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7 l 1 Schlag und Urthell 2 82 Namen Schlag und Urtheil e 1 Fele über die Tüchtigkeit der 1 05 282 d Abstammunz(ber bie 1 4 80 der S ver der Zuchtstlere und ihre Unter Bet S 1 der Zuchtstiere und ihre Unt 0 inden. Ss Zucht e 8. ierhalter. 5 lt Gemeinden. 85 Zuchtstierhalter. Zuchtstiere. haltung. Gemeinden. 88s Zuchtst Zuchtstiere. haltung. J 1 7 Petterweil[ Chr. Cost v. Vemergraagung zieml. gut, Haltung sehr gut. Stammheim Heinrich Bermann e Haltung mangelhaft, desgh, Pohl-Göns 260 Konrad Schöpf V. desgleichen gut. f Innzucht, Perlsucht. 5 1 5 Anton Brickel V. Vogelsberger sehr gut. 1 Vollbrecht Meub keiner Berner gut, träg im Sprung. 9e Reichelsheim 350 Ferdinand Konrad rein Berner gut, Haltung ziemlich. Schwalheim 130 Georg Jehner I. Berner Kreuzung Haltung sehr gut, untaut. 4 Wilhelm Knöpp desgleichen sehr gut. 0 E Chr. Meyer desgleichen gut, Innzucht., 0 Gustav Groß desgleichen desgleichen. Södel 180 August Reitz i reiner Berner sehr gut in jeder Beziehung l 5 Fr. Konrad desgleichen desgleichen. 6 Georg Wilh. Diel II. Berner Kreuzung gut, Haltung sehr gut. 1 5 Rendel 300 Jakob Bingemer J. Bernerͤreuzung sehr gut. Steinfurth 400 Pachter Reif desgleichen gut. 9. 110 8 Philipp Deweil II. desgleichen ziemlich gut, Haltung gering. 1 L Pachter Leonhardt desgleichen gut. 5 00 Rockenberg 250 Fr. Ludw. Haumann unbestimmt gut gehalten, Innzucht. Trais⸗Mün⸗ 150 Konrad Seip desgleichen gut, zweiter Bulle nöths 43 1 95 8 9 desgleichen desgleichen. zenberg a 1 5 1 5 Krl.Ludw. Bielmeier fehlt. 5 Vilbel 200 Pachter Grimm Holländer gut, träg im Sprung. 1 Rödgen 55 Martin Jehner unbestimmt mangelhaft, ist abzuschaffen. 1 ö 5 Bernerkreuzung gut, desgleichen. 1 Rodheim 750 Gemeinde, Faselstall rein Berner sehr gut. Weckes heim 135 Wilhelm Hilger III. desgleichen untauglich, Haltung Ian 8 8 1 desgleichen desgleichen. g mangelhaft. 1 5 1. . 5 5 desgleichen krank, ist abzuschaffen. 0 Wilhelm Hilger II. reiner Berner gut, Haltung mangelhaft. 1 1 ö 5 desgleichen sehr gut. Wisselsheim 120 Heinrich Leonhardt Berner Kreuzung sehr gut. ö 1 . desgleichen desgleichen. Wohnbach 345 Gemeinde, Faselstall reiner Berner sehr gut. 1 10 5 5 desgleichen desgleichen.. 7 desgleichen desgleichen. 1 en f Staden 130 Martin Hammel unbestimmt gut. Wölfersheim 350 Karl Müller Berner Kreuzung gut, Haltung sehr gut. 1 1 3 7 desgleichen ziemlich gut. 5 Anton Huber desgleichen gut.. uuf f Stammheim 250 Heinrich Bermann Berner Kreuzung Haltung ziemlich gut, nicht 5 Adam Hofmann III. desgleichen gut. 1 lufrite rein genug, untauglich. ö ö

Betreffend: Das Gesetz vom 27. April 18 Großherzogthum.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg

Zwecks Ausführung der Bestimmungen

Unter Hinweis auf die Bestimmungen in Art. 7 pos. 2 des Geset bezüglich deren die Gemeinden ihrer V

demnächst übernommen werden,

Betreffend: Die Abhaltung von Zahltagen bei den Groß

881 über den Bau und die Unterhaltung der Kunststraßen im

Dr. Braden.

herzoglichen Rentämtern.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Gro

Vom 1. Juni laufenden Jahres an werden von Gro Samstag, Vormittags

auch jeden Mittwoch, Freitag und

Nidda Dienstags, Donnerstags und Freitags.

Betreffend: Den im Monat März laufenden Jahres v

Das Gro

an die Großh. Buͤrgermeistereien Bönstadt, G Wir erinnern Sie hierdurch an die

Sie wollen die

von 9 bis 12 Uhr,

8 J. V.

Art. 6 des Gesetzes die Unterhaltung durch den Kreis 2) Welche Beträge in den letzten 5 Jahren, vom Jahre 1876 bis einschließlich 1880

ßherzoglichem Rentamt Friedberg Kassegeschäfte besorgt. s auf ortsübliche Weise in Ihren re d. K.: Küchler, Kreis-Assessor.

1

Friedberg den 1. Juni 1881.

an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

im Art. 6 und folgende des vorangeführten Gesetzes wollen 1) Für welche Straßenstrecken innerhalb Ihrer Gemarkung auf Grund des

Friedberg den 31. Mai 1881.

ßherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

außer an den bisher bestandenen beiden Zahltagen Desgleichen von Großherzoglichem Rentamt

sp. Gemeinden bekannt machen lassen.

orzunehmenden Wiesengang.

