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( Cto. 302/11.)

Stei f einkohlenlieferung. Wir beabsichtigen die Lieferung von 1000 Tonnen Steinkohlen von der Ruhr auf dem Submissionswege zu vergeben und haben hierfür Termin auf Mittwoch den 6. April d. J. Vormittags 10 Uhr, anberaumt. Die Submissionen sind bis zu der genannten Zeit versiegelt, mit der Aufschrift:Steinkohlenlieferung betr. versehen und frankirt bei uns zu übergeben. Die Eroͤffnung derselben findet in Gegenwart der erschienenen Submittenden statt; die Beding ungen koͤnnen auf unserem Bureau eingesehen werden. f Bad⸗Nauheim am 29. Maͤrz 1881. Grostherzogliches Salinen- und Bergamt Bad⸗Nauheim.

Jäger.

Materiallieferung.

Wir beabsichtigen unsern Bedarf an Möbelstoffen, Vorhängen, Teppichen und Garten möbeln auf dem Submissionswege zu vergeben und haben hierzu Termin auf Donnerstag den 1 April d. J., Vormittags 10 Uhr, anberaumt. Anerbietungen sind unter unserer Adresse mit der AufschriftLieferung betr. versehen bis zu genannter Zeit frankirt und versiegelt zu über geben. Die Bedingungen können auf unserem Bureau eingesehen werden und ertheilen wir auf portofreie Anfragen weitere Auskunft.

Bad⸗Nauheim am 29. Maͤrz 1881.

Grostherzogliche Badedirection Bad⸗Nauheim. Jäger.

Bekanntmachung.

Zur Beseitigung vielseitiger Anfragen und Mißverständnisse werden die Gebühren der Schornsteinfeger hierdurch allgemeinen Kenntniß gebracht.

1245 A Cto. 303/III.

3

Die Gebühren der Schornsteinfeger betragen für das Reinigen eines ein Stockwerk durchlaufenden Schornsteines 10 Pf. 71 zw ei 1* 1 1 5 1 drei. 7 1 8 0 vl er* 17 1 25 5 fünf 5 30

3 ö**.** f* 2 1 2 7 und für jedes Stockwerk, durch welches der Schornstein weiter läuft, 5 Pf.

Diese Gebühren, welche auch iu dem Falle, wenn in einem und demselben Schornstein der Rauch aus verschiedenen Stockwerken eingeführt wird, nur einfach in Anrechnung gebracht

Arbeits-Vergebung.

1254 Dienstag den 5. April, Vormittags 9 Uhr, soll in der Gemeinde Fauerbach b. Fr. das Brechen, An⸗ fahren und Zerschlagen von eirca 80 Kubikmeter Unter⸗ haltungssteinen für die Vieinalwege in Accord gegeben werden. Assenheim den 31. März 1881. Wenck,

0

1236 Mittwoch den 6. April d. J., Vormittags um 10 Uhr, sollen im Rodheimer Gemeindewald, in dem Distrikte Vorderwald, folgende Holzsortimente öffentlich meistbietend versteligert werden:

2 Raummeter Eichen Scheitholz,

3 0 Knüppelholz, 190* Nadel⸗ 3

67* Stockholz, 4720 Stück Eichen⸗Wellen,

7890 Stück Nadel-Wellen, 33 Nadel-Stämme, enthaltend 3 Kubikmeter. Gegen vorschriftsmäßige Bürgscheine wird Zahlungs⸗ frist bis 1. September d. J. gestattet. Rodheim v. d. H. den 29. März 1881. Großherzogliche Bürgermeisterei Rodheim v. d. H. J. V. d. B.: Wehrheim, Beigeordneter.

