Ausgabe 
6.9.1881
 
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Dienstag den 6. September.

M 105.

Oberhessischer Anzeiger.

Wird hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.

Kreisblatt für den Kreis Friedberg.

Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.

Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reelamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf, Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahres-Conto bei uns haben), welchen der Vetrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.

Amtlicher Theil.

Betreffend: Die Herbstübungen in 1881, insbesondere Einquartierung.

Friedberg am 2. September 1881.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

In Folge anderweiter Dislocirung der Artillerie bei der 21. Division haben sich die für den Fall schlechter Witterung in Aussicht genommenen, durch unsere Verfügung vom 8. vorigen Monats Oberhessischer Anzeiger Nr. 94 zur öffentlichen Kenntniß gebrachten Nothquartiere für Truppen der 21. Division geändert und werden daher die neuerdings festgesetzten Nothquartiere für die genannten Truppen, welche an Stelle der früheren treten, nachstehend zur öffent lichen Kenntniß gebracht.

Nothquartiere der 21. Division am 12. September.

Okarben 13 Offizier, 392 Mann, 67 Pferd; Burg-Gräfenrode 21 Offizier, 380 Mann, 149 Pferd; Kaichen 14 Offizier, 307 Mann, 67 Pferd; Groß-Karben 40 Offizier, 741 Mann, 193 Pferd; Klein Karben 20 Offizier, 504 Mann, 101 Pferd; Kloppenheim 8 Offizier, 195 Mann, 47 Pferd; Petterweil 26 Offizier, 568 Mann, 103 Pferd; Ober⸗Exlenbach 23 Offizier, 606 Mann, 134 Pferd; Nieder-Eschbach 13 Offizier, 304 Mann, 69 Pferd; Nieder-Erlenbach 9 Offizier,

Betreffend: Die Gebühren und Auslagen der Rechtsanwälte in Rechtsstreitigkeiten der Gemeinden.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien

Das nachstehend abgedruckte Ausschreiben Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz vom

Nr. M. J. 16161, theilen wir Ihnen zur Nachachtung mit. Zu Nr. M. J. 16161.

Betreffend: Die Gebühren und Auslagen der Rechtsanwälte in Rechtsstreitigkeiten der Gemeinden.

291 Mann, 66 Pferd; Massenheim 3 Offizier, 105 Mann, 1 Pferd; Harheim 10 Offizier, 245 Mann, 5 Pferd; Vilbel 26 Offizier, 764 Mann, 17 Pferd; Dortelweil 21 Offizier, 311 Mann, 58 Pferd; Rendel 25 Offizier, 426 Mann, 224 Pferd; Heldenbergen 38 Offizier, 803 Mann, 146 Pferd; Büdesheim 17 Offizier, 341 Mann, 161 Pferd. Am 13. September.

Okarben 24 Offizier, 649 Mann, 128 Pferd; Burg-Gräfenrode 11 Offizier, 412 Mann, 155 Pferd; Kaichen 23 Offizier, 597 Maun, 119 Pferd; Groß-Karben 43 Offizier, 805 Mann, 270 Pferd; Klein Karben 29 Offizier, 673 Mann, 206 Pferd; Kloppenheim 8 Offizier, 170 Mann, 52 Pferd; Dortelweil 21 Offizier, 361 Mann, 58 Pferd; Rendel 25 Offizier, 426 Mann, 224 Pferd; Ober-Wöllstadt 30 Offi⸗ zier, 630 Mann, 199 Pferd; Bruchenbrücken 22 Offizier, 544 Mann, 125 Pferd; Assenheim 36 Offizier, 790 Mann, 138 Pferd; Ilbenstadt 28 Offizier, 730 Mann, 127 Pferd; Nieder-Wöllstadt 39 Offizier, 912 Mann 177 Pferd.

Dr. Braden.

Friedberg, 3t.

August 1881.

des Kreises.

9. dieses Monats, zu Dr. Braden.

Darmstadt, am 9. August 1881.

Das Großherzogliche Ministerium des Innern und der Justiz an die Großherzoglichen Kreisämter.

Nach unserem Ausschreiben vom 29. Mai 1835 Amtsblatt Nr. 23 bezw. F. 133 der Instruction über die Aufstellung der Ge meindevoranschläge vom 20. October 1874 bedürfen die Deservitenrechnungen der Rechtsanwälte für Vertretung in Activ- und Passiv-Processen der Gemeinden vor Ertheilung der Zahlungsanweisung durch den Bürgermeister der gerichtlichen, von dem Auwalte selbst zu veranlassenden Revision. Nachdem die Reichsjustizgesetze in Kraft getreten sind, würde die Befolgung dieser Vorschrift mit nicht unerheblichen Kosten für die Gemeinden verbunden, theilweise auch nicht wohl möglich sein. Wir haben uns daher veranlaßt gesehen, dieselbe außer Wirksamkeit zu setzen und den Gemeinde-Vorständen zu überlassen, in den Fällen, in welchen ihnen aus besonderen Gründen die gerichtliche Feststellung von Rechts anwalts⸗Gebühren angezeigt zu sein scheint, solche zu erwirken. Sie wollen die Ortsvorstaͤnde hiernach bedeuten.

