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1880.
Samstag den 24. April.
N 49.
—
Oberhe
nzeiger.
Wird hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.
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Kreisblatt für den Kreis Friedberg.
Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.
Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reelamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahres-Conto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.
—
——
Betreffend: Grenzbegehung der Feldgeschwore nen im
diese Vorlage spätestens binnen 8 Tagen. Betreffend: Ortstafeln.
Amtlicher Theil.
Jahre 1879.
— noch im Rückstande und wollen wir derselben spätestens binnen 3 Tagen entgegensehen.
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ger.
Friedberg, am 20. April 1880.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
ö Die meisten von Ihnen sind noch mit der Vorlage der über rubr. Grenzbegehung erwachsenen Protokolle im Rückstande; wir erwarten
Dr. Braden. Friedberg, am 20. April.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Ein großer Theil von Ihnen ist mit der Erledigung unseres Ausschreibens vom 31. vorigen Monats— im Oberhessischen Anzeiger Nr. 40
J. V. d. K.: Küchler, Kreisassessor.
etref fend: Gesuch des Pferdemarkt⸗Comite's zu Fritzlar(im Regierungsbezirk Cassel) um Gestattung des Vertriebs der Loose zu der gelegentlich des am 14. und 15. Juli d. J. daselbst stattfindenden Pferdemarktes beabsichtigten Verloosung von Pferden, Fahr- Reit- und Reisegegenständen.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Wir benachrichtigen Sie, daß Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz mit Verfügung vom 15. dieses Monats zu M. J. 8039 dem Pferdemarkt-Comite zu Fritzlar die Erlaubniß zum Vertrieb von Loosen zu der gelegentlich des zu Fritzlar am 14. und
Friedberg den 21. April 1880.
45. Juli laufenden Jahres stattfindenden Pferdemarktes daselbst beabsichtigten Verloosung in der Provinz Oberhessen ertheilt hat.
nn Sicherung der Kirchen-, Pfarr- und Sch
J. V. d. K.: Küchler, Kreisassessor.
ulbesoldungskapitalien.
Friedberg, am 22. April 1880.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die evangelischen Kirchenvorstände des Kreises. Wir benachrichtigen Sie, daß wir Ihnen mit nächster Post je ein Exemplar des Ausschreibens Großherzoglichen Oberconsistoriums vom
8. dieses Monats, Nr. 11 des Amtsblatt's obigen Betreffs, zusenden und empfehlen Ihnen die Beachtung der darin enthaltenen Vorschriften
ihn vorkommenden Fällen.
3 1 Letreffend: Sicherung der Kirchen“, Pfarr- und Schulbesoldungskapitalien.
Dr. Braden. Friedberg, am 22. April 1880.
Das Großh. Kreisamt Friedberg an die Großh. Bügermeistereien und die kath. Kirchenvorstände des Kreises.
Wir benachrichtigen Sie, daß uns Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz ermächtigt hat, Anträge von Gemeinde— Vorständen oder Vorständen katholischer Kirchen- oder Stiftungsfonds auf Anlegung von Kapitalien außer in den bis jetzt zugelassenen Werth— papieren, auch in Obligationen anderer deutscher Staaten, nämlich in Königlich Preußischen, Königlich Bayerischen, Königlich Württembergischen und Großherzoglich Badischen Staatspapieren au porteur, sodann: im Falle mangelnder Gelegenheit zu einer geeigneten und vortheilhaften
hypothekarischen Ausleihung zu genehmigen.
Bekanntmachung.
Dr. Braden.
Das unter dem 21. März gegen Johann Adam Klein von Battenberg erlassene Ausschreiben ist durch dessen Sistirung erledigt.
Der Landrath: Seybert.
Deutsches Reich. Darmstadt, 20. April. Laut tele⸗ graphischer Nachricht traf heute Prinz Heinrich bon Battenberg, von einer größeren Reise im Orient zurückkehrend, zum Besuche bei seinem ö Bruder, dem Fürsten von Bulgarien, in Sofia ein.
Berlin, 20. April. Der Reichstag genehmigte den Freundschafts- und Handelsvertrag mit den Hawai⸗ schen Inseln ohne erhebliche Disecussion in dritter Lesung unverändert. Es folgt die zweite Berathung des Gesetz⸗ antwurfs betreffend den Wucher. Graf Bismarck legründet den von der Commission abgelehnten Antrag
uf Limitirung des gesetzlichen Zinsfußes von 15 pCt. uf 8 pCt. bei hypothekarischer Sicherheit, hebt hervor, ohne Festsetzung dieses Zinsmaximums lasse man dem
lüchter einen zu großen Spielraum für die Beurtheilung
der Schuldfrage und ermögliche entweder eine zu laxe ider eine zu strenge Anwendung des Gesetzes. Die Fommissionsvorlage wird jedoch nach längerer Debatte nit sehr großer Majorität angenommen. Art. 2 wird ihne Debatte angenommen. Zu Art. 3 liegt eine Reihe Anträge Laskers vor, welche die civilrechtlichen Folgen
des Wuchergeschäftes präelsiren wollen.— 22. April.