Samilienverhältnisse wegen ist der Unterzeichnete gesonnen 5 seine zu Södel an der Landstraße Friedberg-Hungen gelegene neue Hofraithe, worin schon eine lange Reihe von Jahren Wirthschaft mit bestem Erfolg betrieben worden ist, destehend in Wohnhaus, Tanzsaal und Nebenbau nebst angrenzendem Grundstück(114 Klftr. groß) mit 25 Bäumen Tafelobst, aus freier Hand zu verkaufen. Auf Verlangen kann noch mehr Gelände abgegeben werden.

Günstige Bedingungen und mäßige Anzahlung werden gestellt und wollen sich Kaufliebhaber an mich wenden. S ö März 1881.

öde! 9 Södel, 28.

Karl Schneider.

werden dürfen, gelten sowohl für das Reinigen der weiten Schornsteine mit Scharre und Besen, als auch für das Reinigen der engen sogenannten russischen Schornsteine mit Kugel und Besen oder Bürste.

Für das Aus brennen der letzteren, einschließlich der nachfolgenden Fegung derselben, können die Schornsteinfeger das Doppelte der eben bestimmten Gebühr in Anspruch nehmen. Für die Reinigung von Schornsteinen für größere Feuerungen zu gewerblichen und ähnlichen Zwecken, welche gewöhnlich in ihrer Höhe ganz oder theilweise freistehen, sind, wenn nicht zwischen dem Schornsteinfeger und dem Besitzer eine andere Vergütung vereinbart wird, für jeden Meter der Höhe des Schornsteins 12 Pf. als Fegerlohn zu entrichten.

Bei Berechnung des Fegerlohnes wird das Stockwerk, in welchem der Schornstein anfängt, sei dies über oder unter dem natürlichen Terrain und mag darin eine Feuerung sich befinden

oder nicht, mitgezählt.

1881. Großherzogliche Bürgermeisterei Bad-Nauheim.

Schutt.

Holzversteigerung

2 2,* in der Oberförsterei Nidda. Montag den 11., Dienstag den 12. und Mittwoch den 18. Lohwald und Kaff nachstehende Holzsortimente zur Verstelgerung: Distriet Loh wald: 8 3 Eichen⸗Stämme von 310 m Länge und 1841 em Durchmesser, 9 Buchen⸗Stämme von 29 m Länge und 3681 Durchmesser,

om Raummeter Buchen⸗Scheiter,

Bad-⸗Naubeim den 29. März

1247

April kommen in den Distrieten

119 Raummeter Buchen Reisig,

4 5 Eichen⸗Scheiter, 381* Elchen-Reisig, 35 5 Buchen⸗Knüppel,. 182 5 Aspen ⸗Reisig, 65 5 Eichen-Knüppel, 82 7 Buchen Stöcke, 16 8 As pen⸗Knüppel, 85 5 Eichen-Stöcke.

Distriet Kaff: 518 Eichen⸗Stämme von 319 m Länge und 1650 em Durchmesser,

1 Nabel⸗Stamm von 12 m Länge und 40 em Durchmesser, 34 Buchen⸗Stämme von 0,89 m Länge und 48-90 em Durchmesser,

233 Raummeter Buchen ⸗Scheiter, 284 Raummeter Eichen-Reisig, 25* Eichen⸗Schelter, 3 7 Nadel Reisig, 4 7 Linden⸗Scheiter, 6 1 Linden-Reistg, 57 7 Buchen⸗Knüppel, 117 Buchen Stöcke, 141* Eichen-Knüppel, 120 1 Eichen Stöcke.

328* Buchen-Reisig, ö

Die Versteigerung beginnt Montags im Lohwald, Dienstag und Mittwoch im Kaff um 9 Uhr Vormittags. Das Stammholz kommt in jedem Distriet zuerst zum Ausgebot. Das Brennholz wird nicht vorgezeigt und ist deßhalb vorher einzusehen. Auskunft ertheilt für den Distriet Kaff Forstwart Stier zu Nidda, für den Distriet Lohwald Forstwart Klöpper zu Glaubzahl. 8 1 Nidda den 26. März 1881. Großherzogliche Oberförsterei Nidda. 1238 b Leuer.

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