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1882.
Famstag den 4. März. M 27.
berhessischer Anzeiger.
Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.
Wird hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und
Freitag Abend ausgegeben. Kreisblatt für den Kreis Friedberg.
Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei groͤßerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reelamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahres-Conto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.
Amtlicher Theil. Aus dem Großherzoglichen Regierungsblatt Nr. 4 ist zu publiciren: Verordnung, das Gewerbe der Pfandleiher und Trödler betreffend.
Wir bringen hiermit zur Kenntniß, daß dem Geflügelzucht-Verein„Eintracht“ in Darmstadt die Erlaubniß zur Vornahme einer mit einem Vogel- und Geflügelmarkte in den Tagen vom 8. bis 10. April dieses Jahres zu verbindenden Verloosung unter der Bedingung ertheilt worden ist, daß hoͤchstens 7000 Loose à 20 Pfennig ausgegeben und mindestens 60 Prozent des Bruttoerlöses hieraus zum Ankauf der aus Voͤgeln und Gefluͤgel bestehenden Gewinngegenstände verwendet werden. Den Vertrieb der Loose haben wir im Großherzogthum gestattet.
Friedberg am 2. März 1882. Großherzogliches Kreisamt Friedberg.
Dr. Braden.
——
Bekanntmachung. Betreffend: Die Erbauung einer Eisenbahn von Friedberg nach Hanau, hier Geländeerwerb in der Gemarkung Kaichen.
Es wird hiermit zur Kenntniß der betheiligten Grundeigenthümer gebracht, daß die Pläne über das zur Erbauung der Eisenbahn Friedberg⸗ Hanau in der Gemarkung Kaichen noch weiter erforderliche Gelände nebst dem Gelände- und Namensverzeichnisse der Eigenthümer von Montag den 6. März 1882 bis einschließlich Montag den 13. März 1882 auf dem Bürgermeistereibureau zu Kaichen zur Einsicht der Betheiligten offen liegen. Mittwoch den 15. März, Vormittags 9 Uhr, tritt die nach Vorschrift des Gesetzes vom 27. Mai 1821, die Abtret⸗ ung von Privateigenthum für öffentliche Zwecke betreffend, gebildete Localcommission, bestehend aus dem Großherzoglichen Kreisrathe Dr. Braden als Vorsißender, dem Großherzoglichen Kreisbaumeister Reuß zu Friedberg als Sachverständiger, dem Großherzoglichen Bürgermeister Geibel in Bönstadt, Großherzoglichen Beigeordneten Ewald zu Assenheim und Gemeinderathsmitglied Christian Schäfer in Ossenheim?), auf dem Gemeinde hause zu Kaichen zusammen, um etwaige Einwendungen der Grundeigenthümer gegen die Nothwendigkeit der Abtretung ihres Geländes entgegen⸗
Staatskasse bezweckt, abgelehnt wurde. vom Ausschuß beautragten Abstriche bei den Austalten von Michelstadt, Alsfeld, Friedberg,
zunehmen und den Betrag der zu leistenden Entschädigung zu ermitteln.
Glaubt ein Grundeigenthümer verlangen zu sollen, daß an Stelle 9 8
eines der obengenannten den betheiligten Ortsvorständen entnommenen Commissionsmitglieder ein Mitglied aus dem Ortsvorstande einer nicht betheiligten Gemeinde in die Commission zu berufen sei, so ist dieses Verlangen innerhalb der Offenlegungsfrist bei uns vorzubringen.
Friedberg den 28. Februar 1882.
Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden.
*) In Nummer 26 des Oberhessischen Anzeigers sind irrthümlich die Vertreter der Gemeinden: Herren Justizrath und Kammerdirector
Dr. Geyger zu Assenheim, Buͤrgermeister Lohner zu Heldenbergen und Heinrich Philipp Best II. zu Bruchenbrücken als Mitglieder der
Localcommission aufgeführt worden.
Bekanntmachung.
Die durch unsere Bekanntmachung vom 10. Dezember vorigen Jahres, Kreisblatt Nr. 147, für die Gemarkung Ober⸗Eschbach ange—
ordnete Hundesperre wird hiermit aufgehoben.
Friedberg den 2. März 1882.
Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden.
