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Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag,
ler und in Nauheim Montag, Mitt 5 g. r Kreisblatt für den Kreis Friedberg..
Freitag Abend ausgegeben.
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Betreffend: Die Ausführung der allgemeinen Bauordnung vom 30. April 1881.
Das Gr. Kreisamt Friedberg an die Gr. Bürgermeistereien des Kreises und das Gr. Polizeicommissariat Wickstadt.
mäßige Revision erfolgt ist, eventuell welche Anstände sich bei derselben ergeben haben und binnen welcher Frist der beseitigen will. Hat die Revision Anstände nicht ergeben, so ist uns doch, daß dieselbe stattgefunden hat, sowie die vorschriftsmäßige Ausführung
Dle einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reclamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahres⸗Conto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.
Amtlicher Theil.
dem Großherzoglichen Regierungsblatt Nr. 10 ist zu publitiren: Bekanntmachung, die Begrenzung der Parzellen zum Behufe der Katasteroperatlonen betreffend.
Friedberg den 3. Juni 1882.
Nach Artikel 77 der Bauordnung sind die Bauenden bei Meidung der im Artikel 80 angedrohten Strafe verpflichtet, en von der Beendigung des Nauhbaues vor dem Beginn der Verputzarbeiten Anzeige zu machen, damit zur Prüfung
der plan- und vorschriftsmäßigen Ausführung des Bauwesens eine Besichtigung desselben vorgenommen und je nach dem Ergebniß weitere Ver⸗ fügung getroffen werden könne. Diese Prüfung hat durch denjenigen Feuervisitator zu geschehen, welchem die in Artikel 138 des Polizeistraf⸗ gesetzes vorgeschriebene Untersuchung neuer Feuerungsanlagen ohnehin obliegt. Die Prufung und Feuerungsanlagen zu verbinden, kommen jedoch bei einem Bauwesen solche Kamine und F
ist regelmäßig mit der Untersuchung der Kamine euerungsanlagen nicht vor, so hat die Prüfung
ständig zu erfolgen. Selbstverständlich find auch die Bezirksbauaufseher, wie auch seither, verpflichtet, die Beobachtung der baupolizeilichen
Vorschriften zu überwachen, sich bei gelegentlicher Anwesenheit in Ihren Gemeinden von der Innehaltung der gedachten Vorschriften zu über⸗
u und behufs Abstellung vorgefundener Mißstände bei uns, beziehungsweise bei Ihnen als den Localpolizeibehörden geeignete Anträge zu
stellen. Die genehmigten Pläne sowie die Baubescheide sind daher sowohl den Bezirksbauaufsehern als dem Feuervisitator auf Erfordern vor⸗
en. Von der erfolgten Revision ist uns Ihrerseits berichtliche Anzeige zu erstatten und dabei zu bemerken, daß und wann die vorschrifts⸗ Bauherr die Anstände
Baues anzuzeigen. Dr. Braden. 0
Bekanntmachung.
Betreffend: Die Ausführung des Gesetzes vom 10. September 1878 über den Schutz der in fremde Verpflegung gegebenen Kinder unter 6 Jahren.
Es wird andurch unter Beziehung auf die diesseitige Bekanntmachung vom 25. März 1881 zur öffentlichen Keuntniß gebracht, daß ach rubricirtem Gesetz, beziehungsweise der dasselbe erläuternden Justruction vom 14. Mai 1880, den Gemeindeärzten obliegenden Functionen F. 6, 12, 13 und 14 der Instruction) für Groß-Karben seitens des Herrn Dr. Hauser zu Vilbel übernommen worden sind.
Friedberg am 2. Juni 1882. Großherzogliches Kreisamt Friedberg.
Dr. Braden.
Dienstnachrichten aus dem Kreise Friedberg.
Adam Arnold von Nieder-Wöllstadt wurde auf den Feldschutz ernannt und verpflichtet.— Johannes Hofmann IV. und Konrad
Hofmann V. von Bodenrod wurden als Feldgeschworene dieser Gemeinde ernannt und verpflichtet.— Gottfried Dickenberger IV. und Joseph Moser, beide von Ilbenstadt, wurden als Feldgeschworene dieser Gemeinde ernannt und verpflichtet.
Ausgewiesen aus dem Großherzogthum auf Grund des F. 3 Absatz 2 des Freizüͤgigkeitsgesetzes: Johannes Gieß aus Jossa, Kreis lüchtern; Urban Heumüller aus Deiden, Kreis Gersfeld; Hermann Leidhäuser aus Unna, Kreis Hamm, Regierungsbezirk Arnsberg; Johann
ches Sch müller Groß aus Oberbruck, Königreich Bayern; Bruno Oscar Alexander Lindner von Annaberg, Kreis Dresden.
