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nach den Ergänzungen ꝛc. entsprechend abzuändern. nlaf anstalteten Octavausgabe der Wehr- und Heer-Ordnung von 1875 sind Seitens

zur Verfügung gestellt worden, welche die Diejenigen von Ihnen, welche im

des Innern und der Justiz Tecturen Ordnungen enthalten.

Betreffend: Ergänzungen und Aenderungen der Wehrordnung vom 28. September 1875.

Das Gr. Kreisamt Friedberg an die Gr. Bürgermeistereien des Kreises un Bezugnehmend auf die in Nr. 31 des Gro

Zu

ßherzoglichen Regierungsblattes vom 5. vori

neuerlichen Ergän Besitze solcher Octavausgaben sind und da

Friedberg den 1. November 1880. d das Gr.

bis zum 15. laufenden Monats unfehlbar anzeigen, da spätere Bestellungen nicht mehr berücksichtigt werden können.

Unter Zustimmung des Kreisausschusses des Kreises Friedberg wird mit Ge der Justiz vom 23. October 1880 zu Nr. 22301 für den Kreis Friedberg bestimmt:

die Ortschaften einbringt, oder außerhalb der Ort

F. 1. Jeder, welcher Roth-, Dam insofern er nicht in Diensten des Jagdberechti einer glaubhaften Bescheinigung des Letzteren

welchem das Wild stammt und der Tag der Uebergabe genannt sind. §. 2. Die im F. 1 erwähnte Bescheinigung muß den Polizei-, Feldschutz verpflichteten Personen auf Verlangen vorgezeigt werden.

3. Auf den Transport der genannten Wildgattungen durch Verkehrsanstalten findet diese Vorschrift keine Anwendung. ö in den§§. 1 und 2 ertheilten Vorschriften werden mit Geldbu welcher zwar den vorgeschriebenen Transportsch Ausstellung desselben bewirkt, wenn nicht

§. 4. Zuwiderhandlungen gegen die entsprechender Haft gestraft. Gleiche Strafe

Wildes jedoch erst nach Ablauf von drei Tagen seit der Unmöglichkeit des früheren Transports nachgewiesen würde.

Friedberg den 29. October 1880.

Betreffend: Maßregeln gegen die Wilderei.

Das Großherzogliche Kreisamt Wir machen Sie auf das unterm Heutigen im

Dr. Braden.

Polizei⸗Verordnung.

oder Rehwild in gten steht und dies auf Erfordern nachweist, od oder dessen Jagdaufsehers versehen sein,

trifft denjenigen,

dem Polizeipersonal strengste Ueberwachung der Handhabung desselben einzuschärfen.

Durch den am 25. October dieses Jahres eingetretenen Tod

Kreisbotenbezirk Vilbel erledigt. Bewerber w ihrer Zeugnisse bei uns melden.

Friedberg den 1. November 1880.

Dienstnachrichten aus dem Kreise

Heinrich Winter II. und Johann Heinrich Jost von Büdesheim wurden als

pflichtet. Wilhelm Köbel von Ilbenstadt wi wurde für diese Gemeinde auf den Polizeischu geschworener ernannt und verpflichtet.

Bekanntmachung.

des Kreisboten Rudolph ollen sich binnen

Fried

irde für diese Gemeinde z verpflichtet. Jacob Heß II. von Burg-Gr

Ausgewiesen aus dem Großherzogthum auf Grund des§. 3 Absatz 2 des Freizügigkei

nehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und

Steuer- und Octroibeamten, sowie allen auf den Forst⸗, Jagd⸗ und

die Eisenbahnen und die Post und durch die Beamten der genannten

Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden.

Friedberg den 29. October 1880.

Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Kreisblatt publicirte Reglement rubricirten B

Dr. Braden.

Weil zu Vilbel ist die Kreisbotenstelle für den

3 Wochen schriftlich unter Anschluß eines selbstgeschriebenen Lebenslaufs und

Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden.

berg.

