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lichen Straßen und Plätzen(durch Einschlagen von Pfählen ꝛc
n 1 1
1879. Dienstag den 14. Januar. MN 6.
Oberhessischer Anzeiger.
Erscheint dreimal per Woche und zwar Dienstags, Donnerstags und Samstags.
Wird hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und
Freitag Abend ausgegeben. Areisblatt für den Areis Friedberg.
Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bet größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reelamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahres-Conto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.
Amtlicher Theil.
Betreffend: Die Ueberwachung der an den Großherzoglichen Staatsstraßen entlang geführten unter irdischen Reichs Telegraphen⸗ Leitungen.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien Vilbel, Kloppenheim, Okarben, Nieder-Woöllstadt, Ober-Wöllstadt, Friedberg, Nieder⸗Mörlen, Nieder-Weisel, Butzbach, Pohl-Göns und Kirch-Gons. Der General- Postmeister hat sich mit dem Ersuchen an Großberzogliches Ministerium des Innern gewandt, im Hinblicke auf das allgemeine
Friedberg den 11. Januar 1878.
Berkehrsinteresse und die Kostspieligkeit der Wiederherstellung unterirdischer Telegraphenleitungen bei Beschädigungen, der die Gemarkungen des Groß-
herzogthums schneidenden Leitung jeden thunlichen Schutz angedeiden zu lassen und die Ausmerksamkeit der Behörden bierauf besonders zu lenken. Zugleich hat der General-Postmeister bemerkt, daß Beschaͤdigungen beispielsweise in jüngster Zeit aus Veranlassung von Schaustellungen 1c. auf öffent⸗ zur Aufstellung von Gerüsten für Caroussele, Seiltänzer) eingetreten seien. Der dietmit die gedachte Anlage, die Ihte Gemarkung durchschneidet, Ihrer
Weisung Großherzoglichen Ministeriums des Innern entsprechend empfeblen wir Bei etwaigem
besonderen Aufmerksamkeit, indem wir Ihnen zu ganz besonderer Pflicht machen, etwaigen Beschädigungen thunlichst entgegenzuwirken. Zweifel über die Lage des Kabels können Sie von dem auf unserem Burtau befindlichen Plane Einsicht nehmen. Dr. Braden.
Bekanntmachung, die Zurückstellung vom Militärdienst in Folge erlangter Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst betreffend.
Nach§. 27, 4c. der Ersatz Ordnung können Militärpflichtige in Folge erlangter Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst bis zum 1. October des sechsten Militärpflichtjahres zurück gestellt werden; auch kann unter besonderen Verhaltnissen eine weitere Zurückstellung Seitens der Ministerial-Instanz ausnabmsweise genehmigt werden.—§. 27, 7. der Ersatz- Ordnung.— Die betreffenden Gesuche sollen indessen nar Berück- sichtigung finden, wenn solche rechtzeitig bei der zuständigen Behörde angebracht worden sind und es gebt die Berechtigung zum einjahrig freiwilligen Dienst für denjenigen verloren, welcher den Zeitraum der ihm gewährten Zurüchstellung verstreichen läßt, obne sich zum Dienstantritte zu melden. Es haben sich daher die zum einjährig freiwilligen Dienst Berechtigten spätestens beim Eintritt in das militärpflichtige Alter, sonach zu Anfang des Jahrs, in welchem sie das 20. Lebensjahr vollenden, wie dies auch in den Berechtigungsscheinen bemerkt ist, bei der Ersatz Commission ihres Gestellungs Ortes zu melden und unter Votlegung ibree Berechtigungescheints ibre Zurückstellung von der Aus bebung zu beantragen. Auf Grund dieser Vorlage erfolgt Seitens der Ersatz Commission Zurückstellung bis zum 1. Octoder des vierten Militärpflichtjabres. Soll indessen was aus nahmsweise zulässig, eine weitere Zurückstellung bis zum sechsten Militärpflichtjahre erwirkt werden, so muß solche so rechtzeitig dei derjenigen Ersatz- Commission, welche die erste Zurückstellung verfügt bat, nachgesucht werden, daß die Entschließung auf das betreffende Gesuch noch vor Ablauf der
Zeit, für welche die erste Zurückstellung bewilligt worden ist, in den Händen dee Nachsuchenden sich befindet. Gleiches gilt in dem Falle, wenn wegen
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und jedenfalls wohl ein
ganz besonderer Verhältnisse die ausnahmaweise Zurückstellung über das sechste Militärpflichtjahr durch die Ministerial-Instanz beantragt werden will, in welchem Falle das betreffende Gesuch ebenmäßig bei derjenigen Ersatz-Commisston einzureichen ist, welche die Zurückstellung bis zum sechs ten Militärpflichtjahre zugestanden hat. In beiden letzteren Fällen muß auch daher das betreffende Gesuch auf weitere Zucückstellung möglichst frühzeitig Vierteljahr vor Ablauf des Zeitpunktes, bis zu welchem die Zurückstellung genehmigt war, angebracht werden. Friedberg den 11. Januar 1879. Der Civil-Vorsitzende der Großherzoglichen Ersatz Commission Friedberg.
