Ausgabe 
24.1.1880
 
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2. J

1880.

Samstag den 24. Januar.

M11.

combinixt zu berathen, angenommen.

Oberhessischer Anzeiger.

Wird hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.

Kreisblatt für den Areis Friedberg.

Erscheint dreimal per Woche und zwar Dienstags, Donnerstags und Samstags.

Die einspaltige Petitzelle wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reelamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahres⸗Conto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.

Deutsches Reich. Darmstadt. Das Regierungsblatt, Beilage

Nr. 2, enthält:

I. Bekanntmachung ü Statuten der Hessischen Ludwigs⸗Eisenbabn Gesell'chast.

II., III. und IV. Ueberficht der für 1880 genehmigten Umlagen in den Gemeinden des Kr. Bensbeim, in den israel. Religionsgemeinden des Kr. Heppenheim und des Kr. Büdingen.

V. O densverleihung.

VI. Dienflnachrichien.

VII. Ruhestands⸗Versetzungen. Der Kammermufiker Stautz wurde auf Nachsuchen unter Anerkennung seiner Diensle, der Schullehrer Reusch zu Rodheim und der Ver⸗ walter des Arresthausts zu Gießen, Weisser, auf ihr Nach⸗ suchen in den Ruhesland versetzt.

VIII. Concurtenz Eröffnungen. Erledigt sind: Eine Lehrerpell« an der slädtischen Volksschule zu Darmstadt, An sangsgehalt 1350 M.; vier Lehrerinnenstellen an der fäd uischen Volkeschule zu Darmsiadt, Anfangsgehal! 1200 M.z e ine Lehrerstelle an der Schule zu Storndorf, Gehalt 1000 M. Das Concurrenzauechreiben in Beilage Nr. 26 des Regierungsblaltes von 1879 wird zurückgezogen.

Militärdienstnachrichten. v. Bissing, Rittm. vom 1. Großh. Drag. Regt. Nr. 23, wurde als Lehrer zum Militär ⸗Reitinstitut versetzt; Prinz, Rittm. vom 1. Großh. Drag. Regt. Nr. 23, unter Ernennung zum Escadr. Chef, von dem Comm. als Adj. bei der 30. Cav.⸗Brig. entbun⸗ den; v. Sepdewitz, Prem.-Lieut., unter Entbind⸗ ung von dem Comm. als Adj. bei der 28. Cav. Brig., in das 1. Großb. Drag. Regt. Nr. 23 versetzt; von der Esch, Unteroff vom 1. Großh. Inf. Regt. Nr. 115, Osius, Unteroff. vom 3. Großh. Inf.⸗Regt. Nr. 117, zu Potepee⸗Fähnrs. besördert; Klumps, Vitceseldw. vom 2 Dat 3 Großh. Landw. Regts. Nr. 117, zum Scc.-Lieut. der Res. des 1. Großh. Inf. ⸗Regts. Nr. 115, Mülberger, Vicefeldw. von dems. Bat., zum Sec. Lieut. dfr Res. des 3. Großh. Juf.⸗Regts. Nr. 117 besördert; Finger, Vicefeldw, vom 1. Bat. 165 Großh. Landw. Regts. Nr. 115, zum Sec. Lieut. der Res. des Großb. Feld Art.- Regts. Nr. 25, Usinger, Vicewachim. vom 2. Bat. 3. Rhein. Landw. ⸗Regts. Nr. 29, zum See.⸗Lieut. der Res.

der Großh. Train Comp. befördert.

21. Jan. Dem Amtsanwalt bei den Amts- gerichten Groß-Gerau und Langen, Weidig, sind serner die Geschäfte eines Amtsanwaltes bei dem Amtsgerichte Darmstadt II., sowie die Aushülfe⸗ leistung bei der Amtsanwaltschaft des Amtsgerichtes Darmstadt I. übertragen worden.

Die 33. Sitzung der zweiten Kammer findet Mittwoch den 28. Januar statt.

