1879. Samstag den 31. Mai. MN 64.
Oberhessischer Anzeiger.
N
Erscheint dreimal per Woche und zwar Dienstags,
Wird hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und 1. l Freitag Abend ausgegeben. Kreisblatt für den Kreis Friedberg. Bonner tags und Samstags.
Die einspaltige Petitzeile wird ber Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reelamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. den. Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jabres-Conto bei uns baben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen. 1
dit—*
Amtlicher Theil.
Betreffend: Den Grenzgang der Feldgeschworenen im Jahre 1878. Friedberg am 28. Mai 1878. N 25 Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Wir erinnern die Säumigen wiederholt an Rücksendung der Grenzgang Protokolle unter Berichterstattung über Beseitigung der von den
. Feldgeschworenen vorgefundenen Mißstände. J. B. d. K.: Küchler, Kreis- Assessor. 1
1 1
Betreffend: Die Ausführung des Gesetzes vom 9. März 1878 die Ge alte der Bolte chullehrer betreffend,; 1 insbesondere die Vergütung für den Kirchendienst. b f.. Friedberg am 28. Mai 1879.
deen Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die evangelischen und katholischen Kirchenvorstände des Kreises. 3 Diejenigen von Ihnen, welche die Versehung des Kirchen-, insbesondere des Organistendienstes durch die Lehrer, bezw. die Vergütung bierfür durch Protokelle oder Verträge neu geregelt haben, empfangen die letzteren, nachdem sie die Zustimmung der obersten Kirchenbebörden erbalten haben, in den nächsten Tagen durch die Post von uns genehmigt zurück.
utar, ö Wir beauftragen und ermächtigen Sie nunmehr hiermit, die neu sestgestellten Vergütungen vom 1. Januar d. J. an aus der betreffenden 0 Kirchen ⸗, bezw. Gemeindekasse zur Auszahlung kommen zu lassen und empfehlen Ihnen noch weiter, uns zu unseren Akten eine Abschrift von diesen 2 U„ Protokollen, bezw. Verträgen binnen 10 Tagen einzusenden. J. B. d. K.: Küchler, Kreis Assessor. e 1 Betreffend: Die Aufstellung der Kirchenvoranschläge für 1880. f Friedberg am 30. Mai 1879. wut Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Kirchenvorstände des Kreises. De Unter Bezugnahme auf unser Ausschreiben vom 31. Mai v. J.— Anzeiger Nr. 67— und unter Verweisung auf die einschlägigen z Bestimmungen der Instructton vom 25. September 1832 1c. bringen wir die Ausstellung der rubr. Voranschläge hiermit in Erinnerung und empfehlen Srtithtt u 1 Ihnen, dabei die Revistonsbemerkungen zu den 1879er Voranschlägen zu berücksichtigen. Die Einsendung der Voranschläge an das betr. Detanat 1 wollen Sie gegen Ende des k. Mts. bewerkstelligen. J. B. d. K.: Küchler, Kreis-Assessor. Bekanntmachung. Co. Auf Ersuchen der Kaiserl. Ober-Posidirection wird hiermit bekannt gegeben, daß am 1. Juni zu Münzenberg, Mühlheim im Groß —ͤs— berzogthum Hessen, Heldenbergen, Undenbeim, Büdes heim in Rheinbessen und Düdelsbeim Telegraphen-Anstalten mit beschränktem 14 Tagesdienst werden eröffnet werden. Friedberg am 29. Mai 1879. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. * J. B. d. K.: Küchler, Kreis Assessor. n Dienstnachrichten aus dem Kreise Friedberg. ö Georg Blatz II. von Nieder Mörlen wurde als Feloschütze für diese Gemarkung ernannt und verpflichtet. — Bekanntmachung. rung. Betreffend: Die Vachsochung der Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst auf Grund von Schulzeugnissen. 