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Geilage.
M 72.
Hberhessischer Anzeiger.
Kaiser Wilhelms Spende. (Schluß.)
1 Titel IV. Technisches Bureau. FS. 28. Einrichtung und Kosten desselben. Der Auf-
8 e sichtsrath erläßt die Bestimmungen über die in§. 2 vorgesehene Einrichtung, sowie über die Höhe und Ver— wendung der für die technischen Arbeiten zu zahlenden Honorare. i Titel V. Jahresrechnung.
§. 29. Rechnungsjahr, Grundsätze für die Rechnung. Das Rechnungsjahr der Anstalt läuft vom 1. April bis zum 31. März. Nach dessen Ablauf werden die Bücher für das verflossene Jahr geschlossen, die Abschlüsse, welche tine Uebersicht von der Verwaltung und den Ergebnissen der Anstalt während des abgelaufenen Jahres gewähren müssen, gefertigt, und letztere Seitens der Direetion dem Aufsichtsrathe eingereicht. Das erste Rechnungsjahr läuft bis zum 31. März 1880. Für die Rechnungsaufstellung gelten folgende Grundsätze: 1. Aktiva. Die Kapitalien der Anstalt und die baaren Gelder werden für den
Nr.
Schlußtag des Rechnungsjahres festgestellt und dabei die
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Werthpapiere mit dem Durchschnitt der Course an der Berliner Boͤrse in den letzten drei Börsentagen des März und den drei ersten des April in Ansatz gebracht. Grund⸗ stücke werden nach ihrem Erwerbs- und Kostenpreise, auf welchen jährlich 1 Prozent abzuschreiben ist, Mobilien nach dem Einkaufspreise, worauf jährlich 4 Prozent des letzten Werthes abzuschreiben sind, in Rechnung gesetzt. Ausstehende Forderungen von zweifelhafter Sicherheit werden nach Bestimmung des Aufsichtsraths angerechnet. Alle mit dem 1. April fälligen Zinsen werden ganz, die zwar schon entstandenen, aber erst später fälligen pro rata temporis festgesetzt. II. Passiva. Zu den in Rech⸗ nung zu stellenden Passivis gehören: 1) alle bis zum Schlusse des Rechnungsjahres fälligen versicherten Renten; 2) die nach den Regeln der Wahrscheinlichkeitsrechnung unter Beachtung des F. 7 für alle noch gültigen Ver⸗ sicherungen für den 31. März berechneten Deckungskapi⸗ talien; 3) die Sammelbeträge(§. 9) nebst Zinsen bis Ende März; 4) der Garantiefonds(§. 5). f F. 30. Sicherheitsdienst. Der Ueberschuß der Aktiva
äber die Passiva dient als Sicherheitsfonds. Soweit der Ueberschuß mehr als 5 Prozent der nach§. 29 II.
Nr. 2 berechneten Dekungskapitalien beträgt, kann über ihn gemäß F. 17 verfügt werden. Sollten die Aktiva zur vollständigen Deckung der Passiva nicht hinreichen, so sind die§§. 5 und 6 maßgebend.
§. 31. Verwaltungskosten. Zu den Verwaltungs kosten gehören: 1) alle Kosten der Einrichtung und Or⸗
gantsation der Anstalt; 2) alle laufenden Verwaltungs-
kosten, insbesondere: a. alle Gehälter, Remunerationen, Reisekosten und Diäten der Directoren, Beamten und Hülfsarbeiter, sowie der Rechnungsrevisoren; b. die be⸗ willigten Pensionen und Unterstützungen; 6. die Miethen und Unterhaltungskosten für das Geschäftslokal; Agentur⸗Provisionen; e. die Honorare von Technikern; f. die Insertions⸗, Druck- und Portokosten; g. säch lichen Ausgaben. Die Verwaltungskosten werden zunächst aus den Ausfertigungsgebühren, den ersetzten Druck-, Porto⸗ und anderen Kosten, sowie aus den Zinsen des Garantiefonds bestritten.
§. 32. Geschenke und Vermächtnisse, welche der
Vermächtnisse. Geschenke und Anstalt mit besonderer Zweck⸗ bestimmung zugewendet und angenommen sind, werden dieser Bestimmung gemäß verwaltet und verwendet. Wenn solche Bestimmungen den Zwecken und Grundsätzen der Anstalt zuwiderlaufen, oder durch die Einhaltung der ersteren die Anstalt erheblich beschwert werden würde, so kann der Aufsichtsrath derartige Geschenke, und Vermächt⸗ nisse ablehnen. Geschenke und Vermächtnisse ohne beson⸗ dere Bestimmung sollen dem Garantiefonds zufließen.
