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Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reelamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahres-Conto bei uns baben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Vost nachgenommen—
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1879.
Jamstag den 21. Juni.
M 72.
Oberhessischer Anzeiger.
Wird hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.
Kreisblatt für den Kreis Friedberg—
Erscheint dreimal per Woche
und zwar Dienstags, Donnerstags und
Samstags.
Deutsches Reich. Darmstadt. Dem Fürsten von Bulgarien ist von dem Könige von Belgien das Großkreuz des Leopoldordens und vom Kaiser Wilhelm der rothe Adlerorden erster Klasse verliehen worden.
Darmstadt. Das Regicrungsblatt Nr. 25 enthält das Gesetz über den Gerichtsstand und das gerichtliche Verfahren in Ansehung des Landes- berrn und der Mitglieder des Großh. Hauses. Nr. 26 enthält das Gesetz über Maßregeln gegen den Coloradokäfer.
— Militärdienstnachricht. v. Voigts Rhetz II., Prem. Lt. vom Garde- Füs. Regt. wurde zum 1. Großh. Inf.⸗Regt. Nr. 115 versetzt.
— Es wurden ernannt: bei dem Amtsgerichte Friedberg: Zum Oberamtsrichter: der Land- richter Sellhtim zu Grünberg; zu Amtsrichtern: der
Landgerichts- Assessor Süffert zu Friedberg, der
Landgerichtsassessor Herzberger zu Reinheim. Amts- gericht Bad- Nauheim: Zum Oberamtsrichter: der Landrichter Allwohn zu Friedberg. Amtsge— richt Butzbach: Zum Oberamterichter: der Landrichter Weyer zu Lich; zum Amtsrichter: der Landgerichts Assessor Wehner zu Nidda. Amts- gericht Vilbel: Zum Oberamtsrichter: der Land- richter Wegelin zu Laubach; zu Amtsrichtern: die Landgerichtsassessoren Pückel und Dr. Schäfer zu Bilbel. Amisgericht Altenstadt: Zum Ober- amtstichter: der Landrichter May zu Altenstadt.
Berlin, 18. Juni. Der Kaiser reist, soweit bis jetzt bestimmt, am Sonnabend nach Ems ab, die Kaiserin morgen Abend nach Coblenz.
— 17. Juni. Der Bundesrath hat das Eisenbahngüter-TarifGesetz mit Stimmenmehrheit angenommen. Der Verfassungs-Ausschuß wurde mit der Prüfung der Frage beauftragt, ob in gewissen Bestimmungen des Gesetzes eine Ver⸗ fassungsänderung enthalten sei.
— 17. Juni. Reichstag.(Schluß.) Nr. 13g (feine Holzwaaren) wird unverändert angenommen, desgleichen Nr. 13h. Zu Nr. 14(Hopfen 20 M.) beantragt Lüders Ueberweisung an die Brausteuer- Commission. Abg. v. Ow vertheidigt die Po- sition, welche schließlich nach der Regierungsvor- lage unverändert angenommen wird. Nr. 15 betrifft die Zölle für Instrumente, Maschinen und Fahrzeuge. den Zoll für Locomobilen im Interesse der Land- wirthschaft zu streichen. Stumm bekämpft den Antrag. Derselbe wird abgelehnt. Auch die übrigen Amendements werden abgelehnt und die Zollsätze nach der Vorlage angenommen. 19. Juni. Zuvörderst wird die Interpellation Delbrück, ob die Regierung eine Abänderung der Münzgesetzgebung beabsichtigt, zur Verlesung ge— bracht. Fürst Bismarck erklärt sich zur so⸗ fortigen Antwort bereit. Delbrück motivirt die Interpellation mit Hinweis auf die Nothwendigkeit, daß die Sachlage klargestellt werde, da Besorgnisse gerechtfertigt seien, daß die Regierung geneigt sei, das jetzige Münz System aufzugeben. Redner theilt die Befürchtung nicht, daß die Regierung das Münz ⸗System änbern wolle, wünsche auch durch die Discussion nicht die Finanzoperationen der Regierung zu hemmen oder zu erschweren, allein da die Sache vor Europa öffentlich ver⸗ bandelt worden, so sei es für den internationalen Verkehr Deutschlands von größtem Werthe, daß man auf diesem Gebiete von Seiten der Regierung der Unsicherheit entgegentrete, welche durch die gedachten Gerüchte entstanden. Fürst Bismarck