8 l . Diejenigen jungen Leute, welche auf Grund ibrer Schulzeugnisse die jährigen activen Dienstzeit zu bekleiden, auszurüsten und zu verpflegen; 1 1 Berechtigung zum einjäb rig freiwilligen Dienst nachsuchen wollen, werden[e. ein Unbescholtenheitezeugniß, welches für Zöglinge von böberen Schulen u dern hierdurch auf die nachfolgenden, bei Anbringung der Gesuche zu beachten:(Gymnasien, Realschulen, Progymnasien und höheren Bürgerschulen) durch 5 den Vorschristen mit dem Ansügen aufwerksam gemacht, daß hiernach un- den Director der Lehranstalt, für alle übrigen jungen Leute durch die 1 vollständige Gesuche ohne Weiterts zurückgegeben werden. Polizeiobrigkeit oder ihre vorgesetzte Dienstbebörde auszustellen ist; d. das n, 1) Das Gesuch ist bei der unterzeichneten Prüfungs- Commission[ Schulzeugniß. Sodann wird noch besonders bemerkt: Zu pos. b.: daß nur dann anzubringen, wenn der sich Meldende im Großherzogthum Hessen in dem Einwilligungs⸗Attest die Erklärung des Vaters oder Vormundes, erung. geste lunge pflichtig ist, d. h. seinen dauernden Aufenthaltsort hat. in der Lage zu sein, den Freiwilligen während des einjährigen Dienstes 15 u. 2) Die Berechtigung zum einjäßrig freiwilligen Dienst darf nicht unterhalten zu können, nicht sehlen darf. Zu pos. d.: daß die Schul- an ee vor vollendetem 17. Lebens jahr und muß spätestens bis zum 1. Februar zeugnisse, mit Ausnahme der Reifezeugnisse für die Universität und die Abe des Jahres nachgesucht werten, in welchem der sich Meldende das dersfelben gleichgestellten Hochschulen und Reisezeugnisse für die Prima der 20. Lebens jahr vollendet. Der Nachweis der Berechtigung zum einjährigen Gymnasten und Realschulen I. Ordnung, sämmtlich nach dem Schema 17 4 Die nst ist bei Verlust des Anrechts spätestens bis zum 1. April desselben] zur Ersatzordnung(I. Theil der Webrordnung vom 28. September 1875 dend dl Jahres zu erbringen.— Regierungsblatt Nr. 55 von 1875) ausgestellt sein müssen.
Im Uebrigen wird auf die Bestimmungen der§§. 88, 89, 90, 93 8 und 94 der angeführten Ersatzordnung verwiesen. Darmstadt im Dezember 1878. 1 Großherzogliche Prüfungs- Commission für einjährig Freiwillige. Der Vorsitzende: Spamer. 1
14 3) Das Gesuch muß von dem Betreffenden selbst geschrieben sein III und ist hierzu ein Bogen in Actensormat(nicht Briespapier) zu verwenden. Auch erscheint es zweckdienlich, wenn stets die nähere Adresse angegeben wird.
4) Dem Gesuche sind folgende Papiere beizufügen: a. Geburtszeugniß;
b. ein Einwilligungs⸗Attest des Vaters oder Vormundes mit der Erklärung über Bereitwilligkeit und Fähigkeit den Freiwilligen während einer ein-
* 2 2 — 2 n
5 * 5—
fel piu? An die Großherzoglichen Bürgermeistereien in den Großherzoglichen Districts-Einnehmereien Friedberg und Nieder- Wöllstadt. 4 * Wir ersuchen Sie in Ihren Gemeinden durch die Schelle bekannt machen zu lassen, daß die Berichtigung der Forst⸗ und Felostrasen für die II. Periode 1879 ö „ n vom 1. bie zum 25. Juni d. J. an den Zahltagen Dienstags und Donnerstags ohne Mahnung anher geschehen kann. 6 8* 1 Friedberg am 30. Mai 1879. Grob herzogliche Districts-Einnehmereien Friedberg und Nieder ⸗Wöllstadt. ö * Weigel. Nieß. sel 10 Deutsches Neich. Berlin. Prinz Heinrich, welcher auf dem der Commission genehmigt. Es folgt hierauf die ** 5 Darmstadt. Durch Erlaß des Großherzogs„Prinz Albert“ am 23. d. in Nokohama wohlbe- Fortsetzung der Tarif- Debatte. 5 Graf Franken ⸗ ab wird der Fürst von Bulgarien à la suite des halten eingetroffen ist, hat dort die erste Nachricht berg plaldirt in längerer Rede für Holzzölle. von dem Ableben seines Bruders Waldemar erhal- Schluto w bekämpft dieselben. Fürst Bis m arck
Dra goner⸗Regiments Nr. 24 gestellt. 080 8 Darm stad t. Das Regierungs blatt, Nr. 13, ten, der gerade starb, als die Corvette Süd-Amerika nimmt das Wort: Der Tarif habe die Holzzölle
enth alt die Bekanntmachung über die Versehung verlassen hatte, um sich nach Japan zu begeben. so gegriffen, daß die Vortheile des Holzhandels des Sscherbeitsdlenstes im Großherzogthum durch— 27. Mal. Reichstag.(Schluß.) Der nicht zu verkennen wären. Die Bezugnahme des das Gendarmerie-Corps. Rest des Sperrgesetzts wird nach den Anträgen VBorredners auf den deutschen Holzhandel und


