Ausgabe 
21.10.1880
 
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Donnerstag den 21. October. M 125.

Oberhessischer Anzeiger.

Wird hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.

Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstagz, Donnerstag und Samstaz.

Kreisblatt für den Kreis Friedberg.

Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reelamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von aus wärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahres-Conto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.

Amtlicher Theil.

Betreffend: Die Erneuerung der Brandkataster. Friedberg den 14. October 1880.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien Assenheim, Bruchenbrücken, Büdesheim, Burg- Gräfenrode, Fauerbach b. Fr., Holzhausen, Ilbenstadt, Kaichen, Nieder-Eschbach, Ober-Eschbach und Rodheim v. d. H.

Wir benachrichtigen Sie, daß Großherzogliches Steuer-Commissariat dahier seitens der Großherzoglichen Brandversicherungs-Commission den Auftrag zur Aufstellung neuer Brandkataster in Ihren Gemeinden und zur neuen Nummerirung der Gebäude erhalten hat. Wir weisen Sie an, die erstgedachte Behörde bei Ausführung des fraglichen Geschäfts durch thätige Mitwirkung möͤglichst zu unterstützen.

Dr. Braden.

Betreffend: Die Ausführung des Gesetzes vom 10. September 1878 über den Schutz der in fremde: ö Verpflegung gegebenen Kinder unter 6 Jahren. Friedberg den 18. October 1880.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien Bad-Nauheim, Burg-Gräfenrode, Dortelweil, Fauerbach b. Fr., Griedel, Langenhain, Rieder⸗Eschbach, Nieder-Mörlen, Ober-Florstadt, Stammheim, Weckesheim. Wir erinnern Sie an die Erledigung unserer Ausschreiben vom 15. Juli und vom 18. August dieses Jahres Oberhessischer Anzeiger Nr. 84 und 99. Dr. Braden.

Betreffend: Den Paul Menzig aus Redlin, Kreis Rybnik in Oberschlesien. Friedberg den 17. October 1880.

Bekanntmachung. Betreffend: Zusammenlegung der Grundstücke in der Gemarkung Assenheim. 3537 Nachdem die Abstimmung über die Zusammenlegung der Grundstücke stattgefunden und die Annahme des Projectes ergeben hat, wird Offenlage des Abstimmungsprotokolls und der Zusammenstellung des Abstimmungsresultates nach Stimmenzahl, Flaͤchengehalt und Steuerkapital von Montag den 25. laufenden Monats bis Montag den 8. November laufenden Jahres auf dem Büurgermeistereibureau zu Assenheim, unter der Bekanntgabe angeordnet, daß etwaige Anfechtung der Zulässigkeit oder Rechtsbeständigkeit der Abstimmung, oder des offengelegten Abstimmungsresul tates, innerhalb der Offenlegungsfrist, bei Meidung des Ausschlusses, bei dem Kreisausschuß des Kreises Friedberg geltend gemacht werden muß.

Friedberg den 19. October 1880. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. J. V. d. K.: Küchler, Kreis ⸗Assessor.

Bekanntmachung. Aus unserer Baumschule können noch eine Anzahl Pflaumen-, Kirschen- und circa 50 Zwergobst-Stämmchen abgegeben werden.

Nahere Auskunft ertbeilt Herr Dr Ludloff dahier.

Friedberg den 19. October 1880. Das Curatorium der Ackerbauschule zu Friedberg.

Dr. Braden, Kreisrath. Küchler, Kreis-Assessor. Schmidt, Kreis⸗Schulinspector.

Bekanntmachung. Betreffend: Die Nachsuchung der Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst auf Grund von Schulzeugnissen. 1 Diejenigen jungen Leute, welche auf Grund ihrer Schulzeugnisse] während einer einjährigen activen Dienstzeit zu bekleiden, auszurüsten die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst nachsuchen wollen, und zu verpflegen; c. ein Unbescholtenheitszeugniß, welches für Zöglinge werden hierdurch auf die nachfolgenden, bei Anbringung der Gesuche zu von höheren Schulen(Gymnasien, Realschulen, Progymnasien und beachtenden Vorschriften mit dem Anfügen aufmerksam gemacht, daß hoheren Bürgerschulen) durch den Director der Lehranstalt, für alle hiernach unvollständige Gesuche ohne Weiteres zurückgegeben werden. übrigen jungen Leute durch die Polizeiobrigkeit oder ihre vorgesetzte 0 1) Das Gesuch ist bei der unterzeichneten Prüfungs⸗Commission Dienstbebörde auszustellen ist; d. das Schulzeugniß. Sodann wird nur dann anzubringen, wenn der sich Meldende im Großherzogthum noch besonders bemerkt: Zu pos. b.: daß in dem Einwilligungs⸗Attest Hessen gestellungspflichtig ist, d. h. seinen dauernden Aufenthaltsort hat. die Erklärung des Vaters oder Vormundes, in der Lage zu sein, den 8 2) Die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst darf nicht Freiwilligen während des einjährigen Dienstes unterhalten zu können, vor vollendetem 17. Lebensjahr und muß spätestens bis zum 1. Februar nicht fehlen darf. Zu pos. d.: daß die Schulzeugnisse, mit Ausnahme des Jahres nachgesucht werden, in welchem der sich Meldende das der Reifezeugnisse für die Universität und die derselben gleichgestellten 20. Lebensjahr vollendet. Der Nachweis der Berechtigung zum ein⸗ Hochschulen und Reifezeugnisse für die Prima der Gymnasien und jährigen Dienst ist bei Verlust des Anrechts spätestens bis zum 1. April Realschulen J. Ordnung, sämmtlich nach dem Schema 17 zur Ersatz⸗ desselben Jahres zu erbringen... 5 ordnung(I. Theil der Wehrorduung vom 28. September 875 3) Das Gesuch muß von dem Betreffenden selbst geschrieben sein Regierungsblatt Nr. 55 von 1875) ausgestellt sein müssen. 1 und ist hierzu ein Bogen in Actenformat(nicht Briefpapier) zu ver⸗ Im Uebrigen wird auf die Bestimmungen der§§. 88, 89, 90, 93 wenden. Auch erscheint es zweckdienlich, wenn stets die nähere Adresse und 55 der 7817 r irt armstadt im December 1878.

arg e sind folgende Papiere beizufügen: a. Geburts- Großherzogliche Prüfungs⸗Commission für einjährig Freiwillige. zeugniß; b ein Einwilligungs⸗Attest des Vaters oder Vormundes mit Der Vorsitzende:

der Erklärung über Bereitwilligkeit und Fahigkeit, den Freiwilligen Spamer.