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1881. R dienslag den 8. gebruar. M 17.
Oberhessischer Anzeiger.
Wird hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und
0 für a 1 Erschelnt drelmal wöchentlich und zwar Dienstag Freitag Abend ausgegeben. Kreisblatt für den Kreis Friedberg. Deuberfag und Samftag. 1 Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei groͤßerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reclamen mit 22 Pf.; e Beleg kostet 9 M. Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahres-Conto bet uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen. Amtlicher Theil. Betreffend: Ortstafeln. Friedberg den 2. Februar 1881. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Unter Beziehung auf unser Ausschreiben rubricirten Betreffs vom 31. August vorigen Jahres— Oberhessischer Anzeiger Nr. 104— beauftragen wir diejenigen von Ihnen für deren Gemeinden die Anschaffung neuer Ortstafeln nicht bereits auf Grund unseres Ausschreibens vom 26. Mai 1880— Oberhessischer Anzeiger Nr. 63— besch lessen worden ist, diesen Gegenstand wiederholt dem Gemeinderath zur Berathung
und Beschlußfassung vorzulegen und das erwachsende Gemeinderathsprotokoll einzusenden. Dr. Braden.
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Betreffend: Die Mathildenstiftunz für Oberhessen. Friedberg den 3. Februar 1881. 5* 7 0 5 91 Tri— 1— 8 8 9— 518„ 7 Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Schulvorstände und Bürgermeistereien des Kreises
Nachstehende Bekanntmachung empfehlen wir denjenigen von Ihnen, die im Orte selbst eine Kleinkinderschule haben, zur eigenen
Beachtung, beziehungsweise zur gefaͤlligen Mittheilung an den Vorstand dieser Anstalt. Dr. Braden Bekanntmachung.
In dem Voranschlag der Mathildenstiftung für Oberhessen sind für das Jahr 1880 700 Mark vorgesehen, welche zu wohlthätigen Zwecken verwendet und womit in erster Linie die in der Provinz bestehenden Kleinkinderschulen, insbesondere die darin thatigen Lehrerinnen bedacht werden sollen. Es werden hiernach die Vorstände solcher Schulen, für welche eine Subvention gewünscht wird, aufgefordert, ihre deß⸗ fallsigen Gesuche, mit welchen eine moͤglichst ausführliche Mittheilung über Ausdehnung, Mittel und Bedürfnisse der betreffenden Anstalt zu verbinden ist, bis zum 20. Februar c. an den Unterzeichneten gelangen zu lassen.
Gießen den 31. Januar 1881. Der Vorstand der Mathildenstiftung für Oberhessen.
Boekmann.
Be kanntmachung.
Betreffend: Die Entwässerung der Flur VI, VII und VIII der Gemarkung Wölfersheim. Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß die Ausführung der projectirten Entwaͤsserung— Fluren VI, VII und VIII der Gemarkung Wölfersheim in dem in Gemaßheit der Bekanntmachung vom 10. De zember vorigen.— Oberhessischer Anzeiger Nr. 148—
am 28. Jannar dieses Jahres stattgehabten Abstimmungstermin mit allen gegen die Stimmen von 15 Dasswberbellisten beschlossen wurde und daß die Ausführung des Projekts vorbehaltlich der Entscheidung über die Entschaͤdigungsansprüche der gedachten Passivbetheiligten daher erfolgt. 28. Januar 8 3 5 Das Abstimmungsprotokoll vom T Fehruar 1881 liegt 14 Tage lang auf dem Großherzoglichen Bürgermeistereibureau zu Woͤlfersheim zu Februar Jedermanns Einsicht offen. Wer Einwendungen gegen die Zulässigkeit oder Nechtsbeständigkeit der Abstimmung oder gegen das bekannt gemachte Resultat der Abstimmung erheben zu konnen glaubt, hat solche bei dem Kreisausschusse des Kreises Friedberg binnen 14 Tagen vom Tage der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung an gerechnet geltend zu machen. Friedberg den 3. Februar 1881. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. 479 Dr. Braden.
