Ausgabe 
23.4.1881
 
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9 Betreffend: Die Pfändung zur Beitreibung der Gemeindeintraden.

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ird hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und a N: a Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag Freitag Abend ausgegeben. Kreisblatt für den Kreis Friedberg. Dingern ai Gem eg.. 1 Ute einspaltige Petitzeile wird bel Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei groͤßerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reclamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahres-Conto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.

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Amtlicher Theil.

8 d: Die Ausfüh des F. 3 des G 8 v 1. N ber 1867 die Freizügigkeit betreffend, 1 ö N e des g. e. 362 de Na age buche. e ee, Friedberg den 12. April 1881. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg

an die Großherzoglichen Bürgermeistereien, Großherzogliches Polizeicommissariat Wicksladt und die Großherzogliche Gendarmerie des Kreises. Unter Beziehung auf die im Oberhessischen Anzeiger Nr. 135 von 1880, Nr. 1 und 26 von 1881 mitgetheilten Verzeichnisse theilen wir Ihnen nachstehend die Liste der in dem Kreise Heppenheim in der Zeit vom 16. April 1880 bis zum 16. Februar 1881 wegen Bettels und Landstreicherei bestraften dem Großherzoglichen Unterthanenverbande nicht angehörigen Personen mit.

J. V. d. K.: Küchler, Kreis-Assessor.

Karl Köhler von Stettin. Vietor Lang von Zabern. Ernst Adolf Schwarting von Strohhausen Georg Feichtel von Landshut(Bayern). Tarl Fischer von Göttingen. Joseph Jolinck von Prag.(Oldenburg). Philipp Forger von Knielingen(Baden). August Pock von Hegendorf. Johann Schummel von Berg. Friedrich Luginger von Landshut. August Billan von Hochsal(Baden). Dibrinus Johann Geis von Laufach. Joh. Albert Schiemes von Rheinbreitbach. Ferdinand Weber von Freiburg. Joseph Baumgärtner von Hochsal(Baden). Johann Pozewosky von Garnowo. Cajus Dölchner von Berlin. Wilhelm Schröder von Woldersdorf. Peter Rocklauer von Dürmstein.

David Gärmer von Gärtzingen. Joh. Ph. Schwarz von Erbach(Preußen). Heinrich Habersack von Heessen(Preußen). Georg Kober von Schommigen(Bayern). udwig Gattung von Rastatt. Edmund Münzer von Ehrenfriedensdorf. Johann Bochmann von Birnbaum. Felix Andreas Drocha von Kreuzburg. Seter Fuchs von Baumbach. Karl Schäfer von Ispringen(Baden). Joseph Gemeinwieser von Arndorf[(Bayern). Jakob Levi von Dulsche(Türkei).

Jakob Viehmann von Breitenbach. Th. Gust. Benoit von Elberfeld(Preußen). Joseph Hörner von Odenheim(Baden). Paul Marx Karl Peters von Neu⸗Ruppin zeopold Späth von Partenstein. Rich. Theod. Guthke von Düren(Preußen). Karl Schneider von Mühlbach am Glan.(Preußen). Heinrich Bruno Knopf von Höhlttz. Ferd. Birk von Charlottenhof(Preußen). Nicolaus Diehl von Trerhtmyshausen Justus Klein von Kassel.

Friedrich Krämer von Wengen. Johann Hyalmar Choysander von Unköping(Preußen). Johann Leonhard Stranz von Grevenbroich zudwig Bernhardt von Röhn.(Schweden). Joh. Leinweber von Erdmanrode(Preußen).(Preußen). Bekanntmachung.

Zur Ausführung des Gesetzes vom 2. Februar dieses Jahres, die Pfaͤndung in dem nicht gerichtlichen Beitreibungsverfahren, ins

