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geichneten Gerichte zur Anzeige gebracht worden ist.
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Aus Stadt und Land.
Friedberg, 14. Oct. Gestern Abend wurde unsere Einwohnerschaft durch Feuerlärm erschreckt. Glücklicher—
weise handelte es sich nur um einen Schornsteinbrand, der in wenigen Minuten gelöscht war.
ö Allerlei. Suez. Von hier wird gemeldet, daß hier in Suez die Cholera ausgebrochen sei.
Manilla, 12. Oet. Der Gouverneur macht be— kannt, der spanische Consul in Batavia habe angezeigt, daß im Norden Java's am Sunda-Canal die Cholera und Rinderpest ausgebrochen seien; alle Provenienzen sollen
einer Quarantaine unterzogen werden.
Handel und Verkehr.
S. Friedberg, 138. Oet. Auf dem gestern statt⸗ gehabten Schweinemarkt waren 586 Stück aufgetrieben und gingen die Preise gegen den letzten Markt wesentlich in die Höhe. Der nächste Schweine-Markt findet am 16. November statt.
Gießen, 12. Oet. Auf dem gestern dahier abge— haltenen Viehmarkte waren aufgetrieben: 1230 St. Rind—
vieh und 779 St. Schweine und gingen durch den 7 Brodpreise vom 16. October bis 1. November. haften Handel die Preise etwas in die Höhe. Frisch—
milchende Kühe wurden sehr gesucht und gut bezahlt. Nächster Markt Dienstag den 25. und Mittwoch den 26. d. M., an letzterem Tage auch Krämermarkt lerster Zwiebelmarkt) und findet an diesem Tage, Morgens 8 Uhr, das Ab— lesen der Krämerstände statt.
Frankfurt, 12. Oet. Marktbericht. Heu kostete je nach Qual. M. 4.—5., Stroh M. 4., Eier M. 5.50 bis 6.50 das Hundert, Weißkraut das Hundert M. 9.—10., das Stück 12— 15 Pf., Kartoffeln das Malter M. 5.—6.,
Für Friedberg, Bad-Nauheim und Butzbach
unverändert. Fleisch⸗ ꝛc. Preise vom 16. Oktober bis 1. Nov. Nach eigener Angabe der Metzger.
Für Friedberg, Bad-Nauheim und Butzbach
unverändert.
im Gescheid 10 Pf., Rothkraut 15—20 Pf., Kohlkraut Geld⸗Cours.
12—15 Pf., Kohlrabi 3—6 Pf., Blumenkohl 40— 70 Pf., Frankfurt am 13. October 1881. Endivien 10 Pf., Ochsenfleisch 65—70 Pf., Kuhfleisch 45 20 ⸗Frankenstücke 5 M. 16 11—15 bis 55 Pf., Rindfleisch 45—55 Pf., Kalbfleisch 40—55 Pf., do. in ½„ 16 13—17
Hammelfleisch 40—65 Pf., Schweinefleisch 75—80 Pf., 1 Huhn M. 1—1.30, 1 Hahn M. 1.20— 1.60, Feldhuhn M. 1.30— 1.50, Poularden M. 2.50, Ente M. 2.50—3., Gans M. 4.—8.
Denjenigen Ländern des Weltpostvereins, nach welchen Postkarten mit Antworten abgesandt werden können, ist nun auch Uruguay beigetreten. Das Porto für der— artige Postkarten beträgt 20 Pf.
Englische Sovereigns. Russische Impertales. Ducaten.. 5 al marco. Dollars in Golde.
„ 20 37—42 „ 16 7378 „ 9 58—63 „ 9 61 G.
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und Manschetten zc.
Herrenkragen a K. ce.
Bekanntmachung.
Die Offenlegung des Grundbuchs und der Karten der Gemarkung Rödgen im Kreise Friedberg.
Es wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß das neu errichtete Grundbuch der Gemarkung Rödgen nebst den dazu gehörigen Karten auf dem Gemeindehause zu Rödgen offen gelegt worden ist. Die Karten sollen dazu dienen, sich leichter im Flur- und Grundbuche zurech⸗ zufinden und Verwechselungen zu verhüten.
Die Betheiligten sind befugt, dasselbe während der Zeit der Offenlegung in diesem Locale einzusehen, auch gegen die Gebühr von dem Großh. Bürgermeister der
Gemeinde Rödgen Grundbuchsauszüge zu verlangen. Auch werden sie durch Letzteren auf die von den Feld⸗ geschwornen entdeckt werdenden sie betreffenden Fehler aufmerksam gemacht werden.
