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1879.
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Samstag den 12. April.
M44.
Oberhessischer Anzeiger.
Wird hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.
Kreisblatt für den Kreis Friedberg.
Erscheint dreimal per Woche und zwar Dienstags, Donnerstags und Samstags.
Die einspaltige Petitzeile wird be Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reclamen mit 22 Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahres-Conto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nack genommen.
Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf.
Betreffend: Das Militär⸗Ersatzgeschäft pro 1879
Das diesjährige Musterungsgeschäft wird für den diesscitigen Kreis wie solgt vorgenommen:
4 Zu Friedberg, auf dem Ralhhause daselbst. 4 Montag den 21. April d. J., Vormittags 8 Uhr,
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jenigen
Musterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Assenheim, Bad- Nauheim, Bauernheim, Beienheim, Bodenrod, Bönstadt, Bruchenbrücken und Büdesheim.
Dienstag den 22. April d. J., Vormittags 8 Uhr, Musterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Burg-Gräfenrode, Buß bach, Dorheim, Dorn Assenheim, Dortelweil, Fauerbach b. Fr. und
Fautrbach v. d. Höhe. Mittwoch den 23. April d. J., Vormittags 8 Uhr, Musterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Friedberg u. Gambach. Donnerstag den 24. April d. J., Vormittags 8 Uhr, Musterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Griedel, Groß-Karben, Harheim, Hausen mit Oes, Heldenbergen, Hoch-Weisel und Holzhausen.
Freitag den 25. April d. J., Vormittags 8 Uhr, Musterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Ilbenstadt, Kaichen, Klein- Karben, Kirch-Göns, Kloppenheim, Langenbain mit Ziegenberg, Maibach, Massenheim, Melbach, Münster, Münzenberg und Nieder-Erlenbach.
Samstag den 26. April d. J., Vormittags 8 Uhr, Musterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Nieder- Eschbach, Nieder ⸗Florstadt, Nieder⸗Mörlen, Nieder-Rosbach, Nieder-Weisel, Nieder-
d Wöllstadt und Ober Erlenbach.
Montag den 28. April d. J., Vormitlags 8 Uhr,
Musterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Ober-Eschbach,
Ober ⸗Florstadt, Ober-Mörlen, Ober-Roebach, Ober ⸗Wöllstadt, Ockstadt, Okarben, Oppershofen und Ossenheim.
Dienstag den 29. April d. J., Vormittags 8 Uhr, Musterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Ostheim, Petter— weil, Pohl⸗Göns, Reichelsbeim, Rendel, Rockenberg, Rodheim, Rödgen,
Schwalheim, Södel, Staden und Stammheim.
Mittwoch den 30. April d. J., Vormittags 8 Uhr,
Amtlicher Theil. Geld un!
Friedberg den 18. März 1879. machung.
der Loosungsberechtigten zum Loosen nicht erforderlich, es wird vielmehr in diesem Falle durch ein Mitglied der Ersatz- Commission die Loosungs— nummer für den einzelnen Militärpflichtigen gezogen.
Diejenigen, welche bei der Musterung unentschuldigt ausbleiben, ver— lieren das Recht, an der Loosung Theil zu nehmen und können keinen Anspruch auf Berücksichtigung aus Reclamationsgründen erheben. Außer- dem wird gegen dieselben das im§. 48 der Ersatz- Ordnung angedeutete Strafverfahren eingeleitet.
Die Großherzoglichen Bürgermeistereien haben sämmtliche ihrer Gemeinde angehörigen oder in ihrer Gemeinde gestellungs pflichtigen Mili— tärpflichtige, die auswärts sich aufhaltenden schriftlich— auf Grund der Ihnen kurzer Hand wieder zugehenden Stammrollen zu der Musterung vorzuladen und eine Bescheinigung über die erfolgte Vorladung der Stammrolle beizufügen.
Körperliche Gebrechen der Militärpflichtigen, welche durch die vor— zunehmende ärztliche Untersuchung nicht unbedingt constatirt werden können, wie Harthörigkeit, Schwachsinnigkeit 1c. sind durch amtlich ausgestellte Zeugnisse des Geistlichen, Lehrers, Bürgermeisters 1c. nachzuweisen.
Wer an Epilepsie(Fallsucht) zu leiden behauptet, hat auf eigene Kosten drei Zeugen hierfür zu stellen, welche das Vorbandensein eidlich zu erhärten haben. Wenn ein Militärpflichtiger wegen Gebrechen oder Krank— heit persönlich zu erscheinen nicht im Stande ist, oder wenn er sich in gerichtlicher Haft befindet, so ist darüber ein auf persönliche Anschauung beruhendes Zeugniß des Arztes und der Bürgermeisterei beziebungsweise eine Bescheinigung des Gerichtes vorlegen. Ist ein Militärpflichtiger wegen gerichtlicher Bestrafung des Militärdienftes unwürdig, baben die Großherzoglichen Bürgermeistereien hierauf aufmerksam zu machen und hierüber die erforderlichen Nachweise amtlich zu erwirken und vorzulegen.