C

J. V. d. K.: Küchler,

ßherzogliche Kreisamt Friedberg ambach, Griedel, Nieder-Florstadt, Ober-Erlenbach, Ober-Mörlen, Wiedereinsendung der Wiesengangsprotokolle vom März laufenden Kreis-Assessor.

Friedberg den 1. Juni 1881.

Polizei-Reglement.

Mit Genehmigung des Großherzoglichen Ministeriums des Innern

Anhörung des Stadt Brunnen und Pumpen eglement erlassen.

städtischen Laufbrunnen

und der Justiz vom 15. November 1880 und nach

vorstandes zu Friedberg wird für die öffentlichen

in der Stadt Friedberg nachstehendes Polizei⸗R

1) Das Wasserholen an den ist nur in Gefäßen, welche den Gehalt eines oder Eimers nicht übersteigen, erlaubt.

2) Bei dem Wasserholen gebührt dem Zuerstkommenden,

für die Füllung zweier Gefäße, der Vorzug. 3) Das Verunreinigen der ist strenge verboten, 4) Das Auswaschen Faͤssern und dergleichen, ebenso das Waschen Brunnen ist untersagt. 5) An den Brunnen, an welchen sich Drücker,

befinden, dürfen diese in keinerlei Weise festgest

und sind dieselben nach jedesmaligem Gebrauch Der Aufenthaltsort des Johannes K

Brunnen, Brunnentröge ebenso das Tränken von Vieh der Wasche, Reinigen von Wagen, Chaisen,

e sogleich zu schließen.

und Pumpen 7) gewöhnlichen Zubers

jedoch nur

und Muscheln 90 an denselben.

von Gemüse an den

Hebel oder Krahnen ellt, gesperrt werden

löß von Nieder-Mörlen und des Philip

6) Das Wasserholen an den öffentlichen Brunnen die Baugewerbe oder technische Zwecke ist untersagt und kann nur

in Ausnahmsfällen nach besonders eingeholter polizeilicher Er

laubniß gestattet werden. Kinder unter zwölf Jahren dür benutzen.

8) Bei Brandunglücken treten außer Kraft.

Wer diesen Vorschriften und Verboten weit er nicht wegen Sachbeschaͤdigung nach gesetzbuchs für das deutsche Reich einer gerichtlichen Be verfällt, mit einer Polizeistrafe von ein' werden.

Friedberg den 9. November 1880.

zuwiderhandelt,

Großherzogliches Kreisamt Dr. Braden.

p Bopp von Assenheim ist unbekannt und zu ermitteln.

Friedberg.

Handel und Verkehr.

S. Friedberg, 2. Juni. Auf dem gestrigen Schweine- Vormittags 9 Uh

markt waren 1011 Stück aufgetrieben. In Folge der vorgeschrittenen Jahreszeit gingen die auf den vorher ehenden Märkteu sehr hochgetriebenen Preise nicht uner⸗ heblich zurück. Der nächste Markt findet am 13. Jult statt.

Volksbad.

Wasserwärme am 2. Juni:

170 Reaumur. Walter.

Auchliche Anzeigen für Friedberg. Evangelische Gemeinde.

Pfing sifest. Pfarramtswoche: Herr Pfarrer Köhler. 1. Festtag.

Gottesdienst in der Stadtkirche:

Vormittags 10½ Uhr: Herr Candidat Köhler. Nachmittags Uhr: Herr Pfarrer Baur.

Vormittags 9 Uhr: Nachmittags 2 Uhr:

Vormittags 9 Uhr:

Stadtkirche, Vormittags 9 Uhr:

½8 Uhr: Beicht. 9 Uhr: Hochamt mit Predigt. 2 Uhr; Feterliche

Gottesdienst in der Burgkirche: r: Herr Pfarrer Meyer.

2. Festtag.

Gottesdienst in der Stadtkirche: Herr Pfarrer Köhler. (Confirmation der Knaben und Abendmahl.) Herr Pfarrer Meyer. Gottesdienst in der Burgkirche: Herr Director Wo däge. (Confirmation der Taubstummen und Abendmahl.)

Mittwoch, 8. Juni.

mandenmädchen

Aatholische Gemeinde. I. Pfingsttag.

Prüfung der Confir⸗

Vesper. Nach derselben Beicht.

II. Pfingsttag. ½8 Uhr: Beicht.

½9 Uhr: Hochamt mit Predigt. 2 Uhr: Andacht.

Pfingstdienstag findet die feierliche Grund⸗ steinlegung zur neuen Kirche, mit Predigt auf dem Bauplatze durch Herrn Domdekan Dr. Heinrich aus Mainz, statt. Beginn der Feier, zu der alle Bewohner der Stadt freund⸗ lichst eingeladen sind, Dienstag um halb 12 Uhr.

Fahrstühle

für Erwachsene und für Kinder, sowie

Kinderwagen

in großer Auswahl empfiehlt zu den billigsten Preisen Bad-Nauheim. F. Ruder.

2038

Sie binnen 14 Tagen einberichten:

0 75 0 geht zu übernehmen wäre. e zur Unterhaltung der betreffenden Straßen verausgabt worden sind. zes machen wir zugleich darauf au merksam, 6 0 zugleich

daß nur solche Vicinalstraßen erpflichtung zu ordnungsmaßiger Unterhaltung puͤnktlich nachgekommen sind.

Rockenberg und Stammheim. Jahres und erwarten solche binnen 3 Tagen.

zur Benutzung für

fen die Pumpen durchaus nicht

die Bestimmungen dieses Reglements

soll, inso⸗ Artikel 303 des Straf⸗

strafung bis 10 Mark belegt

uzende!

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