Bekanntmachung. Betreffend: Die Zusammenlegung der Grundstücke in der Gemarkung Fauerbach b. Fr. b
Nachdem Antrag auf Zusammenlegung der Grundstücke in einem Theil der Gemarkung Fauerbach b. Fr. gestellt worden ist, wird derselbe, sowie das alphabetische Verzeichniß der betheiligten Grundbesitzer und die summarische Darlegung der vorzunehmenden Arbeiten 4 Wochen lang und zwar von Freitag den 11. Februar bis Freitag den 11. k. Mts. zur Einsicht der Interessenten auf dem Gemeindehause zu Fauerbach b. Fr. offen gelegt.
Zugleich wird Termin zur Abstimmung über das Project auf Freitag den 11. k. Mts., von Vormittags 9 bis 12 Uhr, unter dem Anfügen anberaumt, daß diejenigen en welche in dem fraglichen Termine weder in Selbstperson, noch durch gehoͤrig legitimirte Bevollmächtigte abstimmen, als für die Zusammenlegung stimmend angesehen werden.
Auswaͤrtige haben in der Gemeinde einen Bevollmächtigten zu bestellen, andernfalls bei weiter noͤthig werdenden Handlungen eine besondere Aufforderung an sie nicht mehr ergehen wird.
Zugleich wird darauf hingewiesen, daß nur diejenigen Grundbesitzer, welche im Grund oder Flurbuch eingetragen stehen, oder deren Erben, zur Abstimmung legitimirt sind, daß jedoch bei zeitigem Antrag das Ab- und Zuschreiben noch wahrend der Offenlegungsfrist durch das Großherzogliche Steuercommissariat gewahrt werden kann.
Friedberg den 5. Februar 1881. Großherzogliches Kreisamt Friedberg 475 Dr. Braden.
Ausgewiesen aus dem Großherzogthum auf Grund des F. 3 Absatz 2 des Freizügigkeitsgesezes: Konrad Kohm von Steinau, Kreis Schlüchtern.— Wegen Bettels bestraft: Heinrich Stock von Herchenhain, Kreis Schotten; Friedrich August Roch von Schullwitz, Kreis Dresden; Johann Müller von Wicken, Amt Hochheim.— Der Aufenthaltsort des Johannes Eifert aus Holzmühl ist unbekannt und zu ermitteln.
Deutsches Reich.— Die Arbeiten zur Regulirung des Weichsel- stattgehabten Cartell-Kündigungen Awischen den
Berlin, 3. Febr. Abgeordnetenhaus. Das stroms, worüber zwischen Preußen, Rußland und spreußischen und südwestdeutschen Bahnen mit * g 0
* A 0 1 9 9* 1 14* zerd Fifen hahn n Be 1 a Haus setzte die Verathung des Verwendungsge⸗ Oesterreich Vereinbarungen erzielt e mere dem Eisenbahnamt in 2 8 N L. 1 2 2 N* 9 r 9* 9 8 Meie 1 daß dief crit velcher setzes heute fort. Im Laufe der Debatte er demnächst an dem oberen Laufe der Weichsel und es scheint, daß diese Schritte, welchen st
klärte der Finanzminister, durch die Erleichterung auf auf öͤsterreichischem Gebiete beginnen. auch Hessen angeschlossen haben soll im Prineip werde der Etat nicht belastet werden, die Er— München, 5. Febr. In der heutigen Sitz nicht abgel ehnt werden konnten. In der That leichterungen würden nur Zug um Zug gegen ung der Kammer wurde das dsührungegesed stehen speciell für Baden große Lebensinteressen vom Reiche eingehende Mittel erfolgen.— 5. Febr. zum Viehseuchengesetze nach den Ausschußantraͤgen auf dem Spiel. Um das zu begrelfen, bedarf Das Haus genehmigte heute die Nothstandslage einstimmig angenommen. 8 nur eines Blickes auf das enegme Capital fur Oberschlesten in zwelter Lesung durchweg Carlsruhe. Es bestätigt sich, daß Baden] der Aienbeene Anlagen und auf die geringe nach den Commissionsanträgen. in Berlin wegen der bekannten im November!! Ziffer von Verzinsungen.
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