Titel VI. Publikationsorgane, Statutenänderungen und Auflösung der Anstalt.
33. Publikationsorgane. Alle die Anstalt be⸗
treffenden Bekanntmachungen müssen wenigstens im„Deut-
schen Reichs- und Preußischen Staats⸗Anzeiger“, sowie
bis auf weitere Bestimmung des uff „Berliner Tageblatt“, in der„Post“,
d. die
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§. 34.
F. 35.
N Statutänderungen Aufsichtsrath,
jeder Art beschließt der
Jede Aenderung in Bezug auf den Sitz, den Zweck und die Vertretung der Anstalt nach Außen erfordert, nachdem solche die Zustimmung Seiner Kaiser—
„lichen und Königlichen Hoheit des Protektors erhalten 2 hat, die landesherrliche Genehmigung. Sonstige Aender— ungen bedürfen nur der Genehmigung der im 8. 10 be- zeichneten staatlichen Oberaufsichts behörde. ungen des Statuts sind, ehe sie in Kraft treten, gemäß F. 33 öffentlich bekannt zu machen. Auflösung der Anstalt.
Alle Aender—
Wenn der Aufsichts—
rath die Auflösung der Anstalt beschließt, so sind alle von ihr versprochenen Leistungen im rechnungsmäßigen Betrage, soweit dazu die vorhandenen Mittel ausreichen,
sicher zu stellen.
klassen bestimmt werden. und zur Bestimmung über das überschüssige Vermögen ist die Genehmigung des Protektors, sowie die landes— herrliche Bestätigung erforderlich.
Anlage 4(zu§. 7 des
Zur
Sta
Der etwaige Ueberschuß darf zu wohl— thätigen Zwecken zu Gunsten der gering bemittelten Volks⸗
Auflösung der Anstalt
tuts).
Sterblichkeitstafel.
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S Lebende.] S Lebende. S Lebende.] 8 Lebende. 0 100,000] 25 79,196] 50 62,317[75 26,169 1 93,496 26 78,561 51 61,513] 76 24,000 21 91,782] 7 77,925 52 60,679 77 21,834 3 90,360] 28 77,297[53 59,825[ 78 19,675 1 89,157 29 76,675 54 58,956 79 17,536 5 88,147] 30 76,058 55 58,070 80 15,442 60 87,302 31 75,440 56 57,153] 81 13,412 7 86,606 32 74,812 57 56,219 82 11,475 8 86,049 33 74,171[ 58 55,238] 83 9,655 9 85,620 34 73,516 59 54,174 84 7,964 10 85,302] 35 72,849 60 5410] 85 6,422 11 85,093 36 72,172[61 57,754] 86 5,049 12 4926 37 74,488 02 50,413] 87 3,380 13 84,739 38 70,800 63 48,996 88 2,926 14 84,524 39 70,109 64 47,502] 89 2,168 15 84,266 40 69,416 65 45,929 90 1,583 16 83,943[41 68,721 66 44,265 91 1,137 17 83,561 42 68,025 67 42,506 92 801 18 83,128] 43 67,330 68 40,656] 93 553 19 82,652 44 66,638 69 38,727[ 94 372 20 82,140] 45 65,945 70 36,734] 95 244 21 81,597] 46 65,249 71 34,684] 96 155 22 81,027[47 64,546[72 32,595][ 97 95 23 80,435] 48 63,827 J 73 30,477 J 98 53 24 79,824 49 63,086[74 28,334] 99 26
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Oeffentliche Bade⸗Anstalteu.
-r. Die von verschiedenen Bürgern unserer Stadt
ausgegangene Anregung, in der Nähe von Friedberg eine öffentliche Bade-Anstalt zu errichten, verdient allgemeine Sie bedarf allseitiger Unterstützung,
Beachtung.