Dr. Braden.
Bekanntmachung.
Die Amtstage des unterzeichneten Gerichts werden Dienstag und Mittwoch in den Stunden von 8— 12 Ubr Vormittags und 2— 5 Uhr Nachmittags abgehalten. Außer diesen beiden Tagen ist freiwilliges persönliches Erscheinen bei Gericht nur in dringenden Fällen gestattet.
Altenstadt am 8. Januar 1879.
Großherzogliches Landgericht Altenstadt. 5 M a 9
Deutsches Reich
Darmstadt. Der Geheime Finanz-Rath Müller wurde zum Ministerialrath ernannt und der Kanzleidiener Hahn bei der Ober-Rechnungs- kammer auf Nachsuchen unter Anerkennung seiner Dienste in den Ruhestand versetzt; det Steuer— controleur Korwan wurde zum Hauptsteueramts- Controleut bei dem Hauptsteueramt Gießen, der Calculator 1. Klasse, Balzer zum Steuercontroleur, sowie der Hauptsteueramts-Assistent 1. Klasse von Bellersheim in Darmstadt zum Obersteuer— calculator 1. Klasse ernannt.
— 11. Jan. Gestern wurde der Gesetzent⸗ wurf über die allgemeine Bau- Ordnung den Ständen vorgelegt.
— Post- Personalnachrichten. Ernannt sind: der Ober- Post- Directions Sekretär Eblers zum Telegraphen-Inspector, sowie der Postmeister Ihm in Mainz und der Postsekretär Rückriem in Gießen zu Ober ⸗Postsekretären. graphen-Inspector Ehlers von Darmstadt nach Minden, der Postrath Heyse von Kiel nach Darm- sladt, der Ober-Post-Directions-Seeretär Holfeld von Karlsruhe nach Offenbach, der Postsekretär
Versetzt sind: der Tele-
Pethke von Friedberg nach Nidda und der Post- Genehmigung des Reichstages, um Gesetzeskceaft assistent Grosser von Nidda nach Friedberg. zu erbalten. Wenn die Reichsregierung die Ver-
Berlin. Das Kriegsgericht in der Ange- pflichtung übernommen babe, den Vertrag mit legenheit des„Großen Kurfürst“ tritt voraus- Neujabr 1879 in Kraft treten zu lassen, so sei sichtlih Ende dieses Monats zusammen. Die sie offenkundig dazu durch die Nothlage bestimmt. über diese Sache umlaufenden Nachrichten sind Es sei dies, nachdem Oesterreich Ungarn lede vielfach unrichtig, namentlich die Angabe, daß das Verlängerung des bisderigen Vertrages entschieden Kriegsgericht beim dritten Armeccorps abgebelten abgelehnt, der einzig mögliche Weg gewesen, die werden solle; dasselbe wird vielmehr voraussichtlich erheblichen Interessen Deutschlands sicherzustellen. bei dem Garde Corps abgehalten, das beißt: der— 10. Jan. Der Bericht über die Tabaks Commandeur des Garde Corps wird Gerichts- Enquete wurde gestern den Ausschüssen für Steuer ⸗, berr, die Ernennung der Mitglieder des Kriegs- Verkehr und Rechnungswesen, das Gesetz über die gerichte wird dadurch in keiner Weise beschränkt, Strafgewalt des Reichstags gegen seine Mitglieder indem solche selbstverständlich auch aus anderen dem Justiz- Ausschuß überwiesen. Sämmtliche Kreisen als dem Garde-Corps entnommen werden Berliner Morgenzeitungen sprechen sich gegen den können. Gesetzentwurf, betreffend die Disciplinar Gewalt — Zu einem Leitartikel der„Nationolzeitung“ im Reichstage aus. In parlamentorischen Kreisen über die staatsrechtliche Seite des deutsch- öster-haͤlt man es für möglich, daß bei einer Ablehnung reichischen Handelsvertrages schreibt die„Nordd. des Entwurfs Reichstags Auflösung erfolgen würde. Allg. Ztg.“: Ueber die dabei in Betracht Es verlautet, der Entwurf verdanke seine Anregung kommende Rechtsfrage könne kein Zweifel ob- früberen privaten Acußerungen des Kaisers dei walten; nach den klaren Bestimmungen der Reichs- Gelegenbeit der parlamentarischen Discussion des verfassung bedürfe der Vertrag außer der bereits Socialisten-Gesetzts. Im Abgeordnetendause sind erfolgten Zustimmung des Bundesraths noch der vorläufig beide liberalen Fractlonen, das Centrum


