Ausgabe 
16.1.1879
 
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Gendarmerie Franzosen fungiren werden. Layard rieth der Pforte an, die gesammte Zollverwaltung Europäern anzuvertrauen; es beißt, daß die Pforte den Vorschlag ernstlich in Betracht gezogen habe. Nachrichten aus Thessalien zufolge gehen wegen der Ungewißheit der künftigen Grenze gegen Griechenland in Folge der dadurch bervorgerufenen Beunruhigung der Bevölkerung die Steuern nur schwierig ein. Der Besfeblshaber der dortigen türkischen Truppen verlangte deßbalb von bier Geldmittel zur Bestreitung der militärischen Be. dürfnisse. Dem Vernehmen nach ist Odessides zum Gesandten in Athen designirt; Turkhan Bey würde als solcher in Rom verbleiben.

Montenegro. Cettinje. Der Fürst von Montenegro bat mit Rücksicht auf die be- vorstebende Uebergabe von Podgorizza einige

Bataillone einberufen.

Rußland. Petersburg. DerReichs. Anzeiger publicirt einen kaiserlichen Befehl, wo⸗ nach Mittel ausfindig gemacht werden sollen, um die Reichsausgaben zu verringern; zu diesem Zwecke wird eine besondere Commission niederge⸗ setzt, welcher der Finanzminister, der Reichscon⸗ troleur und mehrere Mitglieder des Reichsrathes angebören.

Von der russisch- preußischen Grenze wird gemeldet, daß die Rinderpest im Warschauer Gouvernement so stark sei, daß die preußischen Behörden die schärssten Maßregeln ergriffen hätten. Im astrachaner und den benachbarten Bezirken soll die Menschenpest fortschreiten; die Gefahr für die weiter westlichen Bezirke wächst.

14. Jan. Laut Nachrichten, die dem Ministerium des Innern und dem Kriegsminißerium zugegangen sind, betrug die Zahl der an der Seuche Erkrankten im Dorf Wetlianka(Gouver- nement Astrachan) bis zum 6. Jan. 292; davon starben 246. 5

Aegypten. Kairo. Der Unterstaats secretär Blum ist von seiner Mission nach Alexandrien zurückgekehrt und wird den Gläubigern der schweben⸗ den Schuld eine zweimalige Auszahlung von je 25 pCt. nach Maßgabe der Fälligkeitstermine der Domanialanleihe, jedoch ohne festbestimmten Zahl ungstermin vorschlagen. Die Aufhebung des auf die an den Staat cedirten Familiengüter des Khedive gelegten Sequesters ist von den Gläubigern abgelehnt worden, es sei denn, daß ihnen zwei Ratenzahlungen von 30 pC.. innerhalb eines fest bestimmten Zablungs-Termines geleistet würden. Die Unterhandlungen sind zwar nicht abgebrochen, aber Rothschild dürfte, wenn die Aufhebung des Sequesters nicht erfolgt, die zweite Zahlung auf die Anleihe am 16. Januar nicht leisten.

Aus Stadt und Land.

e. Friedberg, 13. Jan. Als heute ein schwer mit Lohe geladener Wagen den Bahn-Uebergang am Fauer⸗ bacher Thot passiren wollte, wurden die beiden Pferde scheu, in Folge dessen der Wagen umschlug und der In⸗ halt desselben den Rain am Lang'schen Hause hinunter⸗ tutschte. Glücklicherweise wurde der mitfahrende Gerber so geschleudert, daß er nicht unter den Wagen kam, da⸗ gegen wurde ein Pferd so verletzt, daß es sofort erstochen werden mußte.