Deutsches Reich. Darmstadt, 28. Febr. Bei der heutigen
Kammerverhandlung über den Etat der Real—
schulen erklärte die Regierung, daß sie bereit
sei, in nächster Zeit eine neue Regulirung der
Beitragspflicht der Städte zu veranlassen, worauf der Scriba'sche Antrag, soweit er volle Ueber⸗ nahme der Kosten der Realschulen auf die Die
Alzey und Bingen wurden abgelehnt, ebenso ein Antrag Pennerich's mit Rücksicht auf die
großen Opfer, welche Bingen gebracht, den Staatszus chuß von 8760 M. auf 9260 M. zu
erhöhen.— 1. März. Die Kammer fährt in der Berathung des Etats des Ministeriums des Innern fort. Die zu dem Cap. 39:„Beitrag an die Stadt Darmstadt zu den Kosten des Seminars zur Ausbildung von Lehrerinnen für das höhere Lehrfach“, 40:„Schullehrer-Semi— narien“, 41:„Lebrer-Präparanden-Anstalten“ und 42:„Kreis⸗Schul-Juspectoren“ von der Regierung geforderten Summen, werden ohne erhebliche Debatte bewilligt. Bei Cap. 43: „Beiträge zu Besoldungen der Volksschullehrer“, bringt Racks verschiedene, nach seiner Ansicht dem heutigen Volksschulwesen anhaftende Mängel, sittliche Verwilderung der Jugend u. s. w., zur Sprache und entspinnt sich darüber eine äußerst lebhafte Debatte, an welcher sich Geh. Staats— rath Knorr, Geh. Oberschulrath Greim, ferner die Abgg. Schröder, Wasserburg, Hanstein, Franck, Küchler, Maurer, Osann, Wolz, Laut, v. Wedekind, sowie der Berichterstatter Ellen—
berger bethelligen. Die angeforderten 525,000 M.
werden bewilligt. Für den Turnunterricht wer⸗ den statt der geforderten 8600 M. nur 7000 M., für Zeichenunterricht die angeforderten 1500 M. bewilligt. Zu Cap. 46:„Museum und Hof— Bibliothek“, werden statt der angeforderten 75,385 M. nur 73,785 M. bewilligt, ebenso die Forderungen für den botanischen Garten und das botanische Cabinet und fur den Beitrag zum historischen Verein, während die als Beitrag zur Oberhessischen Gesellschaft für Natur- und Heilkunde eingestellten 600 M. nicht bewilligt werden. Die unter Cap. 49:„Kreisärzte, Kreis— assistenzaͤrzte, Kreiswundärzte, Kreisveterinärärzte und Staatsbeitrag zur Salarirung practischer Aerzte in den ärmeren Landestheilen“, einge— stellten 119,482 M. werden bewilligt, zu Cap. 50: „Impfwesen“, wird die Summe von 20,600 M. beanstandet und Abstrich von 6100 M. fur 200 Kaͤlber beantragt.— 2. Marz. Nach den gestrigen Eroͤrterungen über das Cap.„Impf— wesen“ zieht der Finanzausschuß seinen Antrag auf Abstrich von 6100 M. für 200 Kälber zurück und wird die Gesammtanforderung der Regierung bewilligt. Die übrigen Positionen des Budgets des Ministeriums des Junern geben zu Beanstandungen keinen Anlaß und werden die betreffenden Anforderungen meist nach den Antraͤgen des Ausschusses bewilligt. Es wird hierauf in die Berathung des Budgets des Ministeriums der Finanzen eingetreten und werden die Cap. 86:„Ministerium selbst“, 87:„Hauptstaatskasse“, 88:„Streitige Rechts⸗ verhaltnisse und Proceßführung“ und 89:„Rent— aͤmter(Obereinnehmereien)“ nach den Antraͤgen des Ausschusses erledigt.
— Militärdtenstnachrichten. Ass.-Arzt 2. Cl.
Dr. Weber, vom Großh. Feld-Art.⸗Regt. Nr. 25, wurde zum Ass.⸗Arzt 1. Cl., Ass.⸗Arzt 2. Cl. der Res. Lindenborn, vom 2. Bat. 3. Großh. Landw.-Regts. Nr. 117, zum Ass.⸗Arzt 1. Cl. der Res. befördert.
— Der Gerichtsschreiber Kloß in Büdingen wurde zum Gerichtsschreiber in Hungen ernannt.
Berlin, 1. März. Abgeordnetenhaus. Das Haus erledigte zunächst eine Petition nach dem Antrag der Petitions-Commission. Knebel begründet darauf seinen Antrag für die Unter⸗ suchung der Lage der Kleinbauern in der Rhein— provinz. Der Antrag wird einer Commisston von 21 Mitgliedern überwiesen.— 2. März. Das Abgeordnetenhaus genehmigte debattenlos in drit— ter Lesung die Gesetzeutwürfe, betr. die Abfindung der Hauser Glücksburg, die Gebühren der Ge— richtsvollzieher und die Gerichtskosten und über— wies den Rechenschaftsbericht über die Rechnung des Staatshaushalts pro 1878/79 an die Rechnungs-Commission. Es folgt die erste Lesung der Packhofsvorlage, welche an eine Commission von 14 Mitgliedern überwiesen wird. Das Haus tritt sodann in die Berathung der Denk— schrift über die Ausfuhrung der Nothstands— vorlage und wird dieselbe einer Commissson von 14 Mitgliedern überwiesen. Das Abgeordneten— haus erledigte schließlich die auf der Tages— ordnung stehenden Etatstheile.
— 1. Marz. Der Volkswirthschaftsrath erle— digte in der General Discussion die Novelle zur Gewerbeordnung. Die meisten Redner sprachen im Großen und Ganzen für die Novelle sich aus, die einem permanten Ausschuß überwiesen wurde. Sodann berieth der Volkswirthschaftsrath die Vorlage einer neuen Subhastattons- Ordnung,
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