Fonnerstag den 2. Jrfaf 7
er Anzeiger.
% Wird hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und
Hreisblatt für den Kreis Friedberg.
Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag,
Donnerstag und Samstag.
. ie Freitag Abend ausgegeben. Dugeln 85 5 K N f 2 5 9 Auler. 7 einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei groͤßerem Tabellen- oder Zissersatz mit 14 Pf., bei Reclamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. fleisch Annoncen ven auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jabres-Conto bel uns baben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen. .—u—e——————————ůů————— g 5 * 6 Amtlicher Theil. kort 1 Aus dem Großherzoglichen Regierungsblatt Nr. 3 ist zu publiciren: Verordnung, die Ausführung der allgemeinen Vauord nung vom April 188 betr. Wenge. Aus dem Reichsgesetzblatt ist zu publiciren: Nr. 6. Gesetz, vetreffend die Feststelung des Reichshaushalts Etats für das Etats jahr 1882/83. Gesah, betreffend ahnen, sowie zur Erhöhung des Betriebsfonds des Reichskasse.
ie Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Verwaltungen des Reichsheeres, der Marine und der Reichseisenb
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die von Ihnen auf Grund unseres Ausschreibens vom 2.
S g. zer. Unter Beziehung auf
4 8 emachten Bestellungen und unter Hinweis auf das Ausschreiben vom 18. November Mann sichtigen wir Sie, daß die bestellten neuen Ortstafeln beztehungsweise die Annegtafeln bei den e Sie wollen dieselben bei der gedachten Firma, welche auch zum Einzuge der Rechnungsbeträge
an ler Gebrüder Buderus zu Hirzenhain bestellt wurde, Dr. Braden.
Betreffend: Maßregeln zur Unterdrückung des Milzbrandes in der Wetterau.
7 Muͤnster, Nieder-Möͤrlen, Nieder-Weisel, Ober⸗Eschbach, Unter Hinweis auf unsere Verfügung vom 20. dieses Monats, Kreisblatt Nr. 22,
Disciplinarstrafen erkannt werden müßten.
dee ame Bekanntmachung.
„ Betreffend: Die Erbauung einer Eisenbahn von Friedberg nach Hanau, hier Geländeerwerb in der Es wird hiermit zur Kenntniß der betheiligten Grundeigenthümer gebracht,
*
g Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg „en die Großherzoglichen Bürgermeistereien Bauernbeim, Bodenrod, Bruchenbrücken, Butzbach,
Soͤdel, Staden, Stammheim, fordern wir Sie hiermit nochmals auf, die Tabellen
über die im II. Semester 1881 gefallenen Thiere innerhalb 3 Tagen anher einzusenden, widrigeufalls dieselben durch
Friedberg den 28. Februar 1882.
betreffend: Ortstafeln. ichinge: Dis»roßherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Burgermeistereien des Kreises. Februar 1881— Oberhessischer Anzeiger Nr. 1. David Groedel Söhne dahier und zur gültigen Quittirung derselben seitens
— Oberhessischer Anzeiger Nr. 17— 8— benach⸗ eingetroffen sind.
881
baldigst und zwar spatestens binnen 3 Wochen abholen lassen.
Friedberg den 28. Februar 1882.
Dorheim, Griedel, Hoch-Weisel, Maibach, Weckesheim, Wisselsheim.
Wartboten abgeholt und Dr. Braden.
Gemarkung Kaichen.
daß die Plane über das zur Erbauung der Eisenbahn Gelände- und Namensverzeichnisse der Eigenthümer Vürgermeistereiburcau zu Kaichen zur Einsicht der Vorschrift des Gesetzes vom 27 e Zwecke betreffend, gebildete Localcommission, bestebend aus dem Großherzoglichen Kreisrathe Dr. Braden erständiger, dem Justizrath und Kammerdirector Dr. Geyger
Mai 1821, die Abtret⸗
Philipp Best II. zu Bruchenbrücken, auf dem Geländes
Glaubt ein Grundeigenthuͤmer verlangen zu sollen, daß an
der Offenlegungsfrist bei uns vorzubringen.
J Sli Gße Friedberg-Hanau in der Gemarkung Kaichen noch weiter erforderliche Gelände nebst dem bon Montag den 6. März 1882 bis einschließlich Montag den 13. März 1882 auf dem drr Betheiligten offen liegen. Mittwoch den 15. März, Vormittags 9 Uhr, tritt die nach richtung. ung von Privateigenthum für öffentliche 31 ö 5 d i Güdel. als Vorsißender, dem Großherzoglichen Kreisbaumeister Reuß zu Friedberg als Sachv 1 — Fu Assenheim, dem Großherzoglichen Bürgermeister Lohner zu Heldenbergen und dem Heinrich „ Gemeindehause zu Kaichen zusammen, um etwaige Einwendungen der Grundeigenthümer gegen die Nothwendigkeit der Abtretung ihres 141 entgegenzunehmen und den Betrag der zu leistenden Entschädigung zu ermitteln. en Stelle eines der obengenannten den betheiligten Ortsvorständen entnommenen Commissiousmitglieder ein Mitglied aus dem Ortsvorstande einer d lara d nicht beteiligten Gemeinde in die Commission zu berufen sei, so ist dieses Verlangen innerhalb * Friedberg den 28. Februar 1882.
