Ausgabe 
19.6.1879
 
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macht die Regierung unter Hinweis auf die ver- zögerte Einbringung der Vorlagen für die jetzige Lage verantwortlich. Windthorst spricht sich im Sinne Bergers aus, ebenso von Kardorff. Präsident Hoffmann nimmt die Regierung gegen die Vorwürfe Richters in Schutz. seien mit dem größten Eifer betrieben und durch die Abwesenheit des Reichskanzlers sei die Ein- bringung nicht um 24 Stunden verzögert worden. Es folgt bierauf die dritte Berathung der Ge⸗ bührenordnung der Rechtsanwälte. Win othorst beantragt Eubloc-Annahme des Entwurfs, welcher mit großer Majorität beschlossen wird. Der Ge setzentwurf, betreffend die Controle des Reichs; baushalts- Etats pro 1878/79 wird in dritter Lesung ohne Debatte genehmigt Es wird sodann die Tarif- Debatte sortgesetzt. Die Abgeordneten Delbrück, Bamberger und Harnier haben eine Interpellation eingebracht, ob die Regierung eine Abänderung der Münzgesetzgebung herbeizuführen beabsichtige?

16. Die Zolltarif Commission des Reichs tages beschloß heute, von der die Finanzjölle ent haltenden Position 25 die nachfolgenden Artikel: Hefe, Essig, Butter, Fleisch, gesalzene Häringe, Caviar, Confituren, Kuchenwerk, Krastmehl, Puder, Sago, Meermuschelthiere, Schalthiere, Reis und Salz, deren Verzollung die Interessenten als schutzzöllnerische auffassen, vor Beginn der zweiten Lesung der Schutzzölle durchzuberathen. Die Tarif- Commission genehmigte hiernächst die Po- sition 5(Droguen) Nummer a, b, e mmit einigen kleinen Ermäßigungen nach dec Vorlage und be schloß für Bleiweiß, Bleizucker, Grünspan, Wein- steinsäure und Zinkweiß Zollfreiheit.

DerNordd. Allg Ztg 8 zufolge haben die Unfälle der deutschen Kriegsmarine Anregung zur Revision und Veränderung der bisherigen Vorschriften für Führung von Geschwadern ge geben. Inhaltlich der neuen Instructionen soll der Geschwaderchef vor Allem über die Qualification und

Vorbereitung der

Schiffs Commandanten und Schiffs Offiziere für

die von ihnen eingenommenen Posten berichten, ferner sogleich nach Besichtigung ein eingehendes Urtheil abgeben über die Vollzähligkeit der ein zelnen Chargen der Schiffsbesatzungen sowie über

deren Vorbildung und Leistungsfähigkeit, auch sich

durch Augenschein überzeugen, ob das Schließen und Oeffnen der wasserdichten Thüren und Schotten durch Exercitium derartig vorgesehen und eingeübt ist, daß im Falle von Zusammenstoß und Be⸗ schädigung schnellster Verschluß gesichert ist. Vor Verlassen des Hafens soll der Geschwaderchef die Geschwindigkeit für eintretenden Nebel bestimmen, sowie in frequentem Fahrwasser und Nachts eine Formation wählen, in welcher die Schiffe unbe- hindert ausweichen können. Jede Abweichung von der Kurslinie und von Geschwaderposten muß das einzelne Schiff, welches größeres Straßenrecht als andere alleinsegelnde Schiffe nicht hat, dem Geschwaderchef unverzüglich melden. Der Ge⸗ schwaderchef soll alle Dispositionen und Kurse für die Bewegungen des Geschwaders geben. Spetiell fungirt der Navigations- Offizier des Flaggenschiffes auch als solcher für Navigation des Geschwaders.

DieNordd. Allg. Ztg. erfährt, auch Italien habe sich numehr nachträglich dem Proteste gegen die Finanzdecrete des Khedive angeschlossen.