Feldgeschworene für diese Gemarkung ernaunt und ver auf den Polizeischutz verpflichtet. Ludwig Neisel von Fauerbach b. Fr.

äfenrode wurde für diese Gemarkung als Feld

tsgesetzes: Georg Dennhöfer aus Ansbach

Deutsches Reich.

Darmstadt. Der Amtsrichter Dr. Werle in Ulrichstein wurde zum Amtsrichter in Vilbel und der frühere Landgerichts-Assessor Ludwig aus Darmstadt zum Amtsrichter in Ulrichstein ernannt, der Steueraufseher Kämmerer zu Mainz unter Anerkennung seiner Dienste in den Ruhe⸗ stand versetzt und der Buchführer Haumüller bei der Main-Neckar⸗Eisenbahn, seines Dienstes entlassen. f

Darmstadt. Die zweite Kammer ist auf Donnerstag den 4. Nov. l. J. einberufen.

Berlin, 2. Nov. Abgeordnetenhaus. Finanz⸗ Minister Bitter beginnt mit der Feststellung, daß in den Staatseinnahmen während des letzten Finanzjahres eine erfreuliche Wendung zum Besseren eingetreten ist. Mehr einnahmen seien an directen Steuern 546,000, in der Bergwerksverwaltung 4,370,000, in der Eisenbahnver⸗ waltung 6,650,000, darunter 4,380,000 von verstaatlichten Privatbahnen. Mindereinnahmen seien bei Domainen und Forsten 5,664,000, Stempelverwaltung 4,529,000, hinter legten Geldern 1,008,000. Mehrausgaben seien bei der Justizverwaltung 6,623,000. Darnach verbleibe ein durch

Anleihe zu deckender Betrag von ca. 5,000,000. Der

vorliegende Etatsentwurf schließe ab in Einnahme und Ausgabe mit 912,341,284 und mit 39,537,000 an ein maligen Ausgaben. Was die große Steuerreform an lange, so zerfalle dieselbe in eine Reform der directen Steuern in Preußen und in die Frage der Verwendung! der überwiesenen Ueberschüsse vom Reiche. Bei dem Um fange der erstgenannten Materie haben bis jetzt Vorlagen noch nicht gemacht werden können, doch hoffe er bald mit solchen Vorlagen an das Haus kommen zu können. Was den zweiten Theil der Reform anlange, so reichten die Reichsüberschüsse allein zur vollen Durchführung der Entlastung von den direeten Steuern und zur Entlastung der Communen noch nicht aus. Die Regierung bedürfe sehr erheblicher Mittel, um die Steuerreform durchzuführen. Es werde beabsichtigt, im Reichstag die Vorlagen über die Erhöhung der Brausteuer, über die Wehrsteuer, sowie über eine Börsen- und Bank-⸗Steuer wieder einzubringen und die Erträge dieser Steuern voll und ganz den Einzel⸗ staaten zu überwasen. Auch stehe eine Erhöhung der

aan ntweinstener in Aussicht. Ob die Tabaksteuer er höht werde, darüber seien die Erwägungen noch nicht abgeschlossen. Er selbst halte den Tabak für ein sehr steuerfäbiges Object und hoffe, das Haus werde die demnächst einzubringende Vorlage annehmen. Der Minister legt den Etat und die damit verbundene Anleihe-Vorlage vor. Es folgt die erste Berathung der Vorlage betreffend die Weichselstädte-Bahn. Die Vorlage wird der Budget⸗ Commission überwiesen. DerNordd. Allg. Ztg. zufolge ist die Nachricht, Fürst Bismarck habe die Absicht auf gegeben, den volkswirthschaftlichen Rath zunächst nur für Preußen zu berufen, irrthümlich. Der volkswirthschaftliche Rath solle ein deutscher werden, vorläufig jedoch ein preußischer sein. Zur Herstellung der analogen Einrichtung für das Reich bedürfe es einer Verständigung der Regier

2. Nov. Fürst Hohenlohe begibt sich morgen zum Besuche des Herzogs von Ratibor nach Raudten in Schlesien und kehrt, sobald es seine Gesundheit gestattet, nach Paris zurück, um die Leitung der Botschaft zu übernehmen.