J. Friedberg, 14. Jan. Im Anschluß an Ihren neulichen ArtikelHerbergswesen will ich nicht verfehlen, Ihnen Nachfolgendes zur Veröffentlichung mitzutheilen. Gestern zog eine Anzahl Hanowerksburschen in militärticher Ordnung unter den Klängen einer armonika zum Mainzer Thore herein. Man sah dem kleinen Zuge aus den Fenstern mit Verwunderung zu und man ie sich sagen, daß diese Leute bei ihrer Fahrt durch das Land doch jedenfalls gute Geschäste gemacht haben und zu machen hofften, da ihnen der Humor noch nicht abhanden gekommen ist. Dem Ver⸗ nehmen nach soll ein hiesiger Herbergsvater in verhältniß mäßig kurzer Zeit eine nicht unansebnliche Summe(man spricht von M. 2000.) erspart haben. Wenn man nun auch dem Manne seinen Verdienst durchaus nicht mißgönnt er hat sogar ganz recht, wenn er sich Etwas erspart hat so bleibt der Umstand, daß er sich bei solchen Gästen eine solche Summe überhaupt ersparen konnte, immerhin auch ein Zeichen der Zeit!

Friedberg. Auf Requisitton des hiesigen Land gerichts wurde in Gießen ein Handelsmann von Groß⸗ Buseck, betheiligt an dem Felldievstayl zum Nachtheil der Gebr. Aaron, verhaftet und hierher verbracht.

1. Vilbel. Dieser Tage wurde hier das Zerkleinern ber Chausseesteine in Accord gegeben. Diese Ardeit koste ie früher per OJ⸗Meler M. 5.6. Schon vor dem Sub⸗ missionslermin hatten sich ca. 50 Personen gemeldet, die die Arbeit zu M. 1.5060 übernehmen wollten.

Schotten, 11. Jan. DieO. N. schreiben: Kurz nach Weihnachten vaten biesige Jäger das gewiß seltene Glück, beim Dachograben in einem einzigen Bau neun Dächse anzutreffen, die denn auch fämmtlich mittelst Flinten und Haken erlegt wurden. Der Fall ist um so merkwülr⸗ diger, da der Dachs als ein mürrischer Geselle meist nur allein oder paarweise lebt und das Antresfen von drei Dächsen in einer Grube schon zu den Seltenheiten gehört.

Gießen, 12. Jan. Der Schwurgerichtohof verur⸗ theilte gestern den Wagner III. von Schwalheim wegen Körperverletzung in eine Gefängnißflrase von 14 Tagen. Am nämlichen Tage wurde die Verhandlung der Anklage⸗ sache gegen Lebr und Cons. von Nidda wegen Diebstahls ꝛc. bis zur nächsten Quartalssitzung vertagt. 14. Jan. Der Schwurgerichtsvof erkannte gestern in der Anklage sache gegen H. Bottenhorn und L. Simon von Rublkirchen wegen Meineids bezw. Anstiftung hierzu gegen Ersteren auf Freisprechung, gegen Letzteren auf eine Zuchtbausstrafe von 1 Jahr und 6 Monat. Die heutige Gexichtsverhandlung bildete ein Nachspiel zu jenem furchtbaren Dorheimer Familiendrama, welches sich im October v. J. vor dem biesigen Schwurgerichte abspielte. Von den Geschworenen der Verleitung zum Meineid für schuldig erk int, erhielt G. Schutt III. eine Zuchthausstrase von 1 Jahr.

Allerlei.

Kiel, 13. Jan. Der Hafen ist bis Friedrichsort mit Eis bedeckt. Die Postdampfschifffahrt nach Kopenhagen auf der Linie Korsoer-Kiel ist wegen des Eises im Kieler Fjord eingestellt.

Birmingham, 12. Januar. Die Bibliothek des Midland Inslitutes, weiche die größte Sammlung der Werke Shakespeare's entbielt, ist niedergebrannt.

Constantinopel, 13. Jan. Die über den Fluß Arda bei Adrianopel fübrende Eisenbahnbrücke ist unter einem Zuge zusammengebrochen, wobei mehrere Personen ums Leben gekommen sind. Die Herstellung der Verbind⸗ ung mit Philippopel wird durch Umlegen der Bahnlinie bewirkt.

