Ausgabe 
27.3.1880
 
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Samstag den 27.

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März.

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ird hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.

Kreisblatt für den Kreis Friedberg.

Erscheint dreimal per Woche und zwar Dienstags, Donnerstags und Samstags.

Mnoneen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahres⸗Conto

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helreffend: Das Militär-Ersatz⸗Geschäft pro 1880.

Das diesjährige Musterungs⸗Geschäft wird für den diesseitigen Kreis zu Friedberg in dem Nathhaussaale solgender Weise vorgenommen: Montag den 19. April l. J., Vormittags 8 Uhr, usterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Assenheim, Bad kliheim, Bauernheim, Beienheim, Bodenrod, Bönstadt, Bruchenbrücken, Büdesheim, Burg Gräfenrode und Butzbach. Dienstag den 20. April l. J., Vormittage 8 Uhr, terung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Dorheim, Dorn- Unheim, Dortelweil, Fauerbach b. Fr., Fauer bach v. d. H. und Friedberg. Mittwoch den 21. April l. J., Vormittags 8 Uhr, terung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Gambach, Griedel, oß⸗Karben, Harheim, Hausen mit Oes, Heldenbergen und Hoch ⸗Weisel. Do nnerstag den 22. April l. J., Vormittags 8 Uhr, 8 Misterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Holzhausen, Ilben⸗ lan, Kaichen, Klein ⸗Karben, Kirch⸗Göns, Kloppenheim, Langenhain mit Zigenberg, Maibach, Massenheim, Melbach, Münster, Münzenberg und 1 Nieder Erlenbach. Freitag den 23. April l. J., Vormittags 8 Uhr, husterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Nieder⸗Eschbach, Ader-Florstadt, Nieder⸗Mörlen, Nieder-Rosbach, Nieder-⸗Weisel, Nieder 4 Wöllstadt und Ober- Erlenbach. 0 Samstag den 24. April l. J., Vormittags 8 Uhr, Musterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Ober ⸗Eschbach, Ober-⸗Florstadt, Ober-Mörlen, Ober-Rosbach, Ober- Wöllstadt, Ockstadt, Okarben und Oppershofen. Montag den 26. April l. J., Vormittags 8 Uhr, usterung der Militärpflichtigen aus den Hemeinden: Ossenheim, Oft⸗ hiln, Petterweil, Pobl⸗Göns, Reichelsheim, Rendel, Rockenberg, Rodheim, Rödgen, Schwalheim, Södel, Staden und Stammheim. Dienstag den 27. April l. J., Vormittags 8 Uhr, sterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Steinfurth, Trais- Mnzenberg, Vilbel, Weckesheim, Wickstadt, Wisselsheim, Wölfersheim und Wohnbach.

Mittwoch den 28. April l. J., Vormittags 8 Uhr, im Nathhaussaale zu Friedberg: 1 Looszie hung sämmtlicher Militärpflichtigen des Kreises Friedberg. 1 In den genannten Musterungsterminen haben sich sämmtliche Militär- *

uligen Dienst Berichtigten, sowie diejenigen Militärpflichtigen der früheren

Jubrgänge, welche bis jetzt eine definitive Entscheidung noch nicht erhalten n den Militärpflichtigen ihrer Gemeinden anwesend zu sein und dafür zu

biben, pünklich, nüchtern und reinlich gekleidet einzufinden. Diejenigen Mlitärpflichtigen, welche zum zweiten oder dritten Male erscheinen, haben lte Gestellungsscheine mitzubringen. Für Militärpflichtige, welche durch donkheit am Erscheinen verhindert sind, ist im Termin ein ärztliches sest zu übergeben. Nach§ 65 der

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Ersatz⸗Ordnung ist das Erscheinen der Loosungs-

Der Civil-Vorsitzende der Großherzoglichen Ersatz-Commission an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises und

plichtige des Jahrgangs 1860 mit Aus nahme der zum einjährig- frei⸗

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bei größerem Tabellen⸗ oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reclamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.

Friedberg den 22. März 1880.

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berechtigten zum Loosen nicht erforderlich, es wird vielmehr in diesem Falle durch ein Mitglied der Ersatz-Commission die Loosungenummer

für den einzelnen Militärpflichtigen gezogen.

Diejenigen dagegen, welche bei der Musterung unentschuldigt aus- bleiben, verlieren das Recht, an der Loosung Theil zu nehmen und können keinen Anspruch auf Berücksichtigung aus Reclamationsgründen erheben. Außerdem wird gegen dieselben das im§ 48 der Ersatz- Ordnung an gedeutete Strafverfahren eingeleitet.