Zustiz bezüglich der Pfändung zur Beitreibung der Gemeindeintraden(Gemeindeumlagen und Ausstände der Gemeinden) nachstehende Bestimm ungen getroffen: Wenn der Kreisbote in Gemaßheit der Instruktion zur Vollziehung der Verordnung, die Einbringung der Communalintraden min den Provinzen Starkenburg und Oberhessen betr., vom 24. Mai 1833 eine gepfändete Sache im Besitz des Schuldners beläßt, hat derselbe die fändung zur Begründung ihrer gleichen Wirkung mit der gerichtlichen ersichtlich zu machen. Es kaun dieses, wenn es die Beschaffenheit des Gegenstandes zuläßt, durch Aufkleben eines Pfandzeichens geschehen; wo solches den Umständen nach nicht thunlich erscheint, kann die Kenn jeichnung der gepfändeten Gegenstände durch Anlegung von Siegeln, Wegnahme der Schlüssel zu einem Behälter, Zimmer, Gebäude oder Garten und gleichzeitige Anheftung eines entsprechenden Placats oder Anbringung einer Tafel mit entsprechender Aufschrift erfolgen. Solche Zeichen und Placate können von dem Schuldner wieder entfernt werden, wenn er die Schuld vollständig abge tragen hat. Die unbefugte Entfernung eines amtlichen Siegels wird nach§. 136 des Strafgesetzbuchs mit Gefängniß bis 6 Monaten bestraft. Friedberg den 16. April 1881. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. J. V. d. K.: Dr. v. Gemmingen, Regierungs-Accessist.

hesondere in dem Steuerezecutions- und in dem administrativen Beitreibungsverfahren betreffend, bat Großh. Ministerium des Innern und der f 1

Bekanntmachung.

Detreffend: Ausbruch der Tollwuth bei einem Hunde in Obbornhofen.

Nachdem am 15. April dieses Jahres zu Obbornhofen bei einem getödteten Hunde Tollwuth constatirt wurde, ordnen wir in Gemäßheit zes F. 38 des Gesetzes betr. die Abwehr und Unterdrückung der Viehseuchen und der§§. 20 und 21 der Instruction vom 23. Juni 1880 liermit an, daß saͤmmtliche Hunde in den Gemarkungen Münzenberg, Trais-Münzenberg und Wohnbach bis zum 15. Juli dieses Jahres dugekettet bezw. eingesperrt werden. Das Führen der mit einem sicheren Maulkorbe versehenen Hunde an der Leine ist gestattet, jedoch dürfen tie Hunde ohne polizeiliche Erlaubniß nicht aus dem gefährdeten Bezirke ausgeführt werden. Die Benutzung der Hunde zum Ziehen ist unter ter Bedingung gestattet, daß dieselben fest angeschirrt, mit einem sicheren Maulkorbe versehen und außer der Zeit des Gebrauchs festgelegt werden. Es ist Anordnung getroffen, daß Hunde, welche den vorstehenden Vorschriften zuwider frei umherlaufend getroffen werden, alsbald zetödtet werden. Abgesehen hiervon wird darauf aufmerksam gemacht, daß Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Anordnungen laut§. 66 des gedachten Gesetzes mit Geldstrafe bis zu 150 Mark oder mit Haft bestraft werden.

Friedberg, 21. April 1881. Großherzogliches Kreisamt Friedberg.

J. V. d. K.: Dr. von Gemmingen, Regierungs-Accessist.

Einladung. Betreffend: Dle erste Bezirksconferenz der Lehrer des Kreises Friedberg.

f Zur ersten Conferenz in diesem Jahre lade ich hiermit die Herren Lehrer:

1) aus dem Bezirke Friedberg auf Mittwoch den 27. April l. J.,

3 5 Vilbel auf Donnerstag den 28. April l. J,

a 5 7 Butzbach auf Samstag den 30. April l. J.

50 Tagesordnung: Die auf der letzten Conferenz im vorigen Jahre bestimmten Gegenstände und das für die demnächstige General Fonferenz festgesetzte Thema. 1 4 Für Friedberg wird den Herren Lehrern der Besuch des Schlußactus der Prüfungen der Stadtschule an diesem Tage von bis 9% Uhr empfohlen. 8

f Friedberg den 22. April 1881. Schmidt, Kreis-Schulinspector.

0 Ausgewiesen aus dem Großherzogthum auf Grund des F. 3 Absatz 2 des Freizügigkeitsgesetzes: Anton Nader von Alten. Haßlau; Karl Dege von Homberg, Regierungsbezirk Kassel; Gustav Will von Flinden; Johann Dittman von Steinperf. Wegen Bettels bestraft: Heinrich Schumann von Staden, Peter Reichert von Höingen. Die Aufenthaltsorte der Louise Maria Burger von Keffenrod, Kreis Büdingen; des Kerl Ester von Villingen und des Wilhelm Trier von Schlitz sind unbekannt und zu ermitteln.

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