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Köhler. Betreffend: Die Herbstübungen in 1881, insbesondere Flurschäden. Friedberg am 5. September 1881.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

In den nächsten Tagen beginnen die Divisionsmanöver, welche sich auf das Terrain bei Münzenberg, Lich, Wohnbach in der Richtung auf Friedberg beziehungsweise am anderen Wetterufer auf das Terrain bei Eberstadt, Holzheim, Dorfgüll bis nach Griedel erstrecken. Zur Vermeidung von unnöthigen Beschädigungen der Felder empfiehlt es sich, daß diejenigen Grundstücke, welche mit werthvollen Crescenzen, wie z. B. Klee, Kraut, Ruͤben ꝛc. bepflanzt sind, mit Strohwischen versehen werden. Die Bürgermeistereien der betreffenden Gemeinden wollen daher alsbald eine desfallsige Aufforderung an die betreffenden Grundbesitzer erlassen und darauf achten, daß die Kenntlichmachung solcher Grundstücke durch weithin sichtbare Wahrzeichen(Strohwische) erfolgt. Dr. Braden.

Friedberg, 31. August 1881.

Betreffend: Das Rechnungsjahr für die Kirchen- und geistlichen Stiftungsfonds. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Kirchenvorstände, Vorstände der geistlichen Stiftungsfonds und die Rechner der betreffenden Fonds.

Nachdem für den Haushalt der Kirchen- und geistlichen Stiftungsfonds, gleichwie für den Gemeindehaushalt, der Beginn des Rechnungs jahres auf den 1. April jeden Jahres und der Schluß auf den 31. Marz des darauffolgenden Jahres festgesetzt worden ist, hat sich auch die Verlegung der durch die Verordnungen vom 6. Juni 1832, die Verwaltung des Kirchenvermögens betreffend und die Revision der Local-Kircheng, Stiftungs- und Schul-Rechnungen betreffend, sowie durch die Instruction zur Geschäftsfuͤhrung der Rechner von Kirchen, Stiftungen und Schulen vom 18. September 1835 angeordneten Termine als nothwendig ergeben. Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz hat durch Ausschreiben vom 16. laufenden Monats zu Nr. M. J. 16924 Amtsblatt Nr. 14 demgemaͤß bestimmt, daß kuͤnftig:

1) die Voranschläge der Kirchen- und geistlichen Stiftungsfonds im August jeden Jahres zu berathen,

2) die Handbücher der Rechner Ende Juli zu schließen und

3) die Rechnungen Ende August an die betreffenden Vorstände abzugeben und zu Ende September an die Justificatur der Großherzog lichen Ober-Rechnungskammer einzusenden sind.

Sie wollen sich hiernach bemessen. Dr.

Braden.

Betreffend: Den Voranschlag über Einnahme und Ausgabe des allgemeinen katholischen Kirchenfonds für die Zeit vom 1. Januar 1881 bis Ende März 1882. 1 N 7 1 7 9*** 916. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die katholischen Kirchenvorstände des Kreises. Nachstehend theilen wir Ihnen das Verzeichniß der an den allgemeinen katholischen Kirchenfonds zu leistenden Beiträge für die Zeit vom 1. Januar 1881 bis Ende Maͤrz 1882 unter dem Auftrage mit, die Auszahlung derselben an die betreffenden Großherzoglichen Distriets Einnehmer zu veranlassen. Dr. Braden. stirche zu: Nieder-Mörlen 4 M. 80 Pf., Ober-Mörlen 9 M. 20 Pf., Oppershofen 21 M. 79 Pf., Rockenberg 9 M. 66 Pf., Friedberg 5 M. 18 If., Ober⸗ Wöllstadt 42 M. 21 Pf., Ockstadt 19 M. 55 Pf., Heldenbergen 10 M. 25 Pf., Holzhausen 1 M. 17 Pf., Ilbenstadt 13 M. 90 Pf., Wickstadt 6 M. 52 Pf., Ober⸗ Erlenbach 14 M. 75 Pf., Vilbel 1 M. 71 Pf.

Friedberg den 3. September 1881.