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Dienslag den 7. October.
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HOberhessischer Anzeiger.
Wird hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.
Kreisblatt für den Kreis Friedberg.
Erscheint dreimal per Woche und zwar Dienstags, Donnerstags und Samstags.
Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reclamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf.
Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahres-Conto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.
Bekanntmachung.
Betreffend: Den Herbstfaselmarkt des landwirthschaftlichen Bezirks-Vereins zu Friedberg pro 1879. Der diesjährige Herbstfaselmarkt des landwirthschaftlichen Bezirks- Vereins Friedberg soll
a Mittwoch den 22. Die aufgetriebenen Fasel werden durch eine bierzu bestellte Commission gemustert und wird den Eigenthümern Der landwirthschaftliche Beziiks-Verein und die Kreisstadt Friedberg haben hierzu Die eigene Züchtung der Thiere durch deren Eigenthümer erscheint nicht als eine Bedingung der
zu Friedberg abgehalten werden. der als preiswürdig erkannten Thiere eine Geldprämie bewilligt. entsprechende Beträge zur Disposition gestellt. Prämtirung. Von der Preisbewerbung sind Gemeindefasel ausgeschlossen,
laufenden Monats
desgleichen Fasel, die um 9 Uhr Vormittags noch nicht am Platze sind.
Für Fasel, welche als tauglich befunden, aber nicht prämiirt werden, wird auf Verlangen eine Wegvergütung aus gezahlt. Nicht genügend gefesselte
Thiere werden vom Platze weggewiesen werden. dahier zur Anzeige gebracht werden. Friedberg den 3. October 1879.
Die zum Abschlusse kommenden Verkäufe wollen dem Großherzogl. Beigeordneten Herrn Steinhäußer Zu recht zahlreichem Besuche des Marktes wird hiermit eingeladen.
Der Director des landwirthschaftlichen Bezirks-Vereins Friedberg. Dr. Braden.
Sie wollen denselben im Betretungsfalle sofort verhaften und uns vor—
führen lassen, event. uns vom gegenwärtigen Aufenthalt des ꝛc. Kalbfleisch schleunigst benachrichtigen. Signalement: 25 Jahre alt, gesetzter Statur, blondes dünnes Haar, frisches volles Gesicht, bartlos.
Friedberg den 2. October 1879.
J. B. d. K.: Küchler, Kreisassessor.
Bekanntmachung, Winter⸗Cursus der Ackerbauschule des landwirthschafelichen Vereins für die Provinz Oberhessen zu Friedberg betr.
Der diesmalige Winter-Cursus der hiesigen Ackerbauschule beginnt Montag den 3. November in 2 Classen und währt bis gegen Ende März. Der Unterricht erstreckt sich auf die Fortbildungssächer, sowie auf die verschiedenen Zweige der Naturkunde und Landwirthschaftslebre; er wird in diesem Winter von zwei ausschließlich für die Anstalt angestellten Landwirthschaftslehrern, von dem Großh. Kreis-Veterinärarzt, dem Vereins-Wiesen—
baumeister und mehreren anderen getigneten Hülfslehrern ertheilt. auf nahe gelegene Guts wirthschaften erreicht.
Die nöthige Anschauung wird durch vorzügliche Lehrmittel, sowie durch Excursionen Aufnahmsfähig sind alle unbescholtene Jüglinge, welche die Volksschu
durchgemacht haben. In die
2. Klasse werden nur solche junge Leute aufgenommen, welche früher die 1. Klasse mit Erfolg durchgemacht haben oder Rachweisen, daß sie sich anders wie
die Kenntnisse angeeignet haben, welche das Lehrziel der 1. Klasse bilden,
alle anderen Schüler kommen in Letztere.
Das Schulgeld beträgt für die 1. Klasse 45, für die 2. Klasse 35 Mark. Anmeldungen nimmt das unterzeichnete Curatorium und der Anstalts-Dirigent Prof. Dr. Tobisch entgegen, von welchen beiden Stellen auch
gewünschtenfalls anderweitige bezügliche Auskunft ertheilt wird. Friedberg am 8. September 1879.