Berlin, 21. Jan. Abgeordnetenhaus. Zweite Beratbung des Gesetzentwurfs, betreffend die Steuer vom Vertrieb geistiger Getränke.§. 1 nach der Regierungevorlage wird abgelehnt. Ebenso wird

der erste Hauptabsatz der Commissionsvorschläge

abgelebnt. Die weitere Berathung ist also gegen. standslos geworden. jedoch Namens der Staatsregierung die Fortbe⸗ rathung. Im Laufe einer langen Geschästsord⸗ nungs debatte, welche sich hierauf entspinnt, befür⸗ wortet Minister Graf Eulenburg die Zurückver⸗ weisung an die Commission. Der Antrag Franssen, die weitere Discussion auf sechs Monate zu ver

tagen, wird abgelehnt, desgleichen der Antrag auf

Rückverweisung an die Commission. Darauf wird der Antrag v. Ludwig, die restirenden Paragraphen Bei 8. 2 beantragt v. Ludwig die Ablehnung aller Para- graphen. Sämmtliche Paragraphen werden dar auf ohne Discusston abgelehnt. 22. Jan. Der

Der Finanzminister verlangt der öffentlichen Arbeiten behufs Ausbildung von

Gesetzentwurf betreffend den Austausch Meeußtn gegen Oldenburgische Gebietsthelle wird in dritter Lesung genehmigt. Es folgt die Berathung des

kehrten Feld- und Forst⸗Polizeigesetzes woran die Commission einige Milderungen vorgenommen hat.

Vor dem Eintreten in die Dircussion über den

Entwurf selber entspinnt sich eine Erörterung über die Vorfrage, ob nicht der ganze Entwurf durch Verweisung der Materie zur provinziellen Regelung zu erledigen sei. Nach langer Debatte wird so⸗ dann Paragraph 1 in namentlicher Abstimmung mit 302 gegen 74 Stimmen angenommen. Die Sd 2 bis 8 werden mit einem Amendement zu§ 4 nach den Commisstonsanträgen genehmigt.

ö Die Reichsbehörden berathen den Gesetz⸗

entwurf über die Fürsorge für Reichsbeamten⸗Hinter⸗ bliebene. Im Bundesrath sind 90,000 Mark als' Ergänzungssumme für abschließende Olympia- Ausgrabungen beantragt. e 22. Jan. Dem Bundesrathe ging eine Vorlage über Ergänzung und Aenderung des Reichsmilitärgesetzes zu, wonach vom 1. April 1881 ab die Infanterie in 503 Bataillonen, die Feldartillerie in 340 Batterien, die Fußartillerie in 31 Bataillonen und die Pioniere in 19 Ba taillonen formirt werden sollen. Neu errichtet werden: 11 Infanterieregimenter S preußische, 1 baperisches und 2 sächsische, 1 preußisches Fußartillerieregiment und 1 preußisches Pionier- bataillon. Ferner treten zu den bereits bestehenden Formationen 32 Feldbatterien 24 preußische, 4 bapyerische, je 2 sächsische und württembergische neu hinzu. Die hierdurch erwachsenden dauernden Ausgaben betragen 17,160,242, die einmalige Aus gabe beträgt 26,713,166 M. Die Vorlage bestimmt ferner, daß die Friedenspräsenzßärke von Anfang April 1881 bis Ende März 1888 ein Proceyt der Bevölkerung beträgt, wodurch sich die jetzige Präsenzstärke von 401,000 auf 427,250 Mann erhöht. Das hessische Infanterietegiment Nr. 116 wird um ein drittes Bataillon vermehrt. Die Mannschaften der Ersatzreserve erster Klasse sollen im Frieden zu Uebungen einberufen werden. Diejenigen, welche bereits Uebungen abhielten, sollen während der gesammten Dauer der Ersatz reservepflicht in der Ersatzreserve erster Klasse bleiben. Die Uebungspflicht erstreckt sich auf vier Uebungen, wovon zwei je acht Wochen, die letzten zwei nicht unter zwei Wochen dauern sollen. Die Motive weisen auf die umfassenden Armeereformen der Nachbarstaaten hin, hinter welchen selbst nach den neugeforderten Heereserhöhungen Deutschland bezüglich der Infanterie und Artillerie zurückbleibt. DerNordd. Allg. Ztg. zufolge sind die deren Einrichtung der Minister

Lehrwerkstätten,

Handwerkslehrlingen bei den Staatsbahnen ange

ordnet hat, nämlich in den Reparatur werkstätten

bei der Ostbahn zu Berlin, Bromberg, Dirschau und Königsberg, bei der Niederschlesisch märkischen Bahn zu Berlin, Frankfurt a. d. O., Breslau und Lauban, bei der Westfälischen zu Paderborn und Lingen, bei der Hannover'schen Staatsbahn zu Lein⸗ hausen, bei der Saaubrücker Bahn zu Saarbrücken,

Ausland.

