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1879. Donnerstag den 16. October. N 122.

Wird hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und

5 5 5 N 7 4 er N N Freitag Abend ausgegeben. Kreisblatt für den Kreis Friedberg. e n end Son Dienstags,

Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei grö. 4 g 2 Pf.; ein! zel g it. N größerem Tabellen⸗ oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reelamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoneen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahres⸗Conto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen. f

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Amtlicher Theil.

Betreffend: Statistische Ermittelung der landwirt tl f 1 ae ee Jer 679. hschaftlichen Bodenbenutzung und des Ernteertrags im Friedberg am 13. October 1879.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Mit Bezug auf unser Ausschreiben vom 30. Juli laufenden Jahres Oberhessischer Anzeiger Nr. 92 theilen wir Ihnen die nach · stehenden Bemerkungen des Kaiserlichen statistischen Amtes zur Berücksichtigung bei der diesjährigen Aufstellung mit.

Der Einsendung der Uebersichten sehen wir nunmehr binnen 14 Tagen entgegen. Dr. Braden.

Bemerkungen.

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weiten Kammer den Antrag eingebracht, die den Absatz landwirthschaftlicher Erzeugnisse, sonstiger[ bahnen durch Maßregeln der Gesetzgebung und Ver

1. Mais, auch wenn er nur zu Grünfutter(als Futterpflanze) in Verwendung J daß Haupt- und Nebenstucht zu berüclfichtigen sind, theils sind für den Samen⸗ kommt dürfie nach den reichsseitig aufgestellten Formularen doch immer unter Abtheilung](Körner⸗) Gewinn nur diejenigen Flächen in Berechnung gezogen, wo der Samen 8.Geireide und Hülsenfrüchte nachzuweisen sein. gewinn in erster Linie stand, während die Absicht der Ermittelung dahin geht, den

2. In der Rubrik: 8. 15,Andere Getreide ꝛc., möchten wir vorschlagen, ganzen Körnerertrag, auch den neben dem Basigewinn erzielten, zu erfahren. die Scheidung so vorzunehmen, daß Anbau und Ernte s) von Menggetreide, d. i. zwei Hinsichtlich des Bastgewinns von Lein und Hanf läßt zwar das Formular ftei, oder mehrete Getreidearten, d) von Müchsrucht, d. i. von Getreide mil Hülsenfrüchten][den Ertiag in rohem, gebrochenem, geschwungenem, gehecheltem Zustande nachzuweisen, und von gemischien Hülsenfrüchten ersichtlich gemacht würden. indessen wäre es sehr etwünscht, wenn für n die Mittheilungen

3. Bei Angabe der Erträge von Kraut und Kohl(Blätter, Köpse) ist wohl J gleichmäßig, und zwar 5. vorauszusetzen, daß das Gewicht in grünem Zuftande, 105 wie bon b eller, F. e e n a 5 Stengeln ꝛc., in Trockengewicht eingesetzt sei. l e e ee bo ee e ee e 20 an

i f 1 Sc g b e e wirklich gewonnen

5 4. In der 1 5 W Hackfrüchte und Gemüse,. glauben] würden neben dem Heu, bezw. zu Heu umgerechneten Grünfuttergewinn einzusetzen.

ir une wie auch ad e. 12,. Andere Handelsgewächse, bei den Ernteüber⸗ 7. Zu Klee dürften auch alle die besonderen Kleearten, wie Stein-, Incarnat⸗ sich en. die ohnehin schon sehr weilläufig angelegt werden müssen, auf die wich ligsten] Weiß, Geld., Lämmer-, ametikanischer, schwedischer Klee, sofern deren Anbau unver⸗ deschränken zu dürsen wäbend allerdings für die Anbauslalistik auch die Früchte von mischtl staltsand, zu rechnen sein, wäbrend Mischklee, Kleegras(wohl auchWeideklee) nut geringer Culsurausdebnung auszuweisen sein werden. Die Erntemengen aber der zur Grassaat aller Art zu stellen wäre. 5 5 seldmäßig gebauten Gemüse ꝛc. dürften um so weniger Intexesse erwecken, als ja die 8. Als Grassaat besonderer Art scheint es uns bei der Erntestatistik Hauptmasse dieser Früchte im gartenmäßigen Anbau erzielt wird, über welchen die genügend, Timotbeusgras und Rapgras Heu und event. Samen aufzuführen Ernlostatistik keine Auskunft gibt. Demnach scheint in den Ernieübersichten des Reichs 1 ö 5 0 5 die Ausführung ad b. 8: von Gurken und Zwiebeln und ad e. 12: von Runkel⸗

