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tretung des beiligen Stubles dem Ministerium des Aeußeren von einer Depesche des Staatssecretärs Rina an den Nuntius Jacobini Kenntniß gegeben wurde, welche einige Vorschläge in Betreff der Ordnung der bierarchischen Verhältnisse Bosniens und der Herzegowina anregt und der Würdigung der Regierung anheimgibt.
— Der öflerreichische Einmarsch in Novibazar wird, wie man bört, eventuell aufgegeben, wenn die Untersuchung über die Verpflegung und Unter kunft der Truppen ungünstig ausfiele, da man Geldaus gaben möglichst einzuschränken gedenkt.
Pest, 14. Juni. Unterhaus. Der Minister⸗ präsident überreichte ein königliches Rescript, welches den Reichstag schließt und denselben gleichzeitig für den 2. October einberuft.
Frankreich. Paris, 12. Juni. Die „Agence Havas“ meldet: Privatnachrichten aus
Wien besagen, daß alle Mächte die Vorschläge Rußlands, betreffend die Regelung der Attribute
der ostrumelischen Commission, angenommen. Die- selbe wird demgemäß über die Anwendung des organischen Statuts wachen und im Voraus ihre
Ansicht abgeben über alle auf das Statut bezüg- Der Gouverneur kann die türkischen
lichen Fragen. Truppen nicht ohne Zustimmung der Commission in's Land rufen. Die von der absoluten Ma jorität getroffenen Entscheidungen werden für den Gouverneur obligatorischen Charakter haben. Wahl der Beamten wird unter Verantwortlichkeit des Gouverneurs stattfinden.
— 14. Juni. Im Senat unterstützt der Ministerpräsident Waddington den Entwurf wegen Rückkehr der Kammern nach Paris und die Be— rufung eines Congresses für die Discussion, be— züglich Abänderung des bez. Versassun gs Artikels, welcher den Sitz der Kammer in Versailles vor— schreibt. Waddington sagt, die Regierung stehe für die Aufrechthaltung der Ordnung ein; er constatirt die eingetretene Beruhigung der Ge—
müther und das kluge Verhalten der französischen
Demokratie während der Krise 1877, welche das Vertrauen der Regierung verdienten. In der Ab— stimmung wurde mit 153 gegen 133 Stimmen beschlossen, in die Specialberathung einzutreten und sodann der einzige Artikel der Vorlage mit 149 gegen 130 Stimmen angenommen.
Dänemark. Kopenhagen, 14. Juni. Die Reichstagssession ist heute geschlossen worden.
Großbritannien. London, 12 Juni. Im Unterhause antwortete auf Befragen Schatz kanzler Northtote: Bis zum 28. April betrugen die Kosten des Zulukrieges etwas über 500,000 Estr. monatlich; wenn dieselben seitdem nicht gestiegen seien, betrügen dieselben Ende Juni voraussichtlich 1,600,000 Estr.
— 13. Juni. Dem Telegraphen⸗Congresse wurde von dem Delegirten der und Telegraphen⸗ Verwaltung Fischer ein Antrag auf Einführung des allgemeinen Worttarifs sowie Reduction des Tarifs für Presse- Telegramme vorgelegt.
— Der englische Botschafter, Layard, meldete am 14. Mai auf eine Anfrage Lord Salisbury's, daß Karatheodory Pascha und der Großvezier das Bestehen eines russisch-türkischen Abkommens, wonach die Entsendung türkischer Truppen an die Balkangrenze nicht stattfinden solle, in Abrede stellten.
— 14. Juni. Graf Schuwaloff wird in etwa vierzehn Tagen zum Kurgebrauch nach Wildbad und von dort nach St. Petersburg gehen.
— Aus Kapstadt wird vom 24. v. M. ge⸗ meldet, dem Transvaal-Lande sei eine provisorische
Verfassung zugestanden worden, welche den Wünschen
der Boers Rechnung trage, indem drei der Letzteren dem Executivrathe zugetheilt würden. Die Meld- ung erhält Nichts von wichtigeren militärischen Vorkommnissen.
