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Betreffend: Bezirksconferenzen der Lehrer des Kreises Frledberg.
buch z. B. theils ihm allein, theils ihm und seiner Ebefrau zusammen 9) zugeschrieben, dann ist nicht einer, sondern sind mehrere Grundbuchsaus-
Samstag den 4. October. 117.
Oberhessischer Anzeiger.
Erschelnt dreimal per Woche und zwar Dienstags, Donnerstags und Samstags.
Wird hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und
Freitag Abend ausgegeben. Kreisblatt für den Kreis Friedberg.
ö Die einspaltige Petitzelle wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reclamen mit 22 Pf.; ein Beleg k 1.- a Pf.. g kostet 9 Pf. Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahres-Conto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen. ———
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Friedberg den 2. October 1879.
Die Herren Lehrer des Kreises werden hiermit zu der nächsten Conferenz: 1) für den Bezirk Butzbach auf Montag den 6. dieses Monats, 2) für den Bezirk Vilbel auf Mittwoch den 8 dieses Monats, 3) für den Bezirk Friedberg auf Samstag den 11. dieses Monats
und zwar jedesmal um 10 Uhr Morgens in den gewohnten Räumen eingeladen. Tagesordnung, wie auf der letzten Conferenz bestimmt.
Schmidt, Kreis Schulinspector. Friedberg den 2. Octeber 1879. sämmtliche Ortsgerichte des Amtsgerichtsbezirks.
6) Looszettel sind immer in doppelten von allen Betheiligten unterschrtebenen Ausfertigungen(die Grundbuchsauszüge und Fragenbeant- wortungen aber nur einfach) an uns einzusenden.
7) Sind Grundstücke den Veräußerern noch nicht im Grundbuch oder Mutationeverzeichniß zugeschrieben, so ist das deßfalls Erforderliche in getrennt von den übrigen Akten aufzunehmenden Protokollen erst zu veranlassen, ehe die eigentlichen Veräußerungsakten an uns eingeschickt werden.
8) Bei einer Güterveräußerung sind die Pfandgläubiger stets von der Veräußerung zu benachrichtigen und, daß dieß geschehen, in Antwort zu Frage 5 zu bemerken.
Allen Grundbuchs auszügen und Fragenbeantwortungen ist am Schlusse neben der Unterschrift des Ortsgerichts auch das Ortsgerichtssiegel beizud rücken.
10) Jeder Vertrag ist für sich gesondert zu protokolliren und einzusenden, und ist es namentlich ganz unstatthaft, Gütertheilungen und Gutsübergabsverträge oder Kauf: und andere Verträge in ein und dem- selben Protokoll aufzunehmen, da bierdurch nur Aktenunordnung entsteht.
11) Bei Aufnahme von Verträgen hat sich der Ortsgerichtsvorsteher sets die Steuerzettel der betreffenden Personen vorlegen zu lassen und letztere mit dem nämlichen Namen in's Protokoll zu setzen, mit denen sie im Steuerzettel aufgeführt sind.
12) Kommen gleichnamige Oitsbürger in einer Gemeinde vor, dann ist zu veranlassen, daß sich dieselben erst durch Vermittelung des Ortsgerichts und Benehmen mit Großberzoglichem Steuercommissariat eine Ortsbürgernummer beilegen lassen.
13) Bei Kaufverträgen, Gutsübergoben, Gütertheilungen, Ueber; schreibungsanträgen von Grundstücken auf andere Namen sind stets die Steuerzettelnummern der Betheiligten aus allen einschlägigen Gemarkungen Sellheim.
Betreffend: Die freiwillige Gerichtsbarkeit am Amtsgericht Friedberg. Das Großherzogliche Amtsgericht Friedberg an
Bei Beginn unserer amtlichen Thätigkeit machen wir Sie auf folgende Vorschriften aufmerksam, welche seither nicht immer von Ihnen befolgt worden sind und deren Handhabung wir im Interesse der Sache und zur Herbeiführung eines beschleunigten Geschäftsganges in Sachen der frei— willigen Gerichtsbarktit wohl von Ibnen erwarten dürfen:
1) Zu Kaufnoteln sind nur solche Formularien zu verwenden, denen die Fragenbeantwortungen nicht auf demselben Bogen beigedruckt sind; die Fragenbeantwortungen müssen vielmehr stets auf einem besondern Bogen gedruckt und der Notel beigelegt werden.
2) Veräußert Jemand Grundstücke, diese stehen jedoch im Grund-
züge(je nach den verschledenen Eigentbümern) anzufertigen.
3) Sind Grundstücke beschränkt im Grundbuch eingetragen, dann ist vor dem Wort„beschränkt“ im Grund buchsauszug an der leeren Stelle ein Strich(—) zu ziehen; sind sie aber nicht beschränkt eingetragen, dann ist vor das Wort„beschränkt“ das Wort„nicht“ einzuschreiben.
4) Kommen Theilungen von Grundstäcken vor, dann ist immer ein vom Steuertommissariat zu vistrender Meßbrief in doppelter Aussertig- ung der Notel anzulegen und die Renten vom getheilten Stück abzulösen oder Genehmigung der böberen Behörde zur Theilung zu erwirken.