Hierzu beantragt v. Wedell⸗Malchow
erwiedert: Ueber die geschäftliche Lage kann ich
versichern, daß weder im Bundesrathe noch im preußischen Ministerium irgendwie die Frage in Anregung gekommen ist, ob die Münzgesetzgebung geändert werden soll, daß kein Antrag, keine An- regung der Art vorgekommen ist. Das Einzige, was wirklich geschehen ist, beschränkt sich auf die aus ganz praktischen Gründen gegebene Weisung, die Silberverkäufe zu sistiren, da die Preise jetzt herabgedrückt seien, und auf bessere Zeiten zu warten. Ein Zweifel an der Stetigkeit unserer Gesetz— gebung ist durchaus unberechtigt. Ich habe mit 4 N Regierung, ja auch nicht mit dem preußischen 1
Finanzminister darüber verhandelt. Daraus können Sie ersehen, daß an eine Aenderung der Gesetz— gebung nicht gedacht worden ist. Reichsbank— präsident v. Dechend beltuchtet das anhaltende Sinken der Silberpreise, wodurch man bereits im Ganzen 92½ Millionen bei den Silberverkäufen verlor, indem Silber neuerdings un 21¼ĩ Procent gesunken sei. Wollte man Silber jetzt weiter un— unterbrochen verkaufen, so würde man bei den jetzigen Preisen noch weitere 46 bis 100 Millionen verlieren. Vor solchen Verlusten müsse man doch erschrecken und vorsichtiger bei Verkäufen verfahren. Bei Einführung der Münzresorm habe Niemand an einen so kolossalen Rückgang der Silberpreise gedacht. Jetzt würde auch jeder Anbönger der Münzreform mit der vorläufigen Sistirung der Silberverkäufe einverstanden sein. Man möge es
deshalb bei den getroffenen Maßregeln lassen. (Beifall) — 17. Juni. Der Ausschuß des Vereins
der Privatbahnen des deutschen Reiches trat heute behufs Stellungnahme zu dem Eisenbahntarifent— wurfe zusammen und bezeichnete einstimmig einen einheitlichen Gütertarifsatz für alle deutsche Bahnen als für die Rentabilität der Privatbahnen höchst schädlich.
— 18. Juni. Die Brausteuer-Commission beschloß, in die zweite Lesung der Brausteuerge⸗ setze erst dann einzutreten, wenn die Regierung eine Uebersicht über die vermuthlichen Einnahmen aus dem Zolltarife der Tarif-Commission über- wiesen babe. Die letztere genehmigte die Zoll; gesetze für die aus der Position 25 ausgeschiedenen Artikel(Hefe, Essig, Butter, Reis, Häringe ic.) nach der Regierungsvorlage und setzte die Be— rathung der Position über Chemikalien fort, wozu sie Ermäßigungen und resp. Erhöhungen der vor— geschlagenen Zölle beschloß. Die Tabakssteuer- Commission des Reichstags lehnte heute den Antrag Richter(Hagen), wonach auch die Nach versteuer⸗ ung des Rohtabaks verworfen werden sollte, ab und nahm den ersten Antrag Buhl an, wonach die Halbfabrikate und Ganzfabrikate der Nach- steuer nicht unterliegen sollen, lehnte dagegen den zweiten Antrag Buhl, betr. die verschiedene Be— steuerung des ausländischen und inländischen Tabaks ab. Als darauf die entscheidenden Para- graphen 1 und 2 des Nachversteuerungs Gesetz entwurss mit dem angenommenen ersten Buhl'schen Antrag zur Abstimmung kamen, wurden dieselben von der Commission gleich salls abgelehnt. Die Zoll- tarif, Commission des Reichstags beendigte die Be— rathung der Position: Chemikalien. Für Aetzkali und Aetznatron wurde der Satz der Regierungsvorlage mit 4 M. angenommen; der Zoll für gelbes, weißes rothes und blausaures Kali von 4 auf 8 M. erhöht, die übrigen Nummern der Posltion sämmllich unver- ändert angenommen. Darauf wurde die Berath—
ung der Position Materialien und Consumtibilien wieder aufgenommen. Für Butter wurde ein Zoll von 20 Mark beschlossen, mit dem Zusatz, daß für den Grenzverkehr Stücke bis 3 Pfund, wenn sie nicht per Post eingehen, zollfrei bleiben. Für Fleisch, auch Geflügel, Wild und Tafelbouillon wurde der Zoll auf 12, für Honig auf 3 Mark angenommen.