Italien. Rom, 13. Juni. der Eisenbahn⸗Debatte über die Linie Nizza ⸗Venti⸗ miglia befürwortete der Ministerpräsident Deptetis
Die
englichen Post⸗
Türkei. Constantinopel. Die von der Pforte zur Entwerfung der neuen Vtlafet-⸗Ein⸗ theilung niedergesetzte Commission unterbreitete den diesbezüglichen Bericht dem Großvezier. Danach umfaßt jedes Vilajet(Generalgouvernement) nicht mehr als vier Mussetarifats(Gouvernements), welche wiederum in Cazas(Untergouvernements) zerfallen. Der Zweck der Eintheilung ist, die Action der lokolen Ober Behörden zu einer be— schleunigteren und wirksameren zu machen.
— Pfbotiades Bey kehrt nach Kreta zurück, ohne die Genehmigung der Beschlüsse der kreten- sischen Nationalversammlung seitens des Sultans
mitzubringen.
Serbien.
Belgrad. Von hier wird der
Wiederbelebung der tobten Innung zu ver⸗
schwenden.
Darmstadt, 13. Juni. Oberst Scherff, welcher während des letzten Krieges als Generalstabschef der Großherzoglichen Division fungirte, ein in jeder Beziehung vorzüglicher Offizier, ist gestern nach langem und schwerem Leiden dabier gestorben in Folge eines Ende v. J. zu Metz er⸗ littenen Schlaganfalls.
Mainz, 13. Juni. Von dem gestern Mittag ven bier abgegangenen Alzeyer Zug ließ in der Nähe eines Uebergangs zwischen den Stationen Klein-Winternheim und Nieder-Olm ein Soldat von dem bessischen Dragoner⸗ Regiment Nr. 24, angeblich aus Wöͤrrstadt, sich überfahren und blieb auf der Stelle tod:
Mainz. Eine alte Frau in der Rheinprovinz, welche sich mit der Anfertigung von Schuhen mit Tuchsohlen beschäfligt, hat an den Kaiser ein Schreiben gerichtet, worin sie die Eigenschaft der Tuchsohlen empfiehlt, indem dieselben ein Ausgleiten unmöglich machen. Hieran it
„P. C.“ gemeldet, daß Fürst Dondukoff Korsakoff die Bitte geknüpft, ein solches Paar an Se. Mazessät
nach der Uebernahme der Districte von Breznik übersenden zu dürfen.
und Tru als Ueberbringer eines Schreibens des Kaisers von Rußland an den Fürsten Milan in Nisch eingetroffen sei.— Sermet Pascha erklärte Ristic, die Pforte sei nicht in der Lage, mit Serbien eine Consular-Convention abzuschließen. Serbien verweigerte demzufolge, zur Errichtung eines türkischen Generalconsulats in Nisch seine definitive Zustimmung zu geben. ö
Griechenland. Atben. Die griechlschen Bevollmächtigten für die Verhandlungen in Constan- tinopel behufs Feststellung der griechischen Grenze, Conduriotis und Brailos, erbielten seitens der
griechischen Regierung die Justruction, sich genau
an das Berliner Protokoll zu halten.
Rußland. Petersburg. einem Dwornik in Petersburg arretirten verdächtigen Persönlichkeit fand man einen Dolch und zwischen compromittirenden Papieren zwei Btiefe folgenden Inhals: Der erste ist an Kokorow, früher Director der Wolga- Commerzbank, gerichtet und lautet: „Das Centralcomite hat auf seiner Sitzung Be- schluß gefaßt, Ihnen vorzuschlagen, unverzüglich dem Ueberbringer dieses für Bedürfnisse des Comites fünfzehntausend Rubel auszuzablen und wird bier bei warnend darauf aufmerksam gemacht, daß Sie, sofern Sie im Verlauf von fünf Minuten bezeichnete Geldsumme nicht entrichten des Lebens beraubt werden sollen, sowie daß eben dasselbe Geschick Sie auch in dem Falle erreichen wird, daß Sie sich erlauben sollten, über dieses Schreiben irgend⸗ wohin zur Kenntnißnahme zu berichten.“ Der zweite Brief, vom Arestanten selbst an Kokorow geschrieben, lautet:„Geehrter Herr! Im Auftrage des Chefs der Gendarmen bitte ich Sie ganz ergebenst, mir in einer Sie nahe tangirenden An⸗ gelegenheit unverzüglich eine Unterredung von zehn Minuten zu gewähren.“
Aegypten. Kairo, 14. Juni. Der Khedive machte den Consuln die Anzeige, er werde ihnen dem: nächst wegen der schwebenden Schuld einen ausgear- beiteten Entwurf mittheilen, wonach die gesammte schwebende Schuld mit Hilfe der Rothschild'schen Anleihe voll bezahlt werden solle.
