Ausgabe 
25.8.1881
 
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Donnerstag den 25. August.

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N 100.

Oberhessischer Anzeiger.

Wird hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.

Areisblatt für den Kreis Friedberg.

Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.

Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reclamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf.

Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahres-Conto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.

Amtlicher Theil.

Betreffend: Die Herbstübungen in 1881, insbesondere Gestellung von Fuhren und Vorspann.

Friedberg am 23. August 1881.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Zur Anfuhr von Biwaksbedürfnissen aus den Magazinspunkten Friedberg und Groß-Karben in die betr. Biwaks sind am 12. und 13. September laufenden Jahres an zweispännigen Wagen zu stellen und zwar: 1. Am 12. September: a. Cantonnements Magazin Friedberg 153, aufzufahren Morgens Uhr auf dem rechts an der Straße nach Fauerbach gelegenen Ackergelände zwischen dem Ausgang der Stadt und dem ersten gegenwärtig erweiterten Eisen bahn-Viaduct. b. Cantonnements-Magazin Groß-Karben 196, aufzufahren Morgens 4 Uhr auf der Wiese am südlichen Aus gange des Orts. 2. Am 13. September: Cantonnements Magazin Friedberg: a. 25. Division 196, aufzufahren Mor gens Uhr auf dem für den 12. September bezeichneten Platze. b. 21. Division 80, aufzufahren Morgens 4 Uhr auf der Straße am Ausgange der Stadt nach Ober-Wöllstadt zu. Die erforderlichen Wagen sind zu stellen:

1. Am 12 September: a. Cantonnements-Magazin Friedberg.

Aus den Gemeinden:

Assenheim 10 Friedberg 10 Ober⸗Rosbach 7 Bad-Nauheim 10 Melbach 10 Ockstadt 10 Bauernheim 5 Nieder-Florstadt 5 Ossenheim 3 Beienheim 4 Nieder-Mörlen 5 Schwalheim 5 Bönstadt 5 Nieder-Rosbach 3 Södel 10 Bruchenbrücken 11 Nieder-Wöllstadt 5 Weckesheim 4 Dorheim 10 Ober⸗Florstadt 2 Wisselsheim 3 Fauerbach b. Fr. 6 Ober-Mörlen 10 b. Cantonnements-Magazin Groß-Karben. Aus den Gemeinden: Büdesheim 20 Kaichen 15 Ober⸗Eschbach 5 Burg ⸗Gräfenrode 10 Klein-Karben 5 Okarben 10 Dortelweil 6 Kloppenheim 5 Petterweil 10 Groß⸗-Karben 10 Massenheim 5 Rendel 10 Harheim 5 Nieder-Erlenbach 10 Nodheim 17 Heldenbergen 10 Nieder-Eschbach 20 Vilbel 10 Holzhausen 5 Ober⸗Erlenbach 8 2. Am 13. September: Cantonnements-Magazin Friedberg. 2 Didem. Aus den Gemeinden: Bad⸗Nauheim 20 Nieder-Mörlen 5 Rockenberg 10 Dorheim 10 Nieder- Rosbach 3 Schwalheim 5 Friedberg 20 Nieder-Weisel 15 Södel 10 Gambach 8 Ober-Mörlen 10 Weckesheim 5 Griedel 10 Ober- Rosbach 5 Wisselsheim 3 Melbach 15 Ober⸗-Wöllstadt 2 Wölfersheim 10 Münzenberg 10 Ockstadt 10 Wohnbach 10 b. 21. Division. Aus den Gemeinden: Assenheim 10 Bauerheim 5 Boönstadt 10

Dorn-Assenheim 5 Nieder-Florstadt 10 Reichelsheim 10 Fauerbach b. Fr. 5 Nieder⸗Wöllstadt 10 Ilbenstadt 10 Ossenheim 5