Fbeortsetzung der zweiten Lesung des Wuchergesetzes bei 8 3.
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4 iber 8 mischädigung wird Decharge ertheilt, ebenso zu einem
8 wird nach der Commissions⸗Vorlage mit einem Antrage Reichensperger's angenommen. Die, 0 Rechnung über den Staatshaushalt für 1875 wird der suchnungs⸗Commisston überwiesen. Zur Nachweisung den Stand der französischen Kriegskosten⸗
Glrichte der Reichsschulden⸗Commission. Es folgt nun niehr die erste Berathung des Gesetzentwurfs betreffend
dt Unterstützung der deutschen Seehandelsgesellschaft.
e sei theils in sehr mißgünstiger, theils in sehr flächlicher Weise von der polttischen Parteipresse
Reichs schatzseeretär Scholz hebt hervor, die vorliegende 4
beurtheilt worden. Die Pflege des deutschen Seehandels sei die Pflicht der Reichsregierung. habe eine genügend große Bedeutung, um die Fuͤrsorge der Regierung auch diesem zuzuwenden. Es handle sich nicht um ein neues Unternehmen, sondern um die Abwehr eines dem deutschen Handel drohenden Verlustes. Die Godeffroy'schen Unternehmungen seien die Stütz— punkte der deutschen Handelspolitik in der Südsee, um so mehr, als dieselben sonst in ausländischen Besitz über— gehen würden. Fürst Hohenlohe-Langen burg ist im Allgemeinen nicht der Ansicht, daß das Reich industrielle Unternehmungen unterstützen solle. Der vor⸗ liegende Fall sei aber ein anderer. Es handle sich hier⸗ bei um große handelspolitische Fragen. Der deutsche Handel prävalire in der Südsee und würde es eine politische Unklugheit sein, diese Stellung aufzugeben. Bamberger erklärt: Wenn die Reichsregierung über die genaue Lage der Dinge betreffs der Samda-Inseln unterrichtet wäre, wie sie es sein sollte, so würde sie sich gehütet haben, dem Reichstage diese Vorlage zu machen. Das System der vorgeschlagenen Staats- unterstützung sei ihm an sich sympathisch; die Rentabilität der Plantagen der Handelsgesellschaft sei aber so zweifel⸗ haft, daß dieselbe zu einer Staats⸗Subvention nicht geeignet sei. Redner gibt sodann einen Ueberblick über die Handelsthätigkeit des Hauses Godeffroy und die Lage des Unternehmens und weist den Mangel der Rentabilität nach. Bundescommissär v. Kusserow erklärt, daß er mit Rücksicht auf die vorgerückte Stunde und die inzwischen eingegangenen Schlußanträge erst in der nächsten Sitzung die einzelnen Behauptungen Bam— berger's widerlegen wolle. l 5 8
— Fuͤrst Hohenlohe ist hier eingetroffen und hat die Leitung des auswärtigen Amtes übernommen. 5
— Der„Provinzialcorrespondenz“ zufolge gedenkt der Kaiser am 24. April sich nach Wies⸗
Der Südseehandel
baden zu begeben und dort etwa bis zum 9. Mai zu verweilen.
Straßburg, 21. April. Der Statthalter Feldmarschall v. Manteuffel ist heute zur Ein— weihung des Seminars nach Zillisheim abgereist.
Ausland.
Oesterreich-Ungarn. Wien, 21. April. Abgeordnetenhaus. Anläßlich der Debatte über den Budget-Titel für Hochschulen weist der Cultusminister auf die Mängel der Schulgesetz— gebung hin und erklärt, die Regierung werde den Mängeln abhelfen. Der Minister lehnt Concessionen in Personal- Angelegenheiten ab und spricht sich anerkennend über den öster— reichischen Beamtenstand aus, welcher den Staatsgedanken fest bewahre.— 22. April. Heute wurde die Eisenbahn- Convention mit Serbien vorgelegt. Die von dem Budget— ausschusse beantragte Resolution in Betreff der Anstellung czechischer Lehrkräfte an der Prager Universität wurde mit 163 gegen 147 Stimmen angenommen.
Pest. Der„Pest. Corresp.“ zufolge proponirt die Wehrgesetznovelle die Modificirung von zwanzig Paragraphen des Wehrgesetzes. Bei der Marine soll anstatt der jetzigen dreijährigen, vierjährige Activdienstzeit eingeführt, dagegen die Reservepflicht auf fünf Jahre reducirt werden. Die Vorlage enthält Bestimmungen zur Abhülfe über den bei den Landwehrtruppen lebhaft fühl—