soll der Plan zur Wirklichkeit werden. lichkeit, die Nothwendigkeit der Anlage einer öffentlichen
Gegen die Nütz⸗
in Privatgesprächen mit Mitgliedern von Gemeinde-Ver⸗ waltungen den Gedanken anzuregen versucht habe, wonach an jedem Orte eine Bade-Anstalt eingerichtet werden sollte. Ich gestehe, es ist kein schönes Zeugniß für das Bedürf⸗ niß der Reinlichkeit, welches in der Nation empfunden wird, daß in vielen Gemeinden für Bade-Anstalten gar nicht oder sehr kümmerlich gesorgt ist. Meiner Meinung nach ist die Errichtung von Bade-Anstalten zunächst Sache der Gemeinden und ich habe auch den Wunsch, daß die
Sache ausgedehnt werde, daß jede Gemeinde berechtigt wäre, solche oͤffentliche Bade-Anstalten zu errichten und
demgemäß, sei es für solche, die kein Armenrecht haven, gegen ein gewisses Eintrittsgeld oder, wenn sie wollen, auch umsonst die Benutzung dieser Bade-Anstalten aus⸗ zusprechen. Sehr wenig unterstützt wird gegenwärtig ein solches Bestreben durch den Sinn der Bevölkerung und ich bin nicht im Stande, ein allgemeines zwingendes Gesetz zu geben, so lange ich nicht die Ueberzeugung habe, daß in der Bevölkerung selbst der Zwang dazu so wenig empfunden wird, daß nur noch Minoritäten diesem Gedanken widerstreben. Nun wird beispielsweise bezeugt von der Militärverwaltung, daß das Schwierigste, wozu die eintretenden Soldaten aus den unteren Erwerb⸗
klassen zu bewegen sind, das Zwangs bad ist und daß
die Rekruten sich dagegen sträuben, wie gegen ein Uebel. In der That läßt sich nicht leugnen, daß, wie kleine Kinder sich gegen das Bad sträuben, bis sie dessen Wohl⸗ thaten kennen gelernt haben und gern darin spielen, auch erwachsene Menschen eine Art Gruseln haben, wenn sie in's Bad sollen, ehe sie sich daran gewöhnt haben. Ich glaube deßhalb, daß ein Zwangsgesetz heute noch nicht gegeben werden kann, es wäre dies ein Aufdrängen einer Wohlthat, die nicht umsonst gegeben werden kann, son⸗ dern die Steuerzahler, also diejenigen, welche die Anstalt benutzen, muͤssen diese Anstalt wieder bezahlen. Aber es sollte die öffentliche Agitation dafür eingeleitet werden und nicht im Scherz, wie der Abg. Reichensperger dies gesagt hat, sondern im vollsten Ernste meine ich, daß der erste Gegenstand eines Reichsgesundheitsamtes der wäre, sich mit der Frage zu beschäftigen, in welchem Maße und in welchem Umfange die öffentlichen Bade⸗ Anstalten im ganzen Reiche herzustellen seien. Meiner Meinung nach wird es Aufgabe der zukünftigen Gesetz⸗ gebung sein, entweder es zunächst dem Statutarrecht der Gemeinden anheimzustellen oder unter Umständen zwangs⸗ weise dafür einzutreten, daß eine jede Gemeinde eine der Seelenzahl entsprechende Anzahl Bade-Anstalten haben muß. Durch Aufnahme dieses Gegenstandes in das vor⸗ liegende Gesetz würden wir eine Durchführung nicht er⸗ langen können; aber ich wünsche, daß von Reichswegen die Sache in die Hand genommen werde. Ich glaube mit dem Abgeordneten Reichensperger, daß wir in diesem Punkte der Civilisation allerdings gegen das Mittelalter und sogar gegen das Alterthum sehr erheblich zurück⸗
1 g 4 2 4 gegangen sind und daß wir wieder darauf hinstreben
muͤssen, durch Belehrung in erster Linie, dann aber auch geradezu durch Gemeinde-Anstalten den Grad der Rein⸗ lichkeit zu befördern, der leider in einem sehr großen Umfang im deutschen Reiche noch vermißt wird und für welchen das Interesse der Bevölkerung noch nicht ge— nügend vorhanden ist, um heute schon Steuern dafür auferlegen zu können.
Das Reichsgesundbheitsamt, welches im Jahre 1874
Bade-Anstalt dürfte sich wohl kaum eine Stimme er- noch nicht bestand, ist seit mehreren Jahren in Wirksam⸗ heben. Der deutsche Verein für öffentliche Ge⸗ keit getreten, allein man hat nicht gehort, daß es sich sundheittspflege, welcher seine Hauptversammlung bis jetzt mit der Frage,„in welchem Maaße und in vom 15.— 17. Sept. d. J. in Stuttgart abhalten wird, welchem Umfange die öffentlichen Bade-Anstalten im hat auf die Tages ordnung derselben als 5. Punkt zwei ganzen Reiche herzustellen seien“, beschäftigt bat. Wir Referate über„öffentliche Bade-Anstalten“ gesetzt, ein hier in Friedberg wollen auch nicht warten, bis diese Beweis, welche Bedeutung der Verbreitung und Erricht⸗ Angelegenheit von Reichswegen geordnet werden wird. ung solcher Anstalten vom Standpunkte der öffentlichen Es genügt nicht, daß man das Gute will, sondern daß
Gesundheitspflege geschenkt wird.
