Ausgabe 
27.9.1881
 
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Dienstag den 27. September. 114.

Oberhessischer Anzeiger.

Wird hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und

Freitag Abend ausgegeben Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Freitag Ab geg 1

is ü Kreis Fri ö Areisblatt für den Kreis Friedberg. Donnerstag und Samstag.

Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reelamen mit 22 Pf.; Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahres-Conto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.

ein Beleg kostet 9 Pf.

Mit dem 1. October beginnt ein neues Abonnement auf denOberhessischen Anzeiger, welcher auch ferner wöchentlich dreimal, Dienstag Donnerstag und Samstag, erscheinen wird. Derselbe bringt die kreisamtlichen Erlasse, sodann eine kurze Uebersicht der interessantesten und bemerkenswerthesten Tagesbegebenheiten, besonders wichtige Neuigkeiten durch Extrablätter, allgemein belehrende und unterhaltende Aufsätze, landwirthschaftliche und gewerbliche Mittheilungen, geschäftliche Nachrichten, Markt- und Coursberichte, Verloosungen von Staatspapieren und lokale Notizen, außerdem wöchentlich einmal in dem gratis beigegebenen Unterhaltungsblatt interessante Novellen und Erzählungen, Gedichte Anekdoten, Räthsel; sodann monatlich ebenfalls gratis in dem praktischen Rathgeber für Landwirthe Aufsätze und Notizen für die Landwirthschaft, in dem praktischen Rathgeber für's Haus interessante und belehrende Notizen für's Haus und die Familie. e

Das Abonnement beträgt bei der Verlagsexpedition ohne Bringerlohn vierteljährlich 1 Mark, durch die Post bezogen jedoch viertel jährlich 1 Mark 50 Pfennig. In Bad⸗Nauheim kann der Anzeiger auch bei Herrn A. Oertel bestellt werden und kostet derselbe mit Bringer⸗ lohn vierteljährlich 1 Mark 40 Pfennig.

Inseratgebühren werden die einspaltige Petitzeile oder deren Raum mit 11 Pfennig berechnet, bei Tabellen- und Ziffersatz mit 14 Pfennig.

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Die Expedition.

Amtlicher Theil.

Betreffend: Die Abnahme des Verfassungs-Eides vom III. Quartal l. J. Friedberg den 20. September 1881.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Zur Ausschwörung des Verfassungs-Eides durch die im III. Quartal dieses Jahres aufgenommenen, sowie die hiermit sich noch im Rückstande befindenden Ortsbürger und die, welche ohne Ortsbürger zu werden, geheirathet haben, aber in der Gemeinde heimathsberechtigt sind, haben wir auf Montag den 3. October l. J., Vormittags 10 Uhr, auf dem Selzerbrunnen bei Groß⸗Karben für die aus den Orten des früheren Kreises Vilbel und Dienstag den 4 October l. J., Vormittags 11 Uhr, auf dem Rathhause dahier für die zur Ausschwörung des Verfassungs-Eides Verpflichteten aus den Gemeinden des früheren Kreises Friedberg Termin anberaumt. Zugleich werden wir in dem erst⸗ genannten Termine anderen Angehörigen der ersteren Orte, welche Beschwerden und Wunsche vorbringen wollen, Audienz ertheilen. Sie wollen hiernach Einladung ergehen lassen und die im Rückstand befindlichen unten Verzeichneten zugleich bei 3 Mark Strafe vorladen lassen und bis zum 1. October l. J. unfehlbar Verzeichnisse mit Bescheinigung, daß 8 erfolgt oder Bericht, daß keine zu laden sind, an uns einsenden.

Dr. Braden.

Heinrich Wissig III. von Langenhain, Jacob Ludwig Walther von Rendel.

Bekanntmachung, betreffend den Wintercursus der Ackerbauschule des landw. Vereins für die Friedberg pro 1881/82.

