt werden wird Vilbel am 8. Februar 1882.

Großberzogliches Amts N Vilbel. Wegel 588 Betreffend: Die Zusammenlegung der Grundstücke in der

Nieder-Rosbach. Ortsvorstandes zu Ober isammenlegung der Grund

Gemarkung Ober und Nachdem auf Antrag des

und Nieder- Rosbach, die Zu

sstücke in der Gemarkung Ober und Nieder-Rosbach in Gemäßheit des Gesetzes vom 18. August 1871 betr., die Zusammenlegung der Grundstücke ꝛc. ꝛc. beschlossen worden ist, werden auf Grund des Art. 14 des genannten Ge

setzes unter Vorbestimmung einer zerstörlichen Frist von drei Monaten, vom ersten Erscheinen dieser Ladung an beginnend und unter dem Rechrsnachtheile, daß Rechte der unten genannten Art, welche bis zum Ablauf der vorbemerkten Frist weder in den öffentlichen Grund- und Hypothekenbüchern resp. den zu den Flurbüchern ge börigen Mutationsverzeichnissen, noch in den in Gemäß heit der Anmeldungen aufzustellenden Verzeichnissen ge wahrt sind, bei der stattfindenden Zusammenlegung unberücksichtigt bleiben, sowie daß erloschene, aber in den öffentlichen Büchern noch nicht gelöschte Rechte als fortbestehend behandelt würden, hiermit aufgefordert: 1) Diejenigen, welche Gru Zusammen⸗

im

legungsbezirk erworben zren Eintrag im Grund buch resp. Mutatte ichniß noch nicht erwirkt haben, um die Err und Ingrosation ihrer Erwerbtitel oder die Berichtigung tirriger

Einträge zu erwirken.

2) Diejenigen, welche zwar im Grundbuche stehen aber weil sie schon vor Einführung des Gesetzes vom 21. Februar 18 eingetragen waren, ohne

Beifügung des Erwe ls, um letzteren nach Maßgabe des Art. 28 des Gesetzes vom 21. Februar

1852 eintragen lassen, indem sonst demnächst nur eine Bescheinsgung des Besitzstandes statt einer Eigenthumsurkunde ausgestellt werden wird. 3) Diejenigen, welche an ein auf fremden Namen im Grundbuch eingetragenes Grundstück einen Vindi cations⸗ oder einen unter gewissen Umständen zu

realisirenden An- und Rückforderungsanspruch wegen eines vor Einführung des Gesetzes vom 21. Februar 1852 vertragsmäßig gemachten Eigenthumsvor behalts oder wegen einer bei der Veräußerung bei

gefügten auflöͤsenden Bedingung eines Endtermins oder einer Zweckbestimmung bilden haben, ohne diesen Anspruch durch den Vermerkstreitig oder

beschränkt im Grundbuch gesichert zu haben, so wie Diesenigen, welche unter Nachweis der gesetz lichen Vorausetzungen die Vormerkunggehemmt wollen eintragen lassen, um ihren Anspruch unter Vorlage der betreffenden Urkunden im Grundbuch resp. Mutationsverzeichniß wahren zu lassen, oder im Falle des Widerspruchs des Gegners die An stellung der entsprechenden Klage durch Bescheinig ung nachzuweisen und eine geeignete Bemerkung bezüglich des Prozesses in dem von dem Gerichte aufzustellenden Verzeichnisse bei dem betr. Grund stücke zu beantragen.

Obereigenthümer und Fidescommißberechtigte, welche ihre Heimfalls- und Suceessionsrechte nicht durch Eintrag der Lehns-, Erb- oder Landsiedel-Leih

4

oder Hideicommißqualität eines Grundstücks im Grundbuch haben wahren lassen, um ihre Rechte, soweit dies nach Art. 37 und 38 des Gesetzes vom

21. Februar 1852 noch eintragen zu lassen.

5) Diejenigen, welche Pfandrechte, Eigenthumsvor behalte, Revocationse, Nesolutlons oder Nichtig keits, Separatsons- oder andere Sscherheitsrechte, die weber im Hypothekenbuch noch im Grundbuch gewahrt sind, an zur Zusammenlegung bestimmten Stücken geltend machen können, um unter Vorlage der betreffenden Urkunden und genauer Bezeichnung der Forderung und derfensgen Grundbstücke, welche zur Slcherheit dienen, die Einträge in die öffent lichen Bücher zu erwirken kesp. die Aufzeichnung der Grunbstücke zum Zwecke der Gonstitutrung eines dleselbe Sicherhelt bletenden Surrogats bei

zulässig ist, im Grund buch

835 Die

der Zufammenlegung in dem vom Gerschte zu er⸗

richtenden Verzeichniß zu beantragen.