Ein gerichtlicher Vergleich.

Etwa zwanzig Jahre sind es, da kam auf einem LinzerKaiblwagen, dem Fubrwerke, auf dem die Robstoffe zu den berühmtenWiener Schnitzeln nach Wien befördert werden, Michael, der Sohn eines Viehhändlers in die Kaiserstadt und widmete sich dem Wirthsgeschäfte. Der kleine Michael, welcher alsBierbub im Winterbier haus seine Laufbahn begann, hatte sich rasch berangebildet, war zum Kellner vorgerückt und wenige Jahre später unter dem Namen Mischko als Zahlkellner eine bekannte Figur des alten Wien. Es verging ein Decennium und Mischko batte es zum Gastwirthe und Hausherrn gebracht. Allerdings geschah das letzte Avancement nicht ganz frei von allen herben Zuthaten; denn Michael M., welcher nach dem Tode seines Dienstgebers dessen Geschäft und Vermögen übernommen batte, mußte auch des Letzteren Wittwe, Frau Rosel, eine 60jährigeBißgurn, wie man sich am Grund ausdrückte, mit in den Kauf nehmen. Michael M. trug sein Loos mit Geduld und ergab sich der schönen Hoffnung, falls er Wittwer werden sollte, in der Zukünftigen reichlichen Ersatz für die vor der Hand vermißten ehelichen Freuden zu finden. Doch der Mensch denkt und das Schicksal lenkt. Michael M. wurde vor drei Jahren Wittwer und wählte hald nach dem Tode seiner ersten Gattin zur Gefährtin eine 18jährige Gouvernante, welche er als Erzieherin bei den Rindern einer in seinem Hause wohnhaften Be amtenfamilie kennen gelernt hatte. Die Honig monate der zweiten Ehe waren für Michael M. nur von sehr kurzer Dauer; denn er und seine nunmehrige Gattin hatten ganz verschiedene Lebens anschauungen, standen auf ganz verschiedenen Bildungsstufen und konnten einander Nichts recht thun. Der eheliche Zwist war bald so weit ge diehen, daß beide Theile sich für die Trennung aussprachen. Bevor jedoch über diesen Prozeß endgültig entschieden war, kam es zwischen den Ehe⸗ leuten wiederholt zu Streitigkeiten und Schimpfe⸗ reien, und dies veranlaßte Frau Emilie, gegen ihren Gatten wegen Ehrenbeleidigung klagbar aufzu treten. In der dieser Tage geführten Verhandlung gelangte die Anklage der Gattin und deren Be gehren zur Verlesung. Sie sagt in ihrer Klag- schrift im Wesentlichen Folgendes:Mein Gatte ist ein Tyrann, der mich mißhandelt und beschimpft; ich flehe den Schutz des Gerichtes an und bitte um dessen Bestrafung.

Richter(zum Angeklagten): Was können Sie gegen diese Beschuldigungen vorbringen? An- geklagter: Euer Gnaden, mi hat unser Herr-

gott g'straft, weil i auf'n Tod meiner Seligen i

g' wart hab. Mei Selige war alt und als Biß⸗ gurn am Gtund verschrien, aber a Engel war's gegen das Täuberl, was l jetzt erwischt hab. Denken sich Euer Gnaden a Weib, derer ia Haus, a Geld, a G'schäft und mei Person zubracht hab und nix g'babt hat, als wie's gangen und g'standen ist, und die martert mi z' Tod.

Richter: Es ist sonderbar, während Sie von Ibrer Gattin angeklagt werden, beschuldigen Sie dieselbe gerade derjenigen Handlungen, um der- enwillen eigentlich Sie angeklagt sind. Ich möchte doch wissen, wie sich das eigentlich zuträgt. Angeklagter: Euer Gnaden, i werd Ihnen dös, wenn Sie erlauben, auseinandersetzen und bitten, daß Sie selbst urtheilen.

