Ausgabe 
29.1.1880
 
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Donnerstag den 29. Januar.

M13.

bberhessischer Anzeiger.

Wird hier und in Nauheim A we Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.

Kreisblatt für den Kreis Friedberg.

Erscheint drelmal per Woche und zwar Dlenstags, Donnerstags und Samstags.

E einspaltige Petitzelle wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bet Reelamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf.

1

Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahres-Conto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.

Für die Monate Februar und März kann auf denOberhessischen Anzeiger bei der Verlags-Expedition mit 67 Pf., bei den Poststellen mit 1 Mark abonnitt werden.

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Niedere Florstadt M. 3.80, Vurg⸗Gräfenrode M. 4.44, Nieder⸗Weisel Münzenberg 20 Pf

10. k. Mis. unfeblbar remittiten. Betreffend: Das Feldgericht der I. Periode 1880.

Oöns M. I e ee M. 1.08, Pohl⸗Goͤns 64 Pf., Soͤdel M. 2.62,

Amtlicher Theil.

Betreffend: Die den Gemeinden zukommenden Forststrafen von der 1. und 3. Periode 1879/80.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Nachstehend iheilen wir Ihnen das Verzeichniß der Ihren Gemeinden von der 1. und 3. Periode 1879 80 zukommenden Forststrafen resp. Antheile an Holzwerth und Schadensersatz unter dem Auftrage mit, Einnahme- Decretur zu ertheilen und für ordnungsmaͤßige Controlirung zu sorgen.

Dr. Braden.

Heldenbergen M. 8 1

0

Betreffend: Die Errichtung einer Anstalt für axme Sieche in der Provinz Oberhessen.

Das Großh. Kreisamt Friedberg an die Großh. Bürgermeistereien und den Großh. Polizeicommissär zu Wickstadt.

Die Ihnen kurzer Hand zugehenden Formulare obigen Betreffs wollen Sie nach stattgehabter genauer Ermittelung ausfüllen und bis zum

Friedberg am 23. Januar 1880.

Von der 1. Periode: Ostheim 24 Pf., Wobnbach 21 Pf, Florstadt 18 Pf., Klein- Karben 20 Pf. Von der 3. Periode: Bönstadt M. 1.11, Assenhelm 42 Pf.,

Kaschen 60 Pf., Büdesheim 42 Pf., Groß⸗Karben M. 9.88, Butzbach M. 3 33, Kirch⸗ ölfersheim M. 2 69, Mark Griedel 42 Pf., Mark Rockenberg M. 8.08, Langenhaln M. 2.08, 2., Hoch Weisel M. 4.75, Fauerbach v. d. H. 80 Pf., Ostheim 20 Pf., Mafbach 20 Pf., Holzhausen M. 1.45, Rodheim v. d. H. M. 19.42, Petter⸗ weil M. 3.59, Vilbel M. 30.19, Ober Eschbach 88 Pf., Ober-Mörlen M. 3.75, Bad⸗Nauheim 21 Pf., Nieder-Moͤrlen M. 5.39, Ober Rosbach M. 2.89, Mark Trais⸗

Friedberg den 27. Januar 1880.

Dr. Braden. Friedberg den 27. Januar 1880.

Diejenigen Großherzoglichen Bürgermeistereien der Amtsgerichtsbezirke Friedberg, Vilbel, Butzbach und Bad- Nauheim,

welche sich

gekommen sind, im Rückstande befinden, werden an umgehende Erledigung erivnert.

noch mit Einsendung der Rügeregister oder mit der Anzeige, daß in der rubricirten Periode Feldfrevel in ihren Gemarkungen nicht vor-

Der Großherzogliche Amtsanwalt zu Friedberg.

Lorenz

Berlin, 26. Jan. Der Kaiser empfing heute Oubril in feierlicher Audienz zur Entgegennahme seines Abberusungs⸗ Schreibens. Der neuernannte russische Botschafter Saburoff ist heute Morgen,

von dem Personal der Botschaft empfangen, bier eingetroffen. Fürst Bismarck ist heute Abend dier eingetroffen.

26. Jan. Abgeordnetenhaus. Bei der ersten Lesung des Nachtragsetats, betreffend die Eisen- bahnver waltung, wird der Gesetzentwurf an die

Bud geicommission veiwiesen. Der Gesetzentwurf,

betreffend den Ankauf der Homburger Eisenbahn,

0 Der Bericht der Rechnungs commission über die Uuebersicht der Einnahmen und Ausgaben pro 1878/79 wird für erledigt erklärt. Es solgt hierauf das Feld. und Forstpolizeigesez Die 58. 25 bis 37 werden nach mehrstündiger Debatte nach den Vorschlägen der Commission mit einigen unbedeutenden Milderungen genehmigt. Bei§ 38

% wird Nr. 1 desselben(Strafandrohung gegen den-

jenigen, der erworbenes Holz innerhalb der sest⸗

gesetzten Zeit fortzuschassen unterläßt) gestrichen.

