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Dienstag den 17. Februar.

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Oberhessischer Anzeiger.

Wird hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und n Freitag Abend ausgegeben.

Kreisblatt für den Areis Friedberg.

Erscheint dreimal per Woche und zwar Dienstags, Donnerstags und Samstags.

Die einspaltige Petitzelle wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen⸗ ober Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reelamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahres⸗Conto bet uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.

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Amtlicher Theil. Beka nz ei m chung.

Betreffend: Die Entwässerung der Grundstücke in der Gemarkung Nieder-Florstadt.

Nachdem der Ortsvorstand von Nieder- Forstadt die Entwässerung der Grundstücke der Gemarkung Nieder-Florstadt in den Fluren I-XI., XVII., XVIII. und XIX. 6 beschlossen hat, wovon nunmehr die Arbeiten in den Fluren VI., VIII. und IX. zur Ausführung gelangen sollen, wird nach Maßgabe des Art. 23 und ff. des Gesetzes vom 2. Januar 1858 Plan mit Beschreibung und Kostenvorschlag von Dienstag den 17. I. Mte bis Dienstag den 2. k. Mts. auf dem Gemeindebause zu Nieder Florstadt zur Einsicht der Interessenten mit dem Anfügen offen gelegt, daß Diejenigen, an welche zum Zweck der Entwässerung der Grundstücke ein Anspruch auf Veränderung ihres Eigenthums oder auf dessen Belastung mit Dienstbar keiten gemacht wird, oder gegen welche ein Zwang zur Theilnahme stattfinden soll, oder deren Grundstücke durch die Entwässerung benachtheiligt

werden, im Termin a

Plans zustimmend angesehen werden.

Friedberg den 14. Februar 1880.

Mittwoch den 3. k. Mts., Vormittags von 9 bis 12 Uhr,

auf dem Gemeindehause zu Nieder- Florstadt Erklärung über den Plan und die darnach an sie gemachten Anforderungen abzugeben und in Selbst person oder durch gehörig legitimirte Bevollmächtigte über die Ausführung desselben abzustimmen haben, widrigenfalls stie als für die Ausführung des

Innerhalb der 14tägigen Offenlegungefrist können die vorerwähnten Betbeiligten, sowie auch andere Grundbesitzer, welche der beabsichtigten Anlage, wegen der durch solche ihre Grundstücke treffenden Nachtheile glauben widersprechen zu können, ihre Einwendungen bei uns schriftlich ein⸗ reichen, außerdem haben in derselben Zeit diejenigen Grundbesitzer, deren Theilnahme an der Entwässerung in Anspruch genommen wird und die es vorziehen, ihre Grundstücke ganz, oder die zur Ausführung der Entwässerungsanlage zuzuziehenden Theile derselben, eigenthümlich abzutreten, statt für solche an dem Unternehmen sich zu betheiligen, dahin gehende Erklärung bei uns abzugeben.

Großherzogliches Kreisamt Friedberg.

dorstand. 1104 554 Dr. Braden. 87 1 l Deutsches Reich. sowie die hierzu gestellten Anträge wurden, nach- Vornahme dieser Verlängerung zufrieden zu geben. Darmstadt, 13. Febr. In der heutigen dm die Regierung zu letzteren ihr Einverständniß In gleichem Sinne soll das Reichskanzleramt um Sitzung der zweiten Kammer fand die Besprechung erklärt hatte, sowie das ganze Gesetz einstimmig Einwirkung bei der preußischen Regierung ange der Interpellation der Abgg. Ellenberger und Ge- angenommen. Gleichen Beschluß faßte die Kammer gangen und die Handelskammern von Offenbach, r. nossen, den Fahrplan der Oberhessischen Eisenbahn bezüglich der zu den Gesuchen der Distrietseinnehmer Aschaffenburg, Würzburg, Bamberg, Schweinfurt, i betr. statt. Ellenberger beflreitet, daß durch den und Revisionsbeamten der Hauptsteuerämter ge. Bayreuth, Regensburg und Nürnberg zum Anschluß le bürger tit dem 1. October v. J. angeordneten Wegfall stellten Anträge. 24. Febr. Heute berieth man eingeladen werden. 5 vac de Aug. eines Zugs eine Ersparniß überhaupt erzielt werde. die Vorlage wegen Ausbesserung der Ruhegehalte Berlin, 13. Febr. Reichstag. Bei der 162 der vor dem 1. Januar 1874 pensionirten Civil⸗

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Jedenfalls involvire der Wegfall eine schwere Schädigung der wirthschaftlichen Interessen Ober- Oberfinanzrath Schulz tritt den Ausfüh- rungen des Vorredners entgegen und erklärt, daß es sich zunächst nur um eine versuchsweise Ein-

richtung handele, die auch für den Sommerfahrplan

ansprüche geltend machen werde.

nicht beabsichtigt sei. Sodann wird zur Besprechung der Interpellation des Abg. Schröder, die Oden⸗

wald bahn betr., übergegangen. Interpellant wünscht

zu wissen, ob nicht zu befürchten sei, daß, wenn die Odenwaldbahn nicht bis zum 1. Mai 1882 fertiggestellt werde, Baden weitere Entschädigungs⸗ Damit im Zu- sammenhang wird um Auskunft gebeten, wer die 10,000 Mk. erhalte, die als Conventionalstrafe für jeden Monat der Verzögerung bei Nichtfertig⸗ siellung der Bahn stipulirt seien, sowie ob die Bahn so gebaut werde, daß später die Anlage

eines zweiten Geleises möglich werde. Ministerial⸗

rath Fink verneint die erste Frage und erklärt, daß die Conventionalstrafe an Hessen zu zahlen sei; der späteren Anlage eines zweiten Geleises stehe nichts entgegen. Es folgt die Beratbung über den Gesetzentwurf, die Disciplinarverhältnisse der nichtrichterlichen Staatsbeamten betr. Nach mit der Regierung an die Spitze des Gesetzes ein besonderer Abschnitt A.:Allgemeine Bestimmungen zestellt und sodann Art. 111 des Entwurfs be. tathen und angenommen. Die Regierung gibt die Zusicherung der baldigen Neuordnung der Dienssverhältnisse derjenigen Beamten, welche die irste Prüfung im Finanzfache absolvirt haben, hält jedoch vorheriges Zustandekommen dieses Gesetzes für nöthig. Abg. List interpellirt wegen der Regel-

