Ausgabe 
21.2.1880
 
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au 72 A durch gehörig legitimirte Bevollmächtigte über die Ausführung desselben abzustimmen haben, widrigenfalls sie als für die Ausführung des Plaus

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Samstag den 21. Februar. M23.

Oberhessischer Anzeiger.

Wird hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.

1880.

Erscheint dreimal per Woche und zwar Dienstags,

Areisblatt für den Kreis Friedberg. Donnerstags und Samstags.

Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen⸗ oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reelamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf.

Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahres⸗Conto bei uns haben), welchen der Betrag nicht belgefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.

f Amtlicher Theil.

Betreffend: Die Verpflichtung des August Conrad dahier behufs Vornahme von Desinfeetionen öffentlicher. und privater mit Recurrens-Contagium infieirter Locale. 5 5 Friedberg den 19. Februar 1880.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Mit Vornahme der durch das Vorkommen von Recurrens in vielen Orten und Hofraithen namentlich Herbergen des Kreises erforderlichen

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Für den Monat März kann auf denOberhessischen Anzeiger bei der Verlags⸗Expedition mit 34 Pf., bei den Poststellen mit 50 Pf. abonnirt werden.

1 Des infectionen ist August Conrad zu Friedberg betraut und auf treue und gewissenhafte Dienstführung verpflichtet worden. Wir weisen Sie an, dieses

ortsüblich bekannt zu machen und den ꝛc. Conrad, welcher in Besitz einer Legitimation gesetzt ist, bei Ausübung seiner Functionen geeignet zu unterstützen. ö J. V. d. K.: Küchler, Kreis ⸗Assessor.

Bekanut machung.

Betreffend: Die Entwässerung der Grundstücke in der Gemarkung Melbach.

Nachdem mebrere Grundbesitzer und der Ortsvorstand von Melbach die Entwässerung der Grundstücke der Gemarkung Melbach in den Fluren I., XIV., IX., XI., XII., XIII., VIII. und X. beschlossen hat, wird nach Maßgabe des Artikel 23 und ff. des Gesetzes vom 2. Januar 1858 Plan mit Beschreibung und Kostenvoranschlag von Montag den 8. bis Montag den 22. kommenden Monats auf dem Gemeindehause zu Melbach zur Einsicht der Interessenten mit dem Anfügen ossen gelegt, daß diejenigen, an welche zum Zweck der Entwässerung der Grundstücke ein Anspruch auf Veränderung ihres Eigenthums oder auf dessen Belastung mit Dienstbarkeiten gemacht wird, oder gegen welche ein Zwang zur Theilnahme stattfinden soll, oder deren Grundstücke durch die Entwässerung benachtheiligt werden, im Termin

Montag den 22. kommenden Monats, Vormittags von 9 bis 11 Uhr,

dem Gemeindehause zu Melbach Erklärung über den Plan und die darnach an sie gemachten Anforderungen abzugeben und in Selbstperson oder

stimmend angesehen werden.

Innerhalb der 14tägigen Offenlegungsfrist können die vorerwähnten Betheiligten, sowie auch andere Grundbesitzer, welche der beabsichtigten

Anlage, wegen der durch solche ihre Grundflücke tresfenden Nachtheile glauben widersprechen zu können, ihre Einwendungen bei uns schriftlich ein⸗

reichen, außerdem haben in derselben Zeit diejenigen Grundbesitzer, deren Theilnahme an der Entwässerung in Anspruch genommen wird und die es

vorziehen, ihre Grundstücke ganz, oder die zur Ausführung der Entwässerungsanlage zuzuziehenden Theile derselben, eigenthümlich abzutreten, statt für

solche an dem Unternehmen sich zu betheiligen, dahin gehende Erklärung bei uns abzugeben. Friedberg am 19. Februar 1880. i 270 7 Friedberg.

*

assessor.

Die Debatte dreht sich darum, ob und welche Bei- knüpft, Statt der verheißenen Erleichterungen hülfe die Stadt Mainz und das Reich leisten, hätten die Regierungen der Einzelstaaten, noch wer die fortifikatorischen Anlagen machen läßt 1c. Steuererhöhungen vorgeschlagen. Anderseits habe

62¹ Küchler, Kreis

Deutsches Reich. Darmstadt. Militärdienstnachrichten, v. Heim

[ten. Markplaß 5 421

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tod, Port. Fähnr. vom 2. Großh. Inf. Rgt.

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Nr. 116, Perschke, v. Wachter, Zwenger, Port. Fähnrs. vom 4. Großh. Inf. Regt. Nr. 118, Fürst, Schwaniz, Port. Fähnrs. vom 1. Großh. Drag. Regt. Nr. 23, zu Seclieuts.; Gremp v. Freudenstein, Unteroff vom 2. Großh. Inf. Rgt.

