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Dienstag den 11. October. 1 120.
Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.
Wird hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.
Kreisblatt für den Kreis Friedberg.
Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reclamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahres-Conto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.
Amtlicher Theil.
Zu publiciren ist aus dem Großherzoglichen Regierungsblatt Nr. 21: Bekanntmachung, die Eintheilung des Großherzogthums in Landwehrbezirke, sowie in Aushebungs- und Musterungsbezirke betreffend.
Bekanntmachung. Betreffend: Den Herbstfaselmarkt des landwirthschaftlichen Bezirksvereins zu Friedberg pro 1881.
Der diesjährige Herbstfaselmarkt des landwirthschaftlichen Bezirksvereins Friedberg soll Dienstag den 28. Oetober laufenden Jahres zu Friedberg abgehalten werden. Die aufgetriebenen Fasel werden durch eine hierzu bestellte Commission gemustert und wird den Eigenthümern der als preiswürdig erkannten Thiere eine Geldprämie bewilligt. Der landwirthschaftliche Bezirksverein und die Kreisstadt Friedberg haben hierzu entsprechende Beträge zur Disposition gestellt. Die eigene Züchtung der Thiere durch deren Eigenthümer erscheint nicht als eine Bedingung der Prämiirung. Von der Preisbewerbung sind Gemeindefasel ausgeschlossen, desgleichen Fasel, die um 9 Uhr Vormit— tags noch nicht am Platze sind. Für Fasel, welche als tauglich befunden, aber nicht prämtirt werden, wird auf Verlangen eine Wegvergütung ausgezahlt. Nicht genügend gefesselte Thiere werden vom Platze weggewiesen werden. Die zum Abschlusse kommenden Verkäufe wollen dem Großherzoglichen Beigeordneten Herrn Steinhäußer dahier zur Anzeige gebracht werden. Zu recht zahlreichem Besuche des Marktes wird hiermit eingeladen.
Friedberg den 20. September 1881. Der Director des landwirthschaftlichen Bezirksvereins Friedberg.
Dr. Braden.
Bekanntmachung, betreffend den Wintercursus der Ackerbauschule des landw. Vereins für die Provinz Oberhessen zu Friedberg pro 1881/82.
Der diesjährige Wintercursus der hiesigen Ackerbauschule beginnt Mittwoch den 2. November und dauert bis gegen Ende Marz. Der Unterricht erstreckt sich auf allgemeine Schulfächer, sowie auf die verschiedenen Zweige der Naturkunde und Landwirthsschaftslehre. Er wird von den beiden ausschließlich für die Anstalt bestellten Hauptlehrern, Prof. Dr. Tobisch und Dr. R. Ludloff, ferner von Dr. med. C. Becker, dem Cultur⸗Ingenieur Völzing und mehreren anderen geeigneten Hülfslehrern ertheilt. Die nöthige Anschauung bieten die reichen Lehrmittel der Anstalt, sowie Excursionen nach nahegelegenen Gutswirthschaften, gewerblichen Anlagen und sonstigen belehrenden Einrichtungen. Aufnahms— fähig sind alle unbescholtenen jungen Männer, welche die Volksschule mit gutem Erfolg absolvirt haben. In die 2 Classe werden nur solche Schüler aufgenommen, welche vorher die 1. Classe besuchten, oder nachweisen, daß sie sich anderweitig die Kenntnisse angeeignet haben, welche das Lehrziel der 1. Classe bilden, alle anderen Schüler kommen in Letztere.— Das Schulgeld betragt fur die 1. Classe 45, fur die zweite 35 Mark. Anmeldungen nimmt das unterzeichnete Curatorium und der Anstalts-Dirigent, Prof. Dr. Tobisch, entgegen, von welchen beiden Stellen gewünschtenfalls auch anderweitige bezügl. Auskunft ertheilt wird.
Friedberg den 19. September 1881. Das Curatorium der Ackerbauschule zu Friedberg.
Dr. Braden, Kreisrath. Küchler, Kreis-Assessor. Schmidt, Kreisschulinspector.
Betreffend: Den Cursus der Ackerbauschule zu Friedberg pro 1881/82. Friedberg den 20. September 1881.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Unter Bezugnahme auf vorstehende Bekanntmachung des Curatoriums der Ackerbauschule empfehlen wir Ihnen, sich dafür zu bemühen, daß die Ackerbauschule durch recht viele junge, der Landwirkhschaft sich widmende Leute aus Ihren Gemeinden besucht wird.
Wir bemerken zugleich hierbei, daß für wenig Bemittelte Unterstützungen zur Disposition stehen und wir es nicht zu beanstanden finden, wenn auch von Gemeinden, aus welchen junge Leute die Schule besuchen, Unterstützungen verwilligt werden, indem wir recht gerne derartigen Beschlüssen Genehmigung ertheilen. N e 2 Dr. Braden.
Bekanntmachung, betreffend die Abhaltung eines Cursus zur Ausbildung von Cultur-Technikern an der Ackerbauschule zu Friedberg.
Zugleich und in Verbindung mit dem dießjährigen Wintercursus hiesiger Ackerbauschule beabsichtigen wir einen Cursus zur Ausbildung von Cultur⸗Technikern einzurichten, um dem, namentlich in der Provinz Oberhessen fühlbaren Mangel an geeigneten Kräften zur Ausführung der zahlreichen bezüglichen Projecte abzuhelfen.— Der Lehrplan dieses Cursus ist, ebenso wie der der Ackerbauschule, auf 2 Winter berechnet und die betr. jungen Leute nehmen an den für sie passenden Stunden der Ersteren theil; außerdem erhalten sie aber besonderen Fachunterricht und praktische Unterweisung durch den Cultur-Ingenieur Völzing dahier, an welchen auch die bezüglichen Anfragen oder Anmeldungen
zu richten sind.
Wir glauben, strebsamen und befähigten jungen Leuten den Besuch dieses Cursus um so mehr empfehlen zu können, als— bei dem Umfang und der Dringlichkeit der bezügl. Meliorationsaufgaben— mit Sicherheit darauf zu rechnen ist, daß Diejenigen, welche besagten
Cursus mit Erfolg absolvirt haben, sofort dauernde und einträgliche praktische Verwendung in hiesiger Provinz finden werden. Friedberg den 19. September 1881. Das Curatorium der Ackerbauschule zu Friedberg. Dr. Braden, Kreisrath. Küchler, Kreis-Assessor. Schmidt, Kreisschulinspector. Ausschreiben. Um Angabe des Aufenthaltsortes des Helurich Hill von Nieder-Mockstadt wird ersucht.
Friedberg am 1. October 1881. Der Großherzogliche Amtsanwalt.
J. V.: Bücking.
Bekanntmachung. Betreffend: Die Beseltigung dürrer Bäume in Feld und Gärten. Weh f a Es muß dringend darauf aufmerksam gemacht werden, daß die in Feld und Gärten befindlichen dürren O entfernt werden, indem unter deren theilweise losgelöster Rinde zahlreiche, den Feld- und Gartengewächsen schädliche I elegt haben und noch niederlegen, auch schützenden Aufenthalt dort suchen. 12 b 772 e en n 1881. 5 f Der Präsident des landwirthschaftlichen Vereins; von Oberhessen. Adalbert Freiherr Nordeck zur Rabenau.
Obstbaͤume möglichst bald usecten ihre Brut nieder—
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