Ausgabe 
14.2.1880
 
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0 1880. FBanmsiag den 14. februar. N 20.

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0 9 . er Vor 1 Wird hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und; 1:; Erscheint dreimal per Woche und zwar Dienstags f 9 Freitag Abend ausgegeben. Kreisblatt für den Kreis Friedberg. sch Honnerffags 15 Samstags. stags,

0 8 853 Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reelamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. 8 Sage Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahres⸗Conto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.

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des Herrn Bier⸗ duunde 19 5 Amtlicher Theil. t 5 wend der Ueberschüsse der Spark Mathildensti f 4 g 2 derten Betreffend e 5 schüff parkasse(Mathildenstift) Friedberg⸗Butzbach pro 1880 Friedberg den 10. Februar 1880.

ig. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des früheren Kreises Friedberg. g In der General ⸗Versammlung des Mathildenstifts sind für 1880 wieder wie seither 1600 Mark für die Industrieschulen in den zu dem Bezirk des Mathildenstifts gehörigen Gemeinden verwilligt worden. Nach der auf die Seelenzahl derselben statigehabten Vertheilung dieser Summe aten Dark aun. erttägt es Ihren Gemeinden die beigesetzten Beträge. Sie wollen die Gemeinde Einnehmer zur Erhebung derselben anweisen und für Controlirung 0 besorgt sein. Die Verwendung hat nur zu Zwicken der Industrieschulen zu erfolgen. Dr. Graden.

untd Kimm. f Repartition 8 0 der aus der Mathildenstiftskasse Friedberg Butzbach für Industrieschulen gezahlt werdenden Beträge für 1880.

Assenheim mit Wickstadt 37 M. 52 Pf., Bauernheim 7 M. 72 Pf., Beienheim 15 M. 36 Pf., Bodenrod 5 M. 82 Pf., Bönstadt 24 M. 6 Pf., Bruchenbrücken M. 44 Pf, Butzbach 101 M. 50 Pf. Dorheim 27 M. 61 Pf., Dorn⸗Assenheim 25 M. 48 Pf., Fauerkach b. Fr. 20 M. 18 Pf., Fauerbach v. d. H. 22 M. 36 Pf., lebberg 173 M. 43 Pf., Gambach 54 M. 84 Pf., Griedel 31 M. 28 Pf., Hausen mit Oes 4 M. 88 Pf., Hoch⸗Weisel 27 M. 18 Pf., Ilbenstadt 33 M. 85 Pf., ich Göns 24 M. 33 Pf., Langenhain mit Ziegenberg 19 M. 4 Pf., Maibach 8 67 Pf., Melbach 17 M 93 Pf., Munster 10 M. 37 Pf. Münzenberg 34 M. 76 Pf., ad⸗Naubeim 98 M. 6 Pf., Nie der Florstadt 53 M. 47 Pf., Nieder Mörlen 27 M. 65 Pf., Nieder Rosbach 20 M. 62 Pf, Nieder Weisel 50 M. 91 Pf., Nieder Wöllstadt M. 55 Pf., Ober⸗Florstadt 9 M. 95 Pf., Ober Mörlen 73 M. 46 Pf., Ober Rosboch 49 M. 96 Pf., Ober⸗Wöllstadt 28 M. 12 Pf., Ockstadt 44 M. 82 Pf., ppershofen 23 M 22 Pf., Ossenheim 11 M. 35 Pf., Ostheim 18 M. 17 Pf., Pohl Göns 22 M. 24 Pf., Reichelsheim 32 M. 94 Pf., Rockenberg 48 M. 61 Pf., ödgen 7 M. 88 Pf., Schwalheim 22 M 8 Pf., Södel 26 M. 66 Pf., Staden 15 M. 30 Pf., Steinfurth 36 M. 57 Pf., Trais-Münzenberg 8 M. 59 Pf., Weckes⸗ eim 15 M. 32 Pf, Wisselsheim 8 M. 69 Pf., Wölfersheim 31 M. 99 Pf., Wohnbach 24 M. 21 Pf.

as Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Schulvorstände in den Gemeinden des fruheren Kreises Friedberg.

