—
n.
Lonrad.
pat
meinem Saale gu adlichst ennladet 1
J. Peter. füheren Orten des Kreises Friedberg und Mittwoch den 21.
Bachstadt,
ei Harmonie: un s ladet freundlich Karl Hermeb.
„ li findet in meinen t mehrerer Nachhyr nie-Musik, au
ist bestens geso
g. Hans.
len
a,, 18 . 0
0 8 Wird hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und
n De einspaltige Petitzelle wird bei Annoncen mit 11 und kegelsgitln Unnoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahres-Conto bei uns haben), —
Betreffend: Die Abnahme des Verfassungseides vom 2. Quartal laufenden Jahres.
14
1
5
m israel. Feiert
uzmusil, Weitzel.
8* gazin getzendor
Bahnhofe,. f gewöhnl. Möbel Bedienung. und franco. R= o Goldarbeite, es Uhren⸗ und Goll
erung. ö Bedienung 18 reelle 251
r der Wicht
br. Müller,
— Nen
D *—
.
—
1
f nuf
Erklärung über Bereitwilligke
FP
git dem landwirthschaftlichen Feste zu Butzbach zu verbindende 1
Milltärarzt.
1
u betreffend: Die Prüfung der Bewerber um
ud zu verpflegen; e. ein Un bescholtenh
80
Bienstag den 13. Juli.
13 82.
Oberhe
Freitag Abend ausgegeben.
Areisblatt für den Kreis Friedberg.
Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.
ssischer Anzeiger.
Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reclamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf.
welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die
heben wir auf
hi Groß⸗Karben für die zur Ausschwörung des Verfassungseides heren Kreises Vilbel Termin anberaumt.
elche Beschwerden und Wünsche vorbringen wollen, Audienz ertheilen. Verzeichneten zugleich bei 3 Mark Strafe vorladen lassen und bis zum 15. laufenden Monats unfehlbar Verzeichnisse daß Vorladung erfolgt oder Bericht, daß keine zu laden sind, an uns einsenden.
findlichen unten it Bescheinigung,
funde befindenden Ortsbürger und die, welche, ohne Ortsbürger zu werden, Dienstag den 20. laufenden Monats, Vormittags 11 Uhr, laufenden Monats, Vormittags 10 Uhr, auf dem Selzerbruunen Verpflichteten aus den dem Kreise Friedberg einverleibten Gemeinden des
Zugleich werden wir in dem zweitgenannten
Friedberg den 3. Juli 1880. Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Zur Ausschwörung des Verfassungseides durch die im 2. Quartal dieses Jahres aufgenommenen, sowie die hiermit sich noch im Rück—
geheirathet haben, aber in der Gemeinde heimathsberechtigt sind, auf dem Rathhause zu Friedberg für die aus den
Termine anderen Angehoͤrigen der letzteren Orte, Sie wollen hiernach Einladung ergehen lassen und die im Rückstand
Dr. Braden.
Karl Wilhelm Wagner von Bönstadt, eichelsheim, Johann Theobald Müller von Harheim, Heinrich Ludwig
Peter Koch II. von Ober-Mörlen,
n Nieder⸗Erlenbach, Johann Philipp Karl Hinkel von Nieder⸗Erlenbach.
Bardo Hildebrand von Oppershofen, Adolph Lenz von
Schäfer von Harheim, Ludwig Menges von Harheim, Heinrich Läufer
treffend: und die davon gefallenen Fohlen.
Das Großherzogliche Kreisamt
dn Auftrage zugehen, in dieselben einzuzeichnen, ob und welche Fohlen
Die im Jahre 1879 durch die Großherzoglichen Landgestütsbeschäler bedeckten Stuten
Unter Couvert lassen wir Ihnen die Verzeichnisse über die im Jahre 1879 durch die Großherzoglichen Landgestütsbeschäler bedeckten gefallen sind und dann dieselben unterschrieben sofort an uns zurückzusenden.
Dr. Braden.
Vetreffend: Abverdienst uneinbringlicher Feldstrafen.
Das Gr. Kreisamt Friedberg an die Gr.
Die weitaus überwiegende Mehrzahl von Ihn Nr. 65 und 74) nicht befolgt.
en hat unf Anzeiger
Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, September laufenden Jahres Ferien hält. Während dieser Ferien
langen Friedberg den 8. Juli 1880.
„dagegen wird der Lauf der gesetzlichen Fristen dadurch nicht unterbrochen.
Friedberg am 10. Juli 1880.
Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Stuten mit
Friedberg den 10. Juli 1880.