6) Diejenigen, welche Realservituten, die nicht durch die bei der Consolldation vorzunehmende neue Weg und Wässerleitungsregulirung erlöschen, sondern noch nach derselben geltend zu machen sind, ferner Diejenigen, welche solche Grundstücke zur lebens länglichen Nutznießung, zur Benutzung als Braut gabe bis zur geschwisterlichen Theilung, zur Sicher ung einer lebenslänglichen Leibzucht⸗ oder Auszugs berechtigung anzusprechen haben, um ihre Ansprüche

unter Vorlage der betreffenden Urkunden, genauer Bezeichnung ihres Anspruchs und der betreffenden Grundstücke, oder im Falle des Widerspruchs des Gegners die Anstellung der entsprechenden Klage, unter Beibringung einer Bescheinigung über solche in dem vom Gerichte aufzustellenden Verzeichniß wahren zu lassen..

7) Diejenigen, auf deren Grundstücke in den öffent lichen Büchern solche Rechte eingetragen sind, welche sie für erloschen halten, aber noch nicht haben löschen lassen, um diese Löschung unter Vorlage der nöthigen Beweise hierzu zu erwirken.

Die Zusammenlegung und Melioration der Grund stücke mit Anlage eines neuen Wegenetzes des hier in Betracht kommenden Gemarkungstheiles erstreckt sich auf Flur XII Nr. 431 bis 676 inel. und Flur XIII Nr. 1 bis 249.

Friedberg den 18. Februar 1882.

Großherzogliches Amtsgericht ellheim. Hohenstein, 823 Hülfsgerichtsschreiber.

Oeffent iche Aufforderung.

Die Peter Jung 11. Eheleute von Ockstadt entliehen laut gerichtlich bestätigter Schuld- und Pfandverschreibung vom 25. Juni von Oberförster Harth daselbst

Friedberg.

1852

den Betrag von 700 Gulden und verpfändeten zu dessen Sicherheit die in der Gemarkung Ockstadt gelegenen Immobilien Flur 1 Nr. 594 und 55 Da die Schuld abgetragen sein soll, dies aber ur ch nicht nachge wiesen werden kann, auch der Aufenthaltsort der Erben des inzwischen verlebten Gläubigers ekannt ist, so ergeht an diese, sowie an Alle, we Anspruche aus der Schuldverschreibung erhebe en glauben, hiermit die Aufforderung, solche so g binnen zwei Monaten dahier anzumelden, gegenfalls die Löschung der Hypothek verfügt werden wird. Friedberg den Februar 1882. Großherzogliches Amtsgericht Friedberg. Sellheim.

Hohenstein, Hülfs⸗Gerichtsschreiber.

Zekanntmachung.

am 27. und 28. Februar im Frh. stein'schen Walddistriet Klappertannen versteigerung ist genehmigt. Erster Fahrtag: Donnerstag Ockstadt den 3. März 8 2 8 Der Frh. v. Franckenstein'sche O Rumpf.

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von Fra abgehaltene

Holz

1882. 1882.

berförster

4 slch, sen fur gener techn, a 56 tolzminden- F(u. 0808.) n 1831/82. Sommers. 1. Mal Dir. G. Hanrmann. Winters. 1. Nov. 5

794

Bekanntmachung.

837 Johann Ferdinand Petith von Ober⸗

Esch bach und 90 5 Ehefrau Marie geb. Lenz

haben unter dem 20. v. M. vereinbart, daß die bei Ab⸗ schluß ihrer Ehe angehengene Errungenschafts⸗ gemeinschaft aufgehoben sei, diesel ben leben seitdem in völliger Gütertrennung, was hiermit zur öffent⸗ lichen. gebracht wird. Vilbel am 2. März 1882. Großherzogliches Amtsgericht Vilbel. Wegelin. vdt. Weitzel.