Die§§. 39 und 40 werden mit unerheblichen Aenderungen genehmigt. Herrenhaus. Die Gesetzentwürse, betreffend die Kreie vertretung für Lauenburg und den Nachtragsetat sowie zwei leintre Vorlagen werden genehmigt. Das ober⸗ schlesische Nothstandsgesetz wird nach längerer De balte en bloc angenommen. 27. Jan. Das Abgeortnetenhaus sitzte beute die Berathung des Feld- und Forst⸗ Pollzeigesetzes bet§. 41(Straf. androhung gegen denjenigen, der unbesugt Kräuter, Beeren und Pilze sammelt) sort. Cuny ssellte bierzu das Amendement, wonoch mit Strase be droht wird, wer einer Polizeiverord nung zuwider oder gegen das Verbot des Waldeigenthümers 1 unbefugt Kräuter, Beeren und Pilze sam melt, mit dem Zusatze, daß das Sammeln nur da, wo daeselbe nicht auf Bercchtigung oder Herkommen beruht, durch Polizeiverordnung oder durch den

Waldeigenthümer verboten werden kann. Bei der Abstimmung wird der Passus mit dem ganzen Amendement Cuny und dem Zusatzantrage Leon- hardt's angenommen, wonach eine Verfolgung nur auf Antrag eintritt. Die nächsten Paragraphen bis zu§. 52 erhalten nur unbedeutende Aender ungen. Hinter§. 52 beantragt Langerhans einen neuen Paragraphen einzuschalten, wonach das Gesetz auf Staats- und Gemeindeforsten keine Anwendung finden soll. Minister Dr. Lucius spricht sich kurz dagegen aus. seinen Antrag zurück, behält sich aber dessen Wie- dereinbringung für die dritte Lesung vor. Die folgenden Paragraphen bis§ 76 werden mit unbedeutenden Aenderungen genehmigt. Es folgt die zweite Berathung des Gesetzentwurfs, die Ab änderung des Fischereigesetzes. Minister Dr. Lucius erklärt sich mit den Anträgen der Commission ein- verstanden, welche unverändert genehmigt werden.

Das Reichs justizamt beginnt jetzt die Ar- beiten zur Reform des Actiengesetzes, aber der betreffende Entwurf wird dem bevorstehenden Reichs- tage nicht zugehen.

Dem Bundesrathe ist ein Gesetzentwurf,

lichen Betrieben vorgekommenen Unfälle zugegangen, wonach ein Unfall, durch den ein Mensch getödtet oder durch einen Theil der Maschinen u. s. w. derartig verletzt worden ist, daß er die Arbeit verlassen muß und dieselbe den folgenden Tag nicht wieder aufnehmen kann, bei der Ortspolizeibebörde und den zuständigen Aussichtsbeamten schriftlich anzuzeigen ist. Diese Vorschriften sind auch an- wendbar auf Vorfälle in Steinbrüchen, Gerbereien, bei Betrieben, wo Dampfkessel oder durch elemen tare Kraft(Wasser, Gas, heiße Luft) bewegte Triebwerke verwendet werden, auch beim Eisen bahnbetrieb, ferner bei Hüttenwerken, Bahnhöfen, Wersten, Bauten. Die Unterlassung der Anzelge wird mit Geldbuße bis zu 150 Mark oder Ge sängnißstrafe bis zu 4 Wochen bestraft.

Langerhans zieht

zum Zolltarifgesetz kommen aus dem Extrage der Zölle und der Tabaksteuer an die Bundesstaaten 40,624 500 Mark zur Vertbeilung. Preußen erhält 24,475,480, Bapern 4,775,210, Sachsen 2,624,720, Württemberg 1,788,900, Baden 1,433,000, Hessen 840,700, Elsaß-Lothringen 1,456,420 Mark, die übrigen Bundesstaaten er- halten geringere Summen nach der Kopfzahl der Bevölkerung. Ausland.

Oesterreich Ungarn. Wien, 25. Jan. Der Budgetausschuß der Reichsrathsdelegation hat das gesammte Heereserforderniß mit der Bedeckung nach der Regierungsvorlage angenommen.

Frankreich. Paris, 25. Jan. Heute fand im Circus der Champs-Elpsés eine Versamm⸗ lung von etwa 3000 Inhabern türkischer Obli⸗ gationen unter dem Vorsitze Keralrp's statt. Die- selbe beschloß einstimmig, eine Vorstellung an den Prästdenten der Republik, worin sie protestirt gegen das jüngste Arrangement der Pforte mit den Bank- häusern in Galata, durch welches die französischen

Darlehen des größten Theils ihrer Pfänder be⸗

betreffend die Anzeige der in Fabriken und ähn⸗

raubt würden.

25. Jan. Admiral Duperre, welcher sich um Mitte Dezember von Toulon einschiffte, erhielt dem JournalLa Paix zufolge, die erforderlichen Instructionen für die Occupation Tonkins. Der Marineminister wird in der nächsten Session 10 Millionen Frances Credit hierfür beantragen.

26. Jan. Der Antrag Louis Blanc auf Aufhebung aller gesetzlichen Bestimmungen, welche das Vereins- und Versammlungsrecht reglemen tiren, wird mit 322 gegen 162 Stimmen verworfen.

27. Jan. In der heutigen Sitzung der Kammer der Deputirten fand die Berathung des Gesetzes über die Freiheit der Versammlungen statt. Artikel 4 des Entwurfs wurde nach dem Antrage der Commission angenommen, trotz des Wider spruchs des Ministers Lepere, welcher wollte, daß in der von den Arrangeurs der Versammlungen

In Ausführung des Antrages Franckenstein vorher abzugebenden Erklärung der Gegenstand