Ausgabe 
4.2.1879
 
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20 pf. vf

ctlagt. etuagel.

Wo einmal ausnahmsweise Vechältnisse, z. B.

1879.

Dienstag den 4. Februar.

M15.

Oberhessischer Anzeiger.

Wird hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.

Kreisblatt für den Kreis Friedberg.

Erscheint dreimal per Woche und zwar Dienstags, Donnerstags und Samstags.

Die einspaltige Petttzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet,

bei größerem Tabellen- oder Zlffers atz mit 14 Pf., Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahres Conto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist,

bei Reelamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. werden stets per Post nachgenommen.

Amtlicher Theil.

Betteffend:

Gesetz über Quartierleistung für die bewaffnete Macht während des Friedenszustandes, vom 25. Juni 1868, bier Nachweisung über die Belegungsfäbigkeit der einzelnen Orte im Großberzogthum.

Friedberg am 3. Februar 1879.

Das Gr. Kreisamt Friedberg an die Gr. Bürgermeistercien des Kreises und das Gr. Polizeicommissariat Wickstadt.

Zufolge Verfügung Großherzoglichen Ministeriums des Innern haben wiederholt Erbebungen über die Belegungsfähigkeit der einzelnen Ort schaften für Officiere, Mannschaften und Pferde stattzufinden.

Die Ermittelung der Belegungsfähigkeit erfolgt durch den Kreisausschuß.

Um aber für diese Arbeiten des Kreisausschusses eine Grundlage zu gewinnen, beauftragen wir Sie für Ihre Gemeinden die aus den Spalten des nachstehend abgedruckten Schemas sich ergebenden Fragen zu beant worten. Hierbei haben Sie sich die folgenden Punkte gegenwärtig zu halten:

Die Ermittelung der Belegungefäbigkeit auf Grund des Gesetzes vom 25. Juni 1868 hat überhaupt nur für den Friedenszustand statt zufinden d. h. solange das Gesetz vom 13. Juni 1873 über die Kriegs-

leistungen nicht zur Anwendung kommt. Im Frieden wird das Quartier in der Regel nur auf Märschen und bei den Uebungen zusammengezogener Truppentheile selten also im Winter in Auspruch genommen. Dabei

ist es aber nothwendig, die Truppen in einem gewissen beschränkten Bezirke zusammenzuhalten, damit die Kräfte von Mann und Pferd durch den Marsch bis zum Uebungsterrain und zurück, bezw. durch die seitliche Ent sernung von der Hauptmarschlinie nicht übermäßig in Anspruch genommen werden. Trotz diefer vom militärischen Gesichtspunkte aus erforderlichen thunlichsten Concentrirung der Truppen wird die Militärbebörde, schon im Interesse der guten Unterbringung der Soldaten, die Einquarxtirung ohne Nöthigung nicht über die billige Leistungsfähigkeit der Gemeinden binaus in Anspruch nehmen, wie sich solche aus der Cinwobacrzaghl, der Zahl und Art der vorhandenen Räumlichkeiten, der faktischen Aus nutzung der letzteren für die Zwecke der Bewobner, ibrer Wobhlhabenheit ꝛc ergibt. die Zusammenzichung zahl reicher Truppen bei ganz großen Uebungen(Corps Manövern), odet die unvorhergesehene Aufhebung eines Biwacks wegen allzuschlechter Witterung, die Unterbringung der Truppen unter Dach und Fach innerhalb der Marschleistunge fahigkeit von Mann und Pferd nöthig machen, und deß wegen auf die normale Belegungssähigkeit keine Rücksicht genommen werden kann, hat die Truppe sich räumlich mit dem zu begnügen, was zu leisten nöglich ist und wird sie dann steis ohne Verpflegung durch den Quartier wirth einquartiert werden.

Für die Regel wird aber die Belegungsfähigkeit resp. die Möglich

den Gemeindevorständen stets vereinbart worden ist. Die Erbebungen baben daher auch nicht wie früher die Belegungssäbigkeit in doppelter Hinsicht festzustellen, je nachdem nämlich mit oder obne Verpflegung einquartiert werden soll; sondern sie baben allein die Belegungsfähigkeit bei Verpflegung im Quartier zu berücksichtigen.

In Betraff der Verpflegung ist aber Folgendes in Betracht zu zieben: Die Ossiciere haben sich im Allgemeinen selbst zu verpflegen; wollen sie auf Märschen mit Verpflegung einquartiert sein, so haben sie gegen Entrichtung des doppelten Betrags für die Mannschaft sich mit der Kost des Wirthes zu begnügen, welcher Modus indeß selten ge wählt wird.