Die Bürgermeistereien der betr. Gemeinden haben die erforder lichen zweispännigen Wagen von den Besitzern solcher Fuhrwerke zu requiriren und dieselben hierbei darauf aufmerksam zu machen, daß sie zur Leistung der Fuhren verpflichtet seien und, falls die Leistung nicht rechtzeitig oder gar nicht ausgeführt werden sollte, dieselbe auf Kosten der Pflichtigen anderweitig beschafft werde. Die Großherzog lichen Bürgermeister der betr. Gemeinden haben für die gehörige und rechtzeitige Erfüllung der Leistung der Fuhren Sorge zu tragen und sind persönlich haftbar für die Kosten, welche entstehen würden, wenn die Fuhren in Folge von Versäumniß ihrerseits anderweit beschafft werden müßten. Die Fuhrwerke sind auf den oben bezeichneten Plätzen an die von uns hierzu beauftragten Großherzoglichen Bürgermeister bezw. Beigeordneten von Friedberg und Groß-Karben zu überliefern und werden wir dafür besorgt sein, daß Bescheinigungen der Truppentheile über Leistung der Fuhren fur jede Gemeinde gehör ig ertheilt werden, auf Grund welcher dann die Vergütung von 14 M. pro Tag vor⸗ schriftsmäßig zu liquidiren ist. Die Buͤrgermeistereien der betr. Ge meinden haben uns bis zum 1. künftigen Monats unfehlbar und zwar bei Vermeidung der Abholung durch Wartboten ein namentliches Ver zeichniß der Fuhrwerksbesitzer, von welchen die Leistung der Fuhren gefordert worden, einzusenden. Bezüglich der Beschaffenheit der Wagen bemerken wir, daß dieselben mit festen Leitern versehen und zum Trans port von Hafer, Heu, Stroh und Scheitholz eingerichtet sein müssen. Die Ladung beträgt 16 bis 20 Centner und erfolgt das Be- und Ent laden der Wagen durch Mannschaften der Truppentheile. Schließlich bringen wir zu Ihrer Kenntniß, daß außer dem vorgedachten Bedarf an zweispännigen Wagen zur Anfuhr der Fourage aus den Magazinen noch circa 57 einspännige und 44 zweispännige Wagen in Friedberg bezw. 10 einspännige und 19 zweispännige Wagen in Butzbach, 11 ein⸗ spännige und 24 zweispännige Wagen in Staden und 12 einspännige und 8 zweispännige Wagen in Nieder-Wöͤllstadt während der Zeit vom 30. August bis 15. September auf Anfordern der Truppentheile zu stellen sind. Die Truppentheile werden den bezügl. Vorspannbedarf den betr. Bürgermeistereien rechtzeitig anmelden und haben diese alsdann ebenfalls die erforderlichen Fuhren zu requi riren und dafür zu sorgen, daß die Leistung ausgeführt wird. Die Ladung für einen einspännigen Wagen beträgt mindestens 12 Centner und die Verguͤtung für eine einspännige Fuhre 9 M. pro Tag. Die Fuhrengesteller sind darauf aufmerksam zu machen, daß sie sich ord nungsmäßige Bescheinigungen der Truppentheile über Leistung der Fuhren ertheilen zu lassen haben, damit die Liquidation der Vergütung erfolgen kann. Dr. Braden.

Betreffend: Die Feier des Geburtstags Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs.

Friedberg am 20. August 1881.

Die Großherzogliche Kreis-Schulcommission Friedberg an sämmtliche Schulvorstände des Kreises.

Die durch Ausschreiben der obersten Schulbehörde zu Nr. 9376 vom 22. August 1879 angeordnete Schulfeier des obengenannten

Tags, empfehlen wir Ihnen, auch in diesem Jahre in entsprechender Weise abhalten zu lassen.

Dr. Braden.

Betreffend: Die Feier des 2. September in den öffentlichen Schulen des Großherzogthums.

Die Großherzogliche Kreis-Schulcommission Friedberg

Friedberg am 20. August 1881.

an sämmtliche Schulvorstände des Kreises.

Unter Hinweis auf unsere Ausschreiben in den vorderen Jahren(z. B. Oberhessischer Anzeiger von 1878 Nr. 100), empfehlen wir Ihnen, auch in diesem Jahre wieder die betreffende Schulfeier nach Maßgabe der Bestimmungen im Erlaß der früheren Großherzoglichen

Ober⸗-Studien-Direction vom 26. August 1872 überall stattfinden zu lassen.

Betreffend: Das Rechnungswesen der Großherzoglichen Criminal- und Polizeikasse für Oberhessen.

Dr. Braden.

Friedberg am 22. August 1881.

Das nachstehend abgedruckte Schreiben Gro ßherzoglicher Provinzial-Direction Oberhessen wird hierdurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht.

Betreffend: Das Nechnungswesen der Großherzoglichen Criminal und Pollzeikasse für Oberhessen.

Großherzogliches Kreisamt Friedberg. J. V. d. K.: Küchler, Kreis ⸗Assessor. Gießen am 15. August 1881.

Die Großherzogliche Provinzial-Direction Oberhessen an Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Es ist seither öfters vorgekommen, daß uns Rechnungen, welche auf die Großherzogliche Criminal- und Polizeikasse anzuweisen waren, er st lange nach Ablauf des Etatsjahres und nachdem bereits die erforderlichen Crediterweiterungen hoͤheren Orts beantragt waren, mitgetheilt

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