Zu einer Bekanntmachung der englischen Regierung betr. die Beobachtung der deutschen Fischereigrenzen wird derNordd. Allg. Ztg. mitgetheilt, dieselbe sei durch die deutscherseits nach London gerichtete Mittheilung über die in diesem Frühjahr stattgehabten Gewaltthatigkeiten englischer Fischer gegen deutsche Fischer an der deutschen Nordseekuͤste veranlaßt. Anläßlich der jüngsten Vorfälle, die den Charakter eines kleinen Kriegs zwischen den numerisch überlegenen eng

ungen untereinander und der Mitwirkung des Bundesrathes. Durch kaiserliche Initiative könne

dem volkswirthschaftlichen Rathe eine berathende Einwirkung nur auf kaiserliche Eutschließungen nicht aber auf solche des Bundesrathes zugetheilt

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werden. In Preußen dagegen sei der König als selbstständiger Faktor der Gesetzgebung berechtigt, jeden Rathgeber nach eigener Auswahl zu hoͤren, bevor die königliche Eutschließung über einen dem Landtage vorzulegenden Gesetzentwurf er- folge. Für Preußen könne daher die Einrichtung, sobald das Staatsministerium darüber einig sei, durch königliche Verordnung so zeitig in's Leben treten, daß der volkswirthschaftliche Rath die preußischen für den nächsten Reichstag bestimmten Bandesraths- Vorlagen noch rechtzeitig begut achten könne.

DieNordd. Allg. Ztg. erklärt die Meldung eines Wiener Blattes, daß der Reichs kanzler seine Entlassung gefordert habe oder zu fordern gedenke, als jeglicher Begründung ent behrend.

zu streichen.

lischen Fischerflotillen und den deutschen Fischern anzunehmen drohten, habe sich das auswärtige Amt auch mit der Admiralität über einen wirk sameren maritimen Schutz der deutschen Fischerei in Verbindung gesetzt und sei in Folge dessen schon in dem neuen Etat Bedacht genommen,

hierfür während der Fischsaison ein Kanonenboot erster Classe zu verwenden.

Ausland.

Oesterreich⸗-Ungarn. Pest, 1. Nov. Der Buͤdgetausschuß der österreichischen Dele gation genehmigte gestern bet Berathung des Ordinariums des Kriegsbudgets das beantragte Mehrerforderniß für Mannschaftskost einstimmig, lehnte mit 10 gegen 8 Stimmen die Forderung für Berittenmachung der Hauptleute ab und nahm mit 10 gegen 8 Stimmen den Antrag des Referenten Sturm an, von dem Mehrerfor dernisse 1,375,208 Gulden, welche durch spätere Einberufung der Rekruten erspart werden könnten, Heute genehmigte der Ausschuß

Polizeicommissariat Wickstadt. gen Monats veröffentlichten Ergänzungen und Umänderungen der deutschen Wehrordnung empfehlen wir Ihnen, die in Ihrem Besitze befindliche Wehrordnung vom 28. September 1875 der auf Veranlassung des Königlich Preußischen Kriegsministeriums seiner Zeit ver

dieses Ministeriums dem Großherzoglichen Ministerium

zungen und Umänderungen dieser beiden her Tecturen bedürfen, wollen uns solches

schaften transportirt, muß, er insofern dieser selbst nicht anwesend ist, mit worin der Name des Transportanten, der Bezirk aus

ße von 5 bis 30 Mark oder ein besitzt, den Transport des durch eine besondere Bescheinigung die

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