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moglichstem Anschluß an den Pfarrverband zu erfolgen. Die Bewohner einer Gemeinde ohne Schule ihrer Confession sind berechtigt zur Be— nutzung einer benachbarten Schule ihrer Con— fession. Für die Pfalz sind außerdem die Be— stimmungen des Landraths-Abschieds von 1818 maßgebend.“ Der Cultusminister Lutz erklärte diesen Antrag für unannehmbar und undurch— führbar.
Ausland.
Oesterreich-Ungarn. Wien, 4. Febr. Die Plenarsitzung der ungarischen Delegation nahm in der Generaldebatte und nachher in der Specialdebatte die einzelnen Artikel der 8 Mill. Creditvorlage an. Die endgiltige Abstimmung findet morgen statt.
— 5. Febr. Hiesige Blätter melden, daß gestern in Lemberg zahlreiche Haussuchungen bei panslavistischen, von Rußland besoldeten Azita— toren unter Anwesenheit eines Staatsanwaltes, eines Untersuchungsrichters und eines Polizei— Commissärs stattgefunden haben.
Mostar, 4. Febr. Der Wiener„Presse“ zufolge ist F3 M Jovanovich bei seinem Ein— treffen bierselbst von der Bevölkerung, und zwar unter Betheiligung aller Confessionen, feierlich empfangen worden. Es fand eine herzliche Begrüßung statt, wobei der Commandeur der vollsten Ergebenheit und Treue für den Kaiser versichert wurde.
Frankreich. Paris. Baron v Courcel ist angewiesen, den Botschafterposten in Berlin demnächst anzutreten. Wegen des künftigen Bot— schafters in Petersburg ist noch Nichts entschieden.
Marseille, 3. Febr. Gambetta ist hier ein— getroffen. Er wurde von wenigen politischen Freunden empfangen und zum Hotel Orleans geleitet. Er reist von hier nach Nizza, um seinen Vater auf acht Tage zu besuchen. Nach diesem kehrt er nach Paris zurück, um an den Kammer⸗ debatten Theil zu nehmen. Als Gambetta nach Nizza weitterreiste, fand gegen denselben eine Demonstration statt, indem aus versammelter Menge Zischen und Rufe„nieder mit Gambetta“ ertönten.
Italien. Rom, 4. Februar. Kammer. Ministerpräsident Depretis wies alle gegen das Listenwahlverfahren vorgebrachten Einwände zu— rück und stellte betreffs des Grundsatzes der Listenwahl, den er von der Kammer anerkannt wissen will, die Cabinetsfrage. Die Deputirten— kammer sprach sich mit 285 gegen 125 Stimmen für die von der Regierung angenommene, von Tajani beantragte Tagesordnung aus, wonach die Kammer, von den Erklärungen der Regierung, betreffend die Listenwahl, Akt nimmt. 17 Ab— geordnete enthielten sich der Stimmenabgabe.
Großbritannien. London, 5. Februar. Die Declaration, betreffend die Verlängerung des Handelsvertrags mit Frankreich bis 1. März, wurde gestern durch den diesseitigen Botschafter Lord Lyons in Paris und den Ministerpräsidenten Freycinet unterzeichnet.
Türkei. Konstantinopel, 3. Febr. Die ersten Dragomane der deutschen, russischen, österreichischen und italienischen Botschaft gaben heute an Assym Pascha die identische mündliche Erklärung zu Gunsten der Aufrechterhaltung des status quo in Egypten. Sie fügten hinzu, jede Aenderung würde die Zustimmung aller Groß— mächte verlangen. Dann hinterließen sie eine Abschrift von dieser Erklärung.
— Die Pforte stellte den Vertretern der Mächte die Antwort auf deren Note vom De— cember zu, in der diese wegen des Ceremoniells der Consuln remonstrirten. Die Pforte bedauert, daß sie die Ansicht der Botschafter nicht theilen könne; Capitulationen könnten ihr Recht nicht einschränken. Sie stellt den Usus, auf den die Botschafter in der Note sich berufen, in Abrede und bittet die Botschafter, den Consular-Corps die entsprechenden Instructionen zu geben, damit jedem Mißverständniß vorgebeugt werde.
Rußland. Petersburg. Rußland schloß mit Persien einen Vertrag, nach dem die Pro—
vinz Achal-Teke bis zur Stadt Serakhs, die Persien verbleibt, in das russische Reich auf— genommen werden soll. Die Genehmigung des Vertrages soll am 10. März erfolgen.
