Ausgabe 
22.12.1881
 
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1881.

4. Müller.

N 151.

her Anzeiger.

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Wird hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.

Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag,

Kreisblatt für den Artis Friedberg. Donnerstag und Samffag⸗

Donnerstag den 22. Dezember.

Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reclamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahres-Conto bei uns haben), welchen der Vetrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.

Mit dem 1. Januar 1882 beginnt ein neues Abonnement auf den Oberhessischen Anzeiger, welcher auch ferner wöchentlich dreimal, Dienstag, Donnerstag und Samstag, erscheinen wird. Derselbe bringt die kreisamtlichen Erlasse, sodann eine kurze Uebersicht der interesfan⸗ testen und bemerkenswerthesten Tagesbegebenheiten, besonders wichtige Neuigkeiten durch Extrablätter, allgemein belehreude und unterhaltende Aufsätze, landwirthschaftliche und gewerbliche Mittheilungen, geschäftliche Nachrichten, Markt- und Coursberichte, Verloosungen von Staatspapieren und lokale Notizen, unter letzteren regelmäßig die Berichte über die öffentlichen Gemeinderathssitzungen, sowie über die Schöͤffen Gerichtsverhandlungen des hiesigen und der benachbarten Amtsgerichte, außerdem wöchentlich einmal in dem gratis beigegebenen Unter haltungsblatt interessante Novellen und Erzählungen, Gedichte, Anekdoten, Räthsel; sodann monatlich ebenfalls gratis in dem prak⸗ tischen Rathgeber für Landwirthe Aufsätze und Notizen für die Landwirthschaft, in den rak ti schen Rathgeber für's Haus interessante und belehrende Notizen für's Haus uud die Familie.

Das Abonnement beträgt bei der Verlagsexpedition ohne Bringerlohn vierteljährlich 1 Mark, durch die Post bezogen jedoch vierteljährlich 1 Mark 30 Pfennig. In Bad⸗Nauheim kann der Anzeiger auch bei Herrn A. Oertel bestellt werden und kostet derselbe mit Bringerlohn vierteljährlich 1 Mark 40 Pfennig.

* Der Oberhessische Anzeiger kann nach auswärts auch durch Privatboten direct von uns bezogen werden.

5* Bestellungen beliebe man baldigst zu machen, damit in der Zusendung des Blattes keine Unterbrechung eintritt. *Der verehrlichen Abonnenten in hiesiger Stabt werden wir das Blatt auch für das kommende Halbjahr zusenden, wenn nicht ausdrückliche Abbestellung erfolgt. Die Expedition.

Amtlicher Theil.

Betreffend: Die Abnahme des Verfassungseides vom IV. Quartal laufenden Jahres. Friedberg den 19. Dezember 1881.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Zur Ausschwörung des Verfassungs-Eides durch die im IV. Quartal dieses Jahres aufgenommenen, sowie die hiermit sich noch im Rückstande befindenden Ortsburger und die, welche ohne Ortsbürger zu werden, geheirathet haben, aber in der Gemeinde heimathsberechtigt sind, haben wir auf Montag den 9. Januar 1882, Vormittags 10 Uhr, auf dem Selzerbrunnen bei Groß-Karben für die aus den Orten des früheren Kreises Vilbel und Dienstag den 10. Januar 1882, Vormittags 11 Uhr, auf dem Rathhause dahier für die zur Ausschwörung des Verfassungs⸗Eides Verpflichteten aus den Gemeinden des früheren Kreises Friedberg Termin anberaumt. Zugleich werden wir in dem erst⸗ genannten Termine anderen Angehörigen der ersteren Orte, welche Beschwerden und Wünsche vorbringen wollen, Audienz ertheilen. Sie wollen hiernach Einladung ergehen lassen und die im Rückstand befindlichen unten Verzeichneten zugleich bei 3 Mark Strafe vorladen lassen und bis zum 6. kommenden Monats unfehlbar Verzeichnisse mit Bescheinigung, 1 erfolgt oder Bericht, daß keine zu laden sind, an uns einsenden.

Dr. Braden.

