Ausgabe 
4.10.1881
 
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1881.

Dienstag den 4. October.

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jer und in Nauheim Montag, Mittwoch und * 7 r 9 Freitag Abend ausgegeben.

Kreisblatt für den Kreis Friedberg. g

Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.

Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reelamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf.

Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahres-Conto bei uns haben), welchen der Vetrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.

Betreffend: Die Reichstagswahlen.

Amtlicher Theil.

Friedberg den 3. October 1881.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Mit Bezugnahme auf unsere Ausschreiben vom 30. Juli und 5. September laufenden Jahres, Oberhessischer Anzeiger Nr. 90 und 106, theilen wir Ihnen weiter nachstehende Bestimmungen in Betreff des Wahlgeschäftes zur Bemessung mit:

1) Die Wahlen zum Reichstag sind im ganzen Reiche Donnerstag den 27. October laufenden Jahres vorzunehmen, die Abstimmung hat um 10 Uhr Morgens zu beginnen und ist um 6 Uhr Abends zu schließen.

2) Tag und Dauer der Wahlhandlung ist alsbald und spätestens am 18. October 1881 unter Angabe des Wahllocals in ortsüblicher Weise bekannt zu machen, und wie geschehen, unter Angabe des Datums der Bekanntmachung, an uns zu berichten.

3) Wo Einsprachen gegen die Listen während der Offenlage vor gebracht worden sind, über welche der Kreisausschuß zu eutscheiden hat, erwarten wir nunmehr sofort die Einsendung der betreffenden Acten cf. kreisamtliches Ausschreiben vom 5. September 1881, Oberhessischer Anzeiger Nr. 106.

4) Hinsichtlich des Abschlusses der Waͤhlerliste bemerken wir das Folgende: à. Die beiden Exemplare der Wählerliste, welche im Fall von Streichungen und Nachträgen in Folge erhobener Einsprachen gleich mäßig berichtigt werden müssen, sind am 18. October 1884 unter Unter schrift der Großherzoglichen Bürgermeisterei abzuschließen. Auf dem für den Wahlvorsteher bestimmten Exemplar ist nach Vorschrift der Anmerkung auf pag. 4 des Formulars nach dem WorteAbgeschlossen der Zusatz:mit der amtlichen Bescheinigung, daß das gegenwärtige Exemplar mit dem Hauptexemplar der Wählerliste völlig übereinstimmt beizufügen. b. An dem nämlichen Tage(18. October) ist ferner von den Großherzoglichen Bürgermeistereien auf beiden Exemplaren der Wählerliste die auf pag. 4 des Formulars am Schlusse abgedruckte Bescheinigung nach vorherigem Eintrag der Worte:vom 26. September 1881 bis zum 3. October 1881 und nach Ausfüllung des Datums zu unterzeichnen. Auf dem für den Wahlvorsteher bestimmten Exemplar

ist nach Vorschrift der Anmerkung(Absatz 2) auf pag. 4 des Formulars

die Aenderung der Wortedie vorstehende Wählerliste indas Haupt exemplar der vorstehenden Wählerliste vorzunehmen. ce. Nachdem die Wählerliste in der bezeichneten Weise abgeschlossen worden ist, darf darin eine Streichung oder Eintragung von Wählern nicht mehr statt finden. d. Das Hauptexemplar der Wählerliste nebst zugehörigen Be

legen ist bei den Bürgermeisterei-Acten sorgfaͤltig zu verwahren, das

Betreffend: Die Bedürfnisse der Landjudenschaft der Provinz Oberhessen für das 1. Quartal 1881 und

das Etatsjahr 188/82.

zweite Exemplar dagegen von dem Großherzoglichen Bürgermeister, da wo er selbst Wahlvorsteher ist, zum Zwecke der Benutzung bei der Wahl an sich zu nehmen, andernfalls dem betreffenden Wahlvorsteher zuzustellen.

5) Die Wahlvorsteher werden unter Hinweis auf ihre Verant wortlichkeit und auf die Nothwendigkeit der pünktlichsten Beobachtung der das Wahlgeschäft betreffenden Vorschriften angewiesen: a. Aus der Zahl der Wähler ihres Wahlbezirks einen Protokollführer und drei bis sechs Beisitzer, welche aber kein unmittelbares Staatsamt bekleiden dürfen, zu ernennen, und dieselben spätestens am 24. October 1881 einzuladen, am Wahltage zur Bildung des Wahlvorstandes so zeitig im Wahllocale zu erscheinen, daß die Wahlhandlung um 10 Uhr Vor mittags beginnen kann. b. Bei der Wahlhandlung selbst genau nach den Vorschriften in§. 11 bis 21 des Reglements vom 28. Mai 1870 zu verfahren und über die Wahlhandlung ein Protokoll nach dem den Großherzoglichen Bürgermeistereien mitgetheilten Formulare aufzunehmen. e. Dieses Wablprotokoll mit sämmtlichen zugehörigen Schriftstücken, nämlich der Gegenliste, der Waͤhlerliste, welche beide von dem ge sammten Wahlvorstand zu unterschreiben sind, und denjenigen Stimm zetteln, über welche es einer Beschlußfassung des Wahlvorstandes be durft hatte(ef.§ 13 des Wahlgesetzes vom 31. Mai 1869 und§. 20 des Wahlreglements vom 28. Mai 1870), unverzüglich, jedenfalls aber so zeitig an den Wahlcommissär des Wahlkreises einzusenden, daß das selbe spätestens im Laufe des 30. October 1881 in dessen Hände gelangt.