Die Großherzoglichen Bürgermeistereien haben sämmtliche Ihrer Ge meinde angehörigen oder in Ihrer Gemeinde gestellungspflichtigen Militär- pflichtige die auswärts sich aufhaltenden schriftlich auf Grund der Ihnen kurzer Hand wieder zugehenden Stammrollen zu der Musterung vorzuladen und eine Bescheinigung über die erfolgte Vorladung der Stammrolle beizufügen.

Körperliche Gebrechen der Militärpflichtigen, welche durch die vor zunehmende ärztliche Untersuchung nicht unbedingt constatirt werden können, wie Harthörigkeit, Schwachsinnigkeit ꝛc. sind durch amtlich ausgestellte Zeugnisse des Geistlichen, Lehrers, Bürgermeisters ꝛc. nachzuweisen.

Wer an Epilepsie(Fallsucht) zu leiden bebauptet, hat auf eigene Kosten drei Zeugen zu stellen, welche das Vorhandensein eidlich zu erhärten haben. Wenn ein Militärpflichtiger wegen Gebrechen oder Krank heit persönlich zu erscheinen nicht im Stande ist, oder wenn er sich in gerichtlicher Haft befindet, so ist darüber ein auf persönlicher Anschauung beruhendes Zeugniß des Arztes und der Bürgermeisterei beziehungsweise eine Bescheinigung des Gerichtes zu erbringen. Ist ein Militärpflichtiger wegen gerichtlicher Bestrafung des Militärdienstes unwürdig, haben die Großherzoglichen Bürgermeistereien hierauf aufmerksam zu machen und hierüber die erforderlichen Nachweise amtlich zu erwirken und vorzulegen.

Die Verhandlungen über die Zurückstellungsgesuche sind, insoweit es noch nicht geschehen, sofort und längstens im Termin vorzulegen. Wenn die Zurückstellung auf die Arbeits Unfähigkeit eines Familienangehörigen gegründet wird, so hat der betreffende Familienangehörige sich selbst persönlich im Termine vor der Ersatz Commission einzufinden. Reclama⸗ tionen, welche der ErsatzCommission nicht vorgelegen haben, werden von der Großherzoglichen Ober Ersatz Commission unnachsichtlich zurückgewiesen

und nur dann berücksichtigt, wenn die Veranlassung zu der Reclamation

erst nach dem Kreis-Ersatzgeschäft entstanden ist. Mit dem Kreisersatz⸗ geschäft ist die Classification der Reserve- und Landwehr ⸗Mannschaften sowie der Ersatz⸗Reservisten I. Classe verbunden. Nach Erledigung der Zurückstellungsgesuche findet an den oben bezeichneten Tagen die Classt⸗ fieirung derselben rücksichtlich ihrer häuslichen und gewerblichen Verhältnisse statt. Es haben daher Diejenigen derselben, welche im Falle einer Ein⸗ berufung auf Zurückstellung Anspruch machen zu können glauben, an den bezeichneten Tagen, Vormittags 11 Uhr, zu erscheinen und ihre Gesuche, welche sofort bei dem Unterzeichneten einzureichen sind, näber zu begründen.

Die Großherzoglichen Bürgermeister oder Beigeordneten haben mit

sorgen, daß die Letzteren zur bestimmten Zeit zur Stelle sind, nüchtern und reinlich gekleidet erscheinen und während des Musterungsgeschäfts ein anständiges und ruhiges Verhalten beobachten. Der Civilvorsitzende der Ersatz-Commission des Kreises Friedberg. 0 Dr. Braden.

des Kreises Friedberg den Großherzoglichen Polizei-Commissär zu Wickstadt.

Die vorstehende Bekanntmachung wollen Sie alsbald in Ihren Gemeinden auf ortsübliche Weise veröffentlichen, die Militärpflichtigen, welche gestellungspflichtig sind, speciell darnach bedeuten und sich selbst darnach bemessen, auch dafür sorgen, daß die gegebenen Bestimmungen pünktlich zur

Dr. Braden.

Ausführung kommen.

betreffend: Die Bezirks⸗Conferenzen der Lehrer des Kreises Friedberg. Zur ersten Bezirks ⸗Conferenz

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Beginn derselben Zur Besprechung N Die Herren Bürgermei Friedberg den 25. März 1880.

Einladung.

in 1880 werden hiermit die Herren Lehrer eingeladen:

a. aus dem Bezirke Vilbel auf Mittwoch den 31. März l. J., Butzbach auf Samstag den 3. April l. J.,

a Friedberg auf Samstag den 10. April l. J. in den bekannten Räumen um 10 Uhr Morgens. 5* kommen außer den auf der letzten Conferenz bestimmten Arbeiten: Die Fortbildungsschule und einige Mittheilungen. ster ersuche ich ergebenst, von dieser Einladung den Lehrern Kenntniß zu geben.

Schmidt, Kreis ⸗Schulinspector.