— Nach der Zeitung von Turkestan über— brachte der chinesische Attachs Daryn-erkebien in Taschkend an den General Friede nach Kuldscha die Proclamation des chinesischen Ge— nerals Tschian-tschun-tschin, worin dieser allen Bewohnern am Ili, den chinesischen wie moha— medanischen, volle Amnestie zusichert. Die Proclamation ward in allen Moscheen ange— schlagen, von der Bevölkerung aber mit großem Mißtrauen aufgenommen. Es wurden Maß— regeln getroffen, um Daryn⸗erkebien vor In— sulten zu schützen. Das Volk sei zwar ruhig, aber noch in Gaͤhrung. Daryn-erkebien, von einer Escorte von Kosaken begleitet, reiste nach Taschkend zurück, weil die Tsunganen ihm die feindseligste Gesinnung kundgaben.
Rumänien Bukarest. Das Ministerium wird wahrscheinlich in folgender Weise completirt werden: Bratiano Finanzen, gibt dafür das Kriegsministerium an den General Anghelesco ab. Der Finanzminister Chitzen übernimmt die Justiz, der Senatsvicepräces Lecca das Mini— sterium des Innern.
Serbien. Belgrad. Da sowohl serbische Unterthanen, wie zahlreiche Angehörige der bosnisch-herzegowinischen Emigranten-Colonie Zwecks Anschlusses an die Insurrection nach Bosnien sich begaben, ergriff die Regierung strenge Maßregeln, um weiteren Zuzug Frei— williger in die occupirten Provinzen zu ver— hindern und stellte Peko-Paolowitsch von der Emigranten-Colonie unter strenge Ueberwachung.
Egypten. Kairo, 4. Febr. Das neue Cabinet ist gebildet aus: Mahmud Pascha, Präsidium und Inneres; Arabi Bey, Krieg; Mahmud Bey, öffentliche Arbeiten; Abdallah Pascha, Unterricht; Fabry, Auswärtiges und Fehmi Pascha, Justiz.
Aus Stadt und Land.
g. Vilbel. Mit Bezug auf den Artikel in Nr. 15 des Oberhessischen Anzeigers bemerken wir ergänzend, daß unter dem ersten Eigenthümer keines weg der vor— herige Faselhalter des fraglichen Ochsen verstanden sein sollte. Da uns von competenter Seite nachträglich mit— getheilt wurde, daß der Ochs überhaupt früher nicht bösartig gewesen sei, so nehmen wir den fraglichen Passus unseres ersten Artikels ausdrücklich hiermit zurück.
Offenbach. Die Offenbacher Schiffbrücke ist am 1. d. wiederum wegen Treibeises im Main abgefahren worden.
Worms, 3. Febr. Ein Kind des Kaufmanns W. in der Ludwigsstraße spielte gestern in der Kuͤche, wobei ihm ein mit Vitriol gefülltes Fläschchen in die Hände fiel. Das Kind trank die Flüssikeit und starb in Folge dessen heute Nacht.
Allerlei.
Fulda, 31. Jan. Gestern Abend ereignete sich im benachbarten Dorfe Giesei eine grauenvolle Mordthat. Der Hüttner Schnell daselbst schlich dem Hüttner Merz, mit welchem er im Wirthshause scheinbar gemüthlich verkehrt hatte, nach und bohrte ihm sein Messer in das Herz, so daß derselbe alsbald verschied. Der Mörder wurde sofort dingfest gemacht und gefänglich hier ein— gebracht. Es ist dies binnen 8 Tagen der vierte Fall der barbarischen Rohheit der hiesigen Landbevölkerung.
Paris, 2. Febr. Bontoux, der Präsident, und Feder, der Director der„Union générale“, wurden gestern Abend wegen schwindelhafter Börsenspekulationen verhaftet.
Gerichtssaal.