9 0 5 Versteigerung. Unterzeichneter läßt Donnerstag den 9. März l. J., Vormittags 10 Uhr, im Auftrage seiner Tochter nach⸗ folgende Gegenstände gegen Baarzahlung in seiner Be⸗ 2 öffentlich meistbietend versteigern: 1 lange Bank, 16 Schuh lang, 2 Tische, ö zum Wirthschafts⸗ 1 Eckschrank mit Aufsatz, betrieb geeignet, 4 Bänke, 0 Ohmfaß in haltend),

verschiedenen Größen,(von ½ bis 4 Ohm

1 Apfelmühle,

1 Kelter mit zwei Schrauben,

1 Bierpumpe,

2 Stützen,

1 Holztrichter,

8 Hängelampen und sonst noch allerlei Wirthschaftsgeräthe, 1 vollständige Ladeneinrichtung, für eine Spezereihand⸗

lung geeignet,

1 noch gut erhaltenes Rollseil mit Rolle und sonst noch verschiedene andere Hausgeräthschaften. Büdesheim den 1. Marz 1882.

815 Ludwig Wilhelm Schub.

Holzversteigerung.

Donnerstag den 9. März I. J., Vormittags 10 Uhr, sollen in dem Gräflichen Forstrevier Bainhards, Distrikt Unterwald, nachverzeichnete Holzsortimente einer öffent lichen Versteigerung ausgesetzt werden:

52 Raummeter Eichen-Prügelholz, ö

2 7 Nadel-Prügelholz, 39 9 Eichen⸗Stockholz, 68 5 Eichen⸗Reisholz, 8 Nadel⸗Reisholz, 1600 Stück Nadel-Wellen, 1 Eichenstamm, 26 Centimeter Durchmesser und

6 Meter Länge,

19 Stück Fichtenstämme(B meter Durchmesser und 1014 Meter Länge, 15 Stück Fichtenstangen, 810 Centimeter Durch

messer und 69 Meter Länge,

9 Stecken Eichen-Werk⸗ Prügelholz, auch zu Garten einfriedigungspfosten geeignet, je Stück 1% Meter Länge.

Zusammenkunft beim Forsthaus Bainhards. Assenheim den 28. Februar 1882. Graflich Solms Rödelheim'sche

auholz), 1624 Centi⸗

r

775 Rentkammer.

4050 Stück Plataucu⸗ Baume,

vierjährig, mit schoͤnen Kronen und gutem Wachsthum, 2 Meter Stammhoͤhe, geeignet zu Zieranlagen in Wirthschaftsgarten ze. 1. werden in. Parthien und einzeln pre iswürd 1g Baumgärtner 740

tz N Brenahol versteigerunt g.

1% e 5. S. und Donnerstag den 9. März d.

J

sollen in dem Stadtwald zu Hungen nachverzeichnete Holzsortimente versteigert werden.

Mittwoch den 8. März:

163 Kiefernstämme von 12 34 Centimeter 233 Raummeter Buchen Scheiter,

276 5 Buchen Knüppel,

23 1 Eichen-Knüppel,

48 1 Nadel-Knüppel,

84* Buchen-Reisig,

77 5 Nadel- Reisig,

650 5 Eichen-Durchforstungs- Rei 184 0 Buchen Stöcke,

30 5 Nadel-Stöcke;

Donnerstag de 67 Eichen-Stämme von 13

6 Lärchen 5 21 383 5 11 Kiefern 5 1831 5 167 Raummeter Eichen-Knüppel,

11* Nadel 5

86 1 Eichen- Reisig,

23 17 Stöcke.

daß sich bel den Buch Versteigerung ist jedes

Bememerkt wird, Der Anfang der

Herborn, am zweiten Tag in dem Distrikt Gichenstück.

Hungen am 28. Februar 1882.

30 Centimeter

1** Durchmesser und 5 21 Meter Länge,

si 97

n 9. März: Durchmesser und 5 11 Meter Länge, 15 1110

0 f 11 1 8 13*

**

*

en Scheltern 24 Meter Rundscheltholz befindet. nal Vormittags 10 Uhr. Am ersten 2 ag in dem Distrtkt

Großherzogliche Bürgermeisteret Hungen. Bender.

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