Im deutschen Reichs—
man es zur rechten Zeit will. Was in der Ver⸗
tage wurde diese Frage in der Sitzung vom 6. März 1874 gangenheit schon hätte geschehen sollen, aber nicht ge⸗ bei Gelegenheit der Debatte über das Impfgesetz berührt. schehen ist, kann uns heute nicht mehr kümmern; die
Die Abgeordneten Hasenelever und Reimers hatten zu§ 6 des Impfgesetzes folgenden Zusatz beantragt: der „Außerdem sind in den Impforten Bade-Anstalten ein- Aufsichtsraths in dem zurichten, deren unentgeltliche Benutzung jedem Einwohner
der„Kölnischen“ wöchentlich zweimal freisteht.“ Abgeordneter Lasker ver⸗
und der„Augsburger Allgemeinen Zeitung“ inserirt wer- breitete sich hierüber in folgender Weise:„Mich interessirt **
den. bleibt dem Aufsichtsrathe vorbehalten. Jede Aenderung
ist mindestens in dem„Deutschen Reichs- und Preußischen Staats⸗Anzeiger“ bekannt zu machen.
Die Bestimmung noch anderer Publikationsorgane gerade der Gegenstand, den der Abg. Hasenelever anregt, empfindet, traurig und beklagenswerth, wenn der
Frage der Errichtung einer öffentlichen Bade-Anstalt in
Nähe der Stadt ist in diesen Tagen aufgeworfen worden, ein Kreis von Männern, welche Friedberg an⸗ gehören, ist ihr im Hinblick auf die Ausfuͤhrung näher getreten und es wäre im Hinblick auf das Bedürfniß, welches Jung wie Alt nach der Anlage einer Bade-Anstalt Verlauf
zwar nicht deßwegen, weil dies ein Lieblingsgedanke von der Bemühungen, eine solche Anstalt hier zu gründen, mir seit vielen Jahren ist, sondern weil ich mich mit den Ausgang nähme wie— das Hornberger Schießen. diesem Gegenstande sehr ernstlich beschäftigt und häufig
Holzversteigerung.
2005 Montag den 23. d. Mts. Oräflichen Revier Balnhar ds, t: 8 Eichen ⸗Schälprügelholz, hierunter 6 Naummeter von 15 und 6 Raummeter von 10 Fuß Länge, 5000 Wellen Gichen⸗Schälreisholz, 2500„ 7 Durchforstungs⸗Reisholz, 370 Stuck„ Stangen.
Zusammenkunft am Forsthaus Bainhards und Anfang
der Versteigerung Vormittags präcik 9 Uhr.
Wickstadt den 10 Juni 1879 l Gräfliche Oberförsterel Afsenhelm. Schal las
SGtassamen- Versteigerung.
werden in dem 2087 Dienstatz den 24. d. Mis., Vormittags 11 Uhr, Distrikt Unterwald, kommt in der Hermes'schen Wirthschaft zu Ockstadt
* diesjährige GrassamenErndte aus den Waldungen des Großh. Hauses der Oberfoͤrsterei Ober Rosbach, dem
Bad⸗Nauheimer, Nieder-Mörler, Ober-Mörler und Ober— Nosbacher Gemeindewald, den Freiherr v. Franckenstein⸗ schen und v. Ritter'schen Waldungen zur Versteigerung.
Für die Versteigerer:
Ober⸗Rosbach den 17. Juni 1879. Großherzogliche Oberförsterei Ober-Ros bach. Strack.
Herrenkragen
und Manschetten de.
be! K. Friedrich.
Heugras-Versteigerung. 2038 Montag den 23. d. Mis., Vormittags 9 Uhr anfangend, soll das der Gemeinde zustehende Heugras, circa 70 Morgen, öffentlich meistbietend versteigert werden.
Die Zusammenkunft ist auf der Nauheimer Bach an der Nauheimer Greyze. Nieder Mörlen den 14. Juni 1879. Großherzogliche r Nieder-Moͤrlen.
Leere Oelfässer
in allen Größen und Fagons, namentlich zu Pfuhlfaͤssern
ich eignend, in großer Auswahl bei 1455 Georg Groß.