Nr. 116, Weinert, Unteroff. vom 4. Großh. Inf. Regt. Nr. 118, zu Port. Fähnrs. befördert; v. Hanneken, Hauptm. aggregirt dem 4. Großb. Inf Rgt. Nr. 118, als Comp. Chef einrangixt; Oeser, Sec.⸗Lt. von der Landw.⸗Inf. des 1. Bats. 1. Landw. Rgts. Nr. 115, Müllwert, Sec. ⸗Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. 3. Landw.-

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Ude Nr. 117, Gillig, Thomas, Sec. Lts. von der Landw. ⸗Inf. des 1. Bats. 4. Landw.-Rgts. Nr. 118, Zitz, Bauer, Sec.⸗Lts., von der Landw. Inf. dess. Bats., Schäffer, Goldmann, Seibert,

Sec. Lts. von der Landw. ⸗Inf. des 2. Bats. 4. Landw. Rgts. Nr. 118, zu Premlieuts. be; fördert; Schneider, Hauptm. vom 4. Großh. Inf. gt. Nr. 118, als Major der Abschied bewilligt; Fenner, Oberst z. D., von der Stellung als Be zirks⸗Commandeur des 2. Rgts. 4. Großh. Landw. Rgts. Nr. 118 entbunden; Horn, Sec. Lt. von der Landw.⸗Inf des 1. Bats. 1. Landw. Rgts. Nr. 115, Berk, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. 2. Landw.. Rgte. Nr. 116, Oito, Set.⸗Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. 4. Landw. Rgts. Nr. 118, der Abschied bewilligt. 18. Febr. In der heutigen Sitzung der

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den Gesetzentwurf, die Errichtung einer stehenden

Brücke zwischen Mainz und Kastel betreffend, fort.

und wird schließlich die Dehatte abermals vertagt. sich die Finanzlage des Reichs verschlechtert, wie 19. Febr. Die zweite Kammer hat heute den die Erhöhung der Matrikular- Beiträge beweise. Ellenberger'schen Antrag auf Vertagung der Vor- v. Minnigrode ist mit der Etatsaufstellung ein lage über den Mainzer Brückenbau mit 25 gegen verstanden und wünscht die Unterstützung des Reichs 23 Stimmen verworfen und hierauf einstimmig die tages für die Militärvorlage. Rickert wendet Vorlage angenommen. sich 1 5 W und 5 in, 18. Febr. Reichstag. Der Präsident kämpft die zweijährige Etatsperiode aus finanzwirth

9 715 e mit. Die 3 55 des schaftlichen und allgemein politischen ec eeene zweiten Victpräsidenten werde der Gegenstand der Redner dringt auf baldige Steuererlasse und mög nächsten Tagesordnung sein. Hierauf folgt die erste lichte Sparsamkeit. Die Fortsetzung 255 Berathung Berathung des Etats für 1880/81, verbunden mit wird auf morgen vertagt. 19. Febr. Die Ab⸗ der Berathung des Anleihegesetzes für die Post,(heilungen haben sich constituirt, die Budgetcommis⸗ Telegraphie, Marine und das Heer. Der Etat sion unter dem Vorsitz v. 1 8. v. Kar des Jahres 1878/79 schließt mit einem Defieit dorf spricht sich gegen die bor ickert beantragte von 5,987,592 Mark ab. Im laufenden Jahre Uiberweisung dee Post. und Telegrapheneals an hat sich die Finanzlage wesentlich verbessert. Die die Budgetcommission aus und erklärt sich für eine Ueberschüsse werden sich möglicherweise auf das zweijährige Budgetperiode, aber für de Ae Dreifache beziffern. Die Mehr Einnahmen von Einberufung des Reichstags. Schatzsecretär Scholz Zöllen und der Tabakssteuer beziffern sich allein erwiedert auf Richters gestrigen Angriff, der Reichs⸗ auf ca. 24 Millionen Mk. Diesem Plus stehen kanzler habe nicht Versprechungen gemacht, sondern bedeutende Ausfälle an der Rübenzucker⸗, Brau- Forderungen gestellt, deren Erfüllung unerläßlich sei. und Branntweinsteuer(ca. 10 Mill. M.) gegenüber. Die zur Durchführung der Finanz und e Der gegenwärtige Etat konnte nicht ohne eine er- reform verlangten Mittel seien nicht in 5 em hebliche Erhöbung der Matrikularbeiträge(mehr Umfange gewährt, deshalb könnten 5 15 als 7 Mill. M.) zum Abschluß gebracht werden. Steuererlasse mueen Der Antrag Rickert's betr. Unter Mehrausgaben figuriren die Militär und die geschästliche Behandlung des Etats(Vermeise die Marineverwaltung mit den erheblichsten Posten, einer Reihe von Specialetats an die Budgetcom⸗

zweiten Kammer fuhr man in der Berathung über

unter den Mindereinnahmen die Biere, Branntwein mission) wird mit einem Zusatzantrag Zimmer- mann's angenommen.

und Rübenzuckersteuer. Ri chter bekämpft den Etat. Die Finanz- und Steuerpolitik in den Einzelstaaten! 19. Febr. Der Bundesrath hat heute den entspreche nicht den Erwartungen und Versprech⸗ Gesetzentwurf über die Erhebung der Brausteuer

ungen, welche man an die Reichsfinanzreform ge- gemäß den Ausschußanträgen angenommen.