5) Ist das Kaufgeld bezahlt, aber die Bemerkung„beschränkt“ noch nicht gelöscht, so sind die quittirten Kaufbriefe vorber, ebe die be⸗ treffenden Akten selbst an's Amtsgericht eingeschickt werden, zur Löschung der Beschränkung einzusenden, und erst dann, wenn dieß geschehen und die Beschränkung gelöscht worden ist, haben Sie die betreffenden Akten uns vorzulegen, und im Grundbuchs auszug zu unserer Notiz kurz mit Bleistift bei den betreffenden Stücken zu bemerken, daß die Beschränkung
inzwischen gelöscht worden sei.
anzugeben.
Bezugnehmend auf obiges Ausschreiben Großberzoglichen
Erfordernissen entsprechende Kaufnoteln bei mir vorräthig sind.
Amtsgerichts Friedberg benachrichtige ich die Herren Ortsgerichtsvorsteher, daß den 9
Carl Bindernagel.
Deutsches Reich.
Darmstadt. Der Rabbine des Rabbinats Gießen Dr. Levi erhielt aus Anlaß seines fünfzig jährigen Dienstjubtläums das Ritterkreuz 1. Klasse des Verdienstordens Philipps des Großmüthigen.
Berlin. Das„Militär- Wochenblatt“ meldet die Ernennung des Contre- Admirals Batsch zum Director in der Admiralität.
— Der„A. Allg. Zig.“ wird aus Baden Baden gemeldet: Den durch eine Wiener Corre- spondenz der„Times“ verbreiteten Gerüchten gegen. über, welche den russischen Reichskanzler Gorschakoff nach Berlin zu einer Zusammenkunst mit dem Reichskanzler Fürsten Bismarck reisen lassen, er- fahren wir aus bester Quelle, daß Fürst Gort⸗ schakoff keineswegs beabsichtigt, in nächster Zeit Baden Baden zu verlassen, sondern bis Ende November hier zu verweilen gedenkt.
— Laut einer Depesche des„Temps“ erhlelt Nuntius Jacobini die Weisung in Wien zu bleiben, um die Verhandlungen mit Deutschland sortzuführen.
— Der„Voss. Zig.“ zufolge tritt der junge in das Bureau des 5 Vogesen gereist.
Grof Wilhelm v. Bismarck Statthalters von Elsaß-Lothringen ein. Kassel. Der Oberpräsident a. D. v. ist hier eingetroffen und trifft Vorkehrungen, seinen dauernden Wohnsitz zu nehmen.
hier
eint,
München, 2. Oct. Prinz Wilhelm von Preußen ist heute von Ulm kommend hier einge troffen. Der deutsche Kronprinz wird Ende der Woche hier erwartet.
Straßburg, 1. Oet. Der Generalfeld- marschall v. Manteuffel, Statthalter von Elsaß- Lothringen, ist heute hier eingetroffen und wurde am Bahnhof von dem Polizeidireetor v. Saldern und dem Bürgermeisterei-Verwalter Back empfangen. v. Manteuffel bestieg alsbald einen Wagen und machte dem commandirenden General v. Fransecky und hierauf dem Staatssecretär Herzog einen Be. such und fuhr alsdann in das Schloß. Manteuffel erließ folgende Ansprache: Ich trete das Amt als kaiserlicher Statthalter in den Reichslanden, das Se. Majestät mir zu übertragen allergnädigst ge— ruht haben, mit dem heutigen Tage an und bitte Gott und Kraft, dasselbe zum Ruhme des Reiches und zum Wohle von Elsaß Lothringen zu üben.
Ausland.
Frankreich. Lyon, 1. Oct. Der Unter, richtsminister Ferry ist nach dem Departement der
bezüglich des Artikels 7 des von ihm einge—
brachten Gesetzentwurfs auf keine Transactionen eingeben werde.
Belgien. Brüssel. Die Kammersaison wird am 11. November ohne Thronrede eröffnet; unmittelbar nach der Constituirung wird ein Dringlichkeitsantrag zur Discussion des Budgets des Auswärtigen gestellt, damit Frere Mittheilungen über den Ideenaustausch mit Rom machen und die Frage über die Abberusung des belgischen Gesandten vom Vatican entschieden werden kann.
— In einer sehr zahlreichen Versammlung der Eisenwerksbesitzer des Bezirks Charleroi wurde constatirt, daß Bestellungen auf lange Termine eingelaufen seien, so daß das Gesammtbild der Nachrichten von den auswärtigen Plätzen zu der Annahme berechtige, daß ein Wiederaufschwung der Industrie eingetreten sei, welcher um so mehr Aussicht auf die Dauer verspreche, als er sich auf alle Länder zu erstrecken scheine.
Vor seiner Abreise erschien er auf Möller dem Balkon der Präfectur und hielt eine Ansprache, worin er erklärte, daß die Regierung, in sich ge
Großbritannien. London. Der Aus- weis der englischen Staatseinkünfte im dritten Quartale dieses Jahres ergibt eine Verminderung von 100,305 Pfund Sterling gegen das gleiche Quartal des Vorjahres.
— Das„R. B.“ meldet aus Simla: Dakka wurde am 29. d. ohne Widerstand besetzt. In Kabul herrschte Ruhe. General Roberts hatte
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