Für die Mannschaft, d. b. für Unterofficiere und auf Mär schen d. h. für die Marsch- und Ruhetage die gesetz festgesetzte Entschädigung gewährt, welche beispielsweise 1879 für die volle Tageskost 80 Pfennige pro Kopf und Tag beträgt. Im Cantonnement d. b. fur alle diejenigen Tage, welche nicht Marsch- oder Rubetage sind, wird nach den neuesten Bestimmungen nicht

mebr wie bisber die kleine, sondern die große Victualien- Portion ge währt, wonach z. B. in 1878 über 60 Pfennige pro Kopf und Tag Vergütung geleisten werden kennte, während noch in 1877 die Vergütung für die kleine Portion nur 46 Pfennige 8 Die Verpflegung der Pferde d. b. di W 4d

Gemeine, wird durch Reichs⸗

im Jahre

erung der Fourage für

von den Gemein auf Maässchen

bestimmungs mäßig ade wo weniger als 25 Pferte in 1

eitfelben

und da in Anspruch genommen, einem Orte liegen. Hiernach werden dies der Regel nach nur die wenigen dei den Stäben der Truppen zu Fuß befindlichen Pferde sein, wäbrend auf Märschen

für stärktre Einquartierung der Truppen zu Pferde und in Cantonnttungen immer die Intendantur die Fourage durch Lieferanten zu beschaffen dat, wenn die Gemeinde es nicht vorzieht, freiwillig die Feurage gegen zu be dingende Preise zu liefern. Was die Unterbringung der Pferde betrifft, so ist zu beachten, daß hierfür nicht immer Stalle erforderlich sind, sondern daß unter Umständen, und da es sich zumeist nur um die gute Jabreszeit handelt, zu diesem Zwecke ganz wohl auch Scheunentennen und sonstige bedeckte Räume benutzt werden können, wenn andere eben nicht vorhanden sind.

Die unter Beachtung der vorstehenden Gesichtspunkte don Ihnen zu

teit der Einquartierung mit Verpflegung ins Auge zu fassen sein, wie ertheilende Auskunft über die im Schema enthaltenen Fragen erwarten denn auch diese anerkannter Maßen für beide Theile, Soldaten und Quar- wir spätestens in 14 Tagen. tierwirthe, weniger lästige Etnquartierungsart in den letzten Jahren mit Dr. Braden. EHM Belegungs fähigkeit der Orte Grad Viehstand 5. Ein in den Gebäuden der 1 Vferde. n; 1 1 Ma wohner. Gebäude. Haus⸗ Wobn⸗ Wohlhabenheit. Pferde Mindvleb Offiziere. schaften. in ander Summe haltungen. räume 5 5 Ställen. wett I. wohlhabend. II. bemittelt. III. weniger bemittelt Deutsches Neich. drei letzten grotzen Pest-Epidemten, 1828 in den des Reichtages, nur einige Modificationen em

Darmstadt. Militär- Dienst Nachrichten. Regtes. Nr. 24, wurde zum Großh. Feld. Art.- Regt. Nr. 25, Dr. Weigel, Oberstabsarzt des 3. Großh. Juf.-Regts. Nr. 117, zum 2. Drag.

erfolgten, wonach sich falschen Classificirungen klären

Donaufürstenthümern, 1874 in Mesopotamten und Dr. Fertsch, Oberstabsarzt des 2. Großh. Drag. 1876 in Bagdad von deutschen, österreichischen Aerzten zunächst falsche Diagnosen

pfohlen worden.

Von bier kommt die Mittheilung, daß die Besteuerung des Tabaks nach dem Gewicht in einer Hoͤhe von 6070 Mill. Mk. beschlossen worden, und daß bieser Beschluß vielleicht als eine

itallenischen und

auch die vorgekommenen russischer Localärzte er

Regt. Nr. 24, Dr. Schäfer, Oberstabsarzt in Posen als Regts. Arzt. zum 3. Großh. Inf. Regt. Nr. 117 versetzt.

Berlin, 31. Jan. Heute werden die Arbeiten der Subcommisstonen zur Ecörterung der technischen Fragen in Bezug auf Verhinderung der Pest sort gesetzt, vornehmlich betreffs der Desinsection, Quarantaine und Sperre. Von competenter Selte wird die russische Berichterstattung nicht für

mangelhafter gehalten, als die localen Zustaͤnde

der betreffenden Gegenden sie bedingen müssen,

DerReichs- Anz publicirt die heute in Kraft tretende kalserliche Verordnung, wonach zur Verhütung der Einschleppung von ansteckenden Krankheiten die Einfuhr der bereits erwähnten in den beir, Wiener Verhandlungen näber bezeichneten

Artikel verboten wird.

30. Jan. sei btute früh zum richsruhe gereist.

30. Jan

DiePost meldet, Fürsten Bismarck nach Fried

In den bisherigen Sitzungen des

Ver hältnisse fürchtet Varnbüler Woche

1 Justizausschusses des Bund esrathes siud in, und wird ferner darauf hingewiesen, daß bei den Bezug auf das Gesetz, betreffend die Strafgewalt

Etappe auf dem Wege zum Monop anzusegen sei. 31. Jan. Den neuesten Vorgaͤngen in Frankreich widmet man bier volle Aufmerksamkeit, daher kehrt Fürst Hobenlobe schleunig nach Yaris zurück. Eine Räckwirkung auf die allgemeinen Niemand Die im Auftrage der Regierung in dieser unter Leitung des Prof. Hirsch abgebende Commission zur Untersuchung der Pest-Epidemie wird in Breslau mit den von Oesterreich delegirten Aerzten zusammentresfen, und von da aus ihren Weg über die galizische Grenze nach Rußland nedmen.