Oesterreich⸗UUngarn. Wien, 21. Jan. Die ungarische Delegation nahm das außkrordent⸗

ber den sechsten Nachtrag zu den zum zweiten Male aus der Commisston zuräckge liche Ersorderniß für die Occupationstruppen in

Bosnien und der Herzegowina pro 1880 unver- ändert an.

Luxemburg. Nach einer amtlichen Mit- theilung der diesseitigen Regierung hat die hollän- dische Regierung laut einer am 7. Januar abge- schlossenen Convention über die Staatsschuld, den Luxemburgern die diplomatische Vertretung und con- sularen Schutz im Auslande wieder gewährt.

Frankreich. Paris, 21. Jan. Der Moniteur will erfahren haben, an den Befehls- haber des Südseegeschwaders, Admiral Duperré, seien ernstliche Weisungen ergangen, um von Tonkin Genugthuung für eine dem Capitän Reinhart zu- gefügte Beschimpfung zu erlangen. DieAgence Havas erklärt es für unbegründet, daß Frepeinet den französischen Agenten im Auslande ein Rund schreiben über die auswärtige Politik der franzö⸗ sischen Regierung übermittelt habe. Ebenso falsch sei die Meldung von einem Protest, den Italien bezüglich der mit England wegen Aegyptens getroffenen Vereinbarungen an die französische Regierung gerichtet habe. Die drei hauptsäch⸗ lichten Bestimmungen des Ferrp'schen Gesetzent⸗ wurfs betreffend die Verpflichtung zum Volksunter⸗ richt sind: Verweis, Nennung durch öffentlichen Anschlag, gerichtliche polizeiliche Bestrafung säu⸗ miger und nachlässiger Eltern, Unterstützung armer schulpflichtiger Kinder. Bei der Unentgeltlichkeit des Unterrichtes sind die Gemeinden verbunden, 4, und wenn erforderlich 5 Zuschlags-Centimes von der Gemeindesteuer zu den Schulkosten beizutragen.

21. Jan. In der Kammer der Deputirten brachte Louis Blanc heute den Antrag auf voll- ständige Amnestie ein. Die Dringlichkeit wurde bewilligt. Die Ernennung von Deprez zum Gesandten Frankreichs beim Vatican bestätigt sich.

Italien. Rom, 20. Jan. Die Deputirten⸗ kammer berieth heute das Marinebudget durch und vertagte sich darauf wegen Beschlußunfähigkeit.

Spanien. Madrid, 20. Jan. Dem Diario espagnol zufolge hat der König Dekrete, worin der Demission des zum Kammerpräsidenten in Aussicht genommenen Grafen Toreno zugestimmt und Canovas zugleich zum Minister des Auswär⸗ tigen ernannt wird, unterzeichnet. In der Ver- sammlung der 235 Deputirten der Majorität er- klärte Canovas, er habe das Präsidium des Ca- binets angenommen, um zu verhüten, daß die tonservativ- liberale Partei ernsthaften Eventuali- täten ausgesetzt werde. Canovas sprach den Wunsch aus, die Minorität möge in die Kammer zurück kehren und apellirte gleichzeitig an das Zusammen⸗ halten der Majorität.

22. Jan. Toreno ist zum Präsidenten der Deputirtenkammer ernannt. Die Kammer nahm mit 230 gegen 10 Stimmen den Gesetzentwurf wegen Abschaffung der Sklaverei an.

Türkei. Constantinopel, 22. Jan. Auf Ermächtigung des Sultans soll morgen eine den Negerhandel betreffende Convention zwischen Sawas Pascha und dem britischen Botschafter Layard unter-

bei der Nassauischen zu Limburg, bei der Frankfurt.

und bei der Oberschlesischen zu Breslau, zum großen Theile schon ins Leben getreten und bereits sast 120 Lehrlinge angenommen worden.

Bebraer zu Fulda, bei der Main⸗Weser zu Kassel

zeichnet werden.

Serbien. Nisch, 21. Jan. Die Skupsch⸗ na lehnte fast einstimmig das mit Boncqueau roject ab. Das von der

ti vereinbarte Bankvertragsp

[Regierung vorgelegte Budget beziffert die Ein-