Lon vorstehender Verfügung geben wir Ihnen Kenntniß, um daraus entnehmen zu können, welche Beträge für die Industrieschulen zur Disposition stehen. Dr. Braden.

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erican) 6 er⸗ Den Abverdienst der uneinbringlichen Feldstrafen. Friedberg am 12. Februar 1880. Um, Das Großh. Kreisamt Friedberg an die Großh. Bürgermeistereien und den Großh. Polizeicommissär zu Wickstadt. nedbegg. Wir erinnern Sie an sofortige Erledigung und Einsendung der Ihnen in obigem Betreffe mitgetheilten Special Verzeichnisse. O 5 Dr. Braden.

0 7 9 8 1 Bekanntmachung.

5 Detreffend: Zurückstellung der zum einjährig⸗freiwilligen Dienst berechtigten Militärpflichtigen.

e Diejenigen im Jahre 1860 geborenen Militärpflichtigen, welche im Kreise ihren dauernden Aufenthalt haben, und Berechtigungs⸗

lien. Wut vlt scheine zum einjährig⸗ freiwilligen Dienst besitzen, werden, insofern sie ihre Zurückstellung vom Militärdienst bis jetzt noch nicht beantragt haben, dies 431 zu thun aber beabsichtigen, hierdurch aufgefordert, ihre Berechtigungsscheine ale bald dahier vorzulegen.

dollars Friedberg den 10. Februar 1880. Der Civil-Vorsitzende der Großherzoglichen Ersatz-Commission Friedberg.

Dr. Braden.

F. Ftiedrich.. f 5 8 9 5 f W Deutsches Reich. wurde ohne Debatte mit ken Ausschußanßrägen, die geschäftlichen Formen, in welchen bisher die

Darmstadt, 11. Febr. In der heutigen Art 66 in der Fassung des Entwurfs, Art. 67 gesetzliche Fesistellung des Reichs haus halts Etats Sitzung der zweiten Kammer wurde einstimmig ohne Debatte angenommen. Der vom Ausschuß erfolgte, hat sich das Bedürfniß einer Aenderung eine zweite Lesung der Bauordnung beschlessen. beantragte Strich des Art. 68 ruft eine längere in jedem Jahre dringlicher heraus gestellt. Um

n Flaschen zu 60 die Debatte bietet auch heute wenig allgemein Debatte hervor, nach welcher der Art. nach dem der Beeinträchtigung, welche den Reichs- wie den 1 Ineressantes. Art. 4852 wird berathen und Antrag des Aussckusses gestrichen wurde; ebenso Landesinteressen aus der Gleichzeitigkeit der Reichs-

und Ach Luk nit kleinen Abänderungen angenommen. Nach Abs 3 des Art. 69, welcher Artikel im Uebrigen und Landtagssesstonen erwächst, wirksamer zu be⸗ in Flaschen zs Art. 53 des Entwurss ist die Scheidewand, die genehmigt wird. Sodann wurden die Art. 71, 74, gegnen, werden die verbündeten Regierungen Ihnen 19 Wohn und Scheuerräume unter Einem Dache 76, 77, 79, 8083 mit kleinen Aenderungen an. eine Gesetzesvorlage zugehen lassen, welche den zu 25, 15 Pf, nennen soll, in ausgemauertem, beiderseits feuer- genommen. Die nicht speciill genannten Artikel Art. 69 und einige mit ihm in Verbindung stehende Tinte in laschen scher verputztem Fachwerk herzustellen, soweit nicht wurden unverändert argenommen. Die erste Lesung Artikel der Reichs verfassung in dem Sinne abzu 5 20 Vf. eine Brand mauer oder eine Mauer nach Art. 48 ist hiermit zu Ende. ö l f ändern bezweckt, daß die gesetzliche Fesistellung des