Amerika. Washington, 12. Juni. Das Repräsentantenhaus genehmigte mit 172 gegen 31 Stimmen die Armeevorlagen(sogen. Armee; Appropriationsbill) mit einem Amendement, wo- nach die Verwendung von Geldern zum Transport von Truppen nach Wahlorten während der Wahl“ periode untersagt ist.
Aus Stadt und Land.
-.- Friedberg. Die General-Versammlung des Nassausschen Gewerbevereins, welche am 9. und 10. Juni in Dillenburg stattfand, bat mit bedeutender Majorität die von dem Central-Vorstande vorgeschlagene Resolution, die gegenüber der Frage der Neubelebung der Innungen Stellung nimmt, angenommen. Die⸗ selbe lautet:„der Central⸗Vorstand und die General-Ver⸗ sammlung des Nassauischen Gewerbe-Vereins finden in Uevereinstimmung mit der weitaus größten Zabl der Lokalvereine die Gründung von Innungen, wie sie in (neuester Zeit angestrebt wird und im Osnabrücker Statut
Gelegentlich Gestalsung gewonnen hat, nur in Verbindung nahe gelegener
volkreicher Ortschaften ausführbar, halten jedoch für unsern Vereins bezirk die Organisallon des Nassauischen Gewerbe⸗ vereins für genügend, um alle Zwecke, welche die
Bei einer von
Der Kaiser hat der alten Frau die Antwort ertheilen lassen, sie möge ihm nur ein Paar solcher Schuhe schicken. Die bochersteute alte Schuh. macherin hat denn auch ihr Geschenk abgehen lassen.
Allerlei.
New⸗Mork, 12. Juni. In die Petroleum- Fabrik von Warden, Frew& Co. in Point Breeze, unterhalb Philadelphia, hat der Blitz eingeschlagen. Die Fabrik ist vollständig verbrannt. Der durch das Feuer angerichteie Schaden wird auf ½ Million Doll. geschätzt. Die deuische Bark„F. Rochs“ die ilalienische Bark„Giuseppe Ouanis“, ein russischer Schoner, eine österreichische Bark und ein norwegisches Schiff sind auf dem Hudson bei dieser Ge— legenbeit verbrannt.
Kaiser Wilhelms ⸗ Spende. (Fortsetzung.)
§. 15. Bildung des Aufsichtsraths. Der Aufsichts⸗ rath besteht aus einem, von Seiner Kaiserlichen und Königlichen Hoheit dem Protektor der Stiftung ernannten Präsidenten und aus 10 Mitgliedern, aus deren Zahl der Präsident seinen Stellvertreter ernennt. Von diesen Mitgliedern ernennt die preußische Staatsregierung zwei, die Landesregierungen von Bayern, Sachsen, Württem⸗ berg, Baden, Hessen, Mecklenburg-Schwerin, Sachsen⸗ Weimar und Oldenburg je eines. Die Namen der Per— sonen, welche den Aufsichtsrath bilden, sind zu Anfang jeden Jahres gemäß§. 33 bekannt zu machen.