Allen Denjenigen, welche sich bei der Angabe des Grundbuchs ruͤcksichtlich des Besitzstandes für beschwert erachten, steht es frei, binnen einer unerstrecklichen Frist von 6 Monaten ihre Anstände entweder auf gütlichem Wege bei dem Bürgermeister der Gemeinde, vor welchen sie ihren etwaigen Gegner vorladen lassen können, zu beseitigen und insofern dies nicht von Erfolg ist, ihre Ansprüche bei dem für Besitzstreitigkeiten zuständigen Gerichte geltend zu machen. Ist dieses Gericht ein anderes als das unterzeichnete, so haben sie davon, daß Letzteres geschehen, binnen eben dieser Frist Großher⸗ zoglichem Gerichtsschreiber des unterzeichneten Amts— gerichts die Anzeige zu machen. Dieselbe Anzeige liegt ihnen binnen derselben Frist alsdann ob, wenn sie vor Offenlegung des Grundbuchs gegen den daselbst ein— getragenen Besitzer eine Besitzklage angestellt haben. Nach Ablauf dieser Frist wird der Besitz, wie ihn das Grundbuch angibt, in Bezug auf die Personen der Besitzer in allen den Fällen für richtig angenommen, in welchen weder eine gütliche Beseitigung bei dem Bürger— meister zu Protokoll gegeben, noch eine gerichtliche Klage deßhalb erhoben und erforderlichen Falls bei dem unter—
Zugleich werden Diejenigen, welche die in Gemäßheit des Artikels 30 des Gesetzes vom 21. Februar 1852, die Erwerbung des Grundeigenthums ze. betr., beige— fügten Erwerbtitel eingetragen oder berichtigt zu sehen wünschen, aufgefordert, die erforderlichen Anträge binnen der festgesetzten Frist von 6 Monaten bei dem unter— zeichneten Gerichte zu stellen und wenn dies ein anderes als das unterzeichnete ist, bei diesem die Anzeige zu machen.
Die unerstreckliche Frist von 6 Monaten geht mit dem 20. Dezember 1881 zu Ende.
Bad-Nauheim am 18. Mai 1881.
Großherzogliches Amtsgericht Bad-Nauheim. Allwohn.
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Gerichtsschrelber.
Das Anfahren von 4000 Stück Klötzen soll Montag den 17. d. Mts., Nachmittags 1 Uhr, in der Blinden-Anstalt an den Wenigstnehmenden vergeben werden.
Friedberg den 14. October 1881.
Großherzogliche Direction der Blinden-Anstalt. Schäfer.
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Holzversteigerung.
4518 Montag den 17. Oetober d. J., Nachmittags
? Uhr, soll eine größere Parthie abgängiger Obstbäume
iffentlich meistbletend verstelgert werden. Zusammenkunft am Rathhaustreppchen. Frlebberg den 12. October 1881.
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wird bestens besorgt von dem Großherzoglichen Hof-Agenten 28 Jacob Engel.
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Friedberg bei Herrn M. Eckstein. Hungen bei Herrn A. Buch. Bönstadt bei Herrn A. Haas unb bei Herrn Nauhelm bei Herrn Geo. Ph. Ludwig.
Elias Müller. HKl.- Karben bei Herrn S. Ortenberger. Dorhein bei Herrn Johs. Braun. N.-Weisel bei Herrn g. Heinemann. Eechzell bei Herrn 8. Simon Wittwe. N.-Wällstadt bei Herrn Tobias David. Heldenbergen bei Herrn Moses Strauss. Rodheim v. d. H. bei Herrn D. Stern I. Homburg v. d. II. bei Herrn Ferd. Datz. Ula bei Herrn Georg Gottwalls VII.
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5„ 8** 2 Güter Verkauf. Bauholz⸗Versteigerung. 3520 Dienstag den 18. Oetober, Abends 7 Uhr, werden n f Da die am 10 d. Mts. abgehaltene Baußelz in Dorn⸗Assenheim die in dortiger Gemarkung ge Versteigerung von dem hiesigen a Schulbaus nicht legenen, den Milden Stiftungen gehorenden Güterstüͤcke ee worden ist, so ist für dieselbe anderweitiger nochmals in öffentlicher Versteigerung zum Verkaufe Terrain aaf. 1175 ausgeboten mit dem Bemerken, daß bei annehmbarem Dienstag den 18. d. Mts., Gebote mit dem Zuschlag die Genehmigung Seitens des anberaumt worden.
Nachmittags 1 Uhr,
Kirchenvorstandes ertheilt resp. bet der höheren Behörde beantragt werden wird. Friedberg den 10. Oetober 1881. An Auftrag des evang. Klrchenvorstandes: Stein häußer.
3491 Der Okarber Jahrmarkt wird nichk, wie im Kalender angegeben, am 2. und 3. November, sondern Sonntag den 30. und Montag 31. Oetober abgehalten, was man hiermit zur allgemeinen Kenntniß bringt. Okarben den 12. Oetober 1881.
Großherzogliche Bürgermelsterel Okarben.
Großherzogliche Bürgermeisterel Friedberg. eis.
Fauerbach.
Bekanntmachung.
Wir bemerken noch, daß fich das Holz größtentheils in einem guten Zustand befindet und zum Bauen sich noch sehr gut eignet.
Bönstadt den 13. October 1881. Großherzogliche Buͤrgermeisterei Boͤnstadt. Geibel.
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Pendules und Regulateure, silberne Gegenstände zu Hochzeits- Geschenken.
L. Hanau, Hof⸗ÜUhrmacher und G oldarbeiter.
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