1 1 20 P, errichtet werden muß. Der Ausschuß will nur Militairdienstnachricht. v. Müller, Mejor Reichshaushalts⸗Etats fortan auf einen Zeitraum 50 5 Scheidewände nach Art. 48 oder Brandmauern vom 2. Großh. Drag. Regt. Nr. 24, commandirt von je zwei Jahren stattfinden soll. Einer Um⸗ indernagel zulassen. Bei der Abstimmung werden die Aus- als Adj. bei der 22. Division, wurde ein Patent gestaltung und Weiterbildung bedürsen ferner die schußanträge sämmtlich angenommen. Art. 44, seiner Charge verliehen. a Orundlagen, auf welchen das Reichsmilitärgesetz 45, 56, 57, 58, 59, 60 und 61 werden sodann Die Oberschulräthe Greim und Becker er. vom 2. Mai 1874 das deutsche Heerwesen ge⸗ ben falls angenommen, theils nach der Vorlage, hielten den Charakter alsGebeime Oberschulräthe. ordnet hat. Seit dem Erlaß dieses Gesetzes sind heils mit kleinen Abänderungen. Von Art. 62 Berlin, 12 Febr. In der heutigen durch in den benachbarten Staaten so umfassende Er- 15 pberden die Absätze 1 und 3 gestrichen, zu Ab- Stolberg verlesenen Thronrede zur Eröffnung des weiterungen der Heereseinrichtungen zur Durch sühlen sotz 2 die Fassung des Entwurfs adoptirt. Art. 63 Reichstages wurde u. A. gesagt: Der Entwurf führung gelangt, daß das deutsche Reich, unbe⸗

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unn li bird nach dem Entwurf angenommen. Längere des Reiche haus halte- Etats wird Ihnen unver schadet der Friedfertigkeit seiner Politik, im Interesse dende U Discussion ruft Art. 64 hervor. Entgegen dem weilt vorgelegt werden. Es hat sich als uner- seiner Sicherheit genöthigt ist, auch seine milt⸗ ee Standpunkte der Regierung, welche die Localbau- läßlich gezeigt, in einer Erhöhung der dice jäbrigen tärischen Einrichtungen zu vervollständigen. Um polizei principiell in die Hände des Kreisamtes Matrikularbeiträge und in einer Anleihe Deckungs die durch die Umtriebe einer Umsturzpartei bedrohte 9. un belegt wissen will, beantragt der Ausschuß obli- mittel für Aufwendungen vorzuschen, welche obne innere Sicherheit des Reiches zu schützen, haben shledenen Oa Aintortsche Uebertragung an den Bürgermeister, überwiegenden Nachtbeil nicht zurückgestellt werden Sie in der ersten Session der gegenwärtigen 1 bezw. die Minderheit desselben eine Fasfung, wo- können. Diese Bedürfnisse legen den verbündeten Legislaturperiode dem Gesetze gegen die gemein⸗

Jager unt nach diese Besugniß dem Bürgermeister übertragen Regierungen die Pflicht auf, der im vorigen gefährlichen Bestrebungen der Sotialdemokratie

werden kann. Die Debatte hierüber wird vertagt. Jahre begonnenen Resorm der Finanzgesetzgebung Ihre Zustimmung ertheilt. Dies Gesetz hat da⸗

große 1 i ine wei Ausdehnung zu geben. mals nur bis zum 31. März 1881 Geltung er 12. Febr. n der heutigen Sitzung wurde des Reiches eine weitere A nung zu g m d a 3 19 Art. 64 9 1350 875 Fassurg 91 Entwurfes Die Ergebnisse Ihrer darüber schwebenden Be- halten. Es wird Ihnen vorgeschlagen werden,

0. gebenen, 5 13 2 5. intetblie angenommen, ebenso Abs. 2; abgelehnt wurden rathungen werden, sobald sie zum Abschlusse ge⸗ die Geltung des erwähnten Gesctzes auf eine an⸗ 9 in diesem 151 gestellten Anträge. Art. 65 langt sind, dem Reichstag zugehen. Auch für gemessene Zeit über den 31. März 1881 hinaus nagel... 5