1 ung der dienstlichen Verhältnisse der Beamten der

Oberhessischen Bahnen, worauf die Regierung er⸗ lärt, daß die Sache noch nicht zum Abschlusse

ktekommen sei. Die übrigen Art'kel des Gesetzes, Zusage auf die jedenfalls vis

Antrag des Ausschusses, wird im Einverständniß an der Main- Weser-Bahn slipulirten Kauspreises,

zuchthauses Marienschloß.

staatsdiener. Der Ausschußantrag wurde nach längerer Debatte gegen 9 Stimmen angenommen. Bezüglich der Vorlagen über die Regulirung der Militärgerichtsbarkeit über die vor dem 1. Jan. 1872 in Pension getretenen, bezw. à la suite gestellien hessischen Offiziere, und des Entwurss über die Ausübung der Strafgerichtsbarkeit über die vor dem 1. Januar 1872 pensionirten und zur Dis⸗ position gestellten Militärärzte und Militärbeamten trat die Kammer den betreffenden Ausschußanträgen bei. Der Gesetzentwurf wegen Maßregeln gegen die Reblaus fand ohne Debatte Annahme, ebenso derjenige über den Verkehr mit xplostven Stoffen. Dem Antrag des Ausschusses um Aufbesserung der Pensionen der vor dem Erlaß des Pensionsgesetzes penstonirten Volksschullehrer trat die Kammer ein stimmig bei. Endlich beschloß die Kammer über⸗ all den Beitritt zu den Beschlüssen der ersten Kammer über die Gesetzesvorlage, wegen Exrich tung einer Landes-Cultur- Renten ⸗Kasse; ferner wurden genehmigt die Kosten der Wiederherstellung der Brandbeschädigungen im Großh. Residenzschlosse, die Errichtung einer Haltestelle bei Bessungen, Ver wendung des für Abtretung des hessischen Antheils

die Erweiterung der Räumlichkeiten des Landes-

Mainz. In der letzten Sitzung der Handels- kammer hat dieselbe den Beschluß gefaßt, unter nochmaliger Darlegung der hohen Wichtigkeit des Ketten⸗Schlepp⸗ Schifffahrts⸗Unternehmens für den Schiffs verkehr auf dem Main und die Stadt Mainz an das großh. Ministerium wiederholt das dringendste Ersuchen zu richten, der Main Canalistrung nur dann zuzustimmen, wenn die Schleusen von vorn herein in der erforderlichen Länge hergestellt werden würden und sich unter keinen Umständen mit einer theuerer nachträgliche

Wahl des Präsidenten werden 265 Stimmzettel

abgegeben, davon sind 21 unbeschrieben. Von

den 244 gültigen Stimmen erhält Graf Arnim⸗

Boytzenburg 154, v. Bennigsen 89 und v. Forcken⸗ beck 1. Bei der Wahl des ersten Viceprästdenten werden abgegeben 256 Stimmzettel, davon 92 unbeschrieben; die 164 gültigen Stimmen fallen sämmtlich auf v. Frankenstrin. Bei der Wahl des zweiten Vicepräsidenten werden abgegeben 231 Stimmzettel, wovon 149 auf v. Hölder(national⸗ liberal) lauten und 82 unbeschrieben find. Zu Schriftführern werden gewählt per Acclamation: Graf Kleist, Wichmann, Blum, Eysoldt, Klügmann, Bernards, v. Soden und Richter(Meißen). Zu Quästoren Kochmann und Weber.

13. Febr. Abgeordnetenhaus. Bei der Fortsetzung der Berathung des Etats des Cultus- ministeriums werden Kapitel 123(technisches Unterrichts wesen und Porzellan- Manufactur); Kap. 124(Cultus und Unterricht gemeinsam) und Kap. 125(Medicinalwesen) genehmigt. In einer Abendsitzung wird das Extraordinarium des Cultusetats nach unerheblicher Debatte unverändert nach den Anträgen der Budget⸗Commisston erledigt. Es folgt die Berathung des Eisenbahnetats nebst Nachtrag und wird derselbe durchweg nach den Anträgen der Commission genehmigt, ebenso der Etat der allgemeinen Finanz- Verwaltung. Der Matrikular- Beitrag Preußens wird dabei auf 43,641,753 M. festgesetzt. Nach Annahme einiger weiteren einzelnen Etatspositionen werden die Gesetz⸗ entwürfe betreffs Feststellung des Etats pro 1880/81 und Ergänzung der Einnahmen genehmigt. Da⸗ nach balanciren die Einnahmen und Ausgaben mit 798,985,580 M. Auf das Ordinarium der Aus- gaben entfallen 760,223,930 M., auf das Extra⸗ ordinarium 38,761,650 M. 14. Febr. Heute fand die erste Berathung des Gesetzentwurfs, betr. Bestimmungen über dae Notariat statt und wird