Der diesjährige Wintercursus der hiesigen Ackerbauschule beginnt Mittwoch den 2. November und dauert bis gegen Ende März. Der Unterricht erstreckt sich auf allgemeine Schulfächer, sowie auf die verschiedenen Zweige der Naturkunde und Landwirthsschaftslehre. Er wird von den beiden ausschließlich für die Anstalt bestellten Hauptlehrern, Prof. Dr. Tobisch und Dr. R. Ludloff, ferner von Dr. med. C. Becker dem Cultur-Ingenieur Völzing und mehreren anderen geeigneten Hülfslehrern ertheilt. Die nöthige Anschauung bieten die reichen Lehrmittel der Anstalt, sowie Excursionen nach nahegelegenen Gutswirthschaften, gewerblichen Anlagen und sonstigen belehrenden Einrichtungen. Aufnahms⸗ fähig sind alle unbescholtenen jungen Männer, welche die Volksschule mit gutem Erfolg absolvirt haben. In die 2.1 Classe werden nur solche Schüler aufgenommen, welche vorher die 1. Classe besuchten, oder nachweisen, daß sie sich anderweitig die Kenntnisse angeeignet haben, welche das Lehrziel der 1. Classe bilden, alle anderen Schüler kommen in Letztere. Das Schulgeld beträgt fuͤr die 1. Classe 45, für die zweite 35 Mark. Anmeldungen nimmt das unterzeichnete Curatorium und der Anstalts-Dirigent, Prof. Dr. Tobisch, entgegen, von welchen beiden Stellen gewünschtenfalls auch anderweitige bezügl. Auskunft ertheilt wird. f

Friedberg den 19. September 1881. Das Curatorium der Ackerbauschule zu Friedberg.

Dr. Braden, Kreisrath. Küchler, Kreis-Assessor. Schmidt, Kreisschulinspector.

Provinz Oberhessen zu

Betreffend: Den Cursus der Ackerbauschule zu Friedberg pro 1884/82. Friedberg den 20. September 1881.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Unter Bezugnahme auf vorstehende Bekanntmachung des Curatoriums der Ackerbauschule empfehlen wir Ihnen, sich daß die Ackerbauschule durch recht viele junge, der Landwirkhschaft sich widmende Leute aus Ihren Gemeinden besucht wird. Wir bemerken zugleich hierbei, daß für wenig Bemittelte Unterstützungen zur Disposition stehen und wir es nicht zu beanstanden finden, wenn auch von Gemeinden, aus welchen junge Leute die Schule besuchen, Unterstützungen verwilligt werden, indem wir recht gerne derartigen Beschlüssen Genehmigung ertheilen. b

dafür zu bemuͤhen,

W 00 Dr. Braden.

Bekanntmachung, betreffend die Abhaltung eines Cursus zur Ausbildung von Cultur-Technikern an der Ackerbauschule zu Friedberg.

Zugleich und in Verbindung mit dem dießjährigen Wintercursus hiesiger Ackerbauschule beabsichtigen wir einen Cursus zur Ausbildung von Cultur⸗Technikern einzurichten, um dem, namentlich in der Provinz Oberhessen fühlbaren Mangel an geeigneten Kräften zur Ausführung der zahlreichen bezüglichen Projecte abzuhelfen. Der Lehrplan dieses Cursus ist, ebenso wie der der Ackerbauschule, auf 2 Winter berechnet und die betr. jungen Leute nehmen an den fur sie passenden Stunden der Ersteren theil; außerdem erhalten sie aber besonderen Fachunterricht und praktische Unterweisung durch den Cultur-Ingenieur Völzing dahier, an welchen auch die bezüglichen Anfragen oder Anmeldungen zu richten sind.

Wir glauben, strebsamen und befaͤhigten jungen Leuten den Besuch dieses Cursus um so mehr empfehlen zu können, als bei dem Umfang und der Dringlichkeit der bezügl. Meliorationsaufgaben mit Sicherheit darauf zu rechnen ist, daß Diejenigen, welche besagten Cursus mit Erfolg absolvirt haben, sofort dauernde und einträgliche praktische Verwendung in hiesiger Provinz finden werden.

Friedberg den 19. September 1881. Das Curatorium der Ackerbauschule zu Friedberg.

Dr. Braden, Kreisrath. Küchler, Kreis-Assessor. Schmidt, Kreisschulinspector.