Wilhelm Spamer von Bruchenbrücken, Georg Ludwig Bullmann von Nieder-Rosbach, Heinrich Mörler III. von Ockstadt, Johannes Beck von

Schwalheim, Christoph Müller von Trais-Münzenberg, Philipp Berg von Wölfersheim, Heinrich Propheter von Rendel, Andreas Ullrich von Kloppenheim.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien, Großherzogliches Polizeicommissariat Wickstadt und die Großherzogliche Gendarmerie des Kreises. Seit Oktober sind eine Reihe Gartenhäuschen in der Gemarkung Friedberg erbrochen und die darin befindlichen Gartengeräthe gestohlen worden, unter Anderem Kleider, 2 Waschseile, 1 Säge, 1 Handwagen, 1 Stoßkarren, 1 Steigleiter, Leitriemen und 2 Rollseile. Vor 14 Tagen sind der Stadt Friedberg 7 junge Obstbäumchen und vom 18. auf 19. Dezember d. J. einer Privatperson 8 Bäumchen ebenfalls gestohlen worden. Wir veranlassen Sie zu eingehenden Recherchen. Friedberg den 20. December 1881.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Ein augenblicklich auf Kosten der Kreiskasse in dem Versorgungshause untergebrachter Mann kann bei einem braven Oekonomen als Knecht eintreten. Interesseuten wollen Sie anweisen, sich mit uns ins Benehmen zu setzen. Friedberg den 20. December 1881.

J. V. d. K.: Küchler, Kreis ⸗Assessor.

J. V. d. K.: Küchler, Kreis ⸗Assessor.

Bekanntmachung. Betreffend: Die Prüfung der Bewerber um die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Militärdienst im Frühjahr 1882.

Diejenigen jungen Leute, welche beabsichtigen sich der im Früh Zu pos. b. wird noch besonders darauf hingewiesen, daß in dem jahr 1882 stattfindenden rubricirten Prüfung zu unterziehen, werden Einwilligungs-Attest die Erklärung des Vaters oder Vormundes, daß hierdurch aufgefordert, ihre deßfallsigen Gesuche um Zulassung bei er in der Lage sei, den Freiwilligen während des einjährigen Dienstes Meidung des Ausschlusses von dieser Prüfung unterhalten zu können, nicht fehlen darf und daß die Unterschrift des

spätestens bis zum 1. Februar 1882 Vaters oder Vormundes beglaubigt sein muß.

5. In dem Gesuche ist außerdem anzugeben, in welchen zwei bei der unterzeichneten Prüfungs-Commission einzureichen. Hinsichtlich[fremden Sprachen(Französisch, Englisch, Lateinisch oder Griechisch) der der Anbringung der Gesuche wird im Speziellen das Folgende bemerkt: sich Meldende geprüft sein will.

1. Das Gesuch ist bei der unterzeichneten Prüfungs-Commission 6. Ist bereits früher ein Gesuch um Zulassung zur Prüfung ein nur dann anzubringen, wenn der sich Meldende im Großherzogthum gereicht worden, so bleibt dem erneuten Gesuche nur ein Unbescholten Hessen seinen dauernden Aufenthaltsort hat.

heitszeugniß beizulegen.

2. Die Zulassung zur Prüfung kann nicht vor vollendetem 17. Ueber die Anforderungen, welche an die zu Prüfenden gestellt Lebensjahre erfolgen. werden, gibt die Pruͤfungsordnung(Anlage 2 zur Ersatzordnung

3. Das Gesuch muß von dem Betreffenden selbst geschrieben sein.] I. Theil der Wehrordunung vom 28. September 1875 Regierungs- Auch erscheint es zweckdienlich, wenn stets die nähere Adresse angegeben wird.] Blatt Nr. 55 von 1875) Aufschluß. f

4. Dem Gesuch sind folgende Papiere beizufügen: a. Geburts Bezüglich des Pruͤfungs-Termins, sowie des Locals in welchem zeugniß; b. Einwilligungs-Attest des Vaters oder Vormundes mit der die Prüfung stattfindet, erfolgt eventuell weitere Bekanntmachung; auf Erklärung über Bereitwilligkeit und Fähigkeit, den Freiwilligen wahrend Tspezielle Ladung kann nicht gerechnet werden. einer einjährigen activen Dienstzeit zu bekleiden, auszurüsten und zu Darmstadt den 17. December 188 1. verpflegen;. ein Unbescholtenheitszeugniß, welches von der Polizei Großherzogliche Prüfungs-Commission fur einjährig Freiwillige. Obrigkeit oder der vorgesetzten Dienstbehörde auszustellen ist; d. einen

Der Vorsitzende; selbstgeschriebenen Lebenslauf. Gros. 0