Das Curatorium der Ackerbauschule zu Friedberg.
Dr. Braden, Kreisrath. Küchler, Kreisassessor. Schmidt, Kreisschulinspector.
Bekanntmachung.
Betreffend: Die Nachsuchung der Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst auf Grund von Schulzeugnissen.
Diejenigen jungen Leute, welche auf Grund ihrer Schulzeugnisse die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst nachsuchen wollen, werden hierdurch auf die nachfolgenden, bei Anbringung der Gesuche zu beachten den Vorschriften mit dem Anfügen aufmerksam gemacht, daß hiernach un— vollständige Gesuche ohne Weiteres zurückgegeben werden.
1) Das Gesuch ist bei der unterzeichneten Prüfungs- Commission nur dann anzubringen, wenn der sich Meldende im Großherzogthum Hessen gestellungs pflichtig ist, d. h. seinen dauernden Aufenthaltsort hat.
2) Die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst darf nicht
bor vollendetem 17. Lebensjahr und muß spätestens bis zum 1. Februar
des Jahres nachgesucht werden, in welchem der sich Meldende das 20. Lebensjahr vollendet. Der Nachweis der Berechtigung zum einjährigen
Dienst ist bei Verlust des Anrechts spätestens bis zum 1. April desselben Jahres zu erbringen.
3) Das Gesuch muß von dem Betreffenden selbst geschrieben sein und ist hierzu ein Bogen in Actenformat(nicht Briespapier) zu verwenden.
Auch erscheint ee zweckdienlich, wenn stets die nähere Adresse angegeben wird.
4) Dem Gesuche sind folgende Papiere beizufügen: a. Geburtszeugniß;
b. ein Elnwilligungs-Attest des Vaters oder Vormundes mit der Erklärung über Bereltwilligkeit und Fähigkeit den Freiwilligen während einer ein⸗
Altenstadt den 4. October 1879.
jährigen activen Dienstzeit zu bekleiven, auszurüsten und zu verpflegen; c. ein Unbescholtenheitszeugniß, welches für Zöglinge von höheren Schulen (Gymnasien, Realschulen, Progymnasien und höheren Bürgerschulen) durch den Director der Lehranstalt, für alle übrigen jungen Leute durch die Polizeiobrigkeit oder ihre vorgesetzte Dienstbebörde auszustellen ist; d. das Schulzeugniß. Sodann wird noch besonders bemerkt: Zu pos. b.: daß in dem EinwilligungsAttest die Erklärung des Vaters oder Vormundes, in der Lage zu sein, den Freiwilligen während des einjährigen Dienstes unterhalten zu können, nicht fehlen darf. Zu pos. d.: daß die Schul- zeugnisse, mit Ausnahme der Reifezeugnisse für die Universität und die derselben gleichgestellten Hochschulen und Reifezeugnisse für die Prima der Gymnasien und Realschulen J. Ordnung, sämmtlich nach dem Schema 17 zur Ersatzordnung(J. Theil der Wehrordnung vom 28. September 1875 — Regierungsblatt Nr. 55 von 1875) ausgestellt sein müssen.
Im Uebrigen wird auf die Bestimmungen der§§. 88, 89, 90, 93 und 94 der angeführten Ersatzordnung verwiesen.
Darmstadt im Dezember 1878.
Großherzogliche Prüfungs Commission für einjährig Freiwillige.
Der Vorsitzende: Spamer.
Bekanntmachung. Die Sprechstunden hiesiger Gerichtsschreiberei für die Rechtssuchenden sind vorläufig auf Nachmittags 2 leslgesetzt worden.
bis 4 Uhr an Werktagen
Großherzogliches Amtsgericht Altenstadt. May, Oberamtsrichter.
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