Samstag den 3. April.
M 40.
Lr bers dedengetz
*. ———
d die dern Ain
rhessischer An
eiger.
Wird hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und Kreisblatt für den
Areis Friedberg. Erscheint dreimal per Woche und zwar Dienstags,
— Freitag Abend ausgegeben. Donnerstags und Samstags.
er ent. 1
r K Peder 10 1 Ste einspoltige Pelle wird bei Annoncen mit 41 Pf. berecnet, bel größerem Tabellen- ober Ziffersaß mit 14 Pf, bet Reelamen dt 22 Pf. an Beled koßet a uf.
* 115 Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahres⸗Conto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen. laßtigut) 120 0——
2 n Amtlicher Theil.
u billig. Betreffend: Ortstafeln. Friedberg den 31. März 1880. . ff 3
nun Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
S 0 Es ist von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz durch decorative Zutbaten sich ganz entsprechend verbindend) zum Preise
der gau, als wänschenswerth erkannt worden, daß auf den Ortstafeln im ganzen von 4 Mk. ab Station Stockheim(bei Bestellung von mindestens
nl 1880 Großberzogtbum auch die Bezeichnung des Landwebrverhält⸗
nisses der betreffenden Ortschaft angebracht werde, wie solches in den letzten Jahren in fast allen deutschen Ländern, und neuerdings noch im Großberzogthum Baden und den Thüringischen Staaten eingeführt worden ist.
7 a
Tafeln selbst eine weitere Inschrift nicht angebracht werden lönnen, und
Annextafel anzubringen.
r hütte ist bereit, solche gußeiserne Annextafeln(17—18 Centimeter hoch, slgrätze und etwas weniger breit, wie die bestehenden Tafeln, mit denselben aber nität per Pft.⸗ Packt age ven Die Früh jabrs⸗Controlversammlungen pro 1880 im Kreise Friedberg,
Üdelm Fertsch. Wige Dtuisen dei
* dent terricht
ie im Framôffschen und Lädchen
Werner, tu Niallehiet Kltin.
u dicfget Stadt eig 0
1. und 3. Compagnie des 2. Bataillons(Friedberg), 1. Großberzoglich Hessischen Landwehr Regiments Nr. 115, werden in nachstebender Weise abgehalten: a. In Vilbel, Frankfurter Chaussee, südliches Ende von Vilbel. Am 5. April, Vormittags 10½ Ubr. Hierbei haben zu erscheinen sämmtliche Rtservisten, sowie die zur Disposition der Truppentheile und die zur Disposition der Ersatzbebörden
ber geen zn 3 Rendel, Vilbel. — bp. In Nieder⸗Wöllstadt am Eisenbahn⸗Viadutt über der Friedberger f Andere Cbausste. 1 a Am 5. April, Nachmittags 2 ½ Uhr.
Hierbei haben zu erscheinen die Mannschaften der vorgenannten Kategorieen aus den Ortschaften Assenheim, Bönsladt, Bruchenbrücken,
Woöllstadt, Nieder-Florstadt, Nieder- Rosbach, Ober Rosbach, Okarben,
ö Ober-Florstadt, Ober⸗Wöllstadt, Petterweil, Rodheim, Staden, Stamm-
beim, Wickstadt.
. In Friedberg im Hofe der Kloster-Kaserne in der Nähe des Bahnhoses. Am 6. April, Vormittags 8 ½ Uhr.
Kategorieen aus den Ortschaften Bad Nauheim, Dorheim, Friedberg, Ockstadt.
ausnahmsweise vier Jabren sind im Bereiche des Großherzogthums Hessen für dieses Jahr nachstehende, Morgens 8 Uhr beginnende Märkte anbe— raumt worden, und zwar:
den 16. Juli in Alsfeld, „ Nidda, r Nieder-Wöllstadt, „ 23.„„ Gr.-Bieberau. . Bickenbach,
20.„„ Gr.⸗Gerau, . Goddelau, . Gernsbeim.
. 5 3 Die von der Remonte-Ankaufs-Commission erkauften Pferde werden zur Stelle abgenommen und sofort gegen Quittung baar bezablt.
Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 30. December 1879, auf die bewaffnete Macht im Frieden vom
5 Da in den weitaus meisten Gemeinden des Kreises die Ortstafeln aus Gußeisen mit erhabener Inschrist bergestellt sind, so wird auf diesen
den empfiehlt es sich daher, die Bezeichnung des Landwebrverbältnisses auf Fele einer besonderen, unmittelbar unter der bestebenden Tafel zu befestigenden Die Firma Gebrüder Buderus zu Hirzenbainer⸗
entlassenen Mannschaften aller Waffen aus den Ortschaften Büdesheim, Dortelweil, Groß Karben, Heldenbergen, Harbeim, Klein Karben, Massen⸗ beim, Nieder⸗Erlendach, Nieder ⸗Eschbach, Ober- Erlenbach, Ober⸗Eschbach, Kategorieen aus den Ortschaften Bodenrod, Butzbach, Fauerbach v. d H., Gambach, Griedel, Hausen mit Oes, Hoch--Weisel, Kirch Göns, Maibach, Münster, Münzenberg, Nieder-Weisel, Oppershofen, Ostheim, Pohl⸗Göns, Rockenberg, Trais- Münzenberg.