— Die Budget-Commission des Reichstages beantragte in Folge einer Petition beim Plenum, zur Vollendung des Denkmals auf dem Niederwald den einmaligen Betrag von 400,000 Mark zu bewilligen und nahm ferner den Nachtrag-Etat, betr. die Umwandlung der vormaligen Decker'schen Hofbuchdruckerei in die Reichsdruckerei, an.
— Für das Reichstagsgebäude am Königs- platze wird der nöthige fiscalische Boden dem Reiche nach königlicher Bestimmung unentgeltlich zur Diepofition gestellt.
— Der„Reichsanzeiger“ publicirt eine kaiser⸗ liche Verordnung dom 14. Juni, wonach unter Aufhebung der bezüglichen Verordnung vom 2. Februar 1879 jeder aus Rußland kommende Reisende sich durch einen von der deutschen Botschaft in Petersburg oder von einer deutschen Consular⸗ behörde in Rußland visirten Paß ausweisen und solche beim Eintritt über die Reichsgrenze behufs Gestattung der Weiterreise der diesseitigen Greaz⸗ behörde vorlegen muß.
Stuttgart. Wegen unausschieblicher Etats⸗ vorlagen bezüglich der Justizreorganisation wird, dem Vernehmen nach, der Landtag Ende dieses Monats einberufen.
Ausland.
Oesterreich-Ungarn. Wien. Officiell wird constatirt, daß die seit 1877 fsortgesetzten Bemühungen der Regierung, Oesterreich Ungarn auch bezüglich der Beschaffung von Belagerungs- und Festungsgeschützen vom Auslande unabhängig zu machen, gelungen sind; diese Arbeiten führte Uchatius. Die Stahlbronee wurde vollkommen geeignet befunden und als Material für ein ein- heitliches, allen modernen ballistischen und technischen Anforderungen entsprechendes Festungsgeschützspstem adoptirt; bis jetzt sind zwei Gattungen stahl' broncene Rückladekanonen nebst dazu gehörigen Laffetten und Projectilen für den Dienst in Fest⸗ ungen und im Belagerungsparke angenommen worden: ein Zwölf Centimeter- und ein Fünfzehn
Centimeter-Rohr. — 18. Juni. Der Kaiser, der heute
Abend zu einem vierzehntägigen Aufenthalte nach Ischl geht, beehrte den Grafen Andrassy mit einem neuerlichen fünf Viertelstunden dauernden Besuche. Schweiz. Bern, 18. Juni. Die Rati⸗ sicationen des zwischen Deutschland, der Schweiz und Italien am 12. März 1878 abgeschlossenen Nachtragsvertrag zu dem Vertrage vom 15. Oct. 1869 bezüglich des Baues und Betriebs der Gotthardbahn wurden gestern ausgewechselt. Frankreich. Paris, 18. Juni. Der gesteru in der Deputirtenkammer eingebrachte Ent- wurf zur Modification des Reglements erklärt die Ausschließung bis zum Ende der Session für zulässig gegen einen Deputirten, welcher sich wiederholter Ausschreitungen der Rede schuldig gemacht bat. — 18. Juni. Die Truppen in Algier sind gestern in das Dorf El- Hamman, den Mittel- punkt u des Distriets der Uled-Daud, eingedrungen, fanden denselben jedoch verlassen; der Sberif und
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