und alle übrige Grassaat bei d. 7:Andere Grassaat aller Art nachzuweisen. 5 e. 9. Das Arcal der Gärten, welche zum Gras gewinn dienen, dürfte bei der rübensamen und Kümmel baupfäächlich in's Auge zu sassen zu sein. Erntestatistik außer Rechnung zu lassen sein, da diese sich nur auf feldmäßigen Anbau, 5. Bei den Handelsgewächsen haben namentlich Senf, Lein und Hanf in[ Wiesen, Weiden und Weinberge etstreckt und auf Bemerkungen über die Obsinutzung, den Nachweisen verschiedene Behandlung erfahren. Theils ist nicht überall beachtet, l die jedoch für 1878 noch sehr unvollßändig geblieben sind. Veröffentlichung. Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß an die Stelle des verstorbenen Feuergeschworenen Hof-Maurermeisters Jacob

Morschel dessen Stellvertreter Hof- Maurermeister Heinrich Gerster und an Stelle des Letzteren Maurermeister Friedrich Carl Berg II. ernannt und verpflichtet worden ist.

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5 Friedberg den 10. October 1879. Großberzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden. 1 Bekanntmachung. Der in der letzten landw. Sections ⸗Bersammlung bestellte amerikanische und ungarische Waizen ist eingetroffen und werden die Besteller ein geladen, denselben bei Heren Professor Dr. Tobisch dahier abholen zu lassen. Friedberg am 15. October 1879. Der Director des landwirthschaftlichen Bezirks- Vereins Friedberg.

Dr. Braden.

Bekanntmachung. Die für das unterzeichnete Amtsgericht ernannten Gerichtsvollzieher Keil und König sind mit Erledigung der anhängigen Executionen betraut und daher die diesbezüglichen Anträge direct dorthin zu richten, was mit nachstehender vorläufigen Festsetzung der Geschäftsbezirke zur öffent⸗ lichen Kenntniß gebracht wird. Gerichts vollfieher Keil: Friedberg, Ober⸗Rosbach, Nieder Rosbach, Ober⸗Wöllstadt, Nieder-Wöllstadt, Ockstadt, Ilbenstadt, Assenheim, Wickstadt. Gerichts vollzieher König: Bauernheim, Beienheim, Bruchenbrücken, Dorn-Assenheim, Fauerbach b. Fr., Leidhecken, Melbach, Nieder-Florstadt. Ober⸗Florstadt, Ossenbeim, Reichelsheim, Södel, Weckesheim, Wölfersheim.

Friedberg am 10. October 1879. Großherzogliches Amtsgericht Friedberg.

ö Süffert. Herzberger. vdt. Becker. *

Bekanntmachung.

Bei dem unterzeichneten Gerichte werden die Gerichtstage wie folgt Nieder-Weisel, Ostheim, Kirch- Göns, Pohl-Göns, Griedel, Oppers⸗ ballen: hofen und Rockenberg jeden Donnerstag von 9 Uhr Vormittags an. I. Für Sachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit und zwar III. Die Schöffengerichtssitzungen beginnen für alle Orte des Bezirts jeden Dienstag Vormittag von Freitag den 14. November, Vormittags 9 Uhr,

9 Uhr an. und finden monatlich zweimal statt.

II. Für Civilstreitigkeiten und zwar:

a. für die Orte Butzbach, Gambach, Holzheim, Münzenberg, Ober- Hörgern und Trais-Münzenberg jeden Mittwoch von 9 Uhr Vormittags an,

VI. Sprechstunden bei der Gerichtsschreiberei sind täg lich von 10 bis 12 Uhr mit Ausnahme der Sonn und Feiertage. Butzbach den 10. October 1879.

b. für die Orte Bodenrod, Fauerbach v. d. Höhe, Hausen mit Oes, Großherzogliches Amtsgericht Butzbach. Hoch Weisel, Langenhain mit Ziegenberg, Maibach, Münster, Weyer. Deutsches Reich. von localen Secundär-Eisenbahnen geeignet sei, die] bald als möglich Vorlage auch darüber zu machen,

Darmstadt. Abg. v Rabenau hat bei der] Rentabilität der vorhandenen Eisenbahnen zu heben, inwieweit die Erbauung solcher secundären Local⸗

Großh. Regierung zu ersuchen: eingehende Unter-] Rohprodukte und Fabrlkate, sowie den Verkehr waltung bezw. durch Staats, Provinzial, Kreis- suchung darüber anzustellen, inwieweit der Bau überhaupt zu erleichtern; ferner dem Landtage so- und Gemeinde Beihülse zu unterstützen sein würde.

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