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1879. Samstag den 11. October. 1 120.
Oberhessischer Anzeiger.
Wird hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und
1 1 3 f: F int imal pe d ˖ Freitag Abend ausgegeben. Kreisblatt für den Kreis Friedberg.* e Sen
Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reelamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf.
Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahres-Fonto bei uns haben), welchen der
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Amtlicher Theil. Bekanntmachung.
Wegen der Dienstag den 14. laufenden Monats stattfindenden General- Versammlung des landw. Vereins für die Provinz Oberhessen fällt der auf diesen Tag fallende Amtstag der unterzeichneten Behörde aus, was hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Friedberg den 9. October 1879. Großherzogliches Kreisamt Fritoberg. Dr. Braden.
Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.
Bekanntmachung. Betreffend: Den Herbstfaselmarkt des landwirthschaftlichen Bezirks Vereins zu Friedberg pro 1879. Der diesjährige Herbstfaselmarkt des landwirthschaftlichen Bezirks- Vereins Friedberg soll . Mittwoch den 22. laufenden Monats
zu Friedberg abgehalten werden. Die aufgetriebenen Fasel werden durch eine bierzu bestellte Commission gemustert und wird den Eigenthümern der als preiswürdig erkannten Thiere eine Geldprämie bewilligt. Der landwirtbschaftliche Bezilks- Verein und die Kreisstadt Friedberg haben hierzu entsprechende Beträge zur Disposition gestellt. Die eigene Züchtung der Thiere durch deren Eigenthümer erscheint nicht als eine Bedingung der Prämiirung. Von der Preis bewerbung sind Gemeindefasel ausgeschlossen, desgleichen Fasel, die um 9 Uhr Vormittags noch nicht am Platze sind. Für Fasel, welche als tauglich befunden, aber nicht prämiirt werden, wird auf Verlangen eine Wegvergütung aus gezahlt. Nicht genügend gefesselte Thiere werden vom Platze weggewiesen werden. Die zum Abschlusse kommenden Verkäufe wollen dem Großherzogl. Beigeordneten Herrn Steinhäußer dahier zur Anzeige gebracht werden. Zu recht zahlreichem Besuche des Marktes wird hiermit eingeladen.
Friedberg den 3. October 1879. Der Director des landwirthschaftlichen Bezirks-Vereins Friedberg. 85 5 Dr. Braden.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Vorstehende Bekanntmachung wollen Ste in den Publikationskasten einbeften lassen. Dr. Braden.
Oeffentliche Bekanntmachung. Die Schöffengerichtssitzungen beginnen Dienstag den 4. November J. J., Vormittags 9 Ubr und werden monatlich dreimal, je Dienstags, abgebalten werden. Als ordentlicher Gerichtstag für Civilstreitigkeiten ist der Mittwoch, für Sachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit, Vermundschaften, Verträge, Hypotheken u. dergl.— der Freitag jeder Woche bestimmt. Die Gerichtsschreiberei ist täglich von 9— 11 Uhr—
mt Ausnahme der Sonntage— zur Aufnahme von Klagen, Anträgen, Gesuchen u. s. w. zugänglich,
Friedberg, 6. October 1879. Großherzogliches Amtsgericht Friedberg. Sellheim. Betreffend: Der Geschäftsgang am Amtsgericht Friedberg. Friedberg, 10. October 1879.
Das Großherzogliche Amtsgericht Friedberg an sämmtliche Ortsgerichte des Amtsgerichtsbezirks.
In allen Rechts sachen, insbesondere in der freiwilligen Gerichtsbarkeit, werden Sie sich künftigbin eines schnelleren Geschäftsgangs befleißigen, als dies seither öfters der Fall war. Das rechtsuchende Publikum will eine rasche Erledigung seiner Angelegenheiten. Wir erwarten, daß Sie uns in dem Bestreben, diesem Wunsche Rechnung zu tragen, nach allen Kräften unterstützen, daß Sie unseren Auflagen so schnell nals nur möglich nachkommen und daß Sie uns nicht zu Ordnungestrafen nöthigen, deren Verhängung für uns im böchsten Grade peinlich, für Sie ober keineswegs ehrenvoll ist. Großherzogliches Amtsgeticht Friedberg.
Sellheim
Generalbersammlung des landwirthschaftlichen Vereins von Oberhessen 1879. Die diesjährige ordentliche Generalversammlung des landw. Vereins 6) Der Niedergang des landwirthschaftlichen Gewerbes, dessen Ursachen Oberhessen soll am Dienstag den 14. October, Vormittags 10½ Uhr, und die zur Hebung desselben anzuwendenden Mittel. im Hessischen Hof zu Butzbach abgehalten werden. 7) Die Frage: Wie sind die menschlichen Abgänge in den Städten
Gegenstände der Verhandlungen werden sein. dem natürlichen Kreislauf zu erhalten? 1) Erstattung des statutenmäßigen Rechenschaftsberichtes. 80 Die Wabl des Peäßdenten, Vicepräsidenten und des Ausschusses 2) Aus welchen Gründen macht die Zusammenlegung der Grundstücke für die Periode 1880.82.
3 9) Bestimmung des nächsten Versammlungsortes. im Großherzogthum auch nach Erlaß des neuesten Gesetzes über g a f 1 a diesen Gegenstand so geringe Forischritte? Nach F. 33 der Statuten muß jedes Mitglied des Vereins, welches
b l in der Versammlung einen Vortrag zu halten wünscht, diese Absicht vor Be— 3) Die Frage: Welches Hengstmaterial eignet sich am besten zur Er— 5 5 a 15111 NN
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werbung für das Landgestüt und welche Wünsche liegen in dieser ding kiszlben dem Prästdenten zu er geben; schristliche Mittbeilungen
müssen mindestens einige Tage vor der Versammlung bei demselben einge— Angelegenbeit in landw. Kreisen vor? 0 l g 5 5 A
4) Die Frage: Empfiehlt sich für Oberhessen die Gründung von Der Unterzeichnete ladet hiermit die Vereinsmitglieder, sowie alle Molkerei-Genossenschaften und wie lassen sich solche am besten in's] Freunde der Landwirthschaft zu dieser Versammlung ergebenst ein. Leben rufen? Friedelhausen am 12. September 1879. 5) Die Frage: Wie ist es mit dem landwirthschaftlichen Mobiliar- Der Präsident des landwirthschaftlichen Vereins von Oberhessen. Credit in Oberhessen bestellt!? Adalbert Freiherr Nordeck zur Rabenau. 9— 7** 77 1 8 N 550 Das Neueste s Großes Lager Geschäftsbücher-Lager n D 0 bel den in länglichen Fässern jeder Größe, zu Pfuhl- und Regen- von Weiß& zimmer, M.-Gladbach, bei 2453 rr e deen 1 fässern verwendbar, bei Georg Grost. g Friedberg. Louis Weis
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