Ueber das kriegs gerichtliche Erkenntniß in der Angelegenhejt desGroßen Kurfürst wird das General- Auditoriat Ende der Woche den Bericht an den Kaiser feststellen; dieser Bericht wird alsdann an das kaiserliche Cabinet gehen.

Ems, 17. Juni. Die Ankunft des Kaisers in Ems ist auf nächsten Sonntag festgesetzt.

Ausland.

Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 17. Juni. Graf Andtrassy, welcher an einer Lungenentzündung erkrankt ist, befindet sich heute besser. Gestern Nachmittag erschienen der Kaiser und die Kaiserin unangesagt bei dem Grafen Andrassy und ver weilten nahezu eine halbe Stunde. Der Minister wird vor acht Tagen nicht das Zimmer verlassen können.

Die Vorarbeiten

nach Uebernahme des Befehles der Flotten-Abtheilung höheren Ortes

Schweiz. Bern, 17. Juni. Der von den schweizerischen und italienischen Delegirten ver- handelte Vertrag über die Subventionsrung der Bahnlinie des Monte ⸗Cenere ist gestern abge- cle worden.

und die ganze Rechte seit einiger Zeit Skandäler zu provociren. Es fehlte denn auch nicht an Scenen, die dem polnischen Reichstage entnommen zu sein scheinen. Die Sache erreichte aber heute bei der Discussion des vom Minister Ferry vor gelegten Gesetzentwurfs, betreffend den höheren Unterricht, ihren Höhepunkt. Cassagnac beschuldigt Ferty, daß er systemalische Verleumdungen an: wende und Actenstücke fälsche. den Redner auf, seine Sprache zu mäßigen. Cassagnae hält den Vorwurf der Fälschung auf⸗ recht. Die Linke protestirt und verlangt die Ver-

bängung der Censur über Cassagnac. Präsident

Gambetta beantragt die Censur mit zeitweiliger

Ausschließung.(Beifall auf der Linken.) Da große Aufregung und arger Lärm im Hause aus- bricht, so bedeckt sich der Präsident. Cassagnac verbleibt auf der Tribüne. Die Sitzung wird factisch aufgehoben und der Präsident verläßt den Saal, Die Sitzung wird um Uhr wie; der aufgenommen. Nach einigen Bemerkungen von Seiten Cassagnaes verhängt die Kammer über ihn die Censut mit Ausschließung auf drei Tage. Gambetta fordert Cassagnac auf, die Tribüne zu verlassen. Cassagnac bezeichnet die Regierung ins- gesammt als ebrlos. Gambetta erklärt: Alle Auslassungen Cassagnacs werden fortan als Ver: gehen gegen das gemeine Recht betrachtet und demnach als solche dem Procurator der Republik über wiesen werden.

ausgerückte Colonne stieß gestern auf 600 Jasur- genten, die das Defilé von Quedtonba besetzt hatten. Die Insurgenten wurden durch Artillerie zum Rück- gezwungen. Die Truppen werden alsbald deren Position besetzen. Die Colonne setzt ihren Marsch gegen Medina fort.

Dänemark. Kopenhagen. Der Conseil⸗ Präsident Estrup hatte im Namen des Gesammt⸗ Ministeriums anläßlich eines Manifestes der Linken, betreffend das provisorische Budget von 1877 einen in erster Instanz sind

zuge

Prozeß anhängig gemacht;

nunmehr neun Führer der Linken zu se 3 Monaten

Gefängniß verurtheilt.

Großbritannien. London. General Chelmssord meldete dem Kriegs-Departement vom Kriegsschauplatze am Kap: Die zweite Division rückt am 28. Mai 12 Meilen bis Bloodriver vor; es sind hinreichende Mund Vorräthe und Transportmittel vorhanden, um den allgemeinen Vormarsch zum 1. Juni oder früher zu gestatten.

Spanien. Madriv, 14. Juni. Im Senat theilte Ministerpräsident Martinez Campos mit, daß der Hauptführer der Insurgenten von Car · thagena begnadigt sei, weil er den Eid geleistet habe, während Ruiz Zorilla noch immer gegen Spaniens staatliche Einrichtungen conspirire. Der Minister fügte hinzu: Die Regierung verfolge die Politik der Versöhnung, man müsse das Ge. schehene vergessen.

