Ausgabe 
28.6.1881
 
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1881. Dienstag den 28. Juni. M 75.

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Oberhessischer Anzeiger.

Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.

Wird hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und

Freitag Abend ausgegeben. Kreisblatt für den Kreis Friedberg.

Dienstag, Donnerstag und Samstag, erscheinen wird. Derselbe bringt die kreisamtlichen Erlasse, sodann eine kurze Uebersicht der interessantesten

jährlich 1 Mark 50 Pf.

vierteljährlich 1 Mark 40 Pf. Bestellungen beliebe man baldigst zu machen, damit in der Zusendung des Blattes keine Unterbrechung eintritt.

W Den verehrlichen Abonnenten in hiesiger Stadt werden wir das Blatt auch für das kommende Halbjahr zusenden, wenn nicht

ausdrücklich Abbestellung erfolgt. Die Expedition.

Amtlicher Theil. Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz hat zufolge Entschließung vom(8. Juni 1881 ad Nr. 13,256 die Erlaubniß zur Veranstaltung einer Verloosung von Vieh und landwirthschaftlichen Geräthen bei Gelegenheit des am 8. September dieses Jahres zu Schotten abzuhaltenden landwirthschaftlichen Festes, sowie zum Vertriebe der Loose à 1 Mark in der Provinz Oberhessen ertheilt.

Betreffend: Die Abnahme des Verfassungseides vom 2. Quartal laufenden Jahres. Friedberg den 16. Juni 1881.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Zur Ausschwörung des Verfassungseides durch die im 2. Quartal dieses Jahres aufgenommenen, sowie die hiermit sich noch im Rück⸗ stande befindenden Ortsbürger und die, welche ohne Ortsbürger zu werden, geheirathet haben, aber in der Gemeinde heimathsberechtigt sind, haben wir auf Montag den 4. Juli 188, Vormittags 10 Uhr, auf dem Selzerbrunnen bei Groß-Karben für die aus den Orten des früheren Kreises Vilbel und Dienstag den 5. Juli 1886, Vormittags 11 Uhr, auf dem Rathhause dahier für die zur Ausschwoͤrung des Verfassungseides Verpflichteten aus den Gemeinden des früheren Kreises Friedberg Termin anberaumt. Zugleich werden wir in dem erstge nannten Termine anderen Angehörigen der ersteren Orte, welche Beschwerden und Wünsche vorbringen wollen, Audienz ertheilen. Sie wollen hiernach Einladung ergehen lassen und die im Rückstand befindlichen unten Verzeichneten zugleich bei 3 Mark Strafe vorladen lassen und bis zum 1. Juli 1881 unfehlbar Verzeichnisse mit Bescheinigung, daß Vorladung erfolgt oder Bericht, daß keine zu laden sind, an uns einsenden.

Dr. Braden.

Lorenz Dey von Nieder-Mörlen, Georg Brauburger von Ober- Wöllstadt, Johann Philipp Schütz III. von Ober-Woͤllstadt, Heinrich Fritz von Ober⸗Wöllstadt, Georg Köbel II. von Ober-Wöllstadt, Peter Stengel II. von Ostheim, Johannes Huber IV. von Steinfurth, Heinrich Groͤninger von Büdesheim, Balthasar Fr. Klehm von Buͤdesheim, Johannes Weisbecker von Heldenbergen, Wilhelm Isaae Pfad von Vilbel.

Betreffend: Die Regelung des Abdeckereiwesens in dem Kreise Friedberg. Friedberg den 24. Juni 1881.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Auf Grund des Artikel 34 der Kreisordnung wird Ihnen ein Vorschlag über Neuregelung des Abdeckereiwesens im Kreise kurzer Hand Sie wollen die Gemeinderäthe deßbezüglich vernehmen und uns das erwachsende Protokoll mit Bericht binnen 10 Tagen einsenden. J. V. d. K.: Küchler, Kreis⸗Assessor.

zugehen.

Betreffend: Die im Artikel 33 des Volks schulgesetzes vorgesehene erweiterte Prüfung. Friedberg den 21. Juni 1881.

Die Großherzogliche Kreis-Schulcommission Friedberg an die Schulvorstände des Kreises. In der Darmstädter Zeitung Nr. 166, erstes Blatt, ist eine Vekanntmachung der obersten Schulbehörde vom 9. dieses Monats ver öffentlicht, welche die Abhaltung der betreffenden Prüfung im Herbste dieses Jahres ankündigt. Wir empfehlen Ihnen, die Lehrer Ihrer Gemeinde auf dieselbe aufmerksam zu machen. Dr. Braden.

Bekanntmachung, den Ankauf von Stutfüllen betreffend.

Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung obigen Betreffs in Nr. 51 des Kreisblattes von 1881 werden die Interessenten hiermit benachrichtigt, daß der Termin zur Anmeldung behufs Betheiligung an dem beabsichtigten Ankauf von Stutfüllen bis zum 10. Juli l. J. verlängert und der Unterzeichnete zur Entgegennahme von Anmeldungen bereit ist. Spaͤtere Anmeldungen können nicht mehr berücksichtigt werden.

Friedberg den 23. Juni 1881. Der Director des landwirthschaftlichen Bezirksvereins Friedberg.

Dr. Braden.

Bekanntmachung, den Remonte-Ankauf pro 1881 betreffend.

Zum Ankauf von Remonten im Alter von vorzugsweise drei und Pferde uit solchen Fehleru, welche nach den Landesgesetzen den ausnahmsweise vier Jahren sind im Bereiche des Großherzogthums[ Kauf rückgängig machen, sind vom Verkäufer gegen Erstattung des Hessen für dieses Jahr nachstehende, Morgens 8 Uhr beginnende Kaufpreises und der Unkosten zurückzunehmen, auch sind Krippensetzer Märkte anberaumt worden, und zwar: vom Ankauf ausgeschlossen.

den 7. Juli in Alsfeld, Die Verkäufer sind ferner verpflichtet, jedem verkauften Pferde 16. Nidda, eine neue starke rindlederne Trense mit sta rkem Gebiß und eine Kopf 18. 1 Nieder-Wöllstadt, halfter von Leder oder Hanf mit 2 mindestens zwei Meter langen 17. August, Lampertheim, starken hanfenen Stricken ohne besondere Vergütung mitzugeben. Bickenbach, Um die Abstammung der vorgeführten Pferde feststellen zu können, Groß-Bieberau, ist es erwünscht, daß die Deckscheine möglichst mitgebracht werden. 20. Groß-Gerau, Berlin den 3. Marz 1881 , en Kriegs-Ministerium,

Die von der Remonte-Ankaufscommission erkauften Pferde werden Abtheilung für das Remonte- Wesen.

zur Stelle abgenommen und sofort gegen Quittung baar bezahlt. gez. von Rauch. Graf Kliuckowst röm.