Richter: Worin besteht denn eigentlich das Märtprerthum, dessen Sie erwähnen? Ange: klagter: J hab mei Freud, wann i zu an Harpfenisten oder zum Heurigen gehen kann; die Meinige möcht in lauter Burgtheaterstuck gehen und alleweil a Gesellschaft haben, a paar junge Herrn dabei, und i kunnt denTödel machen. Aber dös gibt's nit.

Richter: Da würde ich als Mann meine Rechte, soweit dies anständig ist, geltend machen, aber nicht zu Mitteln greifen, wodurch Sie nicht blos Ihre Gattin, sondern sich auch selbst herab; setzen und dem Gerede und Gespötte der Nachbar- schaft preisgeben. Angeklagter: Euer Gnaden sein gewiß nit verheirathet, oder haben a Frau, mit der was z'reden ist. Aus derer do brächtens a nix heraus.

Richter: Erinnern Sie sich der Ausdrücke, welcher Sie sich Ihrer Gattin gegenüber bedient haben? Angeklagter: Was hab ich ihr denn g'sagt? J hab g'sagt, sie war a armer Dienstbot, wie ich's hab kennen g'lernt dös is wahr. J bab g'sagt sie ist a nixnutzig's Weib und möcht' nur alleweil's Geld verputzen, weil's nit waß, wie mer's verdient dös is a wahr. J bab g'sagt, daß sie mi nur wegen mein Geld geheirat't hat dös wird schier a wahr sein.

Richter: Haben Sie ihr sonst nichts gethan? Angeklagter: A Watschen hab ich ihr anttag'n, aber geben hah ich ihr's nit.

Richter: Es kommt auch vor, daß Sie Ihrer Gattin eine Ohrfeige gegeben haben. Ange: klagter: Nichts Gewisses könnt' i da nit sagen, aber wenn's a wahr wär', so wär' ja dös noch ka Malheuer, sie ist ja mein Weib.

Richter: Sie irren sich sehr, wenn Sie glauben, daß man als Gatte nur so gerade das Recht hat, sein Weib zu mißhandeln. Angeklagter: J bitt', dös kömmt in der Ehe tausendmal vor; wie viel Watschen hat mir mei Selige geben und i bab' doch kei Wort g'redt, viel weniger, daß is' wegen dem klagt hätt'!

Richter: Das war Ihr guter Wille, und in Privat-⸗Beleidigungen gilt der bekannte Grundsatz: wo kein Kläger ist, gibt's auch keinen Richter. Ihre Frau tritt nunmehr als Klägerin auf, und wenn es Ihnen nicht gelingt, dieselbe zu ver- söhnen, dann muß das Gericht dem Gesetz Genüge leisten. Angeklagter: J bitt, was soll i machen, Sie werden mich doch nicht einsperren wollen?

Richter: Bitten Sie Ihre Frau, daß Sie Ihnen verzeiht; stellen Sie als Mann den Haus⸗ frieden wieder her und es wird nicht nur mit keiner Verurtheilung gegen Sie vorgegangen werden, sondern Sie werden auch so am besten Ihre und Ihrer Gattin Ehre wahren. Angeklagter: Euer Gnaden, i muß schon bitten, daß Sie so gut san und da a Wort d'rein reden, ich richt nix aus, da ist Alles umasonst.

Richter(zur Privatklägerin): Ihr Gatte hat, wie Sie eben gehört, seine Fehler nicht blos zu; gestanden, sondern auch zu erkennen gegeben, daß er dieselben bereut. Andererseits beschuldigt er auch Sie des Eigensinns, und ich möchte diese seine Beschuldigungen nicht für ganz unrichtig halten. Daher glaube ich, es wäre wohl das Beste, Sie würden sich gegenseitig verständigen, und Eines dem Anderen etwas nachgeben und so zusammen glücklich leben können. Klägerin:

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