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Dienstag den 14. October. M121.

berhessischer Anzeiger.

50 Pf. Wird hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und

1. f a FErscheint dreimal per Woch i . A Freitag Abend ausgegeben. Kreisblatt für den Kreis Friedberg. Maken Ba eegs 195 Sante.

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Aube.

Faß Die einspaltige Petitzeile wird bei A P 5 f 5 i ni Pf.;. ft Fase zei ei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bel größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reelamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf.

. Annoncen von auswärtigen Einsendern(sowelt Letztere nicht Jahres Conto bet uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post e

J und a Weis, Amtlicher Theil.

IBetreffend: Den Abschluß der Waldeulturlohn-Accorde. Friedberg am 11. October 1879. en! Das Gvoßherzogliche Kreisamt Fri ichen Bürgermeistereien des Kreises Nen roßherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeiste reien des Kreises.

2 Es ist als zweckmäßig erkannt worden, bezüglich der Waldculturarbeiten jährlich Handaccorde, und zwar immer mit denjenigen Personen anne. abzuschließen, welche bisher schon als Accordanten und Culturaufseber zur Zufriedenheit der Großherzoglichen Oberförstereien verwendet waren, oder

gertsch. von den letzteren dazu für tauglich gehalten werden, falls ein Wechsel dieser Personen nöthig geworden sein sollte. Unter Bezugnahme auf den Schluß von pos. 3 und auf pos. 9 der Instruction vom 29. März 1837 empfehlen wir Ihnen daher, nach

Apfelpein vorgängigem Benehmen mit der betreffenden Großherzoglichen Obersörsserei die fragl. Accorde abzuschließen. Dr. Braden.

uche zise Bekanntmachung.

* In Gemäßbeit der Instruttion vom 2. September 1879 zur Ausführung des Reichsgesetzes über die Naturalleistungen für die bewaffnete 8 Macht wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Durchschnittspreise der nachbemerkten Artikel für den Monat August 1879 sich

folgendermaßen und zwar für je 100 Kilogramm berechnen: Hafer M. 15., Heu M. 5., Stroh M. 5.; für den Monat September 1879: 1 bafer M. 14., Hen N. 5., Snob N. 5.. 5 95 W

1 ö Friedberg am 15. October 1879. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden.

en Kronen,. 8

300 n. Bekanntmachung.

Die für das unterzeichnete Amtsgericht ernannten Gerichtsvollzieher Kerl und König sind mit Erledigung der anhärgigen Executionen 0 betraut und daher die diesbezüglichen Anträge direct dortbin zu richten, was mit nachstehender vorläufigen Festsetzung der Geschäftsbezirke zur öffent⸗ fon lichen Kenniniß gebracht wird.

Gerichtsvolltieber Keil: Friedberg, Ober⸗Rosbach, Nieder⸗Rosbach, Ober- Wöllstadt, Nieder-Wöllstadt, Ockstadt, Ilbenstadt, Assenheim, Wickstadt. Gerichtsvollzicher König: Bauernheim, Betenheim, Bruchenbrücken, Dorn-Assenbeim, Fauerbach b. Fr., Leidhecken, Melbach, Nieder-Florstadt. Ober-Florstadt, Ossenheim, Reichelsheim, Södel, Weckesheim, Wölfersheim.

Friedberg am 10. October 1879. Großherzogliches Amtsgericht Friedberg. Süffert. Herzberger. Becker. tern, 3 dax Bekanntmachung. Bei un terzeichnetem Amtsgericht werden die Sprechstunden für jeden Werktag von 10 bis 12 Uhr Vormittags, als ordentlicher Gerichtstag jeder Dienstag fesigesttzt. Die Wobnung des Gerichtsvollziehers Heutzenröder befindet sich bei Christoph Mörler in der Nähe des Amtsgerichts. 5 0 f Bad⸗Nauheim den 7. October 1879. Großherzogliches Amtsgericht Bad-Nauheim. 7 Allwohn. 2 Bekanntmachung. na ö Es wird hiermit zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß bei dem unterzeichneten Amtsgericht die Schöffengerichtssitzungen mit Mittwoch U den 5. November dieses Jahres ihren Anfang nehmen und nicht mit dem 15. November, wie es irrthümlich in Nr. 119 des Oberh. Anzeigers hieß. Vilbel den 12. October 1879. Großherzogliches Amtsgericht Vilbel. . Wegelin. N Bekanntmachung. 3 Bei dem unterzeichneten Gerichte werden die Gerichtstage wie folgt Nieder Weisel, Ostheim, Kirch Göns, Pohl-Göns, Griedel, Oppers ebgehalten: hofen und Rockenberg jeden Donnerstag von 9 Uhr Vormittags an. 5 b I. Für Sachen der freiwilligen Gerichtsbarkelt und zwar III. Die Schöffengerichtssitzungen beginnen g 1* Orte des Bezirks jeden Dienstag Vormittag von Freitag den 14. November, Vormittags 9 Uhr, r an f N i K; f d finden monatlich zweimal statt. II. Für Civilstreitigkeiten und zwar: 2 2 a f a f a. für die Orte Butzbach, Gambach, Holzheim, Münzenberg, Ober- li e e e eee 3 8 Hörgern und Trais⸗Münzenberg jeden Mittwoch von 9 Uhr lich von* Vormittags an, Butzbach den 10. October 1879. b. für die Orte Bodenrod, Fauerbach v. d. Höhe, Hausen mit Oes, Großherzogliches Amtsgericht Butzbach. durges Hoch Weisel, Langenhain mit Ziegenberg, Maibach, Münster, Weyer. 7 Bekanntmachung. lter Ee wird hiermit zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß: heim, Hungen, Nonnenroth, Obbornhofen, Rodheim mit Hof-Graß, n Nane 1. die Schöffensitzungen Montag den 3. November dieses Jahres[ Steinbeim, Villingen, Wohnbach abgehalten werden. hen Anfang nehmen und in der, mit dem 31. Dezember 1880 ab. 3. In der freiwilligen Gerichtsbarkeit können Donnerstags kufen den Geschäfteperiode mit vierteljährig vier Sitzungen von dem Groß Anträge gestellt werden, in Vormundschaftssachen bei dem Großherzoglichen Vzoglichen Oberamts richter Cellarius abgehalten werden; Oberamtsrichter allein.

2. die Sitzungen*. 1 e ö 4. Die Gerichtsschreiberei ist an den Werktagen der Woche von gochs, und zwar für die Orte Berstadt, Bettenhausen, Inheiden, Langs⸗ 2 bie 4 Uhr Nachmittags den Rechtssuchenden geöffnet. Aurf, Langt, Trais-Horlof, Utphe an dem erstgenannten Tage durch den 5

Moß herzoglichen Oberamterichter Cellarius und an dem letztgenannten 5. Das Verzeichniß für verkündete Urtheile wird an jedem Montag dage durch den Großherzoglichen Amtsrichter Krauß für die Orte Bellere.[in der Gerschtsschreiberei ausgehängt werden. 3

Hungen am 9. October 1879. Graßberzogliches Amtsgericht Hungen. Cellarius, Oberamtsrichter.

794 Indem sch bekannt gebe, daß die Landkalender für 1880 angekemmen sind, bitte sch, dieselben in gewünschter Ayzahl bet mir abholen zu lassen.. ö Friedberg, 11. October 1879. Krender, Kreisamts⸗Gehülfe