§. 16. Geschäftsthätigkeit des Aufsichtsraths. Der Präsident(oder dessen Stellvertreter) beruft und leitet die Sitzungen des Aufsichtsraths, vertritt denselben nach Außen und unterzeichnet die vom Aufsichtsrathe ausgehen⸗ den Berichte und Ausfertigungen. Er beruft die General⸗ versammlungen und führt in denselben den Vorsitz(§. 19). Die Einladungen zu den Sitzungen des Aufsichtsraths erfolgen schriftlich unter Angabe der Tagesordnung. Der⸗ selbe ist beschlußfähig, wenn— mit Einschluß des Prä⸗ sidenten oder seines Stellvertreters— 5 Mitglieder an⸗ wesend sind. Die Beschlußfassungen erfolgen nach der Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Votum des Vorsitzenden. Ueber jede Sitzung des Auf— sichtsraths ist ein von dem Vorsitzenden und den sonstigen Anwesenden zu vollziehendes Protokoll aufzunehmen.
§. 17. Verwendung der Jahresüberschüsse. Der Auf—⸗ sichtsrath hat darüber zu bestimmen, ob und in welcher Weise die aus der Jahresrechnung(§. 30) sich ergeben⸗ den Ueberschüsse zu den nachstehenden Zwecken zu ver⸗ wenden sind: 1) zur Verstärkung des Garantiefonds (§. 5); 2) zur Gewährung von Dividenden an die Ver⸗ sicherten; 3) zur Unterstützung Versicherter, welche vor⸗ zeitig invalide geworden sind, und hauptsächlich durch Arbeit ihren Unterhalt erworben haben. Die Verwen⸗ dung von Ueberschüssen zur Verstärkung des Garantie⸗ fonds(Nr. 1) ist nur so lange zulässig, als derselbe nicht auf 5,000,000 Mark sich beläuft.
§. 18. Bezirksdirectoren, Rezepturen und Agenturen. Der Aufsichtsrath kann zur Förderung der Anstalt für bestimmte Bezirke Vertrauenspersonen zu Bezirksdireetoren bestellen und die Errichtung von Rezepturen und Agen turen genehmigen. Er hat vorzugsweise die Gewinnung von Gemeindebehörden, öffentlichen Sparkassen, Eisen⸗ bahnverwaltungen und großen Arbeitsunternehmern zur Uebernahme von Rezeptur- und Agenturgeschäften ins Auge zu fassen. N
§. 19. Generalversammlung. Im Jahre 1882 und von da ab regelmäßig alle 3 Jahre in den Monaten Oetober bis Dezember— außerdem aber so oft, als dies der Aufsichtsrath für erforderlich erachtet— findet eine Generalversammlung in Berlin statt. In derselben wird über die gesammte geschäftliche Lage der Anstalt Bericht erstattet. Jedem zur Theilnahme an der Generalver⸗ sammlung Berechtigten steht die Befugniß zu, spätestens 14 Tage vor derselben schriftliche Anträge, welche die Aenderung von Einrichtungen der Anstalt oder der Statu⸗ ten betreffen, an den Aufsichtsrath einzureichen. Dieselben gelangen jedoch nur dann zur Berathung, wenn sie, außer von dem eigentlichen Antragsteller, noch von nenn anderen Mitgliedern unterzeichnet sind und mindesteus der Antragsteller in der Versammlung anwesend ist.
Bewilligung derselben aus politischen Gründen, Innungen erreichen sollen, und theilweise besser als diese, Außerdem können auch in der Generalversammlung selbst,
weil Nizza, obgleich der Dynastie durch politische
Verwickelungen entrissen, immerhin noch ein Glied des italienischen Volkes sei. lohnte diese Auslassung des Ministers.
Donnernder Applaus
weil mit größeren Mitteln, zu erreichen.“— Einsender theilt diese Ansicht vollständig und glaubt, daß die Ge⸗
wer betreibenden Friedberg's es sich zur Aufgabe machen sollten, den lebenden Gewerbeverein zu heben
und zu fördern, anstatt Zeit, Geld und Mühe für die
aus Anlaß des Geschäftsberichts, Anträge zur Berathung gestellt werden. Für die Generalversammlung gelten fol⸗ gende Bestimmungen: 1) Zur Theilnahme an der General⸗ versammlung sind berechtigt: a. alle Mitglieder des Auf⸗ sichtsraths, einschließlich des Präsidenten, und die Diree⸗
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