Bürgermeistereien des Kreises und das Gr. Polizeicommissariat Wickstadt. ere Ausschreiben vom 29. Mai und vom 19. Juni dieses Jahres(Oberhessischer Diejenigen, welche am 20. Juli noch im Rückstande sein werden, haben Disciplinarstrafe zu gewärtigen. Dr. Braden.
Bekanntmachung. daß der Kreisausschuß des Kreises Friedberg vom 21. dieses Monats bis
können in öffentlicher Sitzung nur schleunige Sachen zur Verhandlung
Der Vorsitzende des Kreisausschusses: Dr. Braden.
betreff Großherzogliches Ministerium des shaftlichen Gegenständen unter der Bedingung genehmigt, daß höchste eflöses hieraus zum Ankauf der Gewinngegenstände verwendet werden.
J Friedberg den 7. Juli 1880.
Bekanntmachung. end: Gesuch um Gestattung des Loose- Vertriebs der landwirthschaftlichen Ausstellung zu Innern und der Justiz hat durch Verfügung vom 25. vorigen Monats zu Nr. M. J. 13544 die Vornahme einer Verloosung von ausgestelltem Vieh und sonstigen landwirth—⸗ ns 10,000 Loose à 1 Mark ausgegeben und mindestens 75% des Brutto⸗ Zugleich wurde der Vertrieb der Loose in der Provinz Oberhessen gestattet.
Butzbach.
Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden.
4
Diejenigen jungen Leute, welche beabsichtigen sich der im Herbst enden Jahres stattfindenden rubricirten Prüfung I unterziehen, werden hierdurch aufgefordert, ihre deßfallsigen Gesuche Im Zulassung bei Meidung des Ausschlusses von dieser Prüfung spätestens bis zum 1. August 1880 eichneten Pruͤfungs-Commission einzureichen. Hinsichtlich Speciellen das Folgende bemerkt: 1. Das Gesuch ist bei der unterzeichneten Prüfungs⸗Com⸗ mission nur dann anzubringen, wenn der sich Meldende im Groß— herzogthum Hessen seinen dauernden Aufenthaltsort hat.
a 2. Die Zulassung zur Prüfung kann nicht vor vollendetem 17. Lebensjahr erfolgen.
3. Das Gesuch muß von dem san und ist hierzu ein Bogen in berwenden. Auch erscheint es zweckdienlich, 1
i dresse angegeben wird. i 3 4. Dem Gesuche find folgende Papiere beizufügen: a. Geburts⸗
Fugniß; d. Einwilligungsattest des Vaters oder Vormundes mit der Celler 1 8 5 b it und Fähigkeit den Freiwilligen Dienstzeit zu bekleiden, auszurüsten eitszeugniß, welches von ienstbehörde auszustellen ist;
bei der unterz der Anbringung der Gesuche wird im
Betreffenden selbst geschrieben Actenformat(nicht Briefpapier) zu wenn stets die nähere
nährend einer einjährigen activen
der Polizeiobrigkeit oder der vorgesetzten D
Bekanntmachung. Berechtigung zum einjährig freiwilligen Militärdienst im Herbst 1880.
d. ein selbstgeschriebener Lebenslauf. Zu pos. b. wird noch besonders darauf hingewiesen, daß in dem Einwilligungsattest die Er⸗ klärung des Vaters oder Vormundes, in der Lage zu sein, den Freiwilligen während des einjährigen Dienstes unterhalten zu können, nicht fehlen darf und daß die Unterschrift des Vaters oder Vormundes beglaubigt sein muß.
5) In dem Gesuche ist außerdem anzugeben, in welchen zwei fremden Sprachen(Französisch, Englisch, Lateinisch oder Griechisch) der sich Meldende geprüft sein will.
6) Ist bereits früher ein Gesuch um Zulassung zur Prüfung eingereicht worden, so bleibt dem erneuten Gesuche nur ein Un— bescholtenheitszeugniß beizulegen.
Ueber die Anforderungen, welche an die zu Prüfenden gestellt werden, gibt die Prüfungsordnung(Anlage 2 zur Ersatzordnung— I. Theil der Wehrordnung vom 28. September 1875— Regierungs⸗ Blatt Nr. 55 von 1875) Aufschluß. Bezüglich des Prüfu ngstermins, sowie des Locals, in welchem die Prüfung stattfindet, erfolgt ev. weitere Bekanntmachung; auf spezielle Ladung kann nicht gerechnet werden.
Darmstadt den 28. Juni 1880.
Großherzogliche Prüfungs-Commission für einjährig Freiwillige. Der Vorsitzende: Spamer.