Rußland. Petersburg. Die Unter- suchung gegen den Staatsverbrecher Solowjeff ergab, daß derselbe in Verkehr mit einem Friedens richter des Samara'schen Gerichtskreises stand, was auch durch Haussuchung bei Letzterem be stätigt ward, wobei verbotene Bücher und com; promittirende Correspondenzen gefunden wurden.

Amerika. Washington. Nach den vom Agricultur-Departement eingezogenen Berichten wird die Baumwollernte auf 96 geschätzt. Die Baumwolle ist um 14 Tage zurück. Die mit Baum; wolle bepflanzte Fläche hat sich um 2 pCt. ver. mehrt. Der Ertrag der Getteideernte wird auf 90 geschätzt. Die mit Getreide bestellte Grund- fläche hat um 4 pCt. zugenommen.

New⸗Nork. Aus Mexiko, 11. Juni, wird gemeldet: Der Armeecommandant Negrete richtete eine Aufstands-Erklärung gegen den Prästdenten Porfirio Diaz und verließ mit 3000 Anhängern

Frankreich. Versailles, 16. Juni. In der Deputirtenkammer bemühen sich die Bonapartisten

Gambetta sordert

Paris, 17. Juni. Eine aus Batna in Algier

Mexiko. Der Präsident ist zur Verfolgung Ne

grete's aufgebrochen. Der Präsident des obersten Gerichtshofes Vallarta führt provisorisch die Regierung.

Aus Stadt und Land. Gambach, 17. Juni. DemW. B. schreibt man von hier: Gestern gegen Abend wurden wir durch den RufFeuer! erschreckt. Es brannte das in der Nähe

der Kirche gelegene Haus des z. 3. in Butzbach be⸗ schäftigten Maurers Sommer. Dank der rasch ven bier und den umliegenden Orten herbeigeeilten Löschmaun⸗

schaften blieb das Feuer auf seigeg Herd beschränkt, so daß nur das betr. Wohnhaus und der daneben stehende Stall ein Raub der Flammen wurde. Die niederge. brannten Gebäulichkeiten sollen seyr gering, dagegen das Mobiliar gar nicht veisichert sein.

Hausen. DerW. B. meldet: Am verflossenen Samstag fiel ein hiesiger Einwohner, welcher Holz nach Butzbach gefahren und sich auf der Retourfahrt auf seinen Wagen gesetzt halte, in Folge von Uebermüdung aber eingeschlafen war, so unglückeich von dem Wagen, daß die Räder desselben über seinen Kopf gingen und dadurch den Tod des Mannes herbeiführten.

Kaichen. Freunde der Geologie dürfte die Noliz inieressiren, daß der, unmittelbar unter dem früher kur⸗ fürstlichen Schloß Naumburg gelegene Steinbruch in Folge des Baues der Friedderg-Hanauer Eisenbahn, dermalen in starken Betrieb gesetzt ist und in den, zwischen den Sand⸗ steinbänken lagernden Kohlenschieserstrecken Pflanzenabdrücke aus der Steinkohlen⸗Periode, als: Farren, Celamiien, Palmen, Pinien u. s. w. vo kommen. Der romantisch gelegene Bruch ist von den Stationen Groß⸗Karben und Nieder-Woöͤllstadt zu Fuß bequem in Stunden zu erreichen und seien hiermit Naturfreunde, besonders aber Männer von Fach, auf denselben aufmerksam gemacht.

0 Gießen, 16. Juni. Gestern Morgen ließ sich in Wieseck eine Zigeunerin ein Gelostück wechseln und ver⸗ langle dabei lauter Münzen, welche eine gecade Jahres zahl tragen. Die gefällige Ladeninhaberin suchte und suchte nach solchen, kramte die Kasse aus und als sie auf schaute war das Weib und mit ihr ein 20 sowie ein 10 Maikstück verschwunden. Sofort: angestellie Nach⸗ sorschungen nach der Diebin halten keinen Ersolg. Es möge dieser Fall zur Warnun dienen.