Butzbach, 3. Febr. Das heutige Schöffengericht war von kurzer Dauer, Strafen wurden nur gegen drei Bettler resp. Landstreicher in der Höhe von 8—12 Tagen Haft erkannt und Ueberweisung derselben an die Landes: polizeibehörde ausgesprochen. Die Beleidigungsklage gegen Conrad Weisel 11. von Fauerbach v. d. H. kam nicht zur Verhandlung, indem der Beleidigte seinen Straf— antrag zurück nahm, da Weisel sich bereit erklärt hatte, die Kosten zu zahlen und die Beleidigung durch eine Erklärung im„Wetterauer Boten“ als unwahr zurück— zunehmen. Gegen Adam Klein von der Kröge bei Batten— berg, beschuldigt, aus der hiesigen Herberge einen Schlaf— teppich entwendet zu haben, erkannte das Gericht ein freisprechendes Urtheil, da der Zeuge Joh. Hammel er— klärte, daß Klein zur Zeit des Diebstahls nicht in der Herberge gewesen war; des Diebstahls verdächtig soll nun ein gewisser A. Fleckenstein von Lang-Göns in An⸗ klagezustand versetzt und Untersuchung eingeleitet werden.
Altenstadt. In der heute dahier abgehaltenen Schöffengerichtssißung wurde in folgenden Sachen er—
kannt: 1) Georg Flach, Dienstknecht von Staden, hatte sich des Vergehens des Dlebstahls schuldig gemacht, was seine Verurthellung in eine Gefängnißstrafe von 5 Tagen und Tragung der Kosten zur Folge hatte. 2) Georg Volz von Nleder-Mockstadt, angeklagt wegen Körper- verletzung und groben Unfugs, erhielt wegen des Ver⸗ gehens der Körperverletzung eine Gefängnißstrafe von 2 Monaten und 2 Wochen und hat die Untersuchungs⸗“ kosten zu tragen. Bezüglich der ihm zur Last gelegten Uebertretung des groben Unfugs wurde auf eine be⸗ sondere Strafe nicht erkannt. 3) Die Privatklagesache der Konrad Wolf Wittwe von Bönstadt gegen Johann Heinrich Jung Eheleute von da hat durch Vergleich ihre Erledigung gefunden.
Verloosungen. 11
Stadt Augsburg fl. 7⸗Loose von 1864. d Serten⸗Ziehung vom 1. Februar 1882. Nr. 38 105 abe 204 271429 430 515 518 584 685 745 876 882 935 Pe 1029 1032 1164 1271 1207 2011. Die Gewinnzlehung 1 1 0 findet am 1. März 1882 statt. ener
Köln⸗Mindener Thlr. 100⸗Loose v. 1870. dallab Gewinn⸗Ziehung vom 1. Februar 1882.— Heimzahlung 3 am 1. April 1882. Nr. 139331 Thlr. 55,000. Nr. 122349 f. Thlr. 10,000. Nr. 155054 Thlr. 4000. Nr. 139315 153093 à Thlr. 2000. Nr. 108024 153064 184239
u Thlr. 1000. Nr. 13803 Thlr. 500. Nr. 7757 4690 1 934 49795 52799 71478 8590 10 040 145136 165577 0 Frame 597 à Thlr. 200. Auf alle übrigen Nummern in den de. am 1. Dezbr. 1881 gezogenen Serien entfällt der ge- I Fuglsc“ 8 ringste Gewinn von Thlr. 110. dusisc r
Oesterreichische fl. 500-Loose von 1860. Pieates Serienziehung vom 1. Februar 1882. Nr. 186 265 626, 858 978 1045 1758 1959 4976 2905 3047 3315 3611, Pelars in 3757 3990 4260 4293 4614 4625 4685 4824 4907—— 4911 4955 5045 5288 5536 5769 6022 6116 6185 6345 6362 6458 6481 6662 6673 6806 7086 7213 8 7381 7526 7672 7673 7957 8285 8309 8431 8544 5 8643 8785 8889 8948 9087 9599 9662 9715 9750[ Son 9761 9901 10222 10248 10313 10323 10894 1115714 11470 11636 11648 12003 12044 12047 12266 12715 T veber 13293 13352 13926 13931 13948 14356 14416 14649 U. 6 zin 14729 15169 15178 15384 15657 15875 16237 16286 2. V. Be 16622 16685 16759 16890 16943 16978 17097 17129 8. 95 8 17131 18075 18 49 19217 19653. Die Gewinnziehung U 5. findet am 1. Mai 1882 statt. 75 110
Handel urd Verkehr.
Friedberg, 4. Febr. Wochenmarkt. Butter kostete per Pfd. M. 0.80—0.90, Eier 1 St. 7 Pf., 2 St. gr. 15 Pf.“
Gießen, 4. Febr. Wochenmarkt. Butter per Pfd.