Bekanntmachung.
Zur Vermeidung von Mißverständnissen wird zur allgemeinen Kenutniß gebracht, cession zum Vertrieb von Loosen im Kreise Friedberg nicht ertheilt worden gestattet ist. dennoch vertrieben werden sollten, Anzeige in Friedberg am 27. Februar 1882.
daß
27 Erben. 1 5 5 8 Ates Ausgewiesen aus dem Großherzogthum auf
ist und daß daher der
Die Großherzoglichen Bürgermeistereien und die Großherzogliche Gendarmerie des Gemäßheit des Artikel 234 des Polizeistrafgesetzes zu erheben.
Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden.
dem Pferdemarktverein Frankfurt a. M. Con⸗ Vertrieb dieser Loose im Kreise nicht Krelses werden angewiesen, sofern diese Loose
Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden.
Grund des F. 3 Absatz 2 des Freizügigkeitsgesetzes: Konrad Becker von Ellenhausen, Kreis v. d. H.; Kosmas Knoblauch von Salzschlirf; Georg
e Marburg; Johann Stock von Neuschanz in Holland; Julius Weber von Homburg sche Hermann Meuser von Luzensägemühle, Gemeinde Murrhardt, Oberamt Backnang.— Wegen Bettels bestraft: Heinrich Eigenauer von Gedern, W. Kreis Schotten; Christian Martin Rühl von Hanau a. M.; Johann Braun von Obernsees, Bezirksamt Bayreuth; Robert Negelin von Glogau, Regierungsbezirk Brandenburg; Kaspar Hasselbach von Allertshausen, Kreis Gießen; Peter Richberg von Romrod, Kreis Alsfeld;
u Jacob Matheis von Hercheuhaim, Kreis Schotten. * 5 l Deutsches Meich. soll für die beiden letzten oder das letzte Jahr berathen. Die Vorlage mit einem Antra ze von — anden Darmstadt. Das Regierungsblatt Nr. 3 der Finanzperiode wegen des Ausschlages der Virchow's wird an eine Commission von 21 Mit⸗ N enthält die Verordnung, die Ausführung der allge- directen Steuern weitere Vereinbarung mit den gliedern verwiesen.
6. meinen Bauordnung und Nr. 4: die Verordnung, Standen stattfinden. Gleiches soll geschehen,— Der Entwurf eines Gesetzes, betr. das Tabaksmonopol, ist jetzt fertig gestellt. Er ent—
falls der dem Großherzogthum aus den Zoͤllen, — Nach den Anträgen des Finanzausschusses der. Tabaks⸗ und der Reichsstempelsteuer zu— wird das Budget mit einem jahrlichen Ueber- fließende Betrag die für den Matrikularbeitrag schuß von etwa 330,000 Mk. abschließen, daher aufzuwendende Summe in einem der Etatsjahre die ursprünglich in Aussicht genommene Ver- der bevorstehenden Finanzperiode um mindestens 1* außerung von Werthpapiereu, die Eigenthum 400,000 Mk. übersteigt.“ 1e der Staatsschuldeutilgungskasse sind,— etwa Berlin, 27. Febr. Abgeordnetenhaus. In . 800,000 Mk.— unnöthig, sowie der seitherige zweiter Lesung genehmigte das Haus die Ab—
das Gewerbe der Pfandleiher und Trödler betr.
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10 * 9 Steuerausschlag beizubehalten sein.— Hinsichtlich findung an das Haus Schleswig Holstein-Glüͤcks— 4. vesselben wird aber zum Finanzgesetz folgender burg, dann in erster und zweiter Lesung das 5 Zusatz in Autrag gebracht:„Erfolgt im Laufe Gesetz über die Gerichtskosten und die Gebühren 7 der bevorstehenden Finanzperiode eine Abänderung der Gerichtsvollzieher. Dann wurde die Fuͤr—
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unmittelbarer Staats—
oder Erganzung der zur Zeit hinsichtlich der sorge für die Wittwen ö des Penstonsgesetzes
kirecten Steuern bestehenden Gesetzgebung, sof beamten und Aenderung
haͤlt 70 Paragraphen und zerfallt in acht Ab— schnitte. Der erste Abschnittt handelt von den Grundlagen des Monopols, nach denen dasselbe nur als wirkliches Vollmonopol in Aussicht ge— nommen ist. Der zweite Abschnitt handelt vom Tabakbau und reprodueirt im Wesentlichen die in der letzten Tabaksteuer Vorlage bereits eut— haltenen für das Monopol ebenso ausreichenden Bestimmungen. Der dritte Abschnitt betrifft den für das Ausland beizubehaltenden Privatroh— tabakhandel. Der vierte Abschuttt handelt von der Tabak- Fabrikation und dem Verkauf der Tabakfabrikate und ist hauptsachlich durch die
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