Die Verhandlungen über die Zurückstellungsgesuche sind, insoweit es
noch nicht geschehen ist, sosort und längstens im Termin vorzulegen.
Wenn die Zurückstellung auf die Arbeits-Unsähigkeit eines Familienange—
hörigen gegründet wird, so hat der betreffende Familien- Angehörige sich selbst perspnlich im Termine vor der Ersatz-Commission einzufinden. Recla- mationen, welche der Ersatz-Commission nicht vorgelegen haben, werden von der Großherzoglichen Ober-Ersatz-Commisston unnachfichtlich zurück-
gewiesen und nur dann berücksichtigt, wenn die Veranlassung zu der
Musterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Steinfurth, Trats⸗
Münzenberg, Vilbel, Weckesheim, Wickstadt, Wisselsheim, Wölfersheim und Wohnbach. Donnerstag den 1. Mai d. J., Vormittags 8 Uhr, im Rathhaussaale zu Friedberg, Loosziehung sämmtlicher Militärpflichtigen des Kreises Friedberg. In den genannten Musterungsterminen haben sich sämmtliche Militär
pflichtigen des Jahrgangs 1859 mit Ausnahme der zum einjährigen frei- willigen Dienst Berechtigten, sowie diejenigen Militärpflichtigen der früheren
Jahrgänge, welche bis jetzt eine definitive Entscheidung noch nicht erhalten haben, pünktlich, nüchtern und reinlich gekleidet einzufinden.
Diejenigen
Militärpflichtigen, welche zum zweiten oder dritten Male erscheinen, haben
ihre Gestellungsscheine mitzubringen. Für Militärpflichtige, welche durch Krankheit am Erscheinen verbintert sind, ist im Termin ein ärztliches Attest zu übergeben.
Nach F. 65 der Ersatz Ordnung ist das Erscheinen
Reclamation erst nach dem Kreis-Ersatzgeschäft entstanden ist. Mit dem Kreisersatzgeschäft ist die Classisication der Reserve- und Landwehr-Mann— schaften sowie der Ersatz Reservisten I. Klasse verbunden. Nach Erledigung der Zurückstellungsgesuche findet an den oben bezeichneten Tagen die Classi— ficirung derselben rücksichtlich ihrer häuslichen und gewerblichen Verhält- nisse statt. Es haben daher Diejenigen derselben, welche im Falle einer
Einberufung auf Zurückstellung Anspruch machen zu können glauben, an
den bezeichneten Tagen, Vormittags 11 Uhr, zu erscheinen und ihre Gesuche,
welche sofort bei dem Unterzeichneten einzureichen find, näher zu begründen.
Die Großherzoglichen Bürgermeistet oder Beigeordneten haben mit
den Milttärpflichtigen ihrer Gemeinden anwesend zu sein und dafür zu
sorgen, daß die Letzteren zur bestimmten Zeit zur Stelle sind, nüchtern
und reinlich gekleidet erscheinen und während des Musterungsgeschäfts ein anständiges und ruhiges Verhalten beobachten.
Der Civilvorsitzende der Ersatz Commission des Kreises Friedberg.
Dr. Braden.
Der Civil-Vorfitzende der Großherzoglichen Ersatz-Commission des Kreises Friedberg. an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises und den Großherzoglichen Polizei-Commissaͤr zu Wickstadt. Die vorstehende Bekanntmachung wollen Sie alsbald in Ihren Gemeinden auf ortsübliche Weise veröffentlichen, die Militärpflichtigen, welche gestellungepflichtig sind, speciell tarnach bedeuten und sich selbst darnach bemessen, auch dafür sorgen, daß die gegebenen Bestimmungen pünktlich zur
Ausführung kommen.
betreffend: Gestattung des Vertriebs von Loosen.
Dr. Graden.
Bekanntmachung.
Indem wir zur allgemeinen Kenntniß bringen, daß Großberzogliches Mintsterium des Innern und der Justiz dem Comité des Vereins
„Juvalit endank“ zu Berlin den Vertrieb seiner Loose à 3 Mark im Großherzogthum gestattet hat, fügen wir noch bei, der Königlich Preußischen Reglerung aus Anlaß der goldenen Hochzeit Seiner Majestät des Kaisers die Erlaubniß zu einer am 24. Juni dieses
daß genanntem Comits seitens
Jahres vorzunehmenden Ausspielung von Kunst⸗ und Luxus- Gegenständen gegeben worden ist, und daß der Ertrag dieser Lottetie zum Besten der—
Friedberg den 9. April 1879.
miltlärischen Hülfsbetürftigen verwendet werden soll, welche vom Staate ausreichende Unterstützungen gesetzlich nicht erhalten können.
Großherzogliches Kreisamt Friedberg— Dr. Braden.