M. 0.95— 1.00, Eler 1 St. 7—8 Pf., 2 St. 00-00 Pf., Friedb Käse per Stüc 5—9 Pf., Tauben das Paar 90— 100 Pf Hühner per Stück M. 1.00— 1.20, Hahnen ver Stül M. 1.25—2.00, Enten per Stück M. 1.80— 2.00, Ochsen fleisch per Pfd. 60 62 Pf., Kuh- und Rindfleisch 40 bis Herr 50 Pf., Kalbfleisch 40—44 Pf., Schweinefleisch 60 bis 64 Pf., Hammelfleisch 50—60 Pf., Kartoffeln 100 Kilo gege M. 3.00— 4.00, Zwiebeln per Ctr. M. 6.—8.
Mainz, 3. Februar. Marktpreise. Kartoffeln pr. l 100 Kilo M. 4.40—5., Heu per Ctr. M. 4.50— 4.75, Stroh Allein per Ctr. M. 3.75— 4.00, Butter ½ Kilo M. 0.90— 1.00,
Butter in Parth. M. 0.75— 0.80, Eier/ Hundert M. 1.69 1 bis M. 1.80, Handkäse 4—8 Pf., Rothkraut 20—30 Pf., Weißkraut 00—00 Pf., Blumenkohl 25—30 Pf., Wirsing
3—5 Pf., 1 Ente M. 2.20 bis 2.50, 1 Hahn M. 1.20 bis
1.70, 1 Huhn M. 1.20 1.70, 1 junge Taube 55-60 Pf.— Frucht markt. Waizen hiesiger M. 25.60-26.00, fremder
M. 24.75— 26.00, amerik. rother Winterwatzen M. 00.00— bis M. 00.00, Roggen, hiesiger und franz., M. 20.25 8„ bis M. 20.50, Gerste, pfälzer, M. 19.50.—19.60, Franken lll M. 19.60— 19.80, Hafer eff. M. 15.25— 17.25, Repß f M. 29.50— 30.50, Repskuchen M. 000. Rüböl eff. ohne Faß 0 Nittwot M. 30.50— 30.60, per Mai mit Faß M. 30.30— 30.40, Aan in hie — Viehmarkt. Ochsen 1. Qual. M. 64., 2. Qual, at Loch
M. 56.—62., Kühe 1. Qual. M. 57., 2. Qual. M. 40.—50 Udgasezt un Kälber das Pfd. 55— 60 Pf., Schweine das Pfd. 50 f fe ae bis 62 Pf. b Friede Annahme und Beförderungtelegraphischer 83
Post⸗Anweisungen. Für die Annahme und 5 förderung telegraphischer Postanweisungen ist versuch 5 weise die beschränkende Bestimmung in Wegfall gekom mei 6
nach welcher sowohl am Einzahlungs- als auch am B stimmungsorte eine dem öffentlichen Verkehr dienende Telegraphenanstalt sich befinden muß. Bei telegraphischen 0 fügen Postanweisungen, welche an Orten ohne Telegraphen 8 anstalt zur Post gegeben werden, wird das Ueberweisungs Telegramm von der Annahme-Postanstalt mit der näch 8 sten Postgelegenheit der am schnellsten zu erreichenden strbingte Reichs-Telegraphenanstalt als Einschreibsendung zuge, f b führt. Für letztere hat der Einzahler Porto und Ein; schreibgebühr im Voraus zu entrichten. Ist eine tele“ graphische Postanweisung nach einem mit einer Tele graphenanstalt nicht versehenen Postorte gerichtet, so er folgt die Weiterbeförderung des betreffenden Ueber weisungs⸗Telegramms von der letzten Telegraphenanstalt bis zur Bestimmungs-Postanstalt ebenfalls mit der näch sten Postgelegenheit als Einschreibsendung. Es ist i das Belieben des Einzahlers gestellt, ob er das Porto, die Einschreib- und die Eilbestellgebühr für diese Sendung vorausbezahlen, oder die Berichtigung dem Empfänge überlassen will. Telegraphische Postanweisungen nach Orten ohne Postanstalt werden von der letzten Postanstalt dem Empfänger durch Eilboten zugeführt. Für die Be- stellgebühr telegraphischer Postanwefsungen durch Eilboken kommen die für die Eilbestellung gewöhnlicher Postan?]“ weisungen im§ 21 der Postordnung festgesetzten Gebühren 10
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