Ausgabe 
25.10.1881
 
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N 0 1

1881. Dienstag den 25. October. 4 126.

Oberhessischer Anzeiger.

Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.

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85 Pf Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reelamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf.

Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahres-Conto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen. 9 N Für die Monate November und Dezember kann auf denOberhessischen Anzeiger? bei N der Verlags-Expedition mit 67 Pf., bei den Poststellen it 1 Mark abonnirt werden. Amtlicher Theil.

Betreffend: Die Ausführung des Gesetzes vom 10. September 1878 über den Schutz der in fremde 8 4 8 Verpflegung gegebenen Kinder unter 6 Jahren. Friedberg den 19. October 188m.

uber Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. 8 Diejenigen von Ihnen, in deren Gemeinden im Jahre 1880 Kinder unter 6 Jahren entgeltlich verpflegt worden sind, wollen uns die

Ueberwachungsbogen und Register(Formular II. und III. der Instruction) alsbald einsenden. Sie wollen dabei insbesondere dafür besorgt sein, daß in dem Register die RubrikZeit des Abgangs aus der Pflege sowie ebenmäßig in dem Ueberwachungsbogen die Spaltedie

Wird hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und 5 Freitag Abend ausgegeben.

Areisblatt für den Kreis Friedberg.

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Pflege wurde beendigt durch Wegzug Tod präcis ausgefüllt ist.

Betreffend: Maßregeln zur Unterdrückung des Milzbrandes in der Wetterau.

1

J. V. d. K.: Dr. von Gemmingen, Kreis-Assessor. Friedberg den 21. October 1881.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Diejenigen von Ihnen, welche unserer Verfügung vom 5. dieses Monats, Kreisblatt Nr. 119, noch nicht entsprochen haben, erinnern

wir an schleunige Erledigung derselben mit Frist von 3 Tagen.

Betreffend: Liquidation der Geldvergütung für Lieferungen und Leistungen für das Militär in 1881.

J. V. d. K.: Dr. von Gemmingen, Kreis⸗Assessor.

Friedberg am 22. October 1881.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Indem wir Sie benachrichtigen, daß die Bescheinigungen der Truppentheile über die am 12. und 13. vorigen Monats zum Transport von Biwaksbedürfnissen aus dem Cantonnements-Magazin in Friedberg geleisteten Fuhren an die Bürgermeistereien der betreffenden Gemeinden

fd 30 f abgesendet worden sind, beauftragen wir dieselben, die betreffenden Liquidationen nunmehr alsbald aufzustellen und an uns einzusenden. . zeitig bringen wir die Erledigung unserer Verfügung vom 21. vorigen Monats für Diejenigen von Ihnen, welche noch damit rückständig sind,

wiederholt in Erinnerung.

1 Die diesjährige ordentliche Generalversammlung des laudwirth⸗ schaftlichen Vereins von Oberhessen soll am Dienstag den 8. November 7 dieses Jahres, Vormittags 11 Uhr, im Gasthaus zum Einhorn in Gießen abgehalten werden. Gegenstände der Verhandlungen werden sein:

1. Erstattung des Rechenschaftsberichtes für das laufende Jahr.

2. Die Frage: Was kann zur Erhaltung und Hebung des Vogels berger Rindviehschlages geschehen?

3. Die Frage: Empfiehlt sich die Errichtung von Orts-Rindvieh Versicherungskassen und mit welcher Organisation?

4. Die Frage: Empfiehlt sich die Errichtung einer Zuckerfabrik in Oberhessen.

5. Die Frage: Liegt das Bedürfniß der Einrichtung einer Pro⸗ vinzial⸗Fohlenweide für Oberhessen vor?

6. Die Frage: Ist die Errichtung einer Provinzial-Obstbaumschule für Oberhessen angezeigt?

Gleich⸗

J. V. d. K.: Dr. von Gemmingen, Kreis⸗Assessor.

Generaloersammlung des landwirthschaftlichen Vereins von Oberhessen pro 1881.