Allerlei.

Stettin, 15. Juni. Kurz vor dem Abgang des DampfersOrpheus von hier nach Königsberg exploditie beute Früh der Kessel desselben; bis jetzt sind 14 Todte ermittelt.

Warschau, 17. Juni. Ein Wo kenbruch zerstöcte, auf der Warschau⸗Wiener Eisenbahn zwischen den Stationen Myszkow und Zar verch si ben Brücken und eine Bahn- strecke von einer ganzen Werst. Der Verkehr ist eingestellt.

Petersburg, 17. Juni. Ein Telegramm des Golos aus Odessu melde, daß aus der Rentei in Cherson 1½¼ Millionen Rubel entwendel worden sind. Die Diebe haben, um in das Cuaffenlocal zu gelangen, einen 15 Faden langen Gang unter dem Boden gegraben.

Kaiser Wilhelms Spende. (Fortsetzung.)

Titel III. Versicherung von Renten oder Kapital.

§. 21. Einlage. Jede Einlage zur Versicherung von Rente oder Kapital beträgt 5 Mark. Gleichzeitig oder zu verschiedenen Zeiten können mehrere Einlagen für die⸗ selbe Person gemacht werden. Durch die Gesammtzahl dieser Einlagen darf jedoch der im§. 27 bezeicheten Höchstbetrag der Versicherung nicht überschritten werden.

F. 22. Versicherung von Rente oder Kapital. Durch jede Einlage von 5 Mark wird eine Versicherung von Rente oder Kapital begründet, deren Höhe: a. von dem Lebensalter des Mitgliedes bei Einzahlung jeder einzelnen Einlage; b. von dem Lebensalter des Mitgliedes bei Zahlung der ersten Rente oder des Kapitals; e. von dem Umstande abhängt, ob die Einlage mit oder ohne Vorbehalt der Rückgewähr(§. 24) gemacht ist. Für die Feststellung des Lebensalters bei der Einzahlung ist der auf den Tag der letzteren folgende erste Quartaltag (1. Januar, 1. April, 1. Juli, 1. Oetober) mit der Maßgabe entscheidend, daß ein an diesem Tage um mehr als die Hälfte vollendetes Lebensjahr für vollendet ge⸗ rechnet wird. Rente oder Kapital ist nur an Quartal⸗ tagen fällig.

§. 23.

Zahlbarkeit der Rente oder des Kapitals. Eine Zahlung von Rente oder Kapital vor vollendetem 55. Lebensjahre des Mitgliedes ist nur dann zulässig wenn in überzeugender Weise nachgewiesen wird, der das Mitglied in Folge einer nach der Versicherungsnahme eingetretenen Arbeitsunfähigkeit außer Stande ist, seinen Lebensunterhalt zu erwerben. In diesem Falle kann die Zahlung nach Ablauf eines halben Jahres seit Feststell⸗ ung der Arbeitsunfähigkeit erfolgen. Jedes Mitglied kann die Zahlung von Rente oder sofern eine be⸗ schränkende Bestimmung(§. 4 Ziffer 3) nicht entgegen⸗ steht von Kapital bei Beginn seines 56. Lebensjahres oder bei jedem höheren Alter bis zum Beginn seines 71. Lebensjahres fordern. Die Forderung muß ein Jahr vor dem Quartaltage, an welchem die Zahlung verlangt wird, gestellt und mit der Erklärung begleitet werden, ob Rente oder Kapital gewählt wird. Die Zahlung erfolgt an dem in der Forderung bezeichneten Ouartal⸗ tage, sofern das Mitglied diesen Tag erlebt.

F. 24. Vorbehalt der Rückgewähr. Bei der Zahlung

der Einlage für Rentenversicherung muß der Einzahlende ö