6) Die in unserem Ausschreiben vom 23. Juli 1881, Ober⸗

hessischer Anzeiger Nr. 90, getroffenen Anordnungen bezuglich Bildung der Wahlbezirke, Ernennung der Wahlvorsteher und deren Stellver treter, sowie Bestimmung der Wahllocale, welche Anordnungen auch für etwaige Ersatzwahlen innerhalb des ersten Jahres nach den allge meinen Wahlen gelten, bleiben aufrecht erhalten und ist betreffende Bekanntmachung, insoweit dies noch nicht geschehen, sofort in Ihren Gemeinden zu bethätigen.

7) Nach F. 11 des Wahlreglements vom 28. Mai 1870 ist vor geschrieben, daß in jedem Wahllocal ein Exemplar(Abdruck) des Wahl gesetzes und Wahlreglements auszulegen sei. Wir machen die Groß herzoglichen Bürgermeistereien auf diese Bestimmung mit der Einladung noch besonders aufmerksam, die erforderliche Anzahl von Abdrücken des genannten Gesetzes und Reglements rechtzeitig zu beschaffen.

Dr. Braden.

Friedberg den 1. October 1881.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die israelitischen Vorstände des Kreises.

Unter Mittheilung des in Abdruck nachstehenden Verzeichnisses über die Beiträge der israelitischen Religionsgemeinden des Kreises Friedberg zu den rubricirten Bedürfnissen beauftragen wir Sie, den betreffenden Rechnern Ausgabedecretur zu ertheilen und dieselben anzuweisen, die Beträge in den bestimmten Zielen an den Rechner der Landjudenschaft, Grüneberg zu Gießen, pünktlich abzuliefern.

Dr. Braden. Beienheim 6 M. 7 Pf., Butzbach 58 M. 20 Pf., Fauerbach v. d. H. 2 M. 35 Pf., Gambach 16 M. 80 Pf., Griedel 14 M. 96 Pf., Hoch-Weisel 2 M. 58 Pf.

Kirch⸗Göns 5 M. 83 Pf., Langenhain 1 M. 57 Pf., Melbach 3 M. 61 Pf.,

Münzenberg 10 M. 56 Pf., Nieder-Weisel 26 M. 29 Pf., Ostheim 4 M. 19 Pf., Pohl⸗ Göns 12 M. 28 Pf., Stammheim 8 M. 98 Pf., Staden 28 M. 87 Pf., Assenheim 33 M., Nauheim mit Steinfurth 54 M. 96 Pf.,

Bonstadt 24 M. 62 Pf., Bruchen

brücken 13 M. 28 Pf., Nieder⸗Florstadt 31 M. 24 Pf., Nieder-Wöllstadt 34 M. 6 Pf., Ober-Rosbach 15 M. 24 Pf., Dorheim 2 M. 61 Pf., Büdesheim 20 M. 31 Pf.

Burg⸗Gräfenrode 17 M. 20 Pf., Friedberg 346 M. 28 Pf.,

Groß⸗-Karben 52 M. 2

If., Klein-Karben 3 M. 12 Pf., Okarben 4 M. 32 Pf., Rendel 9 M. 80 Pf.

Heldenbergen 71 M. 44 Pf., Holzhausen 2 M. 18 Pf., Kaichen 3 M. 81 Pf., Nieder Eschbach 3 M. 20 Pf., Ober⸗Erlenbach 9 M. 64 Pf., Petterweil 1 M. 47 Pf., Rodheim 36 M. 6 Pf., Vilbel 45 M., Ober⸗Eschbach 2 M. 6 Pf., Wölfersheim mit Melbach 19 M. 52 Pf.

Friedberg den 1. October 1881.

f a Der Großherzogliche Kreisrath des Kreises Friedberg

1 iel, beehrt sich die Herren Bürgermeister der Gemeinden des Sparkassebezirks Friedberg-Butzbach mik Bezug auf F. 7 der Statuten des Mathilden 15 enge, stifts auf Freitag den 14. dieses Monats, Vormittags 8 Uhr, in den Rathhaussaal zu Friedberg zur Erledigung folgender Gegen W 10% stände der Tagesordnung einzuladen:

1 Ane 1) Wahl von je 3 Mitgliedern des Verwaltungsraths der beiden Kassebezirke.

. 2) Autrag auf Hingabe von Darlehen bis zu 50 Mark ohne Bürgschaftsleistung.(Aenderung der Statuten) a 1 babe, Im Falle der Großherzogliche Bürgermeister verhindert sein sollte, hat der Beigeordnete und in dessen Verhinderung ein zu beauf tragendes Gemeinderathsmitglied zu erscheinen. Dr. Braden.

75 Einladung 12 zu der Freitag den 14. dieses Monats, Vormittags 9 Uhr, zu Friedberg in dem Rathhaussaale daselbst stattfindenden Generalversammlung des n Mathildenstifts Friedberg-Butzbach, in welcher zur Verhandlung kommen: . 1) Rechnungsablage.