Burg-Gräfenrode, Holzbausen, Ilbenstadt, Kaichen, Kloppenbeim, Nieder-
Nur für außerordentliche Fälle ist eine kürzere Frist statthaft.
Hierbei haben zu erscheinen die Mannschaften der vorgenannten
Fauerbach b. Fr.,
Bekanntmachung, 3 den Remonte⸗ Ankauf pro 1880 betreffend.
Zum Ankauf von Remonten im Alter von vorzugsweise drei und Kauf rückgängig machen, sind vom Verkäufer gegen Erstattung des Kauf · preises und der Unkosten zurückzunehmen, auch sind Krippensetzer vom
Ankauf ausgeschlossen.
500 Stück) zu liefern, und folgendermaßen lauten:
würde die erhabene Inschrift mutatis mutandis
1. Bat. Darmstadt 1. 1. Gr. Hess. Landw.⸗Regts. Nr. 115. 2. Comp. Darmstadt.
Indem wir Ihnen die Anschaffung solcher Annextafeln empfehlen, beauftragen wir Sie nach Anhörung des Gemeinderaths, binnen 8 Tagen zu berichten, wie viele Annextafeln für Ihre Gemeinden erforderlich sind.
Diejenigen von Ihnen, in deren Gemeinden sich hölzerne Ortstafeln befinden, beauftragen wir, dafür besorgt zu sein, daß bei dem nächsten Anstriche derselben das Landwehrverbältniß bezeichnet werde.
Dr. Braden.
Bekanntmachung.
d. In Friedberg im Hofe der Kloster-Kaserne in der Nähe des Bahnhofes. Am 6. April, Vormittags 9½ Uhr.
Hierbei haben zu erscheinen die Mannschaften der vorgenannten
Kategoricen aus den Ortschaften Bauernheim, Beienbeim, Dorn⸗Assenbeim,
Langenbain mit Ziegenberg, Melbach, Nieder- Mörlen, Ober-Mörlen,
Ossenbeim, Reichelsheim, Rödgen, Schwaldeim, Södel, Steinfurth, Weckesheim, Wölfersbeim, Wisselsheim, Wodnbach. e. In Butzbach auf dem Viehmarkt. Am 6. April, Nachmittags 2 Uhr. Hierbei haben zu die Mannschaften der
erscheinen vorgenannten
Es wird noch aus drücklich bemerkt, daß die Leute pünktlich zu er- scheinen und die in ibrem Besitz befindlichen Militärpapiete mit zur Stelle zu bringen haben. Sollten Mannschaften wegen häuslicher ꝛc. Verhält- nisse Dispensationsgesuche von der Control-Versammlung vorbringen wollen, so sind diese von der Ortsbebörde beglaubigt, mindestens 8 Tage vor der Control-Versammlung dem betreffenden Bezirksfeldwebel vorzulegen. Wer Dis- pensation von der Control-Versammlung erhält, hat sich spätestens 14 Tage
nach der Control-Versammlung bei dem Bezirksfeldwebel zur Nachcontrole zu meiden.
Außerdem werden die Großberzoglichen Bürgermeistereien ersucht,
jeden Controlpflichtigen auf vorstebende Bekanntmachung aufmerksam zu machen.
Das Großherzogliche Bezirks Commando Friedberg. Roemheld.
Pferde, mit solchen Fehlern, welche nach den Landesgesetzen den
Die Verkäufer sind ferner verpflichtet, jedem verkauften Pferde eine neue starke rindlederne Trense mit starkem Gebiß und eine Kopfhalfter
von Leder oder Hanf mit 2 mindestens zwei Meter langen starken hanfenen Stricken ohne besondere Vergütung mitzugeben.
Um die Abstammung der vorgeführten Pferde fesistellen zu können,
ist es erwünscht, daß die Deckscheine möglichst mitgebracht werden.
Berlin den 1. März 1880. Kriegs- Ministerium, Abtheilung für das Remonte- Wesen. (gez.) von Rauch. von Uslar.
Bekanntmachung. daß nach einer in Nr. 1 des Grund der Vorschriften in§ 9 13. Februar 1875(Reichsgesetzblatt S. 52) der Betrag der für die Naturalverpflegung zu gewährenden Ver⸗
diesjährigen Centralblattes für das deulsche Reich erschienenen Nr. 2 des Gesetzes über die Naturalleistungen für