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Wegen Bettels bestraft: Heinrich Reusch aus Maar, Kreis Lauterbach; Urban Heumüller aus Deiden, Kreis Gersfeld; Hermann Leid— Unna, Kreis Hamm, Regierungsbezirk Arnsberg, Preußen; Thomas Baumgartt aus Gosna, Bezirkshauptmannschaft Müß⸗Oesterreich. Der Aufenthaltsort des Johannes Müßler aus Bruchenbrücken ist unbekannt und zu ermitteln.
Elise Henkel aus Romrod wurde am 23. Mai laufenden Jahres und Wilhelm Heinrich Hübner von Nieder-Florstadt wurde am Mai laufenden Jahres, maßgeblich des§. 361 pos. 8 des Reichsstrafgesetzbuchs, mit Fristbestimmung von 24 Stunden verwarnt.
Bekanntmachung, den Remonte- Ankauf pro 1882 betreffend. Großherzogthum Hessen-Darmstadt. Zum Ankauf von Remonten im Alter von vorzugsweise drei und ausnahmsweise vier Jahren sind im Bereiche des Großherzogthums
Hessen-Darmstadt für dieses Jahr nachstehende, Morgens 8 Uhr beginnende, Märkte anberaumt worden und zwar:
den 5. Juli in Alsfeld, den 29. Juli in Nieder-Wöͤllstadt, den 23. August in Bickenbach, Nidda,„ 21. August„ Lampertheim, 1„ Gernsheim, 2„ Bußbach, 227„ Groß-Bieberau, e„ Groß-Gerau.
7 7 ö Die von der Remonte-Ankaufs-Commission erkauften Pferde werden zur Stelle abgenommen und sofort gegen Quittung baar bezahlt. Pferde mit solchen Fehlern, welche nach den Landesgesetzen den Kauf rückgängig machen, sind vom Verkäufer gegen Erstattung des
Tick Kauspreises und der Unkosten zurückzunehmen, auch sind Krippensetzer und Kopper vom Ankauf ausgeschlossen und wird es sich empfehlen, hierauf 10 besonders zu achten, damit die Zurückgabe derjenigen Pferde, welche sich innerhalb der ersten 8 Tage nach dem Eintreffen in den Depots mit diesem Fehler behaftet zeigen, vermieden wird.
Die Verkäufer sind ferner verpflichtet, jedem verkauften Pferde eine neue starke, rindlederne Trense mit starkem Gebiß und einen
Kopfhalter von Leder oder Hanf, mit 2 mindestens 2 Meter langen, starken haufenen Stricken, ohne besondere Vergütigung, mitzugeben.
Um die Abstammung der vorgeführten Pferde feststellen zu können, ist es erwünscht, daß die Deckscheine moͤglichst mitgebracht werden. Königlich Preußisches Kriegs-Ministerium, Abtheilung für das Remontewesen.
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nechlt ln v. Rauch. Graf v. Klinckowstroem.
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de ee Deutsches Reich. e 0 15 e kun ch Berlin. Fürst Bismarck ist eingeladen N ˖ 8„anwaltschaft bei dem Amksgerichke Langen zugelassen. worden, als einer der Taufpathen für den Sohn en, 9 Regierungsblatt, Bei⸗ VIII. Dienstnachrichten. Dem Postinspeetor Börner des Prinzen Wilhelm 0 11 8 Diese Aus- U lage Nr. 12, enthält: aus Oldenburg wurde die landes herrliche Bestätigung eich N ist n so bedeutungsvoller, als es 7 becl I. Oeffentliche Anerkennung einer edlen That. erthellt. zeichnung is e 95 f A dan 8 1 besuben II., 111. und zv. Uebersicht der für 1882/83 ge⸗ IX. Coneurrenzeröffnungen. Erledigt sind; die Lehrer⸗ wohl zum ersten, Mal geschieh„„ daß bei den * Taufhandlungen innerhalb der Königlichen Fa—
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nehmigten Umlagen in den Gemeinden der Kreise Mainz, stelle an der ev. Schule zu Weinheim, Gehalt 900 M.;
terbach und Groß-Gerau. eine Lehrerstelle zu Löhrbach, Gehalt 900 M. milie ein Mitglied eines nicht regierenden Fürsten— 1 en 0 d 0 1 0 litg eines nicht reg e
11. Gohneb in e Darmstadt. Der Hülfs-Gerichtsschreiberf hauses in solcher Eigenschaft fungirt. Wie Füͤrst 8 ane en eee 1 8 Fürstweger wurde zum Gerichtsschreiber bei dem Bismarck gleichsam einer der Pathen des wieder— VII. Zulassung zur Rechtsanwaltschaft. Der Ge- Amtsgerichte Mainz ernannt. geborenen Deutschen Reiches war, so soll er bei
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berhessischer Anzeiger.
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