7. Die Wettertelegraphie, deren Einführung und Zugänglich machung für die hessischen Landwirthe.

8. Die Errichtung von Pfennig-Sparkassen.

9. Bestimmung des nächstjährigen Versammlungsortes.

Nach F. 33 der Statuten muß jedes Mitglied des Vereins, welches in der Versammlung einen Vortrag zu halten wünscht, diese Absicht vor Beginn derselben dem Praͤsidenten zu erkennen geben; schriftliche Mittheilungen müssen wenigstens einige Tage vor der Versammlung bei demselben eingereicht werden. Der Unterzeichnete ladet hiermit die Vereinsmitglieder, sowie alle Freunde der Landwirthschaft zu dieser Versammlung ergebenst ein.

Friedelhausen am 15. October 1881.

Der Präsident des landwirthschaftlichen Vereins von Oberhessen. Adalbert Freiherr von Nordeck zur Rabenau.

Polizei Reglement,

die Uebungen der Pflichtfeuerwehr zu Reichelsheim betreffend.

Nach Anhörung des Gemeinderaths und nach eingeholter

ustimmung des Kreisausschusses wird mit Genehmigung des Großherzoglichen 5 Ministeriums des Innern und der Justiz vom 14. October 1881 zu Nr. M. J. 21,769 für die Stadt Reichelsheim nachstehendes Polizeireglement erlassen.

§. 1. Um die den Mitgliedern der Pflichtfeuerwehr auferlegten Dienste und Verrichtungen(Bedienung der Spritzen, Handhaben der

Rettungsgeräthe,

der Signale u. dgl.) denselben gehörig bekannt zu machen, hat die Großherzogliche Bürgermeisterei die Befugniß jährlich

zweimal Juspection der gesammten zur Pflichtfeuerwehr gehörigen Mannschaft mit allen Geräthen, Spritzen u. s. w. abzuhalten und mit der

selben eine Generalprobe zu verbinden.

6. 2. Wer bei der Generalprobe ohne Entschuldigung fehlt, si

ch auch nicht durch einen gehörig befähigten und im Voraus seitens der

Großherzoglichen Bürgermeisterei angenommenen Ersatzmann vertreten läßt oder den die Uebung betreffenden Anordnungen der Großherzoglichen

Bürgermeisterei zuwiderhandelt, hat Strafe von 1 bis 10 Mark zu gewärtigen.

Friedberg den 19. October 1881.

Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden.

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, Weil von Vilmar, Jacob Karl von Niedernhausen, Christoph Weitzel von Allendorf, Heinrich Schmalz von Weiher, Bolberg, Ernst Wilhelm Karl Andreas Dietrich von Woltershausen, Wilhelm Horher von Lauf, Wilhelm Karl von

Oestreich von Fechenheim, Philipp Heinrich Oestreich von Fechenheim, Johannes Augsburg von Wallroth, Wilhelm Matler von Cöln. 7 Lorenz Ilsch aus Rodersdorf in der Schweiz ist zu verhaften, Großherzoglichem Amtsgericht Bad-Nauheim zuzuführen und

Ausgewiesen aus dem Großherzogthum auf Grund des F. 3 Absatz 2 des Freizügigkeitsgesetzes: Balduin Göbel von Tröbnitz, Johann

Hermann Weickardt von Braunschweig, Andreas

alsbald

Großh. Kreisamt Bericht zu erstatten. Hermann Weickardt von Bölberg bei Merseburg ist im Betretungsfalle festzunehmen und vorzuführen.

des Veltrelbungs verfahrens an das unterfertigte Rentamt entrichtet werden. angehörigen durch die Schelle bekannt machen zu lassen. Friedberg am 23. October 1881.

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. Bekanntmachung.

Die zu Martini l. J. fällig werdenden Erb- und Zeitpächte, Gras- und Holzgelder ze. müssen bis zum 25. November an den festgesetz Die Großherzoglichen Bürgermeistereien werden ersucht,

ten Zahltagen bei Meidung dies im Interesse ihrer Orts-

Großherzogliches Rentamt Friedberg.

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